Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Welche Position hat die Bundesregierung im politischen Prozess zur Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Juni 2025 vertreten, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) von der EU-Liste der Hochrisikoländer für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu streichen (EU/2025/1184), obwohl die VAE nachweislich Hauptumschlagplatz für sudanesisches Konfliktgold der Rapid Support Forces (RSF) sind, und welche Folgen erwartet sie aufgrund dieser Entscheidung für die Transparenz im internationalen Goldhandel?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Die Streichung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) von der EU-Liste der Hochrisikoländer für Geldwäsche und Terrorfinanzierung erfolgte durch den delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission vom 10. Juni 2025 (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184). Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 16. Juli 2025 trat die Verordnung am 5. August 2025 in Kraft.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission folgt der Entlistung der VAE durch die Financial Action Task Force (FATF) im Februar 2024. Grundlage der Entscheidung, sowohl der FATF als auch der EU-Kommission, war die Einschätzung, dass die VAE die zuvor im technischen FATF-Prüfverfahren festgestellten strategischen Mängel in ihrem System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung behoben und die erforderlichen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen geschaffen haben.
Auch nach der Streichung der VAE von der EU-Liste bleibt die Pflicht zur risikobasierten Prüfung gemäß § 10 Absatz 2 Geldwäschegesetz bestehen. Verpflichtete haben weiterhin vertiefte Prüfungen durchzuführen, wenn sie feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann.
Deutschland setzt sich auf europäischer und internationaler Ebene für eine weitere Stärkung der Sorgfaltspflichten entlang der Goldlieferkette ein. Dies betrifft insbesondere die laufenden Arbeiten im Rahmen der EU-Rohstoffstrategie sowie die Diskussionen innerhalb der FATF zur besseren Nachverfolgbarkeit von Edelmetallflüssen aus Konfliktregionen. Ziel ist es, die Transparenz in globalen Goldhandelsströmen zu erhöhen und illegale Finanzierungswege über Edelmetalle nachhaltig einzudämmen.
Relationen
- asked ← Charlotte Antonia Neuhäuser (Frage)
- part_of → Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages