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Schriftliche Frage 18 von Maik Brückner (DIE LINKE): Mit welcher Position hinsichtlich der in der geplanten „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Ges…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Maik Brückner (DIE LINKE): Mit welcher Position hinsichtlich der in der geplanten „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Ges… Frage 18 (Maik Brückner, Die Linke): Mit welcher Position hinsichtlich der in der geplanten „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ vorgesehenen unbefristeten Speicherung der alten Daten zum Geschlechtseintrag und Vornamen von Personen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, geht das Bundesministerium des Innern in den Prozess der möglichen Überarbeitung der Verordnung und etwaige Beratungen mit Verbänden und Landesregierungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. November 2025: Die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen regelt die technische Umsetzung der Änderungsmitteilungen zwischen den Registern und sieht keine neuen Verarbeitungsbefugnisse vor. Das Bundesministerium des Innern wird mit den Landesregierungen ergebnisoffene Gespräche unter Berücksichtigung der Grundentscheidung, die der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode mit dem am 1. November 2024 vollständig in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) getroffen hat, führen.

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