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Schriftliche Frage 27 von Maik Brückner (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund mehrfacher Bedenken seitens der Bundesländer Nachbesserungen an der Verordnung zur Umsetzung d…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 27 von Maik Brückner (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund mehrfacher Bedenken seitens der Bundesländer Nachbesserungen an der Verordnung zur Umsetzung d… Frage 27 (Maik Brückner, Die Linke): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund mehrfacher Bedenken seitens der Bundesländer Nachbesserungen an der Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen vor dem Hintergrund der jüngst von der Tagesordnung genommenen Bundesratsabstimmung über die Verordnung, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum wurde diese dann von der Tagesordnung genommen, und wann soll die Verordnung im Bundesrat schließlich zur Abstimmung gestellt werden (vgl. www.nd-aktuell.de/art ikel/1194839.selbstbestimmungsgesetz-bundesra t-vorerst-kein-sonderregister-fuer-trans-persone n.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Oktober 2025: Die Absetzung von Beratungsgegenständen von der Tagesordnung des Plenums des Bundesrates liegt in der autonomen Entscheidungskompetenz seiner Mitglieder. Die Bundesregierung schließt aus der länderseitigen Absetzung der Verordnung von der 1058. Sitzung des Bundesrates vom 17. Oktober 2025, dass seitens der Länder zu den Inhalten der Verordnung noch Gesprächsbedarf besteht. Die Verordnung regelt die technische Umsetzung der Änderungsmitteilungen zwischen den Registern. Damit folgt die Verordnung der Grundentscheidung, die der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode mit dem am 1. November 2024 vollständig in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) getroffen hat. Die Verordnung berücksichtigt zudem die Entschließung des Bundesrates mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 (Bundesratsdrucksache 527/24 (Beschluss)). Der Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, zeitnah die Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und Datum der Änderung bezogen auf Änderungen der Vornamen und des Geschlechtseintrags vorzusehen und bezüglich des früheren Geschlechtseintrags die hierfür nötigen DSMeld-Blätter zu schaffen.

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