Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Aus welchem Grund und mit welchem Ziel führte oder führt die Bundesregierung die sogenannten sehr strengen Sicherheitsinterviews (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2702386; vielfach auch „Risikoprüfungen“ oder „Risikoüberprüfungen“ genannt) für Afghanen im Zusammenhang mit der Einreise nach Deutschland durch?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Sicherheit hat in den Verfahren zur Aufnahme aus Afghanistan oberste Priorität. Die im Zusammenhang mit humanitären Aufnahmen oder Resettlement durchgeführten Anhörungen zum Ausschluss von Sicherheitsbedenken (sogenannte Sicherheitsinterviews) dienen dazu, Personen von einer Aufnahme auszuschließen, bei denen ein in der jeweiligen Aufnahmeanordnung normierter Ausschlussgrund vorliegt, insbesondere solche, die sicherheitsrelevante Kriterien erfüllen. Die hierbei etablierten Sicherheitsmechanismen haben sich bei anderen humanitären Aufnahmeverfahren bewährt und setzen die höchsten Sicherheitsstandards im Vergleich zu anderen legalen Zugangswegen nach Deutschland.
Das Ausreiseverfahren beinhaltet einen mehrstufigen, aufeinander aufbauenden Prüfprozess mit geregelten Zuständigkeiten unter den beteiligten Behörden. Im Rahmen des Ausreiseverfahrens werden die Sicherheitsbehörden beteiligt und Anhörungen zum Ausschluss von Sicherheitsbedenken durchgeführt.
Alle Aufnahmezusagen stehen stets unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Visumsverfahren und etwaiger sich im weiteren Verfahren ergebender Sicherheitsbedenken oder Erkenntnisse. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahmezusagen führen können.
Nur wenn alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen werden, kann ein Visum ausgestellt werden bzw. eine Einreise nach Deutschland erfolgen.
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