Frage von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Innovationskraft der Wirtschaft wieder zu stärken, und welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich schon eingeleitet?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann:
Zwei Drittel der Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland gehen auf Wirtschaft und Industrie zurück. Dementsprechend ist die Stärkung der Innovationskraft ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Dazu beitragen sollen unter anderem die Entlastung der Unternehmen durch effektiven Bürokratieabbau, durch das Reallaborgesetz, die Hightech Agenda Deutschland, die Vereinfachung und Verbesserung der Forschungszulage, die Weiterentwicklung der Förderlandschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere für KMU und Start-ups. Zu Letzterem zählen unter anderem die Weiterentwicklung des etablierten Finanzierungsinstrumentariums für KMU und Start-ups, die verstärkte Mobilisierung von privatem Kapital für innovative Unternehmen sowie die Erarbeitung einer Start-up- und Scale-up-Strategie. Alle angesprochenen Maßnahmen sind bereits auf den Weg gebracht worden.
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung Forschungs- und Innovationsvorhaben der Wirtschaft umfangreich durch Förderprogramme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), INNO-KOM, go-inno oder KMU-innovativ.
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