Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Ist der Bundesregierung der Zwischenbericht des Forschungsprojekts „Pflichtanwält*innen in der Abschiebungshaft: Empirische Befunde zur Rechtswirklichkeit des § 62d AufenthG“ der Universität Hamburg bekannt, und, wenn ja, wie bewertet sie die dortigen Ergebnisse in Hinblick auf die Behauptung in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam, die verpflichtende Bestellung eines Rechtsbeistands hätte „zu einer umfassenden Mehrbelastung der Justiz geführt“, die „Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungshaftanhörungen“ sei durch ihn „zeitintensiver sowie komplexer geworden“, und das Ziel, Rückführungen zu erleichtern, sei dadurch „erschwert worden“?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Der Bericht ist der Bundesregierung aus der Presse bekannt. Die Bundesregierung nimmt zu Stellungnahmen Dritter grundsätzlich nicht Stellung.
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