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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)

dip / rede 15.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142) Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der Verursacher für die zuletzt vermehrt aufgetretenen gefährlichen Eingriffe in den Luftverkehr durch Drohnen, wie zuletzt am Flughafen München (www.merkur.de/lokales/erding/nach-drohnen-alarm-am-flughafen-muenchen-viele-fragen-weiterhin-offen-93969458.html) vor, und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung diesen und ähnlichen potenziell möglichen Angriffen auf die kritische Infrastruktur und Deutschland allgemein zukünftig begegnen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Zu laufenden Ermittlungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Die Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur sind aktuell Gegenstand ressort- und behördenübergreifender Befassungen sowie verschiedener Arbeitsformate auf Bund-Länder-Ebene. Ziel ist dabei, den Informationsaustausch zu verbessern und Fachexpertise zu bündeln. Die Einrichtung eines Drohnenabwehrzentrums ist Gegenstand laufender Abstimmungen. Das Bundesministerium des Innern wird dem Deutschen Bundestag eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vorschlagen, um im Bereich der Drohnenabwehr als Ultima Ratio unter den dort genannten Voraussetzungen die Unterstützung der Polizeien durch die Streitkräfte bei der Drohnenabwehr zu ermöglichen. Zudem ist beabsichtigt, die Verkehrsflughäfen in der Sicherheitsverantwortung des Bundes mit Drohnenabwehrtechnik auszustatten. In dem vom Kabinett gebilligten Entwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes ist eine neue Befugnisnorm für die Bundespolizei zur Abwehr von Drohnen vorgesehen. Auf diese wird die Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, also insbesondere zum Schutz von Flughäfen und zum Schutz von Bundesorganen, zurückgreifen können. In der Sache wird die Bundespolizei damit ausdrücklich ermächtigt, geeignete technische Mittel gegen Drohnen, deren Steuerungseinheit und Steuerungsverbindung einzusetzen.

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