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Deutschland umgehend besser gegen Drohnen sichern - Bundeseinheitliche Regelungen für effektive Gefahrenabwehr

dip / drucksache 20.08.2026 · WP 21 · 21/7669 · Antrag · Original ↗

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Deutschland umgehend besser gegen Drohnen sichern - Bundeseinheitliche Regelungen für effektive Gefahrenabwehr Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Agnieszka Brugger, Sara Nanni, Leon Eckert, Jeanne Dillschneider, Robin Wagener, Tarek Al-Wazir, Lukas Benner, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutschland umgehend besser gegen Drohnen sichern – Bundeseinheitliche Regelungen für effektive Gefahrenabwehr Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Von unbemannten Flugobjekten (Drohnen) gehen stetig wachsende Gefahren für die innere Sicherheit Deutschlands aus. Entsprechende Erkenntnisse liegen schon seit vielen Jahren vor. Anfang August 2026 wurde eine mit militärischem Sprengstoff bestückte Drohne am Flughafen Leipzig in der Nähe einer ukrainischen Transportmaschine des Typs Antonow entdeckt. Die am Flughafen Leipzig/Halle verbaute Sensorik hatte die Drohne nicht erkannt (www.tagesschau.de/investigativ/drohnenfund- leipzig-100.html). Kameraaufnahmen zeigen, dass die Drohne auf einer Tragfläche des Flugzeugs einschlug, unter der sich in der Regel Treibstofftanks befinden. Eine Explosion hätte voraussichtlich zu katastrophalen Schäden geführt. Warum der Sprengstoff nicht explodiert ist, ist derzeit noch unklar. Kurz darauf kollidierte ein weiteres Flugzeug mit einem Flugkörper, möglicherweise einer zweiten Drohne. Auf der gesicherten Drohne wurden DNA-Spuren gefunden, die übereinstimmenden Medienberichten zufolge auch im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf ein DHL-Flugzeug aus dem Jahr 2024 dokumentiert worden sein sollen. Dieser Anschlag wurde von Sicherheitskreisen nach Russland attribuiert (www.zeit.de/politik/2026-08/dna-auf- drohneam-leipziger-flughafen-gefunden). Im direkt an den Flughafen angrenzenden, verlassenen Ort Kursdorf ereignete sich in unmittelbarer zeitlicher Nähe eine von mehreren Zeugen wahrgenommene Explosion. Bei einer anschließenden Untersuchung wurde ein mutmaßlicher Explosionsort mit verbrannter Erde und Metallfragmenten sowie mutmaßlich für die Steuerung der Drohne(-n) benutzte, an einem Baum befestigte, Antennen gefunden (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/drohnen-leipzig- 100.html). Derartige Signalverstärker werden auch im direkten Frontgebiet des russischen Angriffskriegs in der Ukraine genutzt. Die Bundesregierung hat Russland für den Vorfall verantwortlich gemacht und diplomatische Konsequenzen angekündigt (www.tagesschau.de/eilmeldung/bundesregie- rung-drohne-flughafen-leipzig-halle-russland-100.html). Zuvor hatte sich der russische Außenminister mit seinen Aussagen zwar nicht direkt zu einer russischen Verantwortlichkeit bekannt, zugleich aber mehr als unverhohlen aggressive Gewaltandrohungen ausgesprochen (www.tagesspiegel.de/internationales/scharfe-worte-des-aussen- Deutscher Bundestag Drucksache 21/7669 21. Wahlperiode 20.08.2026 ministers-wadephul-weist-lawrows-drohung-als-absurde-propaganda-zuruck- 15951400.html). Spionage und Sabotage, auch mit Hilfe von Drohnen, stellen seit Langem eine sehr ernste sicherheitspolitische Herausforderung dar. Die neue Qualität dieses jüngsten Angriffs zeigt, dass eine zukunftsfähige Sicherheitspolitik Drohnen nicht allein mit Blick auf militärische Einsatzfelder, sondern zwingend auch als real existierende Bedrohung der inneren Sicherheit in den Blick nehmen muss. Die Gefahr geht dabei sowohl von bewaffneten als auch unbewaffneten Drohnen aus. So hat das Bundeskriminalamt allein im Jahr 2025 über 1 000 verdächtige Drohnenflüge registriert (www.ta- gesschau.de/inland/gesellschaft/drohnen-bka-deutschland-100.html). Die Bundeswehr verzeichnete seit dem Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine mit mehreren Hundert sicherheitsrelevanten Drohnenzwischenfällen eine deutlich steigende Zahl solcher Vorkommnisse (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-08/ drohnenueberfluege-bundeswehr-zwischenfaelle-hybride-bedrohung-russland). Auch stören unkooperative Flugobjekte den Flugverkehr schon länger massiv: Im letzten Jahr mussten Flughäfen in Deutschland aber auch in unseren Nachbarländern ihren Flugverkehr einstellen. Im ersten Halbjahr des Jahres 2026 wurden an deutschen Flughäfen 166 Flugobjekte gemeldet, was einem Anstieg um 64 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (www.aero.de/news-53308/Mehr-Drohnensichtungen-an-deutschen-Flug- haefen.html). Zudem berichten Betreiber von kritischer Infrastruktur (KRITIS) seit Langem vermehrt von Drohnensichtungen. Eine Studie des International Institute for Strategic Studies (IISS) zeigt die Verwundbarkeit von KRITIS bei Drohnenüberflügen auf (www.zfk.de/politik/drohnen-kritis-deutschland-russland-studien). Vor diesem Hintergrund ist ein bundeseinheitliches und entschlossenes Vorgehen zur Drohnenabwehr ein elementarer Bestandteil der notwendigen Sicherheitsoffensive gegen hybride Bedrohungen. Nachdem der Bundeskanzler Friedrich Merz im Herbst 2025 angekündigt hatte, entschlossen und umfassend gegen hybride Kriegsführung vorzugehen (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/merz-kuendigt- aktionsplangegen-hybride-kriegsfuehrung-an,UzoIcZl), bestehen auf dem Gebiet der Drohnenabwehr indes weiter zahlreiche Schutzlücken. Anstatt Verantwortung zu übernehmen, Schutzlücken umgehend zu schließen und substanzielle Maßnahmen zur Erhöhung der Luftsicherheit in Deutschland schnellstmöglich im Zusammenspiel mit allen relevanten Akteuren entschlossen anzugehen, erschöpfen sich die meisten Maßnahmen des zuständigen Bundesinnenministers Dobrindt in Symbolpolitik: So stößt das mit großer Öffentlichkeitswirkung eingeweihte Drohnenabwehrzentrum selbst bei den beteiligten Behörden auf Skepsis (www.tagesspiegel.de/politik/minister-im-drohnen- aktionismus-diese-vorschlage-werden-deutschland-nicht-sicherer-machen-15931222.html). Bezüglich seiner tatsächlichen Arbeits- und Einsatzfähigkeit bestehen aus heutiger Perspektive zumindest Zweifel. Auch auf die jüngsten Vorfälle reagierte der Bundesinnenminister vor allem mit Symbolpolitik wie der Ankündigung, ein Technologiezentrum Drohnensicherheit ins Leben zu rufen. Die zuletzt vorgenommenen Neuregelungen im Luftsicherheitsgesetz sowie im zur erneuten Beschlussfassung anstehenden Bundespolizeigesetz haben Zuständigkeiten eben nicht geklärt. Sie kratzten somit nur an der Oberfläche des Problems und regeln, vor allem mit Blick auf die Bundeswehr, nur bestimmte Ausnahmekonstellationen, ohne sich der Verantwortung des Bundes für das Problem in seiner Gesamtheit zu stellen. Um Deutschland gegen die wachsenden Gefahren zu schützen, muss die Bundesregierung – und allen voran der zuständige Bundesinnenminister – endlich den Ernst der Lage erkennen und seine Verantwortung wahrnehmen. Auch der untere Luftraum ist nicht an Ländergrenzen gebunden und kann nur durch ein bundeseinheitliches Vorgehen effektiv geschützt werden. Die dafür notwendigen Kompetenzen sieht das Verfassungsrecht bereits vor. Durch die Übertragung der Aufgabe auf die Bundespolizei wird sichergestellt, dass eine starke Behörde jederzeit den Überblick hat und die Verantwortung trägt. Die antragstellende Fraktion fordert eine solche Zuständigkeitskonzentration bei der Bundespolizei seit vielen Monaten (vgl. nur BT-Plenarprotokoll 21/50, S. 5944 f.). Zuletzt mehren sich auch die Stimmen innerhalb von Union und SPD, die mehr Verantwortung des Bundes fordern (www.deutschlandfunk.de/roewekamp- cdufordert-zentrale-zustaendigkeit-im-innenministerium-100.html). Ein wirksames Schutzkonzept erfordert zuvorderst eine effektive Detektion möglicher Gefahren. Die zuständigen Stellen müssen in Echtzeit Zugriff auf ein Lagebild haben, das, vor allem an kritischen Standorten, sämtliche Flugobjekte abbildet und durch Identifikationssysteme erkennen kann, ob und inwieweit ein Objekt berechtigt ist, sich innerhalb eines bestimmten Flugraums zu bewegen und von wo es gesteuert wird. In einem zweiten Schritt müssen unbekannte oder unberechtigte Flugobjekte abgewehrt werden. Die Bundesregierung muss alle notwendigen Schritte gehen, um mit einem solchen Verfahren endlich wieder Klarheit am Himmel zu schaffen. Die Chance, dabei von Erfahrungen der Ukraine zu lernen, scheint die Bundesregierung verstreichen zu lassen. Um die notwendigen Schritte zu gehen, Bedarfe zu erkennen und das weitere Vorgehen zu koordinieren, muss die Bundesregierung einen Drohnengipfel im Bundeskanzleramt einberufen, bei dem Vertreterinnen und Vertreter der Bundes- und Landespolizeien, der Blaulichtorganisationen, der Nachrichtendienste, der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), der Deutschen Flugsicherung und der Privatwirtschaft, insbesondere der Flughafenbetreiber, zusammengebracht werden und das weitere Vorgehen unter der klaren Federführung des Bundes vereinbart wird. In der Folge muss der Bund dafür Verantwortung tragen, dass bundesweit die notwendige Technik zur Drohnenerkennung und -abwehr beschafft wird und dass die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen koordiniert werden. Russland verfolgt mit Drohnenüberflügen und weiteren hybriden Angriffen eine perfide und gefährliche Strategie, um unsere Sicherheitsarchitektur und die Resilienz unserer Gesellschaft auszutesten. Die Bundesregierung muss diesen Versuchen mit einer klaren Benennung der Verantwortlichen und einer eindeutigen Zuordnung der Angriffe sowie konkreten Konsequenzen begegnen. Solche Angriffe auf unser Land dürfen nicht folgenlos bleiben. Verantwortliche für solche Angriffe müssen mit angemessenen und spürbaren Konsequenzen rechnen. Doch bisher ducken sich die Bundesregierung und insbesondere Bundeskanzler, Bundesinnenminister und Bundesverteidigungsminister zu oft weg, es fehlen die richtigen Worte und noch schlimmer und gefährlicher: die notwendigen Taten. Damit wird man der Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes und unserer Demokratie in diesen ernsten Zeiten nicht gerecht. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Abwehr von Gefahren durch Drohnen umfassend regelt, a) die Zuständigkeit bei der Bundespolizei bündelt und b) in klar umgrenzten Fällen Unterstützung durch die Polizeibehörden der Länder im Auftrag des Bundes (Art. 85 GG) sowie, innerhalb des verfassungsmäßigen Rahmens, durch die Bundeswehr, vorsieht; 2. schnellstmöglich die durch Bundestagsbeschluss (Drucksache 21/4322, Ziffer II. 1.), verlangte Prüfung zur Detektion und Abwehr von Drohnenangriffen abzuschließen und, falls ein Bedarf erkennbar ist, eine Regelung, die KRITIS- Betreiber, in Abstimmung mit der weiterhin verantwortlichen Bundespolizei, berechtigt, Drohnen abzuwehren in den Entwurf nach Nr. 1. aufzunehmen; 3. alle erforderlichen Schritte zu gehen, um schnellstmöglich ein Echtzeit-Lagebild des unteren Luftraums zu schaffen und dafür a) die verpflichtende Einführung eines Standards zur elektronischen Erkennbarkeit von Luftfahrzeugen im unteren Luftraum wie ADS-L (Automatic Dependent Surveillance – Light) oder eines anderen geeigneten Standards zu prüfen; b) ein bundesweites Netz zur Echtzeit-Erkennung von Luftfahrzeugen im unteren Luftraum durch eine Kombination von Detektionsmethoden aufzubauen; c) priorisiert Flughäfen, Bundeswehreinrichtungen und weitere Einrichtungen kritischer Infrastruktur auszurüsten und d) die flächendeckende Umsetzung von U-Spaces als digitale Luftraumstrukturen für Drohnen in Deutschland zügig voranzutreiben; 4. zügig die notwendigen technischen Investitionen für eine flächendeckende Detektions- und Abwehrfähigkeit zu tätigen und die Bundespolizei personell in die Lage zu versetzen, die Aufgabe der federführenden Stelle für die Drohnenabwehr angemessen wahrzunehmen; 5. die Länder angesichts ihrer unterschiedlichen finanziellen, personellen und technischen Ressourcen beim Aufbau und Ausbau eigener Fähigkeiten zur Drohnendetektion und -abwehr finanziell und technisch zu unterstützen; 6. die notwendigen Abstimmungen mit allen relevanten Stellen, insbesondere den Bundesländern und der Privatwirtschaft, unverzüglich zu veranlassen und 7. schnellstmöglich die vollständige Einsatz- und Arbeitsfähigkeit des Drohnenabwehrzentrums herzustellen. Berlin, den 20. August 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Zu 1.: Dem Bund steht die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG zu. Flugdrohnen zählen unstreitig zum Luftverkehr (Sachs/Degenhart, 10. Aufl. 2024, GG Art. 73, Rn. 26; vgl. auch § 1 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes). Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Beschluss von 2012 festgestellt hat, gehört zur Gesetzgebungskompetenz auch die Befugnis „Regelungen zur Abwehr solcher Gefahren zu treffen, die gerade aus dem Luftverkehr herrühren“ (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 3.7.2012 – 2 PBvU 1/11, Rn. 18). Ziel muss es sein, bundesweit einheitliche Standards und klare Zuständigkeiten bei der Abwehr von luftverkehrsspezifischen Gefahren durch Drohnen zu setzen. Daher sollte der Bund seine Gesetzgebungszuständigkeit endlich angemessen ausüben. Das kann nur heißen, den Bereich umfassend zu regeln. Dies gilt auch für die Zuständigkeit: Anstelle des gegenwärtigen Zuständigkeitschaos sollte die Gefahrenabwehr durch die Bundespolizei erfolgen. Verfassungsrechtlich ist dies unproblematisch möglich, schon weil dem Bund nach Art. 87d Abs. 1 GG auch die Verwaltungskompetenz für die „Luftverkehrsverwaltung“ zukommt (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2013 – 2 BvF 1/05, Rn. 88). Diese dem Bund zukommende Aufgabe muss der Bund erfüllen, was am besten durch eine Zuständigkeit der Bundespolizei geschehen kann. Eine Übertragung dieser elementaren Aufgabe (zum Beispiel an die Länder) sollte im Interesse unserer Sicherheit allenfalls in klar definierten Fällen unterstützend erfolgen, wenn dafür ein Bedarf identifiziert würde, damit Zuständigkeiten eindeutig bleiben. Die Verantwortung für die Eigensicherung vor Drohnen verbleibt bei der Bundeswehr. Zu 2.: KRITIS-Betreiber sind im besonderen Maße der Bedrohung durch Drohnen ausgesetzt und tragen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Liegenschaft. Verbände betonen daher das Anliegen der Betreiber, Drohnen abwehren zu dürfen (www.bdsw.de/presse/bdsw-pressemitteilungen/sicherheitsverbaende-fordern- entschlossenes-handeln-und-schnelle-gesetzliche-grundlagen-fuer-eine-wirksame-drohnenabwehr). Die Überprüfung durch die Bundesregierung, inwieweit eine solche Norm rechtlich tragfähig ist und ob und wie die Verankerung im Kompetenzgefüge neben der verantwortlichen Bundespolizei möglich ist, muss schnellstmöglich abgeschlossen werden. Zu 3.: Ohne zuverlässige Detektion potenziell gefährlicher Objekte kann eine wirksame Drohnenabwehrstrategie nicht gelingen. Dafür braucht es ein Echtzeit-Lagebild des unteren Luftraums. Gerade an Kritischen Einrichtungen, perspektivisch überall, müssen unkritische von potenziell gefährlichen Drohnen unterschieden werden können. Dafür ist ein Standard erforderlich, durch den jede legal erworbene Drohne identifizierbar ist und Position, Zweck und Betreiber erkennen lässt. Auch ein flächendeckender U-Space kann zu einer zuverlässigen Identifizierung legal betriebener Drohnen sowie zur schnellen Erkennung und Bewertung verdächtiger Flugbewegungen beitragen. Perspektivisch muss ein entsprechender Standard dazu dienen, eine mit dem oberen Luftraum vergleichbare Transparenz herzustellen. Mögliche Einschränkungen auf die private Drohnennutzung, etwa durch erhöhte Anschaffungskosten, sind im Interesse der öffentlichen Sicherheit hinzunehmen. Zu 4.: Der Bundesinnenminister hat angekündigt, im Drohnenabwehrzentrum 300 statt 150 Einsatzkräfte vorzuhalten (www.welt.de/politik/deutschland/article6a789715e2d77b91408213cb/nach-vorfall-in-leipzig- dobrindtwill-anti-drohnen-einheiten-der-bundespolizei-verdoppeln.html). Für eine angemessene Aufgabenerfüllung braucht es neben einer deutlichen Stärkung der Personaldecke auch flächendeckend vorliegende Detektions- und Abwehrtechnik. Zu 5.: Sofern die Länder bei der Drohnendetektion und -abwehr unterstützend tätig werden, müssen sie die finanziellen, personellen und technischen Ressourcen hierfür haben. Aus der Verantwortung des Bundes folgt die Notwendigkeit, hierfür die finanzielle und technische Unterstützung zu bieten, um eine gut koordinierte und einheitliche Drohnenabwehr zu gewährleisten. Zu 7.: Solange insbesondere noch keine bundeseinheitliche Verantwortungsstruktur nach den Nummern 1 bis 5 geschaffen ist, kommt dem Drohnenabwehrzentrum eine wichtige Bedeutung für die Koordinierung der behördlichen Arbeit zu. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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