Deutschland umgehend besser gegen Drohnen sichern - Bundeseinheitliche Regelungen für effektive Gefahrenabwehr
Text
Deutschland umgehend besser gegen Drohnen sichern - Bundeseinheitliche Regelungen für effektive Gefahrenabwehr
Antrag
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Marcel
Emmerich, Agnieszka Brugger, Sara Nanni, Leon Eckert, Jeanne
Dillschneider, Robin Wagener, Tarek Al-Wazir, Lukas Benner, Schahina
Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
Deutschland umgehend besser gegen Drohnen sichern – Bundeseinheitliche
Regelungen für effektive Gefahrenabwehr
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Von unbemannten Flugobjekten (Drohnen) gehen stetig wachsende Gefahren für die
innere Sicherheit Deutschlands aus. Entsprechende Erkenntnisse liegen schon seit
vielen Jahren vor. Anfang August 2026 wurde eine mit militärischem Sprengstoff
bestückte Drohne am Flughafen Leipzig in der Nähe einer ukrainischen
Transportmaschine des Typs Antonow entdeckt. Die am Flughafen Leipzig/Halle verbaute
Sensorik hatte die Drohne nicht erkannt (www.tagesschau.de/investigativ/drohnenfund-
leipzig-100.html). Kameraaufnahmen zeigen, dass die Drohne auf einer Tragfläche des
Flugzeugs einschlug, unter der sich in der Regel Treibstofftanks befinden. Eine
Explosion hätte voraussichtlich zu katastrophalen Schäden geführt. Warum der Sprengstoff
nicht explodiert ist, ist derzeit noch unklar. Kurz darauf kollidierte ein weiteres
Flugzeug mit einem Flugkörper, möglicherweise einer zweiten Drohne. Auf der
gesicherten Drohne wurden DNA-Spuren gefunden, die übereinstimmenden Medienberichten
zufolge auch im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf ein DHL-Flugzeug aus
dem Jahr 2024 dokumentiert worden sein sollen. Dieser Anschlag wurde von
Sicherheitskreisen nach Russland attribuiert (www.zeit.de/politik/2026-08/dna-auf-
drohneam-leipziger-flughafen-gefunden). Im direkt an den Flughafen angrenzenden,
verlassenen Ort Kursdorf ereignete sich in unmittelbarer zeitlicher Nähe eine von mehreren
Zeugen wahrgenommene Explosion. Bei einer anschließenden Untersuchung wurde
ein mutmaßlicher Explosionsort mit verbrannter Erde und Metallfragmenten sowie
mutmaßlich für die Steuerung der Drohne(-n) benutzte, an einem Baum befestigte,
Antennen gefunden (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/drohnen-leipzig-
100.html). Derartige Signalverstärker werden auch im direkten Frontgebiet des
russischen Angriffskriegs in der Ukraine genutzt.
Die Bundesregierung hat Russland für den Vorfall verantwortlich gemacht und
diplomatische Konsequenzen angekündigt (www.tagesschau.de/eilmeldung/bundesregie-
rung-drohne-flughafen-leipzig-halle-russland-100.html). Zuvor hatte sich der
russische Außenminister mit seinen Aussagen zwar nicht direkt zu einer russischen
Verantwortlichkeit bekannt, zugleich aber mehr als unverhohlen aggressive
Gewaltandrohungen ausgesprochen (www.tagesspiegel.de/internationales/scharfe-worte-des-aussen-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7669
21. Wahlperiode 20.08.2026
ministers-wadephul-weist-lawrows-drohung-als-absurde-propaganda-zuruck-
15951400.html).
Spionage und Sabotage, auch mit Hilfe von Drohnen, stellen seit Langem eine sehr
ernste sicherheitspolitische Herausforderung dar. Die neue Qualität dieses jüngsten
Angriffs zeigt, dass eine zukunftsfähige Sicherheitspolitik Drohnen nicht allein mit
Blick auf militärische Einsatzfelder, sondern zwingend auch als real existierende
Bedrohung der inneren Sicherheit in den Blick nehmen muss. Die Gefahr geht dabei
sowohl von bewaffneten als auch unbewaffneten Drohnen aus. So hat das
Bundeskriminalamt allein im Jahr 2025 über 1 000 verdächtige Drohnenflüge registriert (www.ta-
gesschau.de/inland/gesellschaft/drohnen-bka-deutschland-100.html). Die
Bundeswehr verzeichnete seit dem Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine mit
mehreren Hundert sicherheitsrelevanten Drohnenzwischenfällen eine deutlich steigende
Zahl solcher Vorkommnisse (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-08/
drohnenueberfluege-bundeswehr-zwischenfaelle-hybride-bedrohung-russland). Auch stören
unkooperative Flugobjekte den Flugverkehr schon länger massiv: Im letzten Jahr
mussten Flughäfen in Deutschland aber auch in unseren Nachbarländern ihren
Flugverkehr einstellen. Im ersten Halbjahr des Jahres 2026 wurden an deutschen Flughäfen
166 Flugobjekte gemeldet, was einem Anstieg um 64 Prozent gegenüber dem Vorjahr
entspricht (www.aero.de/news-53308/Mehr-Drohnensichtungen-an-deutschen-Flug-
haefen.html). Zudem berichten Betreiber von kritischer Infrastruktur (KRITIS) seit
Langem vermehrt von Drohnensichtungen. Eine Studie des International Institute for
Strategic Studies (IISS) zeigt die Verwundbarkeit von KRITIS bei Drohnenüberflügen
auf (www.zfk.de/politik/drohnen-kritis-deutschland-russland-studien).
Vor diesem Hintergrund ist ein bundeseinheitliches und entschlossenes Vorgehen zur
Drohnenabwehr ein elementarer Bestandteil der notwendigen Sicherheitsoffensive
gegen hybride Bedrohungen. Nachdem der Bundeskanzler Friedrich Merz im Herbst
2025 angekündigt hatte, entschlossen und umfassend gegen hybride Kriegsführung
vorzugehen (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/merz-kuendigt-
aktionsplangegen-hybride-kriegsfuehrung-an,UzoIcZl), bestehen auf dem Gebiet der
Drohnenabwehr indes weiter zahlreiche Schutzlücken. Anstatt Verantwortung zu übernehmen,
Schutzlücken umgehend zu schließen und substanzielle Maßnahmen zur Erhöhung der
Luftsicherheit in Deutschland schnellstmöglich im Zusammenspiel mit allen
relevanten Akteuren entschlossen anzugehen, erschöpfen sich die meisten Maßnahmen des
zuständigen Bundesinnenministers Dobrindt in Symbolpolitik: So stößt das mit großer
Öffentlichkeitswirkung eingeweihte Drohnenabwehrzentrum selbst bei den beteiligten
Behörden auf Skepsis (www.tagesspiegel.de/politik/minister-im-drohnen-
aktionismus-diese-vorschlage-werden-deutschland-nicht-sicherer-machen-15931222.html).
Bezüglich seiner tatsächlichen Arbeits- und Einsatzfähigkeit bestehen aus heutiger
Perspektive zumindest Zweifel.
Auch auf die jüngsten Vorfälle reagierte der Bundesinnenminister vor allem mit
Symbolpolitik wie der Ankündigung, ein Technologiezentrum Drohnensicherheit ins
Leben zu rufen. Die zuletzt vorgenommenen Neuregelungen im Luftsicherheitsgesetz
sowie im zur erneuten Beschlussfassung anstehenden Bundespolizeigesetz haben
Zuständigkeiten eben nicht geklärt. Sie kratzten somit nur an der Oberfläche des
Problems und regeln, vor allem mit Blick auf die Bundeswehr, nur bestimmte
Ausnahmekonstellationen, ohne sich der Verantwortung des Bundes für das Problem in seiner
Gesamtheit zu stellen.
Um Deutschland gegen die wachsenden Gefahren zu schützen, muss die
Bundesregierung – und allen voran der zuständige Bundesinnenminister – endlich den Ernst der
Lage erkennen und seine Verantwortung wahrnehmen. Auch der untere Luftraum ist
nicht an Ländergrenzen gebunden und kann nur durch ein bundeseinheitliches
Vorgehen effektiv geschützt werden. Die dafür notwendigen Kompetenzen sieht das
Verfassungsrecht bereits vor. Durch die Übertragung der Aufgabe auf die Bundespolizei wird
sichergestellt, dass eine starke Behörde jederzeit den Überblick hat und die
Verantwortung trägt. Die antragstellende Fraktion fordert eine solche
Zuständigkeitskonzentration bei der Bundespolizei seit vielen Monaten (vgl. nur BT-Plenarprotokoll 21/50,
S. 5944 f.). Zuletzt mehren sich auch die Stimmen innerhalb von Union und SPD, die
mehr Verantwortung des Bundes fordern (www.deutschlandfunk.de/roewekamp-
cdufordert-zentrale-zustaendigkeit-im-innenministerium-100.html).
Ein wirksames Schutzkonzept erfordert zuvorderst eine effektive Detektion möglicher
Gefahren. Die zuständigen Stellen müssen in Echtzeit Zugriff auf ein Lagebild haben,
das, vor allem an kritischen Standorten, sämtliche Flugobjekte abbildet und durch
Identifikationssysteme erkennen kann, ob und inwieweit ein Objekt berechtigt ist, sich
innerhalb eines bestimmten Flugraums zu bewegen und von wo es gesteuert wird. In
einem zweiten Schritt müssen unbekannte oder unberechtigte Flugobjekte abgewehrt
werden. Die Bundesregierung muss alle notwendigen Schritte gehen, um mit einem
solchen Verfahren endlich wieder Klarheit am Himmel zu schaffen. Die Chance, dabei
von Erfahrungen der Ukraine zu lernen, scheint die Bundesregierung verstreichen zu
lassen.
Um die notwendigen Schritte zu gehen, Bedarfe zu erkennen und das weitere
Vorgehen zu koordinieren, muss die Bundesregierung einen Drohnengipfel im
Bundeskanzleramt einberufen, bei dem Vertreterinnen und Vertreter der Bundes- und
Landespolizeien, der Blaulichtorganisationen, der Nachrichtendienste, der Zentralen Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), der Deutschen Flugsicherung und
der Privatwirtschaft, insbesondere der Flughafenbetreiber, zusammengebracht werden
und das weitere Vorgehen unter der klaren Federführung des Bundes vereinbart wird.
In der Folge muss der Bund dafür Verantwortung tragen, dass bundesweit die
notwendige Technik zur Drohnenerkennung und -abwehr beschafft wird und dass die im
Einzelfall erforderlichen Maßnahmen koordiniert werden.
Russland verfolgt mit Drohnenüberflügen und weiteren hybriden Angriffen eine
perfide und gefährliche Strategie, um unsere Sicherheitsarchitektur und die Resilienz
unserer Gesellschaft auszutesten. Die Bundesregierung muss diesen Versuchen mit einer
klaren Benennung der Verantwortlichen und einer eindeutigen Zuordnung der
Angriffe sowie konkreten Konsequenzen begegnen. Solche Angriffe auf unser Land
dürfen nicht folgenlos bleiben. Verantwortliche für solche Angriffe müssen mit
angemessenen und spürbaren Konsequenzen rechnen. Doch bisher ducken sich die
Bundesregierung und insbesondere Bundeskanzler, Bundesinnenminister und
Bundesverteidigungsminister zu oft weg, es fehlen die richtigen Worte und noch schlimmer und
gefährlicher: die notwendigen Taten. Damit wird man der Verantwortung für die
Sicherheit unseres Landes und unserer Demokratie in diesen ernsten Zeiten nicht gerecht.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Abwehr von Gefahren durch Drohnen
umfassend regelt,
a) die Zuständigkeit bei der Bundespolizei bündelt und
b) in klar umgrenzten Fällen Unterstützung durch die Polizeibehörden der
Länder im Auftrag des Bundes (Art. 85 GG) sowie, innerhalb des
verfassungsmäßigen Rahmens, durch die Bundeswehr, vorsieht;
2. schnellstmöglich die durch Bundestagsbeschluss (Drucksache 21/4322, Ziffer II.
1.), verlangte Prüfung zur Detektion und Abwehr von Drohnenangriffen
abzuschließen und, falls ein Bedarf erkennbar ist, eine Regelung, die KRITIS-
Betreiber, in Abstimmung mit der weiterhin verantwortlichen Bundespolizei,
berechtigt, Drohnen abzuwehren in den Entwurf nach Nr. 1. aufzunehmen;
3. alle erforderlichen Schritte zu gehen, um schnellstmöglich ein Echtzeit-Lagebild
des unteren Luftraums zu schaffen und dafür
a) die verpflichtende Einführung eines Standards zur elektronischen
Erkennbarkeit von Luftfahrzeugen im unteren Luftraum wie ADS-L (Automatic
Dependent Surveillance – Light) oder eines anderen geeigneten Standards
zu prüfen;
b) ein bundesweites Netz zur Echtzeit-Erkennung von Luftfahrzeugen im
unteren Luftraum durch eine Kombination von Detektionsmethoden
aufzubauen;
c) priorisiert Flughäfen, Bundeswehreinrichtungen und weitere Einrichtungen
kritischer Infrastruktur auszurüsten und
d) die flächendeckende Umsetzung von U-Spaces als digitale
Luftraumstrukturen für Drohnen in Deutschland zügig voranzutreiben;
4. zügig die notwendigen technischen Investitionen für eine flächendeckende
Detektions- und Abwehrfähigkeit zu tätigen und die Bundespolizei personell in die
Lage zu versetzen, die Aufgabe der federführenden Stelle für die Drohnenabwehr
angemessen wahrzunehmen;
5. die Länder angesichts ihrer unterschiedlichen finanziellen, personellen und
technischen Ressourcen beim Aufbau und Ausbau eigener Fähigkeiten zur
Drohnendetektion und -abwehr finanziell und technisch zu unterstützen;
6. die notwendigen Abstimmungen mit allen relevanten Stellen, insbesondere den
Bundesländern und der Privatwirtschaft, unverzüglich zu veranlassen und
7. schnellstmöglich die vollständige Einsatz- und Arbeitsfähigkeit des
Drohnenabwehrzentrums herzustellen.
Berlin, den 20. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu 1.: Dem Bund steht die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr gemäß Art. 73 Abs. 1
Nr. 6 GG zu. Flugdrohnen zählen unstreitig zum Luftverkehr (Sachs/Degenhart, 10. Aufl. 2024, GG Art. 73, Rn.
26; vgl. auch § 1 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes). Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Beschluss
von 2012 festgestellt hat, gehört zur Gesetzgebungskompetenz auch die Befugnis „Regelungen zur Abwehr
solcher Gefahren zu treffen, die gerade aus dem Luftverkehr herrühren“ (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 3.7.2012
– 2 PBvU 1/11, Rn. 18). Ziel muss es sein, bundesweit einheitliche Standards und klare Zuständigkeiten bei der
Abwehr von luftverkehrsspezifischen Gefahren durch Drohnen zu setzen. Daher sollte der Bund seine
Gesetzgebungszuständigkeit endlich angemessen ausüben. Das kann nur heißen, den Bereich umfassend zu regeln.
Dies gilt auch für die Zuständigkeit: Anstelle des gegenwärtigen Zuständigkeitschaos sollte die Gefahrenabwehr
durch die Bundespolizei erfolgen. Verfassungsrechtlich ist dies unproblematisch möglich, schon weil dem Bund
nach Art. 87d Abs. 1 GG auch die Verwaltungskompetenz für die „Luftverkehrsverwaltung“ zukommt (BVerfG,
Beschluss vom 20.3.2013 – 2 BvF 1/05, Rn. 88). Diese dem Bund zukommende Aufgabe muss der Bund erfüllen,
was am besten durch eine Zuständigkeit der Bundespolizei geschehen kann. Eine Übertragung dieser elementaren
Aufgabe (zum Beispiel an die Länder) sollte im Interesse unserer Sicherheit allenfalls in klar definierten Fällen
unterstützend erfolgen, wenn dafür ein Bedarf identifiziert würde, damit Zuständigkeiten eindeutig bleiben.
Die Verantwortung für die Eigensicherung vor Drohnen verbleibt bei der Bundeswehr.
Zu 2.: KRITIS-Betreiber sind im besonderen Maße der Bedrohung durch Drohnen ausgesetzt und tragen
Verantwortung für die Sicherheit ihrer Liegenschaft. Verbände betonen daher das Anliegen der Betreiber, Drohnen
abwehren zu dürfen (www.bdsw.de/presse/bdsw-pressemitteilungen/sicherheitsverbaende-fordern-
entschlossenes-handeln-und-schnelle-gesetzliche-grundlagen-fuer-eine-wirksame-drohnenabwehr). Die Überprüfung durch
die Bundesregierung, inwieweit eine solche Norm rechtlich tragfähig ist und ob und wie die Verankerung im
Kompetenzgefüge neben der verantwortlichen Bundespolizei möglich ist, muss schnellstmöglich abgeschlossen
werden.
Zu 3.: Ohne zuverlässige Detektion potenziell gefährlicher Objekte kann eine wirksame Drohnenabwehrstrategie
nicht gelingen. Dafür braucht es ein Echtzeit-Lagebild des unteren Luftraums. Gerade an Kritischen
Einrichtungen, perspektivisch überall, müssen unkritische von potenziell gefährlichen Drohnen unterschieden werden
können. Dafür ist ein Standard erforderlich, durch den jede legal erworbene Drohne identifizierbar ist und Position,
Zweck und Betreiber erkennen lässt. Auch ein flächendeckender U-Space kann zu einer zuverlässigen
Identifizierung legal betriebener Drohnen sowie zur schnellen Erkennung und Bewertung verdächtiger Flugbewegungen
beitragen. Perspektivisch muss ein entsprechender Standard dazu dienen, eine mit dem oberen Luftraum
vergleichbare Transparenz herzustellen. Mögliche Einschränkungen auf die private Drohnennutzung, etwa durch
erhöhte Anschaffungskosten, sind im Interesse der öffentlichen Sicherheit hinzunehmen.
Zu 4.: Der Bundesinnenminister hat angekündigt, im Drohnenabwehrzentrum 300 statt 150 Einsatzkräfte
vorzuhalten (www.welt.de/politik/deutschland/article6a789715e2d77b91408213cb/nach-vorfall-in-leipzig-
dobrindtwill-anti-drohnen-einheiten-der-bundespolizei-verdoppeln.html). Für eine angemessene Aufgabenerfüllung
braucht es neben einer deutlichen Stärkung der Personaldecke auch flächendeckend vorliegende Detektions- und
Abwehrtechnik.
Zu 5.: Sofern die Länder bei der Drohnendetektion und -abwehr unterstützend tätig werden, müssen sie die
finanziellen, personellen und technischen Ressourcen hierfür haben. Aus der Verantwortung des Bundes folgt die
Notwendigkeit, hierfür die finanzielle und technische Unterstützung zu bieten, um eine gut koordinierte und
einheitliche Drohnenabwehr zu gewährleisten.
Zu 7.: Solange insbesondere noch keine bundeseinheitliche Verantwortungsstruktur nach den Nummern 1 bis 5
geschaffen ist, kommt dem Drohnenabwehrzentrum eine wichtige Bedeutung für die Koordinierung der
behördlichen Arbeit zu.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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