polradar

Rede von Ansgar Heveling (CDU/CSU) – Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

dip / rede 09.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Helge Limburg, Nyke Slawik, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten.

Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Ansgar Heveling (CDU/CSU) – Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch in unserem Land hat das Recht, frei, sicher und ohne Diskriminierung zu leben. Niemand darf ausgegrenzt oder benachteiligt werden. Das ist Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und bereits heute geltendes Verfassungsrecht. Was also zur Debatte steht, ist nicht die Frage, ob Menschen vor Diskriminierung geschützt werden müssen, sondern ob eine Verfassungsänderung nötig ist, um den Katalog der Benachteiligungsverbote des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu ergänzen. Natürlich kann man die Diskussion auch zum Anlass für ein verfassungspolitisches Blame Game nehmen, welches Bundesland in welcher politischen Färbung auch immer sich für oder gegen eine Ergänzung ausspricht. Das wäre allerdings allzu billig und würde der Sache nicht gerecht; denn wir sollten uns der Frage an der Sache orientiert annähern. Da muss man zugestehen: Mit Blick auf die Sichtbarkeit eines Benachteiligungsverbots im Hinblick auf die sexuelle Orientierung hat der Gesetzentwurf der Grünen einen Punkt. Ein solches Merkmal steht expressis verbis nicht im Grundgesetz. Jenseits einer sprachlichen Lücke ist aber die Frage entscheidender: Gibt es eine materiell-verfassungsrechtliche Lücke? Und die Frage ist klar mit Nein zu beantworten. Materiell-verfassungsrechtlich ist auch die sexuelle Orientierung durch die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Quasidiskriminierungsverbot oder Analogmerkmal – so wird es in der Rechtswissenschaft bezeichnet – anerkannt durch Auslegung der Verfassung. Es bleibt also festzuhalten: Materiell-verfassungsrechtlich ist der Schutz der sexuellen Orientierung bereits jetzt vollständig abgesichert. Er leitet sich formal aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes ab, ist aber als echtes Diskriminierungsverbot wie aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes anzusehen. Das ist gefestigte Rechtsprechung, und daran ist auch nicht zu rütteln. Wenn es aber materiell keine verfassungsrechtliche Lücke gibt, ist aus unserer Sicht Vorsicht geboten, wenn es um die Ergänzung des Grundgesetzes geht. Frei nach dem Motto von Montesquieu – der Kollege Plum hat es schon genannt –: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Allein die mangelnde Sichtbarkeit im Verfassungstext reicht jedenfalls nicht aus, um eine Änderung des Grundgesetzes zu begründen. Da ist es unsere Aufgabe als Politik, für die Sichtbarkeit zu sorgen. Zu Recht verweist der vorliegende Gesetzentwurf auf besorgniserregende Zahlen zu Diskriminierung und Hasskriminalität. Diese Entwicklungen sind in der Tat ernst zu nehmen. Das ist unstrittig. Aber kein einziger dieser Fälle ließe sich durch eine Änderung des Grundgesetzes verhindern. Aber verfolgen und bekämpfen lassen sich diese Fälle bereits jetzt auf der Grundlage unserer Verfassungs- und Rechtsordnung. Straftaten werden durch konsequente Strafverfolgung, durch gesellschaftliche Bildung und durch Aufklärung bekämpft. Unser Grundgesetz lebt davon, dass es mit relativ wenig Worten sehr viel sagt und damit offen für zeitgemäße Lösungen ist. Das zeigt die gefestigte Verfassungsrechtsprechung zur Frage der sexuellen Orientierung.

Relationen