Rede von Catarina dos Santos-Wintz (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 21/95
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Catarina dos Santos-Wintz (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 21/95
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor weniger als einem Jahr haben wir genau an dieser Stelle 60 Minuten lang zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes debattiert.
Wir haben das selbstverständlich getan; denn natürlich kann jede Fraktion hier ihre Gesetzentwürfe aufsetzen. In dieser Debatte fiel eine Aussage Ihrer Kollegin Nyke Slawik, die sagte, dass dieser Gesetzentwurf wortgleich zu dem Entwurf des Bundesrates sei, den die Grünen jetzt in dieser Woche im Plenum beraten wollen. Das heißt, wir hatten eine ausführliche Debatte. Wir haben jetzt ein noch laufendes Gesetzgebungsverfahren. Die Argumente haben wir hier im Plenum ausgetauscht, und der Entwurf befindet sich nun im Ausschussverfahren.
Wir als Union haben in der damaligen Debatte wie heute deutlich gemacht: Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert oder benachteiligt werden. Allerdings sind wir nicht überzeugt davon, dass es dafür einer weiteren Regelung im Grundgesetz bedarf.
Warum? Schon heute schützt Artikel 3 des Grundgesetzes jeden Menschen in Deutschland vor Diskriminierung. Darüber hinaus gewährleistet auch Artikel 2 über das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz der geschlechtlichen Identität. Die Stärke unseres Grundgesetzes liegt auch in der Präzision seiner Formulierung und in seiner Konzentration auf das Wesentliche, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nicht jede Konkretisierung, die die Rechtsprechung aus den Grundrechten entwickelt, muss deshalb auch zusätzlich ausdrücklich in den Verfassungstext aufgenommen werden.
Das Argument, mit einer Ergänzung vor allem ein gesellschaftspolitisches Signal setzen zu wollen, reicht für uns als Rechtfertigung einer Grundgesetzänderung daher nicht aus.
Diese und im Übrigen auch andere inhaltliche Argumente sind in der Kernzeitdebatte vom letzten Oktober bereits ausführlich ausgetauscht worden. Seitdem befindet sich dieser Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates verfolgt dasselbe Ziel, betrifft dieselbe Verfassungsänderung wie Ihr eigener Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich sehe daher weder, welche zusätzlichen Erkenntnisse wir als Parlament aus einer erneuten Debatte haben sollten, noch erschließt sich meiner Fraktion, welchen Vorteil es für das parlamentarische Verfahren bringen soll, wenn wir eine faktische zweite erste Lesung zum identischen Regelungsgegenstand machen.
Kurzum gibt es aus unserer Sicht weder einen sachlichen noch einen formalen Grund, dieselbe Grundgesetzänderung in dieser Woche erneut in erster Lesung zu beraten. Deswegen lehnen wir den Aufsetzungsantrag der Grünen ab.
Herzlichen Dank.
Relationen
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