Rede von Nadine Heselhaus (SPD) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 14a und 14b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.
Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Nadine Heselhaus (SPD) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.
Das Sprichwort kennen wir alle, und es ergibt ja auch Sinn. Aber halten wir uns denn eigentlich auch daran? Was beim Fensterputzen oder beim Staubsaugen nicht besonders dramatisch ist, nämlich wenn wir es nicht tun, kann es das aber beim Bezahlen des eigenen Einkaufs durchaus werden. Zahlungen häppchenweise oder erst später zu leisten, das klingt verführerisch. Und diese Möglichkeit wird einem digital ja auch permanent angeboten; aber sie erhöht eben auch das Risiko, irgendwann den Überblick zu verlieren.
Insgesamt steigt in Deutschland seit Jahren die Zahl der Kleinkredite, mit denen Dinge wie Kleidung oder eine neue Uhr finanziert werden. Immer mehr junge Menschen überschulden sich, und das darf uns nicht kaltlassen. Dagegen hilft eine bessere Finanzbildung; es braucht aber auch Regulierung. Deshalb ist es gut, dass wir jetzt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen.
Damit fallen auch bestimmte „Buy now, pay later“-Modelle und andere Kleinkredite bis 200 Euro unter das Verbraucherdarlehensrecht. Nötig sind dann eine Kreditwürdigkeitsprüfung, so wie bei anderen Krediten auch, und Warnhinweise. Ziel ist es, möglichst sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nur Kredite bekommen, die sie am Ende auch zurückzahlen können.
Wir stärken auch den Datenschutz. Gesundheitsdaten oder Informationen aus sozialen Netzwerken dürfen für eine Kreditwürdigkeitsprüfung nicht mehr verwendet werden.
Ein eigenes Gesetz schaffen wir für die Schuldnerberatung. Weil Kreditgeber verpflichtet sein werden, Kundinnen und Kunden mit Zahlungsproblemen frühzeitig auf Schuldnerberatungsstellen hinzuweisen, wird dort voraussichtlich die Nachfrage zunehmen. Dass Betroffene frühzeitig Rat suchen, das ist sinnvoll. Das tun sie aber nur, wenn sie nicht abgeschreckt werden von langen Wartezeiten oder Gebühren.
Schuldnerberatung rechnet sich am Ende erwiesenermaßen für alle, auch für die öffentlichen Haushalte, weil Folgekosten vermieden werden. Deshalb ist sie vielerorts auch kostenlos, aber eben nicht überall und nicht für alle.
Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen: Bei einem überschuldeten Menschen ist eben nichts zu holen. Deshalb wird für meine Fraktion immer eine flächendeckende kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt, das Ziel sein, so wie wir es im Koalitionsvertrag auch vereinbart haben. Jeder, der Hilfe braucht, soll auch Hilfe bekommen, kostenlos und ohne Scham.
Wichtig für mich ist, die Situation für Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt zu verbessern. Deshalb werde ich mir einige Punkte in beiden Gesetzen noch einmal ganz genau anschauen. Ich bin mir sicher, dass wir gute Lösungen finden werden, und freue mich auf die Beratungen.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
- spoke_in ← Nadine Heselhaus (Rede)