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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)

dip / rede 08.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949) Wie schätzt die Bundesregierung angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland (www.destatis.de/DE/Service/Hauptstadtkommunikation/Veranstaltungen/Demografiegespraech/fachkraeftemangel.html) die Auswirkung der Tatsache, dass im Bundeshaushalt 2025 im Vergleich zum Vorjahr weniger Mittel für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen (www.fr.de/wirtschaft/dringende-warnung-vor-buergergeld-kuerzungen-nachhaltiger-schaden-droht-zr-93902590.html), auf die deutsche Wirtschaft ein, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose besser zu fördern? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Gegenüber den Planungen der vorherigen Bundesregierung wachsen im Bundeshaushalt die Mittel im Ansatz „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ um 400 Millionen Euro im Jahr 2025 an. Damit stehen im laufenden Jahr 4,1 Milliarden Euro im Ansatz zur Verfügung. Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Jobcenter damit finanziell gestärkt. Zwar war der Ansatz „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Jahr 2024 mit 4,15 Milliarden Euro dotiert. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Jobcenter seit dem 1. Januar 2025 von den Kosten für Fördermaßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation entlastet sind. Die Entlastung beläuft sich auf 900 Millionen Euro jährlich. Die entsprechenden Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation für Leistungsberechtigte im Bürgergeld tragen seitdem die Agenturen für Arbeit. Sie werden aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit getragen. In der Gesamtschau sind die Handlungsspielräume für die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und anderen Leistungsberechtigten im Bürgergeld damit deutlich gestiegen. Ab dem Jahr 2026 werden die Mittel im Ansatz „Leistungen zur Eingliederung für Arbeit“ um 1 Milliarde Euro gegenüber den Plänen der vorherigen Bundesregierung aufgestockt. Im Ergebnis ist der Ansatz dann mit jährlich 4,7 Milliarden Euro dotiert und liegt damit deutlich über dem Niveau früherer Jahre.

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