Entwicklung der Eingliederungsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit
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Entwicklung der Eingliederungsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1922
21. Wahlperiode 01.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Thomas Stephan, Lukas Rehm,
Robert Teske, Ulrike-Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
Entwicklung der Eingliederungsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den letzten Jahren mit erheblichen
Mitteln aus dem Bundeshaushalt sowie eigenen Haushaltsmitteln zur
arbeitsmarktbezogenen Eingliederung von Arbeitslosen beigetragen. Im Fokus dieser
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) stehen
insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Geflüchtete und
Langzeitarbeitslose. Zu den eingesetzten Instrumenten gehören unter anderem Sprachkurse,
Qualifizierungsprogramme, Eingliederungszuschüsse, Aktivierungs- und
Vermittlungsmaßnahmen sowie unterschiedliche Coaching-Angebote (vgl. www.b
mas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Beratung-und-Vermittlung/ein
gliederungsleistungen.html).
Trotz des gesellschaftlich-politischen Ziels, die Integration in den Arbeitsmarkt
langfristig zu fördern, häufen sich laut Presseberichten und
Forschungsergebnissen Hinweise auf strukturelle und inhaltliche Herausforderungen. Demnach
seien insbesondere die Budgets für Eingliederungsleistungen seit Jahren
rückläufig, sodass unter anderem Geld für Lohnzuschüsse an Arbeitgeber nicht in
ausreichendem Maße zur Verfügung stünden (vgl. www.mdr.de/nachrichten/de
utschland/politik/jobcenter-buergergeld-eingliederung-langzeitarbeitslose-zusc
huss-budget-100.html).
Gleichwohl bekräftigen die Parteien CDU, CSU und SPD, die die jetzige
Bundesregierung tragen, in ihrem Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025, den
Jobcentern ausreichende Mittel für die Integration von Arbeitslosen in den
Arbeitsmarkt bereitstellen zu wollen (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.k
oalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 16).
Vor diesem Hintergrund und im Sinne einer gründlichen parlamentarischen
Evaluation der Finanzierung, Mittelverwendung und Effektivität der
Eingliederungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit ist nach Auffassung der
Fragesteller eine Bestandsaufnahme der jüngsten Entwicklungen in diesem für den
hiesigen Arbeitsmarkt zentralen Politikfeld sinnvoll und geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die Budgets bzw. Haushaltsmittel für
Eingliederungsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie bei den Jobcentern
insgesamt in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte differenziert nach Jahren
und Instrumenten, wie z. B. Aktivierung, berufliche Weiterbildung,
Sprachförderung, Coaching, Eingliederungszuschüsse, sowie die
jährlichen Veränderungen in absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
2. Über welche Budgets bzw. Haushaltsmittel für Eingliederungsleistungen
verfügten die BA und Jobcenter 2024 allein im Bundesland Hessen?
3. Mit welchen Budgets für Eingliederungsleistungen in den Bereichen des
SGB II und des SGB III sowie etwaigen Veränderungen der Finanzmittel
kalkuliert die Bundesregierung innerhalb der laufenden Legislaturperiode
(bitte die veranschlagten Budgets für die nächsten Jahre ausweisen)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Haushaltsplanung der BA
mit Blick auf eine ggf. systematische Über- oder Unterbudgetierung im
Bereich der Eingliederungsleistungen?
5. Gab es seit 2015 Überschüsse in Haushaltspositionen für
Eingliederungsleistungen, die zur Deckung anderer Ausgaben herangezogen wurden,
wenn ja, wie oft ist das seit 2015 passiert, und wie hoch waren die
Überschüsse im Durchschnitt?
6. Welche Regeln gelten innerhalb der BA zur Umverteilung bzw.
Querfinanzierung von Mitteln innerhalb des Haushaltsplans, insbesondere
zwischen Maßnahmenausgaben und Verwaltungsausgaben?
7. In wie vielen Arbeitsagenturen und Jobcentern bundesweit fanden 2024
interne Umverteilungen bzw. Querfinanzierungen von Haushaltsmitteln
statt, und in wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Mittel aus
Förderbudgets der Eingliederungsleistungen zur Deckung von
Verwaltungsaufwendungen verwendet (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der intern umverteilten bzw. umgewidmeten durchschnittlichen
Haushaltssummen aufschlüsseln)?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Fördermittel zweckgebunden
und nicht zur internen Kostenkompensation innerhalb der BA genutzt
werden?
9. Welche Prüfinstanzen kontrollieren die Mittelverwendung der BA im
Bereich der Eingliederungsleistungen für Arbeitslose?
10. Wurden seit 2015 interne Mittelumschichtungen und bzw. oder
Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Mittelverwendung festgestellt, und wenn ja,
welche administrativen und rechtlichen Folgen hatten etwaige
Unregelmäßigkeiten in den Budgets der BA und Jobcenter (bitte alle Vorfälle
inklusive der durchschnittlichen Summen insbesondere im Bereich der
Eingliederungsleistungen darstellen)?
11. Gab es in den letzten fünf Jahren Beanstandungen durch den
Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Verwendung von Fördermitteln zur
Integration bzw. Eingliederung von Arbeitslosen, wenn ja, wie oft, mit
welcher Begründung, und mit welchem Ergebnis?
12. Gibt es regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Mitteln für
Eingliederungsleistungen, und wie werden diese erklärt?
13. Wie hat sich die Zahl jener durch Maßnahmen der beruflichen
Eingliederung geförderten Personen seit 2015 entwickelt (bitte differenziert nach
Maßnahmentyp, SGB II- bzw. SGB III-Rechtskreis, Staatsangehörigkeit
unterschieden nach: Deutscher, Ausländer, Drittstaatenangehöriger,
Staatsangehöriger der Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?
14. Kam es in den letzten zehn Jahren zu einem Rückgang bzw. einer
Einsparung von Maßnahmen der beruflichen Integration in den Bereichen des
SGB II und des SGB III, und wenn ja, welche Ursachen sieht die
Bundesregierung für einen möglichen Rückgang bei Maßnahmen der beruflichen
Integration, insbesondere bei Sprach- oder Qualifizierungsangeboten?
15. Wie haben sich die Vermittlungsquoten von Arbeitslosen, die an einer
Maßnahme der beruflichen Integration erfolgreich teilgenommen haben,
und Arbeitslosen, die nicht an einer solchen Maßnahme teilgenommen
haben, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte jeweils die absoluten und
relativen Zahlen jährlich ausweisen)?
16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren der Umfang und der Anteil von Maßnahmen der beruflichen
Integration entwickelt, die durch privatwirtschaftliche Träger und
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bereitgestellt bzw. realisiert wurden, wie
hoch beliefen sich die jährlichen Gesamtkosten hierfür (bitte die absoluten
und relativen Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
17. Wie haben sich die durchschnittlichen Vermittlungsquoten von
Maßnahmen der beruflichen Integration in den Rechtskreisen SGB II und SGB III
in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte je Maßnahmengruppe jeweils
die Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt ausweisen)?
18. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten von
Eingliederungsleistungen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) pro
Arbeitslosem im Bereich des SGB II und des SGB III (bitte die absoluten
Zahlen unterschieden nach Staatsangehörigkeit: Deutscher, Ausländer,
Drittstaatenangehöriger und Staatsangehöriger der Top-8-
Asylherkunftsländer sowie für Langzeitarbeitslose und Alleinerziehende
ausweisen)?
19. Wie haben sich der Umfang sowie der Anteil der administrativen,
sächlichen und verwaltungstechnischen Ausgaben an den Gesamtausgaben der
Eingliederungsleistungen im Bereich des SGB II und des SGB III in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderungen jahresweise aufschlüsseln)?
20. Wie hoch war 2024 der Anteil der abgerufenen sowie der
nichtabgerufenen Fördermittel am Gesamtumfang der Eingliederungsleistungen im
Bereich des SGB II und des SGB III, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus einer wiederholten Nichtausschöpfung von Mitteln
im Bereich der Integrationsförderung (bitte jeweils die absoluten und
relativen Zahlen für das Jahr 2024 ausweisen)?
21. Welche Auswirkungen haben Budgetänderungen der BA und der
Jobcenter hinsichtlich der verfügbaren Mittel für Eingliederungsleistungen
pro förderbedürftigen Arbeitslosen, und kam es im Rahmen der
Veränderungen bei den jeweiligen Mitteln für Eingliederungsleistungen zu einer
Reduzierung der verfügbaren Maßnahmen für förderbedürftige
Arbeitslose?
22. Wie viele geförderte Personen haben seit 2020 innerhalb von sechs, zwölf
und 18 Monaten nach erfolgreichem Abschluss einer
Integrationsmaßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen (bitte
die absoluten und relativen Zahlen jeweils nach Rechtskreis SGB II und
SGB III sowie nach Maßnahmengruppe aufschlüsseln)?
23. Wie lange blieben die seit 2020 im Rahmen einer Integrationsmaßnahme
geförderten Personen im Durchschnitt in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte die durchschnittliche Verweildauer nach
Rechtskreis SGB II und SGB III sowie nach Maßnahmengruppe aufschlüsseln)?
24. Welche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildungen, Einstiegs- und
Anpassungsqualifikationen wurden 2024 im Rahmen von
Eingliederungsleistungen im Bereich des SGB II und des SGB III am häufigsten gefördert
(bitte die absoluten und relativen Zahlen jeweils nach Branchen bzw.
Sektoren aufschlüsseln)?
25. Gibt es eine unabhängige Wirksamkeitsprüfung aller zentralen BA-
Förderprogramme und Maßnahmen zur Integration in Arbeit, und wenn
ja, wie lauten deren Ergebnisse seit 2020?
26. Verfolgt die Bundesregierung Strategien zur Verbesserung der
Bedarfsorientierung und Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen zur
Eingliederung in Arbeit, wenn ja, welche sind das, und wie gestaltet sich deren
Zeitplan?
27. Inwiefern werden die Ausgaben der Eingliederungsleistungen regelmäßig
überprüft und angepasst, um eine bestmögliche Wirkung bei gleichzeitiger
Kostenkontrolle zu gewährleisten?
28. Wie wird die Transparenz der Mittelverwendung im Bereich
Eingliederungsleistungen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit
sichergestellt, wann erfolgte hierzu der letzte öffentliche Bericht, und mit
welchem zentralen Ergebnis?
29. Welche Effizienzsteigerungspotenziale sieht die Bundesregierung bei den
Eingliederungsleistungen in den Bereichen des SGB II und des SGB III?
30. Inwieweit zieht die Bundesregierung eine Reform der Steuerungslogik
innerhalb der BA zur effizienteren Mittelverwendung – insbesondere im
Bereich der Eingliederungsleistungen – in Erwägung?
Berlin, den 16. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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