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Schriftliche Frage 64 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zum Förderinstrument „Teilhabe am Arbeits…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 64 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zum Förderinstrument „Teilhabe am Arbeits… Frage 64 (Cansin Köktürk, Die Linke): Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zum Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, dass die positiven Ergebnisse dieses Instruments im Widerspruch stehen zur sinkenden Zahl der Förderungen (https://iab-forum.de/foerde rinstrument-teilhabe-am-arbeitsmarkt-erste-positi ve-befunde-zur-beschaeftigungssituation-nach-fue nfjaehriger-foerderung/), und wird die Bundesregierung im Haushalt 2027 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erneut anheben, damit nicht nur eine Umwidmung von Fördermitteln in Verwaltungsmittel vermieden wird, sondern die Eingliederung wirklich effektiv gestärkt wird und die ursprünglich vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angestrebten 150.000 Förderungen im sozialen Arbeitsmarkt erreicht werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 24. August 2026: Neuste Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zeigen in der Tat erfreuliche Ergebnisse im Hinblick auf die langfristige Arbeitsmarktintegration der geförderten Personen, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer besonderen Arbeitsmarktferne. Insofern wertet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Instrument als Erfolg. Die konkreten Förderentscheidungen werden in dezentraler Verantwortung in den Jobcentern und abhängig von den Bedarfslagen vor Ort getroffen. Der Bund formuliert keine bestimmten Vorgaben zu den Förderungen vor Ort, steht jedoch mit der Bundesagentur für Arbeit über die Entwicklung der Förderbestände im Austausch. Die Zahl von „bis zu 150.000“ Förderungen bezog sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung hinsichtlich des Fortschritts beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II. Dafür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept „Mit Arbeit“ erarbeitet. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bilden den Kern und sind dennoch nur ein Teil dessen. Zwischen Januar 2018 und März 2020 ging die Langzeitarbeitslosigkeit um rund 160.000 Personen auf rund 709.000 zurück. Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 sind insgesamt 9,95 Mrd. Euro für das Gesamtbudget SGB II, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten, veranschlagt. Damit wird der Ansatz auf dem Niveau des Jahres 2026 verstetigt und dem Koalitionsvertrag entsprochen, der eine ausreichende Mittelausstattung der Jobcenter vorsieht. Zusammen mit den Ausgaberesten in Höhe von 350 Mio. Euro stehen dem Gesamtbudget damit insgesamt bis zu 10,3 Mrd. Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Zudem wird der Passiv-Aktiv-Transfer mit einem erweiterten Katalog an förderfähigen Maßnahmen fortgesetzt. Insgesamt stehen bis zu 700 Mio. Euro zusätzlich für Förderungen nach § 44f Absatz 6 SGB II aus dem Ansatz für das Grundsicherungsgeld zur Verfügung. In den Ansätzen seit dem Haushaltsjahr 2025 ist die finanzielle Entlastung durch den Übergang der Zuständigkeit für Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit berücksichtigt. Die Jobcenter sollen bei der Verwendung des Gesamtbudgets SGB II in dezentraler Verantwortung vor Ort entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie – zulasten des Eingliederungsbudgets – oder eher eine intensive Betreuung und Vermittlung durch die Beschäftigten des Jobcenters – zulasten des Verwaltungsbudgets – dem Ziel der Vermittlung in den Arbeitsmarkt dienlicher erscheint.

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