Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Sicherheitsüberprüfungen der Stufe Ü2, um mit beteiligten Personen in Kommunen und zivilen Unternehmen über Aspekte des Operationsplans Deutschland im Austausch sein zu können, und wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden zu diesem Anlass seit Bekanntgabe des Operationsplans Deutschland beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und beim Verfassungsschutz bislang durchgeführt?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz, eine sogenannte Ü2, ist dann durchzuführen, wenn die betroffene Person Zugang zu Geheim eingestuften Verschlusssachen oder zu einer hohen Anzahl VS-Vertraulich eingestuften Verschlusssachen erhalten soll oder ihn sich verschaffen kann.
Ob und in welchem Umfang es erforderlich ist, mit Personen in Kommunen und zivilen Unternehmen über Aspekte des Operationsplans Deutschland in Austausch zu treten, die für sich so eingestuft sind, dass deren Kenntnisnahme eine positiv abgeschlossene Ü2 voraussetzt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Daher ist eine Schätzung des Bedarfs an Sicherheitsüberprüfungen der Stufe Ü2 in Kommunen und zivilen Unternehmen nicht seriös möglich.
Darüber hinaus erfolgt bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen keine Datenerfassung, die Rückschlüsse auf den Operationsplan Deutschland als Auslöser der Überprüfung geben könnte. Sicherheitsüberprüfungen von Personen in Kommunen werden zudem von den nach Landesrecht zuständigen Stellen verantwortet.
Der Bundesregierung liegen daher keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Relationen
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