Schriftliche Frage 73 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang stellt die Bundesregierung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Informationen bereit, die seitens der Bundeswehr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 73 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang stellt die Bundesregierung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Informationen bereit, die seitens der Bundeswehr…
Frage 73 (Jan Köstering, Die Linke):
In welchem Umfang stellt die Bundesregierung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Informationen bereit, die seitens der Bundeswehr mit zivilen Akteuren auf dem Gebiet des Betriebes der Kritischen Infrastruktur rund um die Umsetzung des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) ausgetauscht werden, und welche eingestuften Anteile des OPLAN DEU wurden bislang zur Kommunikation mit den anerkannten Hilfsorganisationen herabgestuft bzw. stehen zur Herabstufung an (bitte nach Möglichkeit offen, hilfsweise in eingestufter Form beantworten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. März 2026:
Die Bundesregierung kommt dem parlamentarischen Informationsanspruch der Abgeordneten des Deutschen Bundestages im erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nach. Zur Kommunikation mit Hilfsorganisationen wurden im Sinne der Fragestellung bisher keine Anteile des OPLAN DEU herabgestuft. Derzeit stehen keine Herabstufungen im Sinne der Fragestellung an.
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