Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob Wahlen zu Gremien, an denen nur ausgewählte Teile der Bevölkerung als Wahlberechtigte teilnehmen dürfen, wie zum Beispiel örtliche Integrationsräte (siehe beispielhaft www.aachen.de/in-aachen-leben/gesellschaft-soziales-wohnen/integration/integrationsrat/), mit den Grundrechten, insbesondere mit dem Gleichheitsgrundsatz, vereinbar sind, und, wenn ja, wie lautet diese?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Die in der Fragestellung angesprochenen kommunalen Gremien fallen nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Insofern erübrigt sich eine grundrechtliche Bewertung entsprechender Wahlen durch die Bundesregierung.
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