Rede von Siegfried Walch (CDU/CSU) – Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren
Teil von Protokoll der 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 3: Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren.
Das Protokoll 21/21 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 16.09.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Siegfried Walch (CDU/CSU) – Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren
Ich bin, ehrlich gesagt, ganz froh, dass Sie auch mich ansprechen. Sie haben den Kollegen Hardt heute schon in diese Richtung interpretiert, und ich finde das so nicht in Ordnung. Kollege Hardt hat klipp und klar gesagt, welche Unterschiede es zwischen den Taliban und uns gibt. Er hat klipp und klar gesagt, wie sehr wir dieses Regime verurteilen und dass die Taliban unser Feind sind. Daran ist nicht zu rütteln.
Hier etwas umzuinterpretieren, dient nicht einer anständigen Debatte. Das geht nicht, liebe Frau Kollegin. Niemand aus dieser Regierungskoalition hat so etwas gesagt, und so etwas werden Sie auch niemals hören, meine Damen und Herren.
Ich bleibe dabei: Vielen Dank für den Einsatz unserer deutschen Soldaten! Dieser Einsatz konnte nur deswegen geleistet werden und gelingen, weil viele Ortskräfte sie dabei unterstützt haben – als Dolmetscher, als Fahrer, als Köche oder in der Verwaltung. Diese Menschen, die uns unmittelbar geholfen haben, aber dadurch selbst in Gefahr geraten sind, verdienen natürlich unseren Schutz. Das ist eine Frage der Loyalität und der Verlässlichkeit. Deswegen war es in vielen Fällen vielleicht richtig, dass die Bundesregierung bereits so viele Menschen aufgenommen hat. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch mal die Relation betonen; denn das Thema Ortskräfte ist kein rein deutsches Thema. Jeder Staat, der am Afghanistan-Einsatz beteiligt war, war auf Ortskräfte angewiesen. Deutschland hat seit 2021 über 38 000 Personen, weit über 20 000 über das Ortskräfteverfahren, inklusive Familienangehörigen aufgenommen. Das ist eine enorme Zahl. Denn mit Blick auf mit uns vergleichbare Staaten wie Frankreich, Italien, Spanien, die jeweils etwa 4 000 bis 5 000 Personen aufgenommen haben, kann man hier in keinster Weise davon sprechen, dass Deutschland seiner Verantwortung nicht gerecht wird oder unzuverlässig ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland Ortskräften Schutz gewährt, ist deutlich höher als bei allen anderen Staaten, die an diesem Einsatz beteiligt waren, meine Damen und Herren.
Diese Anzahl allein könnte bereits darauf hindeuten, dass die Definition von Ortskräften in Deutschland vielleicht ganz anders gefasst wurde, als das in anderen Staaten der Fall ist. Deswegen verbietet es sich, hier von mangelnder internationaler Verantwortung oder davon, dass Deutschland irgendwen im Stich lässt, zu sprechen.
Rechtlich wird einiges klargestellt durch das Gerichtsurteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. August. Eine politische Aufnahmeerklärung – so stellt das Gericht klar – begründet eben keinen individuellen Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine politische Entscheidung, eine verwaltungsinterne Maßnahme, die „keine unmittelbare Außenwirkung entfaltet“. Das bedeutet: Der Staat – und das ist genau richtig – hat ein politisches Ermessen. Einen solchen Ermessensspielraum gab auch früher. Es muss natürlich immer wieder neu überprüft und an die aktuelle Lage angepasst werden. Es muss eine aktuelle Einschätzung und eine aktuelle politische Bewertung geben.
Das ist etwas gänzlich anderes als eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage, meine Damen und Herren.
Das sind zwei Paar Stiefel. Sie können auch kein Haus bauen, weil der Bürgermeister sagt: „Jetzt dürfen Sie bauen“,
sondern Sie brauchen einen Rechtsakt, bei dem die Formvorschriften beachtet werden, und ein entsprechendes Dokument, das richtig zugestellt sein muss. Ansonsten entsteht kein Recht, meine Damen und Herren.
Das ist wichtig, weil das die Grundlage eines Rechtsstaats ist. Ein verwaltungsrechtlich bindender Akt ist nicht eine reine Formalität, sondern er ist geradezu notwendig, wenn man den Begriff „Rechtsstaat“ tatsächlich ernst nimmt und nicht nur als moralischen Kampfbegriff versteht.
Genau das tut jetzt die aktuelle Bundesregierung.
Ich bin dem Bundesinnenminister sehr dankbar, dass er das Verfahren ausgesetzt hat, um die sicherheitspolitische Situation in Afghanistan und den Nachbarländern neu zu bewerten und die angewandten Kriterien überprüfen zu lassen, um festzustellen, ob jede Entscheidung in der Vergangenheit denn tatsächlich verantwortungsbewusst und vor allem auch im Einklang mit der Sicherheitslage unseres Landes getroffen wurde, meine Damen und Herren. Sicherheit ist die Grundlage unserer Freiheit und darf deswegen hier niemals geopfert werden.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Es wird oft der Eindruck erweckt, als hätte die aktuelle Bundesregierung hier irgendetwas verschleppt. Doch wenn alles so eindeutig wäre, wie manch einer hier behauptet: Warum hat dann die damalige Bundesregierung, als das Auswärtige Amt unter der Kontrolle der Grünen stand, die Menschen nicht nach Deutschland geholt? Seit 2022 warten sie. Die jetzige Bundesregierung ist erst seit Mai im Amt. Wie erklären Sie sich denn so etwas? Ihr habt diese Entscheidung doch dieser Bundesregierung zugeschoben.
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