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Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)

dip / rede 10.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483) Hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach Kenntnis der Bundesregierung und vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Völkerrecht stärken will, eine Zweistaatenlösung im Nahostkonflikt befürwortet und die israelischen Siedlungen im Westjordanland als völkerrechtswidrig einstuft, wegen des Vorwurfs möglicher Beiträge der Axel Springer SE zu siedlergetriebenem Landraub im Westjordanland durch ihr Immobilienportal www.Yad2.co.il und nach eingegangener Beschwerde beim BAFA Ende 2024 behördliche Ermittlungen aufgenommen (http://www.nd-aktuell.de/artikel/1187424.yad-springer-zeitung-wegen-siedlungen-im-westjordanland-in-der-kritik.html; bitte behördliches Tätigwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und anderen Rechtsgrundlagen chronologisch aufschlüsseln), und, wenn nein, wie ist dieses Nichttätigwerden des BAFA mit dem völkerrechtlichen Auftrag Deutschlands laut Internationalem Gerichtshof vereinbar, wirtschaftliche und unternehmerische Aktivitäten nicht zu unterstützen, die zum Erhalt oder zur Vertiefung der Besatzung beitragen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist – neben zahlreichen anderen Aufgaben – für die Kontrolle der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zuständig. Die Behörde wird auf Antrag tätig, wenn die antragstellende Person substanziiert geltend macht, infolge der Nichterfüllung einer in den §§ 3 bis 9 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes enthaltenen Pflicht in einer geschützten Rechtsposition verletzt zu sein oder dass eine solche Verletzung unmittelbar bevorsteht. Das bedeutet, dass ein solcher Antrag nur von einer entsprechend befugten Person eingereicht werden kann, ein Unternehmen im Anwendungsbereich des Gesetzes bezeichnen muss und auch eine Pflicht nach dem Gesetz benennen muss, gegen die das bezeichnete Unternehmen verstoßen haben soll. Prüfmaßstab ist in diesem Fall allein das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Im November 2024 wurde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bezogener Antrag eingereicht, der die in der Frage bezeichnete Konstellation zum Thema hat. Das diesbezügliche Verfahren dauert noch an.

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