Aufnahmezusagen einhalten - Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren
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Aufnahmezusagen einhalten - Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1542
21. Wahlperiode 09.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Luise Amtsberg,
Filiz Polat, Felix Banaszak, Dr. Konstantin von Notz, Agnieszka Brugger,
Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Dr. Irene Mihalic,
Marlene Schönberger, Deborah Düring, Omid Nouripour, Claudia Roth,
Robin Wagener, Max Lucks, Boris Mijatović, Leon Eckert, Jamila Schäfer,
Dr. Sebastian Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig,
Helge Limburg, Sara Nanni, Dr. Armin Grau und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und
Afghanen jetzt garantieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der überstürzte Abzug 2021 und das Versäumnis, gefährdete Partnerinnen und Partner
rechtzeitig zu evakuieren, stehen sinnbildlich für ein politisches und moralisches
Scheitern in Afghanistan. Menschen, die sich für ein freies und demokratisches
Afghanistan eingesetzt haben, wurden und werden von der aktuellen Bundesregierung im
Stich gelassen (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-wadephul-
verspricht-schnelle-aufnahme-dobrindt-fordert-pruefverfahren-a-600990df-e57b-4946-
9018-4107939c3d9d).
Die von CDU, CSU und SPD getragene Bundesregierung hat bestehende humanitäre
Aufnahmeprogramme beendet. Davon betroffen sind auch ca. 2.300 afghanische
Staatsangehörige (www.lto.de/recht/hintergruende/h/faq-afghanistan-
aufnahmeprogramm-aufnahme-vg-ovg-berlin), die mit ihren Familienangehörigen nach strengen
Kriterien und intensiven Prüfungen Aufnahmezusagen der Bundesrepublik
Deutschland erhalten haben. Seit Jahren warten sie auf ihre Visaausstellung und Ausreise nach
Deutschland. Die Aufnahmezusagen wurden über das Ortskräfteverfahren, die
Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan ausgesprochen. Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung endlich
gerecht werden und diese Menschen, die sich unter gefährlichen und teils
lebensbedrohlichen Umständen für Menschenrechte, Demokratie und eine freie Gesellschaft
eingesetzt haben, wie versprochen schützen.
Zu den rund 2.300 Afghaninnen und Afghanen zählen Menschenrechtsaktivistinnen
und -aktivisten, Kulturschaffende sowie Journalistinnen und Journalisten, die von den
Taliban bedroht werden, weil sie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte
eintreten, sowie Angehörige vulnerabler Gruppen (LGBTIQ+, religiöse Minderheiten,
alleinstehende Frauen). Ebenfalls gehören ehemalige lokale Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (im Folgenden Ortskräfte) zu der Gruppe. Sie haben das Engagement der
Bundesrepublik Deutschland vor Ort in der durchgeführten Form unterstützt, indem sie
den Kontakt zur Bevölkerung erleichtert, Übersetzungsarbeit geleistet und wichtige
Informationen geliefert haben. Nicht selten haben sie ihre Arbeit unter höchster Gefahr
für ihr Leben und Unversehrtheit getätigt. Dafür werden sie vom Taliban-Regime
massiv bedroht und müssen Repressionen fürchten. Auch sie haben nach strengen
Überprüfungs- und Auswahlverfahren bereits eine Aufnahmezusage erhalten.
In den letzten Monaten hat Innenminister Dobrindt immer wieder angekündigt,
bestehende Aufnahmezusagen von Betroffenen und ihren Familienangehörigen nochmals
überprüfen zu wollen, obwohl die Schutzbedürftigkeit der Schutzsuchenden und ihrer
Familienangehörigen bereits festgestellt wurde. Die Personen wurden nach strengen
Kriterien ausgewählt, bei denen Sicherheitsbehörden bereits eingebunden wurden
(www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2704066).
Erteilte Aufnahmezusagen sind rechtlich bindend. Dies wurde mittlerweile in 32
Fällen durch das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt (www.lto.de/recht/
hintergruende/h/faq-afghanistan-aufnahmeprogramm-aufnahme-vg-ovg-berlin). Das Gericht
hat wiederholt festgestellt, dass die Bundesregierung Menschen mit Aufnahmezusagen
über humanitäre deutsche Aufnahmeprogramme und ihren Familienangehörigen nach
erfolgreichen Sicherheitsinterviews Visa erteilen und ihre Ausreisen durchführen
muss. Die Bundesregierung ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz
gebunden, wodurch sie verpflichtet ist, rechtsverbindliche Aufnahmezusagen einzuhalten.
Diese Verpflichtung gilt auch ohne konkrete gerichtliche Beschlüsse, sodass die
Bundesregierung nicht darauf warten darf, bis die Betroffenen dies individuell gerichtlich
durchsetzen. Die Bundesregierung untergräbt den Rechtsstaat, indem sie die
Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin verschleppt und erst umsetzt, wenn das
Gericht Zwangsgeldandrohungen ausspricht.
Im Anschluss an viele Prüfungen, die bei erfolgreicher Absolvierung zu einer
Aufnahmezusage geführt haben, sind Sicherheitsinterviews fester Bestandteil der
Aufnahmeprogramme vor der Visavergabe an Afghaninnen und Afghanen mit deutscher
Aufnahmezusage. Die Sicherheitsinterviews werden durch drei Sicherheitsbehörden der
Bundesrepublik Deutschland in der deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt
(BuPol, BKA, BfV). Sie unterstehen dem Bundesministerium des Innern. Seit Antritt
der neuen Bundesregierung sind allerdings keine Sicherheitsinterviews an der
deutschen Botschaft in Islamabad mehr erfolgt, was die Aufnahmen zusätzlich erheblich
verzögert.
Bereits seit Herbst 2023 hat sich die Situation afghanischer Staatsangehöriger mit
Aufnahmezusage in Pakistan grundlegend verschlechtert. Seit Ende Januar 2025 werden
groß angelegte Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger, die sich in Pakistan
aufhalten, von den pakistanischen Behörden durchgeführt. Afghanische
Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage nach Deutschland verfügen, erhielten zunächst
einen „Schutzbrief“ der deutschen Botschaft in Islamabad. Dieser Schutzbrief legt dar,
dass sie für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen sind. Er sollte ihre Verhaftung
und Abschiebung nach Afghanistan durch die pakistanischen Behörden verhindern,
wird aber seit spätestens Mitte August 2025 von den pakistanischen Behörden nicht
mehr akzeptiert. Seit Mitte August 2025 wurden mindestens 450 afghanische Personen
mit Aufnahmezusage aus Deutschland von pakistanischen Behörden in
Abschiebelager inhaftiert. 211 Personen von ihnen wurden direkt nach Afghanistan abgeschoben
(www.fr.de/politik/regierung-211-afghanen-aus-aufnahmeprogramm-abgeschoben-
zr-93887965.html). Weitere Abschiebungen erfolgten am 2. September 2025
(www.tagesschau.de/ausland/asien/pakistan-festnahmen-ortskraefte-100.html).
Gleichzeitig steht die Bundesregierung zur Durchführung von Abschiebungen von
Deutschland nach Afghanistan in Kontakt mit dem Terrorregime der Taliban. Sie
begibt sich damit auf den Weg einer schrittweisen Normalisierung ihrer Beziehungen
zum Terrorregime in Afghanistan und zu dessen Anerkennung. Wenn Außen- und
Sicherheitspolitik sowie Rechtsstaatlichkeit kurzfristigen innenpolitischen Zielen
untergeordnet werden, schadet das nicht nur Deutschlands Ansehen, sondern auch
deutschen Interessen in der Welt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
ihrer Verantwortung gegenüber den Schutzsuchenden gerecht zu werden und
– alle bisher ausgesprochenen Aufnahmezusagen über das
Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das
Ortskräfteverfahren umzusetzen, das heißt afghanischen Staatsangehörigen, die über eine
deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, und ihren
Familienangehörigen umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland
auszufliegen;
– umgehend wieder Sicherheitsinterviews durchzuführen, damit afghanische
Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen nach
erfolgreicher Durchführung des Sicherheitsinterviews Visa erhalten und
ausreisen können;
– umgehend ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern nach Pakistan zu entsenden, damit diese
die Sicherheitsinterviews durchführen können;
– alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Schutz der betroffenen
Personen in Pakistan über den gesamten Zeitraum des Aufnahmeverfahrens zu
gewährleisten und weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern;
– sich umgehend in Verhandlungen mit Pakistan auf höchster Ebene dafür
einzusetzen, weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern und die
betroffenen Menschen sicher in Pakistan unterzubringen, bis sie mit einem erteilten
Visum nach Deutschland ausreisen können;
– afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland
verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan
zurückzubringen;
– in den laufenden Haushaltsverhandlungen finanzielle Mittel für die humanitären
Aufnahmen bereitzustellen, damit diese umgesetzt werden können bis alle
Personen, die eine Aufnahmezusage erhalten haben, in Deutschland sind;
– die Unterbringung der betroffenen Personen in GIZ-Unterkünften in Pakistan bis
zur Ausreise aller Menschen mit Aufnahmezusagen und ihrer
Familienangehörigen zu sichern und zu finanzieren;
– in den Haushaltsverhandlungen außerdem finanzielle Mittel für Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, die die Umsetzung der Aufnahmen
ebenso wie einen adäquaten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie
beispielsweise Gesundheit und Bildung im Transitland Pakistan möglich machen;
– die deutschen Auslandvertretungen in Pakistan, deren Personal und die IT mit
den notwendigen Ressourcen auszustatten, damit die vollständige, unverzügliche
und effiziente Umsetzung der Aufnahmezusagen sichergestellt werden kann;
– humanitäre Aufnahmeprogramme wieder aufzunehmen, um Menschen, die
aufgrund ihres Einsatzes für Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte
gefährdet sind, zu unterstützen und ihnen Schutz zu gewähren;
– geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Exil-Afghaninnen und
Exil-Afghanen in Deutschland zu gewährleisten;
– die Anerkennung und schleichende Normalisierung der Terrorherrschaft der
Taliban als legitime und rechtmäßige Regierung Afghanistans unter keinen
Umständen weiter voranzutreiben, insbesondere keine Vertreter der Taliban zu
akkreditieren.
Berlin, den 9. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die allgemeine Menschenrechts- und Sicherheitslage in Afghanistan ist katastrophal. Terroristische Anschläge
und bewaffnete Auseinandersetzungen prägen den Alltag der Bevölkerung. Dazu kommen Naturkatastrophen als
Folgen der Klimakatastrophe und immer wieder Erdbeben, wie jüngst das Erdbeben, bei dem mit Stand vom
5. September 2025 mehr als 2.200 Menschen gestorben sind, was die ohnehin dramatische Versorgungslage in
Afghanistan weiter verschlimmert (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-erdbeben-opferzahl-
100.html).
Mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Menschenrechtslage dramatisch verschärft.
Sie ist durch systematische und tiefgreifende Verletzungen der Grundrechte gekennzeichnet, insbesondere mit
Blick auf Rechte von Frauen und Mädchen, religiöser Minderheiten und der LGBTIQ+-Community.
Die Taliban inhaftieren willkürlich Menschen, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder die Bildung von
Frauen und Mädchen einsetzen. Sie haben öffentlich durchgeführte Hinrichtungen und Körperstrafen wieder
eingeführt. Sie lassen Menschen verschwinden, foltern und töten sie.
Homosexualität und Transidentität sind gesellschaftlich geächtet und werden durch die De-facto-Regierung
strafrechtlich verfolgt. Berichte über öffentliche Körperstrafen, Inhaftierungen sowie physische und sexuelle Gewalt
in Haft belegen, dass diese Menschen einer systematischen und existenziellen Bedrohung ausgesetzt sind.
Die Entrechtung von Frauen und Mädchen ist beispiellos und institutionell verankert. Mit dem Ausschluss von
politischer Teilhabe, dem Verbot weiterführender und universitärer Bildung, Beschäftigungsverboten, massiven
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie weiteren Maßnahmen unter dem sogenannten „Tugendgesetz“
werden Frauen und Mädchen gezielt und vollständig aus dem öffentlichen Leben verdrängt.
Deutschland trägt eine besondere Verantwortung. Die Bundesrepublik Deutschland war über zwei Jahrzehnte
militärisch, außen- und entwicklungspolitisch in Afghanistan präsent und hat gegenüber afghanischen
Partnerinnen und Partnern wiederholt Schutz- und Unterstützungszusagen gemacht. Diese Verantwortung muss auch nach
Abzug der internationalen Truppen bestehen. Es ist beschämend, dass unter anderem diejenigen, die die
Interessen der Bundesrepublik mit durchgesetzt haben und die insbesondere deutsche Soldatinnen und Soldaten
unterstützt, versorgt und beschützt haben, jetzt in diese lebensgefährliche Situation gebracht werden.
Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan muss sich Deutschland für die Einhaltung
fundamentaler Rechte einsetzen, Betroffenen Schutz gewähren und die internationale Gemeinschaft zu einer
entschlossenen Reaktion mobilisieren. Vor allem betrifft das die Schutzversprechen, die Deutschland bereits
rechtsverbindlich erklärt hat. Auf internationaler Bühne fordert die Bundesregierung die Taliban zur Achtung der
Menschenrechte auf, gleichzeitig verwehrt sie jedoch denjenigen Schutz, die sich genau für diese Werte eingesetzt
haben. Damit droht die Bundesregierung die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands zu verspielen und
verrät die eigenen humanitären Grundwerte.
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ISSN 0722-8333]
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