polradar

Aufnahmezusagen einhalten - Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren

dip / drucksache 09.09.2025 · WP 21 · 21/1542 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Aufnahmezusagen einhalten - Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1542 21. Wahlperiode 09.09.2025 Antrag der Abgeordneten Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Luise Amtsberg, Filiz Polat, Felix Banaszak, Dr. Konstantin von Notz, Agnieszka Brugger, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Dr. Irene Mihalic, Marlene Schönberger, Deborah Düring, Omid Nouripour, Claudia Roth, Robin Wagener, Max Lucks, Boris Mijatović, Leon Eckert, Jamila Schäfer, Dr. Sebastian Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig, Helge Limburg, Sara Nanni, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der überstürzte Abzug 2021 und das Versäumnis, gefährdete Partnerinnen und Partner rechtzeitig zu evakuieren, stehen sinnbildlich für ein politisches und moralisches Scheitern in Afghanistan. Menschen, die sich für ein freies und demokratisches Afghanistan eingesetzt haben, wurden und werden von der aktuellen Bundesregierung im Stich gelassen (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-wadephul- verspricht-schnelle-aufnahme-dobrindt-fordert-pruefverfahren-a-600990df-e57b-4946- 9018-4107939c3d9d). Die von CDU, CSU und SPD getragene Bundesregierung hat bestehende humanitäre Aufnahmeprogramme beendet. Davon betroffen sind auch ca. 2.300 afghanische Staatsangehörige (www.lto.de/recht/hintergruende/h/faq-afghanistan- aufnahmeprogramm-aufnahme-vg-ovg-berlin), die mit ihren Familienangehörigen nach strengen Kriterien und intensiven Prüfungen Aufnahmezusagen der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben. Seit Jahren warten sie auf ihre Visaausstellung und Ausreise nach Deutschland. Die Aufnahmezusagen wurden über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ausgesprochen. Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung endlich gerecht werden und diese Menschen, die sich unter gefährlichen und teils lebensbedrohlichen Umständen für Menschenrechte, Demokratie und eine freie Gesellschaft eingesetzt haben, wie versprochen schützen. Zu den rund 2.300 Afghaninnen und Afghanen zählen Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, Kulturschaffende sowie Journalistinnen und Journalisten, die von den Taliban bedroht werden, weil sie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte eintreten, sowie Angehörige vulnerabler Gruppen (LGBTIQ+, religiöse Minderheiten, alleinstehende Frauen). Ebenfalls gehören ehemalige lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Folgenden Ortskräfte) zu der Gruppe. Sie haben das Engagement der Bundesrepublik Deutschland vor Ort in der durchgeführten Form unterstützt, indem sie den Kontakt zur Bevölkerung erleichtert, Übersetzungsarbeit geleistet und wichtige Informationen geliefert haben. Nicht selten haben sie ihre Arbeit unter höchster Gefahr für ihr Leben und Unversehrtheit getätigt. Dafür werden sie vom Taliban-Regime massiv bedroht und müssen Repressionen fürchten. Auch sie haben nach strengen Überprüfungs- und Auswahlverfahren bereits eine Aufnahmezusage erhalten. In den letzten Monaten hat Innenminister Dobrindt immer wieder angekündigt, bestehende Aufnahmezusagen von Betroffenen und ihren Familienangehörigen nochmals überprüfen zu wollen, obwohl die Schutzbedürftigkeit der Schutzsuchenden und ihrer Familienangehörigen bereits festgestellt wurde. Die Personen wurden nach strengen Kriterien ausgewählt, bei denen Sicherheitsbehörden bereits eingebunden wurden (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2704066). Erteilte Aufnahmezusagen sind rechtlich bindend. Dies wurde mittlerweile in 32 Fällen durch das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt (www.lto.de/recht/ hintergruende/h/faq-afghanistan-aufnahmeprogramm-aufnahme-vg-ovg-berlin). Das Gericht hat wiederholt festgestellt, dass die Bundesregierung Menschen mit Aufnahmezusagen über humanitäre deutsche Aufnahmeprogramme und ihren Familienangehörigen nach erfolgreichen Sicherheitsinterviews Visa erteilen und ihre Ausreisen durchführen muss. Die Bundesregierung ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden, wodurch sie verpflichtet ist, rechtsverbindliche Aufnahmezusagen einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch ohne konkrete gerichtliche Beschlüsse, sodass die Bundesregierung nicht darauf warten darf, bis die Betroffenen dies individuell gerichtlich durchsetzen. Die Bundesregierung untergräbt den Rechtsstaat, indem sie die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin verschleppt und erst umsetzt, wenn das Gericht Zwangsgeldandrohungen ausspricht. Im Anschluss an viele Prüfungen, die bei erfolgreicher Absolvierung zu einer Aufnahmezusage geführt haben, sind Sicherheitsinterviews fester Bestandteil der Aufnahmeprogramme vor der Visavergabe an Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage. Die Sicherheitsinterviews werden durch drei Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland in der deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt (BuPol, BKA, BfV). Sie unterstehen dem Bundesministerium des Innern. Seit Antritt der neuen Bundesregierung sind allerdings keine Sicherheitsinterviews an der deutschen Botschaft in Islamabad mehr erfolgt, was die Aufnahmen zusätzlich erheblich verzögert. Bereits seit Herbst 2023 hat sich die Situation afghanischer Staatsangehöriger mit Aufnahmezusage in Pakistan grundlegend verschlechtert. Seit Ende Januar 2025 werden groß angelegte Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger, die sich in Pakistan aufhalten, von den pakistanischen Behörden durchgeführt. Afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage nach Deutschland verfügen, erhielten zunächst einen „Schutzbrief“ der deutschen Botschaft in Islamabad. Dieser Schutzbrief legt dar, dass sie für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen sind. Er sollte ihre Verhaftung und Abschiebung nach Afghanistan durch die pakistanischen Behörden verhindern, wird aber seit spätestens Mitte August 2025 von den pakistanischen Behörden nicht mehr akzeptiert. Seit Mitte August 2025 wurden mindestens 450 afghanische Personen mit Aufnahmezusage aus Deutschland von pakistanischen Behörden in Abschiebelager inhaftiert. 211 Personen von ihnen wurden direkt nach Afghanistan abgeschoben (www.fr.de/politik/regierung-211-afghanen-aus-aufnahmeprogramm-abgeschoben- zr-93887965.html). Weitere Abschiebungen erfolgten am 2. September 2025 (www.tagesschau.de/ausland/asien/pakistan-festnahmen-ortskraefte-100.html). Gleichzeitig steht die Bundesregierung zur Durchführung von Abschiebungen von Deutschland nach Afghanistan in Kontakt mit dem Terrorregime der Taliban. Sie begibt sich damit auf den Weg einer schrittweisen Normalisierung ihrer Beziehungen zum Terrorregime in Afghanistan und zu dessen Anerkennung. Wenn Außen- und Sicherheitspolitik sowie Rechtsstaatlichkeit kurzfristigen innenpolitischen Zielen untergeordnet werden, schadet das nicht nur Deutschlands Ansehen, sondern auch deutschen Interessen in der Welt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung gegenüber den Schutzsuchenden gerecht zu werden und – alle bisher ausgesprochenen Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Ortskräfteverfahren umzusetzen, das heißt afghanischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, und ihren Familienangehörigen umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland auszufliegen; – umgehend wieder Sicherheitsinterviews durchzuführen, damit afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen nach erfolgreicher Durchführung des Sicherheitsinterviews Visa erhalten und ausreisen können; – umgehend ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern nach Pakistan zu entsenden, damit diese die Sicherheitsinterviews durchführen können; – alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Schutz der betroffenen Personen in Pakistan über den gesamten Zeitraum des Aufnahmeverfahrens zu gewährleisten und weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern; – sich umgehend in Verhandlungen mit Pakistan auf höchster Ebene dafür einzusetzen, weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern und die betroffenen Menschen sicher in Pakistan unterzubringen, bis sie mit einem erteilten Visum nach Deutschland ausreisen können; – afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan zurückzubringen; – in den laufenden Haushaltsverhandlungen finanzielle Mittel für die humanitären Aufnahmen bereitzustellen, damit diese umgesetzt werden können bis alle Personen, die eine Aufnahmezusage erhalten haben, in Deutschland sind; – die Unterbringung der betroffenen Personen in GIZ-Unterkünften in Pakistan bis zur Ausreise aller Menschen mit Aufnahmezusagen und ihrer Familienangehörigen zu sichern und zu finanzieren; – in den Haushaltsverhandlungen außerdem finanzielle Mittel für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, die die Umsetzung der Aufnahmen ebenso wie einen adäquaten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie beispielsweise Gesundheit und Bildung im Transitland Pakistan möglich machen; – die deutschen Auslandvertretungen in Pakistan, deren Personal und die IT mit den notwendigen Ressourcen auszustatten, damit die vollständige, unverzügliche und effiziente Umsetzung der Aufnahmezusagen sichergestellt werden kann; – humanitäre Aufnahmeprogramme wieder aufzunehmen, um Menschen, die aufgrund ihres Einsatzes für Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte gefährdet sind, zu unterstützen und ihnen Schutz zu gewähren; – geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Exil-Afghaninnen und Exil-Afghanen in Deutschland zu gewährleisten; – die Anerkennung und schleichende Normalisierung der Terrorherrschaft der Taliban als legitime und rechtmäßige Regierung Afghanistans unter keinen Umständen weiter voranzutreiben, insbesondere keine Vertreter der Taliban zu akkreditieren. Berlin, den 9. September 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die allgemeine Menschenrechts- und Sicherheitslage in Afghanistan ist katastrophal. Terroristische Anschläge und bewaffnete Auseinandersetzungen prägen den Alltag der Bevölkerung. Dazu kommen Naturkatastrophen als Folgen der Klimakatastrophe und immer wieder Erdbeben, wie jüngst das Erdbeben, bei dem mit Stand vom 5. September 2025 mehr als 2.200 Menschen gestorben sind, was die ohnehin dramatische Versorgungslage in Afghanistan weiter verschlimmert (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-erdbeben-opferzahl- 100.html). Mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Menschenrechtslage dramatisch verschärft. Sie ist durch systematische und tiefgreifende Verletzungen der Grundrechte gekennzeichnet, insbesondere mit Blick auf Rechte von Frauen und Mädchen, religiöser Minderheiten und der LGBTIQ+-Community. Die Taliban inhaftieren willkürlich Menschen, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder die Bildung von Frauen und Mädchen einsetzen. Sie haben öffentlich durchgeführte Hinrichtungen und Körperstrafen wieder eingeführt. Sie lassen Menschen verschwinden, foltern und töten sie. Homosexualität und Transidentität sind gesellschaftlich geächtet und werden durch die De-facto-Regierung strafrechtlich verfolgt. Berichte über öffentliche Körperstrafen, Inhaftierungen sowie physische und sexuelle Gewalt in Haft belegen, dass diese Menschen einer systematischen und existenziellen Bedrohung ausgesetzt sind. Die Entrechtung von Frauen und Mädchen ist beispiellos und institutionell verankert. Mit dem Ausschluss von politischer Teilhabe, dem Verbot weiterführender und universitärer Bildung, Beschäftigungsverboten, massiven Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie weiteren Maßnahmen unter dem sogenannten „Tugendgesetz“ werden Frauen und Mädchen gezielt und vollständig aus dem öffentlichen Leben verdrängt. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung. Die Bundesrepublik Deutschland war über zwei Jahrzehnte militärisch, außen- und entwicklungspolitisch in Afghanistan präsent und hat gegenüber afghanischen Partnerinnen und Partnern wiederholt Schutz- und Unterstützungszusagen gemacht. Diese Verantwortung muss auch nach Abzug der internationalen Truppen bestehen. Es ist beschämend, dass unter anderem diejenigen, die die Interessen der Bundesrepublik mit durchgesetzt haben und die insbesondere deutsche Soldatinnen und Soldaten unterstützt, versorgt und beschützt haben, jetzt in diese lebensgefährliche Situation gebracht werden. Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan muss sich Deutschland für die Einhaltung fundamentaler Rechte einsetzen, Betroffenen Schutz gewähren und die internationale Gemeinschaft zu einer entschlossenen Reaktion mobilisieren. Vor allem betrifft das die Schutzversprechen, die Deutschland bereits rechtsverbindlich erklärt hat. Auf internationaler Bühne fordert die Bundesregierung die Taliban zur Achtung der Menschenrechte auf, gleichzeitig verwehrt sie jedoch denjenigen Schutz, die sich genau für diese Werte eingesetzt haben. Damit droht die Bundesregierung die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands zu verspielen und verrät die eigenen humanitären Grundwerte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen