Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Novellierung des Patientenrechtegesetzes, und, wenn nein, warum nicht, und, wenn ja, welche konkreten Verbesserungen für Patientinnen und Patienten sind dabei im Fokus?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:
In dieser Legislaturperiode plant die Bundesregierung eine Novellierung von § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der das Einsichtnahmerecht in die Patientenakte regelt. Diese Norm wurde seinerzeit mit dem sogenannten Patientenrechtegesetz in das BGB eingefügt.
Die Novellierung ist erforderlich zur Anpassung des BGB an eine aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dabei geht es unter anderem um die Frage der Kostenfreiheit für die erste Kopie aus der Patientenakte. Die Novellierung konnte in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zeitgerecht erfolgen und soll jetzt zeitnah nachgeholt werden.
Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD unter anderem die Stärkung von Patientinnen und Patienten bei medizinischen Behandlungen gegenüber den Behandelnden vor. Die weiteren konkreten Schritte zur Umsetzung, einschließlich der Frage nach möglichen rechtlichen Änderungen, sind noch festzulegen.
Relationen
- asked ← Linda Heitmann (Frage)
- part_of → Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages