Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3796)
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Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3796)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5386
21. Wahlperiode 15.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Janosch Dahmen, Simone
Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3796 –
Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von
Patientinnen und Patienten jetzt stärken
A. Problem
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion ist eine Reform des
Patientenrechtegesetzes überfällig, da Betroffene bei der Verfolgung von
Behandlungsfehlern nach wie vor vor massiven Hürden bei der Beweisführung stünden.
Insbesondere die strengen Anforderungen an den Kausalitätsnachweis sowie Defizite
im Dokumentations- und Gutachterwesen erschwerten die Durchsetzung
berechtigter Ansprüche erheblich.
B. Lösung
Mit dem Antrag verlangen die Initianten, das Patientenrechtegesetz zur weiteren
Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten anzupassen. Dabei sollen
insbesondere Beweiserleichterungen bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen aufgrund von Behandlungsfehlern, erhöhte
Organisationsverantwortungen für medizinische Einrichtungen sowie ein effektiveres
Dokumentations- und Gutachterwesen eingeführt werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3796 abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Tanja Machalet
Vorsitzende
Dr. Maria-Lena Weiss
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Dr. Maria-Lena Weiss
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/3796 in seiner 56. Sitzung am 29. Januar 2026 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem
hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Initiatoren betonen die noch bestehenden Hürden von Patientinnen und Patienten bei der Umsetzung ihrer
Rechte, vor allem im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern. Mit der Vorlage soll erreicht werden, dass das
Behandlungsvertragsrecht zugunsten einer erleichterten Beweisführung angepasst wird, wobei die antragstellende
Fraktion insbesondere eine Reduzierung des Beweismaßes auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den
Kausalitätsnachweis fordert. Die Initianten betonen zudem, dass die Organisationsverantwortung von Klinik- und
MVZ-Leitungen explizit gesetzlich normiert werden müsse, um Haftungsausschlüsse bei strukturellen Mängeln
zu verhindern. Des Weiteren müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass jede Änderung in der Patientenakte
einer bestimmten Person zugeordnet werden könne und das Gutachterwesen durch Transparenz sowie die
Vermeidung wirtschaftlicher Abhängigkeiten auf eine objektive Grundlage gestellt werde.
Dem Ausschuss lagen zu dem Antrag auf Drucksache 21/3796 insgesamt vier Petitionen vor. Diese wurden in die
Beratungen einbezogen.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3796
zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 29. Sitzung am 25. Februar 2026 die Beratungen zu dem Antrag auf
Drucksache 21/3796 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Die öffentliche Anhörung fand in der 37. Sitzung am 25. März 2026 statt. Als sachverständige Organisationen
und Personen waren eingeladen: Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung,
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE), Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV), Sozialverband Deutschland (SoVD), Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv),
Prof. Dr. Thomas Gutmann (Universität Münster), Jörg Heynemann (Fachanwalt für Medizinrecht), Prof. Dr.
Christian Katzenmeier (Universität zu Köln). Auf das Protokoll der Anhörung und die als Ausschussdrucksachen
verteilten Stellungnahmen wird verwiesen (Ausschussdrucksachen 21(14)78(1-5)).
Der Ausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 15. April 2026 seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen. Als
Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die
Linke, den Antrag auf Drucksache 21/3796 abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass eine Behandlung nach anerkannten fachlichen Standards im
Vordergrund stehen müsse, um Fehler präventiv zu vermeiden. Das bestehende Haftungsrecht werde als ausgewogen
und differenziert bewertet, da bereits anerkannte Beweiserleichterungen existierten. Eine pauschale Absenkung
des Beweismaßstabs oder eine Beweislastumkehr werde abgelehnt, da eine Haftung für nicht verursachte Schäden
ungerechtfertigt sei. Zudem seien zentrale Forderungen wie die Organisationsverantwortung, das
Fehlermanagement und Dokumentationspflichten bereits gesetzlich abgesichert. Durch die vorgeschlagenen Änderungen
würden lediglich Bürokratie und Defensivmedizin gefördert. Der Antrag werde daher abgelehnt.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass das Ziel einer Stärkung der Patientenrechte zwar geteilt werde, der Antrag
jedoch in weiten Teilen bereits bestehende Regelungen zur Dokumentation und zu Organisationspflichten
wiederhole. Das im Antrag formulierte Misstrauen gegenüber gerichtlich bestellten Sachverständigen könne nicht
nachvollzogen werden. Da die Vorlage teilweise überflüssig und inhaltlich zu unpräzise sei, werde sie als nicht
zielführend bewertet. Insgesamt werde man sich enthalten.
Die Fraktion der SPD räumte ein, dass das dreizehn Jahre alte Patientenrechtegesetz gemäß dem
Koalitionsvertrag überarbeitet werden müsse, um die Durchsetzung von Rechten zu erleichtern. Die Anhörung habe jedoch
vertiefende Fragen zum Beweismaß aufgeworfen, die einer weiteren Prüfung bedürften. Es gelte, in Abstimmung
mit den zuständigen Ministerien und dem Koalitionspartner fundierte Lösungen zu entwickeln, weshalb die
vorliegende Initiative nicht mitgetragen werden könne.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warb um Zustimmung und hob hervor, dass die Anhörung die
Notwendigkeit unterstrichen habe, Durchsetzungslücken bei der Beweisanforderung zu schließen und die
Zugänglichkeit von Patientenunterlagen zu verbessern. Zudem solle das Gutachterwesen unabhängiger und fachlich
versierter ausgestaltet werden. Eine Reform des Gesetzes sei bereits seit längerer Zeit überfällig, wobei nun ein
günstiges Zeitfenster bestehe, um auch aktive Informationspflichten bei Behandlungsfehlern gesetzlich zu
verankern.
Die Fraktion Die Linke betonte, dass die Patientenrechte bei Behandlungsfehlern weiterhin stark ausbaufähig
seien, wobei jedoch ein Ausweichen der Ärzteschaft in eine defensive Medizin vermieden werden müsse. Zur
Stärkung der Patientenposition sollte eine Sozialisierung der Kosten für Folgebehandlungen in Betracht gezogen
werden. Hinsichtlich der Dokumentationssicherheit bestehe ein Umsetzungsproblem, dem durch verbindliche
technische Vorgaben für Softwareanbieter begegnet werden müsse, um nachträgliche Manipulationen
auszuschließen. Insgesamt werde man sich enthalten.
Berlin, den 15. April 2026
Dr. Maria-Lena Weiss
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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