polradar

Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3796)

dip / drucksache 15.04.2026 · WP 21 · 21/5386 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3796) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5386 21. Wahlperiode 15.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3796 – Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken A. Problem Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion ist eine Reform des Patientenrechtegesetzes überfällig, da Betroffene bei der Verfolgung von Behandlungsfehlern nach wie vor vor massiven Hürden bei der Beweisführung stünden. Insbesondere die strengen Anforderungen an den Kausalitätsnachweis sowie Defizite im Dokumentations- und Gutachterwesen erschwerten die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erheblich. B. Lösung Mit dem Antrag verlangen die Initianten, das Patientenrechtegesetz zur weiteren Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten anzupassen. Dabei sollen insbesondere Beweiserleichterungen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Behandlungsfehlern, erhöhte Organisationsverantwortungen für medizinische Einrichtungen sowie ein effektiveres Dokumentations- und Gutachterwesen eingeführt werden. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/3796 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Dr. Maria-Lena Weiss Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Dr. Maria-Lena Weiss I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/3796 in seiner 56. Sitzung am 29. Januar 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Initiatoren betonen die noch bestehenden Hürden von Patientinnen und Patienten bei der Umsetzung ihrer Rechte, vor allem im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern. Mit der Vorlage soll erreicht werden, dass das Behandlungsvertragsrecht zugunsten einer erleichterten Beweisführung angepasst wird, wobei die antragstellende Fraktion insbesondere eine Reduzierung des Beweismaßes auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Kausalitätsnachweis fordert. Die Initianten betonen zudem, dass die Organisationsverantwortung von Klinik- und MVZ-Leitungen explizit gesetzlich normiert werden müsse, um Haftungsausschlüsse bei strukturellen Mängeln zu verhindern. Des Weiteren müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass jede Änderung in der Patientenakte einer bestimmten Person zugeordnet werden könne und das Gutachterwesen durch Transparenz sowie die Vermeidung wirtschaftlicher Abhängigkeiten auf eine objektive Grundlage gestellt werde. Dem Ausschuss lagen zu dem Antrag auf Drucksache 21/3796 insgesamt vier Petitionen vor. Diese wurden in die Beratungen einbezogen. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3796 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 29. Sitzung am 25. Februar 2026 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/3796 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in der 37. Sitzung am 25. März 2026 statt. Als sachverständige Organisationen und Personen waren eingeladen: Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE), Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Sozialverband Deutschland (SoVD), Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Prof. Dr. Thomas Gutmann (Universität Münster), Jörg Heynemann (Fachanwalt für Medizinrecht), Prof. Dr. Christian Katzenmeier (Universität zu Köln). Auf das Protokoll der Anhörung und die als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen wird verwiesen (Ausschussdrucksachen 21(14)78(1-5)). Der Ausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 15. April 2026 seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke, den Antrag auf Drucksache 21/3796 abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass eine Behandlung nach anerkannten fachlichen Standards im Vordergrund stehen müsse, um Fehler präventiv zu vermeiden. Das bestehende Haftungsrecht werde als ausgewogen und differenziert bewertet, da bereits anerkannte Beweiserleichterungen existierten. Eine pauschale Absenkung des Beweismaßstabs oder eine Beweislastumkehr werde abgelehnt, da eine Haftung für nicht verursachte Schäden ungerechtfertigt sei. Zudem seien zentrale Forderungen wie die Organisationsverantwortung, das Fehlermanagement und Dokumentationspflichten bereits gesetzlich abgesichert. Durch die vorgeschlagenen Änderungen würden lediglich Bürokratie und Defensivmedizin gefördert. Der Antrag werde daher abgelehnt. Die Fraktion der AfD führte aus, dass das Ziel einer Stärkung der Patientenrechte zwar geteilt werde, der Antrag jedoch in weiten Teilen bereits bestehende Regelungen zur Dokumentation und zu Organisationspflichten wiederhole. Das im Antrag formulierte Misstrauen gegenüber gerichtlich bestellten Sachverständigen könne nicht nachvollzogen werden. Da die Vorlage teilweise überflüssig und inhaltlich zu unpräzise sei, werde sie als nicht zielführend bewertet. Insgesamt werde man sich enthalten. Die Fraktion der SPD räumte ein, dass das dreizehn Jahre alte Patientenrechtegesetz gemäß dem Koalitionsvertrag überarbeitet werden müsse, um die Durchsetzung von Rechten zu erleichtern. Die Anhörung habe jedoch vertiefende Fragen zum Beweismaß aufgeworfen, die einer weiteren Prüfung bedürften. Es gelte, in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und dem Koalitionspartner fundierte Lösungen zu entwickeln, weshalb die vorliegende Initiative nicht mitgetragen werden könne. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warb um Zustimmung und hob hervor, dass die Anhörung die Notwendigkeit unterstrichen habe, Durchsetzungslücken bei der Beweisanforderung zu schließen und die Zugänglichkeit von Patientenunterlagen zu verbessern. Zudem solle das Gutachterwesen unabhängiger und fachlich versierter ausgestaltet werden. Eine Reform des Gesetzes sei bereits seit längerer Zeit überfällig, wobei nun ein günstiges Zeitfenster bestehe, um auch aktive Informationspflichten bei Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern. Die Fraktion Die Linke betonte, dass die Patientenrechte bei Behandlungsfehlern weiterhin stark ausbaufähig seien, wobei jedoch ein Ausweichen der Ärzteschaft in eine defensive Medizin vermieden werden müsse. Zur Stärkung der Patientenposition sollte eine Sozialisierung der Kosten für Folgebehandlungen in Betracht gezogen werden. Hinsichtlich der Dokumentationssicherheit bestehe ein Umsetzungsproblem, dem durch verbindliche technische Vorgaben für Softwareanbieter begegnet werden müsse, um nachträgliche Manipulationen auszuschließen. Insgesamt werde man sich enthalten. Berlin, den 15. April 2026 Dr. Maria-Lena Weiss Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen