Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass mit den anstehenden Strukturreformen im Gesundheitswesen die Rechte von Patientinnen und Patienten und der Schutz vor Behandlungsfehlern gestärkt und nicht geschwächt werden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels:
Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Strukturreformen dienen der Verbesserung der Gesundheitsversorgung in verschiedenen Bereichen. So wird die Patientensteuerung und Vernetzung im Rahmen der Reform der Notfallversorgung und mit dem geplanten Primärversorgungssystem in der ambulanten Versorgung verbessert.
Im Notfall müssen sich Hilfesuchende auf bestehende Strukturen der Notfallversorgung verlassen können. Eine verlässliche Notfallversorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung von Strukturen stärkt die Rechte von Patientinnen und Patienten. Klare Strukturen und Vorgaben zur Steuerung sind daher auch ein Baustein zum Schutz vor Behandlungsfehlern.
Eines der zentralen Ziele der Einführung des Primärversorgungssystems ist es, auch künftig für alle Menschen einen bedarfsgerechten Zugang zur Versorgung zu gewährleisten. Hierfür sollen die Patientinnen und Patienten durch eine bessere Navigation in der Versorgung mehr Orientierung erhalten, damit sie bedarfsgerecht zur richtigen Zeit in der richtigen Versorgungsebene behandelt werden können. Zudem soll durch eine bessere Koordination und Kooperation, insbesondere durch die Sicherstellung eines engen Informationsaustauschs zwischen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung, eine bessere medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten erreicht werden.
Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (kurz: GeDIG) sollen Mehrwerte der Digitalisierung für Versicherte und Leistungserbringer in die Versorgung gebracht werden. So wird die Qualität der Versorgung datengestützt verbessert.
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit wird bis Ende des Jahres in ihrem zweiten Bericht Vorschläge für Strukturreformen erarbeiten, um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch langfristig zu stabilisieren. Dabei gibt der Arbeitsauftrag vor, dass eine hohe Qualität und ein hohes Leistungsniveau sicherzustellen sind. Die Empfehlungen zu Strukturreformen der FinanzKommission Gesundheit bleiben abzuwarten.
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