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Frage von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)

dip / rede 25.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513) Ist der Bundesregierung die in der Umfrage von Table Media vom Mai 2025 dokumentierte Einschätzung von 1 350 Unternehmensentscheiderinnen und -entscheidern bekannt, wonach lediglich 8 Prozent eine Reduzierung der Sorgfaltspflichten als prioritär ansehen, während 44 Prozent die EU-Lieferkettenrichtlinie sogar als potenziellen Wettbewerbsvorteil bewerten (https://table.media/esg/news/belastung-durch-lieferkettengesetze-umfrage-stellt-das-vorherrschende-narrativ-infrage/), und, wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, insbesondere im Kontext der ebenfalls in der Umfrage geäußerten Prioritäten wie niedrigere Zölle, schnellere Genehmigungsverfahren, stärkere Digitalisierung und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Im Rahmen öffentlicher Presseberichterstattung hat die Bundesregierung Kenntnis über die in der Fragestellung benannte Befragung zur Richtlinie der Europäischen Union über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit erlangt. Die Richtlinie ist bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen. Durch das nationale Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) sind deutsche Unternehmen bereits gut darauf vorbereitet. Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen. Unabhängig von der Lieferkettenregulierung erarbeitet die Bundesregierung verschiedene wirtschafts- und energiepolitische Maßnahmen, um die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands zu stärken. Dies umfasst auch verbesserte Rahmenbedingungen im Digitalbereich. Im Hinblick auf die Zollpolitik setzt sich die Bundesregierung weiterhin für freien, fairen und regelgebundenen internationalen Handel ein. Deutschland ist zudem auf gut qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Nur so kann sichergestellt werden, dass unser Sozialsystem auch in Zukunft nachhaltig funktioniert. Bereits in der vorherigen Legislaturperiode hat die Bundesregierung daher eine neue Strategie zur Fachkräftesicherung beschlossen, die Grundlage aller politischen Vorhaben und Neuregelungen in diesem Handlungsfeld ist.

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