Quantitative Ergebnisse der Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebung der Bundesregierung
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Quantitative Ergebnisse der Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebung der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/870
21. Wahlperiode 14.07.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten René Springer, Jan Feser, Achim Köhler, Lukas Rehm, Bernd
Schuhmann, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Quantitative Ergebnisse der Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebung der
Bundesregierung
Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, in Kraft getreten am 1.
Januar 2023, steht für die unternehmerische Einhaltung von Menschenrechts- und
Umweltschutzstandards sowie arbeitsrechtliche Standards in globalen
Lieferketten. Nach Ansicht der Bundesregierung profitieren auf diese Weise die
Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten weltweit.
Anwendung findet das Gesetz seit 1. Januar 2024 auf Unternehmen mit
mindestens 1 000 Beschäftigten (www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzes
vorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unte
rnehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html ; www.gesetze-im-interne
t.de/lksg/LkSG.pdf).
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz enthält eine Reihe von
Berichtspflichten, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, als
zuständige Behörde und organisatorisch dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zugeordnet, bis zum 1. Januar 2026 ausgesetzt wurden (www.bafa.de/
DE/Lieferketten/Berichtspflicht/berichtspflicht_node.html). Die Federführung
des Gesetzes liegt jedoch weiterhin beim Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, was insbesondere zu Fragen der Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle führt.
Neben dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik
Deutschland haben auch andere EU-Mitgliedstaaten ihrerseits
Lieferkettengesetzgebungen eingeführt, die unterschiedlich ausgestaltet wurden. So führte
beispielsweise die französische Regierung im Jahre 2017 das
Sorgfaltspflichtengesetz (Loi de Vigilance) ein, das neben Menschenrechten auch
Umweltstandards berücksichtigt (ecovadis.com/de/regulations/devoir-de-vigilance-dut
y-of-care-law/#:~:text=Im%20Jahr%202017%20setzte%20sich,%E2%80%9D
%20(Sorgfaltspflicht)%20auferlegt%20wurde).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Menschenrechts- und Umweltschutzstandards sowie
arbeitsrechtliche Standards haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Einführung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes am 1.
Januar 2023 verbessert (bitte nach Kontinent, Land, Standard (Menschenrechts-,
arbeitsrechtliche und Umweltschutzstandards), SDG (Sustainable
Development Goals)-Hauptziel, SDG-Unterziel; Erfüllung des SDG-Hauptziels,
Erfüllung des SDG-Unterziels, Quelle der Information (beispielsweise
Webseite, Berichte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), internationalen
Organisationen, Organisationen der UN) aufschlüsseln)?
2. Welche EU-Mitgliedstaaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
über ein nationales Lieferkettengesetz (bitte nach Land, Namen des
Gesetzes, Inkrafttreten des Gesetzes, berücksichtigten Standards
(Menschenrechts-, arbeitsrechtliche und Umweltschutzstandards), Link
zum Download aufschlüsseln)?
3. Welche anderen EU-Mitgliedstaaten haben ggf. nach Kenntnis der
Bundesregierung ebenfalls die Berichtspflicht des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf nationaler Ebene ausgesetzt wie die deutsche Bundesregierung,
welche die Berichtspflicht bis zum 1. Januar 2026 aussetzte (bitte nach
Land, Namen des Gesetzes, Beginn der Aussetzung der Berichtspflicht,
Ende der Aussetzung der Berichtspflicht aufschlüsseln)?
4. Welche Kennzahlen, Statistiken, Indikatoren und andere messbare Größen,
die europäischen oder internationalen Vergleichsmaßstäben entsprechen,
werden ggf. durch das federführende Bundesministerium für Arbeit und
Soziales herangezogen, um den Erfolg des nationalen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erkennen und nachweisen?
5. Wie arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie zugeordnet ist, zusammen?
6. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Länder außerhalb der EU die
strengen gesetzlichen Regelungen, die mit dem nationalen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Menschenrechts-, arbeitsrechtlichen und Umweltschutzstandards verbunden
sind, übernommen, und wenn ja, welche sind dies?
Berlin, den 11. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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