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Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/329)

dip / drucksache 02.07.2025 · WP 21 · 21/733 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/329) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/733 21. Wahlperiode 02.07.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/329 – Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz – LkSAG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/340 – Bürokratiewende einleiten – EU-Lieferkettenrichtlinie zügig abschaffen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Ricarda Lang, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/353 – Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken – Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben A. Problem Zu Buchstabe a Aus Sicht der antragstellenden Fraktion der AfD missachte das in der 19. Wahlperiode beschlossene und zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die Grundsätze des freien Handels. Das Gesetz instrumentalisiere Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und verpflichte diese zur Durchsetzung von deutschem Recht in anderen Staaten. Hierdurch werde die Souveränität anderer Staaten eingeschränkt. In Zuliefererstaaten könne das Gesetz nicht umgesetzt werden, da die Anforderungen die Einflussmöglichkeiten von Unternehmen überstiegen und die Aneignung internationaler rechtlicher Standards nicht zumutbar sei. Dies führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken für Unternehmen. Die Dokumentationspflichten verursachten einen hohen bürokratischen Aufwand, ihr Nutzen sei jedoch gering. Der internationale Wettbewerb werde zulasten deutscher Unternehmen verzerrt. Die Deindustrialisierung in Deutschland werde durch das Gesetz beschleunigt und die Diversifizierung von Handelsbeziehungen behindert. Zu Buchstabe b Die Fraktion der AfD möchte mit ihrem Antrag festgestellt sehen, dass die EU- Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD), Richtlinie (EU) 2024/1760), welche bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müsse, deutsche und europäische Unternehmen zur Gewährleistung von Standards über die gesamte Lieferkette hinweg verpflichte, die entweder nicht leistbar seien oder deren Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. Der Deutsche Bundestag soll feststellen, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 1. europäische sowie deutsche Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie die Durchsetzung von geltendem Recht instrumentalisiere und diese zur Durchsetzung von Recht in anderen Staaten verpflichte und so die Souveränität anderer Staaten einschränke und andere Staaten aus der Verantwortung zur Umsetzung von multilateral vereinbarten Menschenrechten nehme; 2. in Zulieferstaaten nicht umgesetzt werden könne, da die Anforderungen der CSDDD die Monitoring- und Einflussmöglichkeiten von deutschen sowie europäischen Unternehmen erheblich überstiegen und die erforderliche Aneignung internationaler rechtlicher Standards weder leistbar noch zumutbar sei; 3. enormen Bürokratieaufwand bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Kaskadeneffekte zur Folge haben werde, da die von der Norm adressierten große Unternehmen die Vorgaben wieder an ihre üblicherweise kleineren Zulieferer durchreichen würden; 4. mit erheblichen Haftungsrisiken für Unternehmen einhergehe, da sie für das Verhalten ihrer Zulieferer verantwortlich gemacht würden und dies zur Folge habe, dass sich europäische sowie deutsche Unternehmen aus dem internationalen Handel zurückzögen, um Risiken zu minimieren; 5. deutschen und europäischen Unternehmen Berichts- und Dokumentationspflichten zur Überwachung von Zulieferern auferlege, deren Nutzen in keinem Verhältnis zum erforderlichen Bürokratieaufwand stehe; 6. den internationalen Wettbewerb zu Lasten deutscher sowie europäischer Unternehmen verzerre, da diese im Vergleich zu Unternehmen schlechter gestellt würden, die sich nicht an ähnliche Vorgaben halten müssten; 7. die für Deutschland und die EU strategisch wichtige Diversifizierung in den Handelsbeziehungen behindere und die Anfälligkeiten für Störungen in internationalen Lieferketten erhöhe, da deutsche sowie europäische Unternehmen massiv in der Auswahl von Zulieferern einschränkt würden und 8. die Deindustrialisierung in Deutschland massiv beschleunige, da es zur Verlagerung der Wirtschaftsaktivität in Staaten außerhalb der EU animiere, in denen keine vergleichbare Regulation existiere. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf EU-Ebene auf die schnellstmögliche Aussetzung und Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie hinzuwirken. Zu Buchstabe c Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt in ihrem Antrag aus, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) faire Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit für Unternehmen schaffe und der Ausbeutung von Menschen und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten entgegenwirke. Sie argumentiert, dass eine Abschaffung des Europäischen Lieferkettengesetzes zu unterschiedlichen Standards innerhalb der Europäischen Union und somit zum massiven Bürokratieaufbau in Europa führe. Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, 1. sich weiterhin ausdrücklich zur CSDDD zu bekennen, für einen fließenden und unbürokratischen Übergang vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur CSDDD zu sorgen und sich für Planungssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt, die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutz entlang der globalen Lieferkette einzusetzen; 2. sich im Zuge des sogenannten Omnibus-I-Verfahren auf europäischer Ebene insbesondere für eine anwendungsfreundliche, europaweit einheitliche und rechtssichere Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette einzusetzen, die menschenrechtliche und ökologische Verantwortung in den Mittelpunkt zu stellen und mit praktikabler Umsetzung zu vereinen; 3. sich im Europäischen Rat und gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die CSDDD als Beitrag zur wirtschaftlich und geopolitisch notwendigen strategischen Resilienz Europas weitergeführt werde; 4. sich auf europäischer Ebene dafür stark zu machen, dass Bürokratieabbau nicht zur Aushöhlung von menschen-, arbeits- und umweltrechtlichen Schutzstandards führe, sondern die Einhaltung dieser Standards stattdessen ermögliche und fördere; 5. sich dafür einzusetzen, dass eine Überlastung für kleine und mittlere Unternehmen durch die einseitige Weiterreichung von Berichtspflichten entlang der Lieferkette vermieden werde und diese Unternehmen gezielt zu unterstützen, indem digitale und standardisierte Instrumente zur Risikoanalyse bereitgestellt sowie methodische Konsistenz bei der Datenerhebung der unterschiedlichen Berichtsstandards sichergestellt würden; 6. sich für eine stärkere Digitalisierung und europäische Vereinheitlichung administrativer Prozesse im Nachhaltigkeitsbereich einzusetzen, um Arbeitsprozesse bestmöglich zu vereinfachen, Bürokratiekosten zu senken und Transparenz sowie Effizienz zu fördern; 7. sicherzustellen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten nicht unbeabsichtigt zu einem Rückzug europäischer Unternehmen aus Ländern des Globalen Südens führten, sondern dass gezielt auf den Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“ gesetzt werde. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/329 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/340 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe c Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/353 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/329 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 21/340 abzulehnen; c) den Antrag auf Drucksache 21/353 abzulehnen. Berlin, den 25. Juni 2025 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Bernd Rützel Amtierender Vorsitzender Lars Ehm Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Lars Ehm I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/329 ist in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen worden. Zu Buchstabe b Der Antrag auf Drucksache 21/340 ist in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen worden. Zu Buchstabe c Der Antrag auf Drucksache 21/353 ist in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen worden. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Die im Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSAG) vorgesehenen Maßnahmen zielen nach der Begründung des Gesetzentwurfs darauf ab, die bürokratischen und handelshemmenden Wirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu beenden. Das LkSG belaste deutsche Unternehmen und verursache volkswirtschaftliche Kosten, ohne einen messbaren Nutzen zu haben. Deutsche Unternehmen hätten über die Einführung des LkSG spürbare Wettbewerbsnachteile erlitten. Über den direkten Adressatenkreis hinaus habe das LkSG auch bürokratische Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen, die von großen Unternehmen zur Berichterstattung über die Konformität ihrer Lieferketten mit dem LkSG aufgefordert würden. Laut Gesetzentwurf habe die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verbindliche Vorgaben geschaffen, die weit über das deutsche LkSG hinausgingen. So verpflichte die Richtlinie Unternehmen zur Gewährleistung von Standards über die gesamte Lieferkette hinweg und zur Erstellung eines Plans über die Sicherstellung der Vereinbarkeit ihrer Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen. Unternehmen könnten bei Verstößen gegen die Menschenrechte rechtliche Konsequenzen drohen. Dabei seien Staaten und nicht Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten verantwortlich, diese zentrale Aufgabe dürfe nicht an private Unternehmen ausgelagert werden. Zu Buchstabe b Die antragstellende Fraktion argumentiert, die CSDDD belaste nicht nur große, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen mit bürokratischen Hürden. Europäische Unternehmen seien hierdurch im internationalen Wettbewerb stark benachteiligt und müssten sich aus bestimmten Regionen zurückziehen. Es sei die Verantwortung von Staaten und nicht von Unternehmen, für die Einhaltung der Menschenrechte und für die Durchsetzung ihrer Gesetze zu sorgen. Die EU-Lieferkettenrichtlinie solle daher schnellstmöglich ausgesetzt und abgeschafft werden. Zu Buchstabe c Laut dem Antrag schützten Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und verhinderten Umweltzerstörung sowie Menschenrechtsverletzungen. Die Resilienz der Wirtschaft werde gestärkt. Es sei eine praxistaugliche, anwendungsfreundliche und rechtssichere Ausgestaltung der Sorgfaltsplichten erforderlich, die menschenrechtliche und ökologische Verantwortung mit praktikabler Umsetzung vereine, und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt etabliere. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat über den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat über den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat über den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat über den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Zu Buchstabe c Der Auswärtige Ausschuss hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat über den Antrag in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/329 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/340 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/353 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die Regelungen des Lieferkettengesetzes und der EU-Lieferkettenrichtlinie seien keine bürokratische Fußnote, sondern eine Frage der Menschenwürde. Eine Abschaffung der Regelungen sende ein falsches Signal, eine Ausweitung der Regelungen hingegen gehe an der Wirklichkeit der Betriebe in Deutschland vorbei. Es sei ein verantwortungsvoller Ausgleich zwischen Ethik und Umsetzbarkeit der Regelungen erforderlich. Die aktuelle Initiative des Rates gehe diesbezüglich in die richtige Richtung. Eine Abschwächung sozialer Mindeststandards sei nicht gewollt, jedoch sei Pragmatismus in der Wirtschaft ein richtiger Ansatz. Die Fraktion der AfD führte aus, die EU-Lieferkettenrichtlinie sowie das deutsche Lieferkettengesetz verletzten die Souveränität von Drittstaaten, da versucht werde, über Unternehmen europäisches Recht im Ausland durchzusetzen. Unternehmen würden hierdurch überfordert und mit überbordender Bürokratie belastet. Sie zögen sich daher aus den Märkten zurück. Dies habe den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen zur Folge. Die die Bundesregierung tragenden Parteien hätten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass das Lieferkettengesetz abgeschafft werde. Die Anträge der Fraktion der AfD böten hierzu eine Vorlage. Die Fraktion der SPD machte geltend, dass das Gesetz eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht vorschreibe. Allerdings könne man verlangen, dass ein Beschwerdemechanismus aufgebaut und überwacht werde und dass Transparenz durch die Abgabe eines Berichtes geschaffen werde. Unternehmen hätten sich bereits auf die bestehenden Regelungen eingerichtet und empfänden diese zum Großteil nur als geringes Problem, wenn nicht sogar als Wettbewerbsvorteil. Doppelstrukturen seien jedoch nicht notwendig, insoweit dürfe man Unternehmen nicht überbelasten. Einen Zeitraum ohne entsprechende Sorgfaltspflichten dürfe es aber nicht geben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, es müsse einen lückenlosen Übergang vom deutschen Lieferkettengesetz zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie geben. Konsumenten in Deutschland müssten sich darauf verlassen können, dass bei von ihnen erworbenen Gütern keine Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverletzungen zugrunde lägen. Unternehmen bräuchten zudem Wettbewerbsgleichheit und Planungssicherheit. Klar sei, dass es Vereinfachungen geben müsse, eine erhebliche Abminderung von Schutzstandards sei jedoch abzulehnen. Die Fraktion Die Linke erläuterte, Menschenrechte seien unverhandelbar, weshalb das Lieferkettengesetz ein historischer Fortschritt sei. Die Arbeitsbedingungen in einigen Ländern seien prekär. Hiervon sollten deutsche Unternehmen nicht profitieren. Es liege auch im Interesse deutscher Arbeitsplätze, dass Unternehmen in Ländern mit schlechten Arbeitsbedingungen in Deutschland keine Konkurrenz darstellten und in Deutschland hierdurch Arbeitsplätze zerstört oder die Arbeitsbedingungen verschlechtert würden. Die europäischen Regelungen müssten lückenlos in deutsches Recht umgesetzt werden. Insoweit benötigten Unternehmen Planungssicherheit. Berlin, den 25. Juni 2025 Lars Ehm Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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