Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/329)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/329)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/733
21. Wahlperiode 02.07.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik
Holm, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/329 –
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz – LkSAG)
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm,
Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/340 –
Bürokratiewende einleiten – EU-Lieferkettenrichtlinie zügig abschaffen
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Ricarda Lang,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/353 –
Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken –
Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben
A. Problem
Zu Buchstabe a
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion der AfD missachte das in der 19.
Wahlperiode beschlossene und zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die Grundsätze des freien Handels. Das Gesetz
instrumentalisiere Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und
verpflichte diese zur Durchsetzung von deutschem Recht in anderen Staaten.
Hierdurch werde die Souveränität anderer Staaten eingeschränkt. In Zuliefererstaaten
könne das Gesetz nicht umgesetzt werden, da die Anforderungen die
Einflussmöglichkeiten von Unternehmen überstiegen und die Aneignung internationaler
rechtlicher Standards nicht zumutbar sei. Dies führe zu erheblicher
Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken für Unternehmen. Die Dokumentationspflichten
verursachten einen hohen bürokratischen Aufwand, ihr Nutzen sei jedoch gering.
Der internationale Wettbewerb werde zulasten deutscher Unternehmen verzerrt.
Die Deindustrialisierung in Deutschland werde durch das Gesetz beschleunigt und
die Diversifizierung von Handelsbeziehungen behindert.
Zu Buchstabe b
Die Fraktion der AfD möchte mit ihrem Antrag festgestellt sehen, dass die EU-
Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive –
CSDDD), Richtlinie (EU) 2024/1760), welche bis zum 26. Juli 2026 in nationales
Recht umgesetzt werden müsse, deutsche und europäische Unternehmen zur
Gewährleistung von Standards über die gesamte Lieferkette hinweg verpflichte, die
entweder nicht leistbar seien oder deren Aufwand in keinem Verhältnis zum
Nutzen stehe.
Der Deutsche Bundestag soll feststellen, dass
die EU-Lieferkettenrichtlinie wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
1. europäische sowie deutsche Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben wie die Durchsetzung von geltendem Recht instrumentalisiere und diese
zur Durchsetzung von Recht in anderen Staaten verpflichte und so die
Souveränität anderer Staaten einschränke und andere Staaten aus der
Verantwortung zur Umsetzung von multilateral vereinbarten Menschenrechten nehme;
2. in Zulieferstaaten nicht umgesetzt werden könne, da die Anforderungen der
CSDDD die Monitoring- und Einflussmöglichkeiten von deutschen sowie
europäischen Unternehmen erheblich überstiegen und die erforderliche
Aneignung internationaler rechtlicher Standards weder leistbar noch zumutbar
sei;
3. enormen Bürokratieaufwand bei kleinen und mittleren Unternehmen durch
Kaskadeneffekte zur Folge haben werde, da die von der Norm adressierten
große Unternehmen die Vorgaben wieder an ihre üblicherweise kleineren
Zulieferer durchreichen würden;
4. mit erheblichen Haftungsrisiken für Unternehmen einhergehe, da sie für das
Verhalten ihrer Zulieferer verantwortlich gemacht würden und dies zur
Folge habe, dass sich europäische sowie deutsche Unternehmen aus dem
internationalen Handel zurückzögen, um Risiken zu minimieren;
5. deutschen und europäischen Unternehmen Berichts- und
Dokumentationspflichten zur Überwachung von Zulieferern auferlege, deren Nutzen in
keinem Verhältnis zum erforderlichen Bürokratieaufwand stehe;
6. den internationalen Wettbewerb zu Lasten deutscher sowie europäischer
Unternehmen verzerre, da diese im Vergleich zu Unternehmen schlechter
gestellt würden, die sich nicht an ähnliche Vorgaben halten müssten;
7. die für Deutschland und die EU strategisch wichtige Diversifizierung in den
Handelsbeziehungen behindere und die Anfälligkeiten für Störungen in
internationalen Lieferketten erhöhe, da deutsche sowie europäische
Unternehmen massiv in der Auswahl von Zulieferern einschränkt würden und
8. die Deindustrialisierung in Deutschland massiv beschleunige, da es zur
Verlagerung der Wirtschaftsaktivität in Staaten außerhalb der EU animiere, in
denen keine vergleichbare Regulation existiere.
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden,
mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf EU-Ebene auf die
schnellstmögliche Aussetzung und Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie
hinzuwirken.
Zu Buchstabe c
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt in ihrem Antrag aus, dass die
EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) faire Wettbewerbsbedingungen und
Planungssicherheit für Unternehmen schaffe und der Ausbeutung von Menschen und
Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten entgegenwirke. Sie argumentiert, dass
eine Abschaffung des Europäischen Lieferkettengesetzes zu unterschiedlichen
Standards innerhalb der Europäischen Union und somit zum massiven
Bürokratieaufbau in Europa führe.
Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden,
1. sich weiterhin ausdrücklich zur CSDDD zu bekennen, für einen fließenden
und unbürokratischen Übergang vom deutschen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur CSDDD zu sorgen und sich für
Planungssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt, die Einhaltung der
Menschenrechte und Umweltschutz entlang der globalen Lieferkette
einzusetzen;
2. sich im Zuge des sogenannten Omnibus-I-Verfahren auf europäischer Ebene
insbesondere für eine anwendungsfreundliche, europaweit einheitliche und
rechtssichere Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten
Lieferkette einzusetzen, die menschenrechtliche und ökologische
Verantwortung in den Mittelpunkt zu stellen und mit praktikabler Umsetzung zu
vereinen;
3. sich im Europäischen Rat und gegenüber der EU-Kommission dafür
einzusetzen, dass die CSDDD als Beitrag zur wirtschaftlich und geopolitisch
notwendigen strategischen Resilienz Europas weitergeführt werde;
4. sich auf europäischer Ebene dafür stark zu machen, dass Bürokratieabbau
nicht zur Aushöhlung von menschen-, arbeits- und umweltrechtlichen
Schutzstandards führe, sondern die Einhaltung dieser Standards stattdessen
ermögliche und fördere;
5. sich dafür einzusetzen, dass eine Überlastung für kleine und mittlere
Unternehmen durch die einseitige Weiterreichung von Berichtspflichten entlang
der Lieferkette vermieden werde und diese Unternehmen gezielt zu
unterstützen, indem digitale und standardisierte Instrumente zur Risikoanalyse
bereitgestellt sowie methodische Konsistenz bei der Datenerhebung der
unterschiedlichen Berichtsstandards sichergestellt würden;
6. sich für eine stärkere Digitalisierung und europäische Vereinheitlichung
administrativer Prozesse im Nachhaltigkeitsbereich einzusetzen, um
Arbeitsprozesse bestmöglich zu vereinfachen, Bürokratiekosten zu senken und
Transparenz sowie Effizienz zu fördern;
7. sicherzustellen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene
Sorgfaltspflichten nicht unbeabsichtigt zu einem Rückzug europäischer Unternehmen
aus Ländern des Globalen Südens führten, sondern dass gezielt auf den
Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“ gesetzt werde.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/329 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/340 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/353 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/329 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 21/340 abzulehnen;
c) den Antrag auf Drucksache 21/353 abzulehnen.
Berlin, den 25. Juni 2025
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Bernd Rützel
Amtierender Vorsitzender
Lars Ehm
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Lars Ehm
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/329 ist in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an
den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen worden.
Zu Buchstabe b
Der Antrag auf Drucksache 21/340 ist in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie,
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen
worden.
Zu Buchstabe c
Der Antrag auf Drucksache 21/353 ist in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen Ausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen
worden.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Die im Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur
Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSAG) vorgesehenen Maßnahmen zielen nach
der Begründung des Gesetzentwurfs darauf ab, die bürokratischen und handelshemmenden Wirkungen des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu beenden. Das LkSG belaste deutsche Unternehmen und verursache
volkswirtschaftliche Kosten, ohne einen messbaren Nutzen zu haben. Deutsche Unternehmen hätten über die
Einführung des LkSG spürbare Wettbewerbsnachteile erlitten. Über den direkten Adressatenkreis hinaus habe das
LkSG auch bürokratische Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen, die von großen Unternehmen zur
Berichterstattung über die Konformität ihrer Lieferketten mit dem LkSG aufgefordert würden.
Laut Gesetzentwurf habe die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verbindliche Vorgaben geschaffen, die weit
über das deutsche LkSG hinausgingen. So verpflichte die Richtlinie Unternehmen zur Gewährleistung von
Standards über die gesamte Lieferkette hinweg und zur Erstellung eines Plans über die Sicherstellung der
Vereinbarkeit ihrer Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen. Unternehmen könnten bei Verstößen gegen die
Menschenrechte rechtliche Konsequenzen drohen. Dabei seien Staaten und nicht Unternehmen für die Einhaltung von
Menschenrechten verantwortlich, diese zentrale Aufgabe dürfe nicht an private Unternehmen ausgelagert werden.
Zu Buchstabe b
Die antragstellende Fraktion argumentiert, die CSDDD belaste nicht nur große, sondern auch kleine und mittlere
Unternehmen mit bürokratischen Hürden. Europäische Unternehmen seien hierdurch im internationalen
Wettbewerb stark benachteiligt und müssten sich aus bestimmten Regionen zurückziehen. Es sei die Verantwortung von
Staaten und nicht von Unternehmen, für die Einhaltung der Menschenrechte und für die Durchsetzung ihrer
Gesetze zu sorgen. Die EU-Lieferkettenrichtlinie solle daher schnellstmöglich ausgesetzt und abgeschafft werden.
Zu Buchstabe c
Laut dem Antrag schützten Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten die Rechte von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern und verhinderten Umweltzerstörung sowie Menschenrechtsverletzungen. Die Resilienz der
Wirtschaft werde gestärkt. Es sei eine praxistaugliche, anwendungsfreundliche und rechtssichere Ausgestaltung
der Sorgfaltsplichten erforderlich, die menschenrechtliche und ökologische Verantwortung mit praktikabler
Umsetzung vereine, und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt etabliere.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat über den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat über den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am
25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat über den Gesetzentwurf in seiner
3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat über den Gesetzentwurf in seiner 3.
Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am
25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung
am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am
25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Zu Buchstabe c
Der Auswärtige Ausschuss hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat über den Antrag in seiner
4. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die
Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am
25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung
am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung
empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat über den Antrag in seiner 3. Sitzung am
25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/329 in seiner 3. Sitzung am
25. Juni 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/340 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025
abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/353 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025
abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die Regelungen des Lieferkettengesetzes und der EU-Lieferkettenrichtlinie
seien keine bürokratische Fußnote, sondern eine Frage der Menschenwürde. Eine Abschaffung der Regelungen
sende ein falsches Signal, eine Ausweitung der Regelungen hingegen gehe an der Wirklichkeit der Betriebe in
Deutschland vorbei. Es sei ein verantwortungsvoller Ausgleich zwischen Ethik und Umsetzbarkeit der
Regelungen erforderlich. Die aktuelle Initiative des Rates gehe diesbezüglich in die richtige Richtung. Eine
Abschwächung sozialer Mindeststandards sei nicht gewollt, jedoch sei Pragmatismus in der Wirtschaft ein richtiger Ansatz.
Die Fraktion der AfD führte aus, die EU-Lieferkettenrichtlinie sowie das deutsche Lieferkettengesetz verletzten
die Souveränität von Drittstaaten, da versucht werde, über Unternehmen europäisches Recht im Ausland
durchzusetzen. Unternehmen würden hierdurch überfordert und mit überbordender Bürokratie belastet. Sie zögen sich
daher aus den Märkten zurück. Dies habe den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen zur Folge. Die
die Bundesregierung tragenden Parteien hätten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass das
Lieferkettengesetz abgeschafft werde. Die Anträge der Fraktion der AfD böten hierzu eine Vorlage.
Die Fraktion der SPD machte geltend, dass das Gesetz eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht vorschreibe.
Allerdings könne man verlangen, dass ein Beschwerdemechanismus aufgebaut und überwacht werde und dass
Transparenz durch die Abgabe eines Berichtes geschaffen werde. Unternehmen hätten sich bereits auf die
bestehenden Regelungen eingerichtet und empfänden diese zum Großteil nur als geringes Problem, wenn nicht sogar
als Wettbewerbsvorteil. Doppelstrukturen seien jedoch nicht notwendig, insoweit dürfe man Unternehmen nicht
überbelasten. Einen Zeitraum ohne entsprechende Sorgfaltspflichten dürfe es aber nicht geben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, es müsse einen lückenlosen Übergang vom deutschen
Lieferkettengesetz zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie geben. Konsumenten in Deutschland
müssten sich darauf verlassen können, dass bei von ihnen erworbenen Gütern keine Kinderarbeit,
Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverletzungen zugrunde lägen. Unternehmen bräuchten zudem
Wettbewerbsgleichheit und Planungssicherheit. Klar sei, dass es Vereinfachungen geben müsse, eine erhebliche Abminderung
von Schutzstandards sei jedoch abzulehnen.
Die Fraktion Die Linke erläuterte, Menschenrechte seien unverhandelbar, weshalb das Lieferkettengesetz ein
historischer Fortschritt sei. Die Arbeitsbedingungen in einigen Ländern seien prekär. Hiervon sollten deutsche
Unternehmen nicht profitieren. Es liege auch im Interesse deutscher Arbeitsplätze, dass Unternehmen in Ländern
mit schlechten Arbeitsbedingungen in Deutschland keine Konkurrenz darstellten und in Deutschland hierdurch
Arbeitsplätze zerstört oder die Arbeitsbedingungen verschlechtert würden. Die europäischen Regelungen müssten
lückenlos in deutsches Recht umgesetzt werden. Insoweit benötigten Unternehmen Planungssicherheit.
Berlin, den 25. Juni 2025
Lars Ehm
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Ausschuss für Arbeit und Soziales
- authored ← Lars Ehm (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Bürokratiewende einleiten - EU-Lieferkettenrichtlinie zügig abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferket (Beschlussempfehlung und Bericht)
- part_of_vorgang → Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken - Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben (Beschlussempfehlung und Bericht)