Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden (Antwort zu Drs. 21/6677)
Text
Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden (Antwort zu Drs. 21/6677)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7306
21. Wahlperiode 22.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth, Schahina Gambir, Ulle
Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6677 –
Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen
Baumwollanbaus im Globalen Süden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung setzt sich für die Förderung einer nachhaltigen
Textilproduktion ein, indem sie beispielsweise über die Instrumente der
Entwicklungszusammenarbeit Multi-Stakeholder-Ansätze und Multi-Stakeholder-
Dialoge fördert, Siegel wie den Grünen Knopf eingeführt hat und zur
Verbesserung einer nachhaltigen Produktion von Baumwolle in Ländern des Globalen
Südens beiträgt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) hat sich unter Bundesministerin Reem Alabali-
Radovan entschieden, das von Bundesminister Gerd Müller im Jahr 2014 ins
Leben gerufene Bündnis für nachhaltige Textilien (BNT), das sog.
Textilbündnis in einem geänderten Format unter der neuen Bezeichnung „Dialogue for
Impact and sustainable Textiles“ (DST) (www.textiledialogue.com/) als sog.
Textildialog weiterzuführen.
Im Textildialog DST, einem sogenannten Multi-Stakeholder-Netzwerk, sollen
weiterhin maßgebliche Akteure der textilen Wertschöpfungskette, künftig mit
noch stärkerer internationaler Beteiligung, zusammengeführt werden, um
Projekte und den Austausch über die Schaffung von mehr ökologischer und
sozialer Nachhaltigkeit in der gesamten textilen Wertschöpfungskette auf den Weg
zu bringen. Gleichzeitig soll das DST enger mit dem Label „Grüner Knopf“
(https://gruener-knopf.de/), (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/gr
uener-knopf-281244), einem staatlich überwachten Siegel für sozial und
ökologisch nachhaltig produzierte Textilien, welches im Jahr 2019 vom BMZ
eingeführt wurde, verzahnt werden.
Diese Aktivitäten stehen für ein langjähriges Engagement des BMZ im
Baumwollsektor und in der textilen Wertschöpfungskette, das mit der öffentlichen
Stellungnahme von Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul auf der
WTO (Welthandelsorganisation)-Konferenz 2003 in Cancún zur
Unterstützung der Klage der afrikanischen kleinbäuerlichen Baumwollproduzenten
gegen die US-Subventionen für ihre Baumwollgroßfarmer begonnen hatte.
Fragen einer fairen und nachhaltigen Produktion sowie existenzsichernde
Einkommen stehen im Fokus der textilen Wertschöpfungskette. Der
konventionelle Baumwollanbau geht nach wie vor mit einer erheblichen Verwendung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 22. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
von gesundheitsschädlichen synthetischen Pflanzchemikalien einher. Die UN-
Biodiversitätskonferenz hat beschlossen, den Einsatz dieser synthetischen
Pflanzchemikalien bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren.
Eine strategische Zielsetzung des BMZ ist es, zur Verminderung von Armut
und zur Ernährungssicherung in ländlichen Gebieten Afrikas beizutragen.
Baumwolle wird vorzugsweise in den ärmsten Regionen der afrikanischen
Baumwollländer angebaut. Als „Anker-Frucht“ trägt sie erheblich zum
Einkommen der kleinbäuerlichen Haushalte und damit zur Ernährungssicherung
bei. Gleichzeitig wird Baumwolle in Subsahara Afrika in der Fruchtfolge mit
Nahrungsmitteln angebaut. Eine Zunahme der Baumwollproduktion geht
daher mit einer Zunahme der Nahrungsmittelproduktion in den entsprechenden
Regionen einher: Dieser Zusammenhang gilt negativ auch umgekehrt. Daher
stellt sich die Frage, inwieweit das BMZ diese Zusammenhänge im Blick hat.
Neben der Forderung nach der Einführung von existenzsichernden Löhnen
(Living Wages) für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Textilindustrie, die
beim DST und im Grünen Knopf bereits Beachtung finden, steht auch das
Thema eines existenzsichernden Einkommens (Living Incomes) für
Baumwollbäuerinnen und Baumwollbauern auf der Tagesordnung. Studien z. B. aus
Kamerun (https://saubere-kleidung.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-17_
FS_Baumwolle.pdf) belegen, dass da0 Prozentliche Einkommen der
Baumwollbäuerinnen und Baumwollbauern im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent
des erforderlichen existenzsichernden Einkommens beträgt.
Die Fragestellenden begrüßen die grundsätzliche Fortführung des
Engagements im Bereich einer nachhaltigen Textilproduktion, dabei stellen sich aber
weitere Fragen nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen
Standards und des Nachhaltens von Verbesserungen in diesen Bereichen.
1. Welche Ziele sollen mit dem neu gegründeten Textildialog Dialogue for
Impact and sustainable Textiles (DST) erreicht werden, und inwieweit
lassen sich diese zumindest teilweise quantifizieren und auf einer
Zeitachse präzisieren?
Ziel des Textildialogs ist eine soziale, ökologische und ökonomisch nachhaltige
Textil- und Bekleidungsindustrie weltweit. Der Textildialog als Multi-
Stakeholder-Netzwerk schafft Raum für Austausch, Peer-Learning und Vernetzung und
bringt nationale sowie internationale Akteure der textilen Lieferkette
zusammen, um dieses Ziel zu verfolgen. Abhängig von dem Engagement der
Teilnehmenden, die basierend auf eigenen Bedarfen und konkreten Herausforderungen
Initiativen anstoßen können, gestalten sich auch die zu erreichende Ziele der
einzelnen Projekte. Der Fokus soll vorranging auf Umsetzungsinitiativen in
Partnerländern mit Wirkungen vor Ort liegen. Zusätzlich zielt das Format
darauf ab, die Einbindung von Akteuren aus Produktionsländern sicherzustellen.
Der Textildialog agiert dabei bedarfsorientiert und setzt auf Eigeninitiative der
Teilnehmenden. Quantifizierbare Ziele werden im Rahmen der
Umsetzungsprojekte definiert (siehe Antwort zu Frage 2).
2. Wie verbindlich sind die zu vereinbarenden Ziele des DST, und wie wird
ihre Umsetzung überprüft?
Die Teilnehmenden des DST bekennen sich im Rahmen einer „Erklärung zur
Zusammenarbeit und zu Verantwortung und Sorgfaltspflichten“ zum
gemeinsamen Ziel einer sozialen, ökologischen und ökonomisch nachhaltigen Textil-
und Bekleidungsbranche. Sie erklären sich dazu bereit, auf Basis der eigenen
Risikoanalysen unternehmerische Sorgfaltspflichten konsequent umzusetzen
und gemeinsam weiterzuentwickeln und Ergebnisse und Fortschritte
transparent zu machen. Für diese Umsetzungsprojekte ist es Voraussetzung, zu Beginn
Ziele und Indikatoren messbar zu definieren und im Verlauf der
Implementierung zu überprüfen. Es ist im DST wichtig, die Wirkung der Aktivitäten
verbindlich zu gestalten, zu messen und auch transparent zu kommunizieren.
3. Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fließen
zukünftig in den Bereich nachhaltige Textilien?
Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen
gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.
4. Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des BMZ flossen in den
Jahren 2018 bis 2026 in den Bereich nachhaltige Textilien (Bündnis für
nachhaltige Textilien und Grüner Knopf)?
Für die fachliche Steuerung und Umsetzung standen im Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Durchschnitt
jährlich etwa vier Vollzeitäquivalente in den zuständigen Referaten zur Verfügung.
Das Sekretariat des Bündnisses für nachhaltige Textilien und die
Geschäftsstelle des Grünen Knopfs sind in den Jahren 2018 bis 2026 in verschiedene
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit eingebettet gewesen. Folgende
Aufstellung entspricht den aufgewendeten Mitteln für das Bündnis für nachhaltige
Textilien, den Grünen Knopf und weiteren Aufträge der Vorhaben in diesem
Zeitraum.
• Sektorvorhaben Nachhaltiger Textilkonsum: 17.631.545 Euro
• Sektorvorhaben Nachhaltigkeit in Textil-Lieferketten: 9.880.033 Euro
• Sektorvorhaben Förderung von Multi-Akteurs-Projekten für nachhaltige
Textillieferketten: 4.592.505 Euro
• Sektorvorhaben Soziale und ökologische Transformation von
Textillieferketten: 32.018.455 Euro
5. Wie viele Haushaltsmittel des BMZ fließen in Projektmittel bei der
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) für die Bereiche
nachhaltige Textilien (bitte nach Projektnamen, Fördersumme und
Zeitraum auflisten)?
Es werden im Folgenden laufende Projekte gelistet, die hauptsächlich zum
Textil- und Bekleidungssektor arbeiten. Projekte, bei denen größere
Teilkomponenten im Textilbereich agieren, werden mit entsprechendem Hinweis gelistet.
Sektorvorhaben:
• SV Nachhaltige Lieferketten, GIZ – Fördersumme: 43.033.000 Euro, davon
10.100.000 Euro Drittmittel (nicht BMZ), Zeitraum: 20. April 2022 bis
31. Dezember 2029.
Pakistan:
• EU-BMZ Vorhaben „Better Governance and Business Environment“,
Fördersumme: 26.750.000 Euro, davon 19.750.000 Euro Drittmittel (nicht
BMZ), Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2030. Das Vorhaben
umfasst auch Maßnahmen außerhalb des Textilbereichs.
• Förderung der Frauenbeschäftigung, Fördersumme: 5.000.000 Euro,
Zeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026
• Kreislaufwirtschaft in der Textilindustrie, Fördersumme: 5.500.000 Euro,
Zeitraum: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
Bangladesch:
• „Auf dem Weg zu angemessenen Arbeitsbedingungen in Bangladesch“,
Fördersumme: 8.278.986 Euro, Förderzeitraum: 1. Januar 2022 bis 31.
Dezember 2026
• „Frauen durch berufliche Weiterbildung stärken“, Fördersumme:
8.000.000 Euro, Förderzeitraum: 1. April 2024 bis 31. März 2027
• „Praxisorientierte Berufsbildung für Industrie- und Umweltsicherheit
fördern“, Fördersumme: 7.000.000 Euro, Förderzeitraum: 1. Juli 2025 bis
30. Juni 2029
• „Kontrollmechanismen für faire Produktionen in der Textilindustrie
fördern“, Fördersumme: 7.000.000 Euro, Förderzeitraum: 1. Juli 2024 bis
30. Juni 2027
• „Nachhaltigkeit in der Textil- und Lederindustrie II“, Fördersumme:
7.500.000 Euro, Förderzeitraum: 1. Juli 2024 bis 29. Februar 2028
Kambodscha:
• „Nachhaltige Textilwirtschaft Kambodscha II“, Fördersumme:
4.270.000 Euro, Förderzeitraum: 1. November 2024 bis 31. Oktober 2027
Äthiopien:
• „Umwelt- und Sozialstandards in der Textil- und Bekleidungsindustrie III“,
Fördersumme: 13.100.00 Euro, davon 6.600.000 Euro Drittmittelanteil
(nicht BMZ), Förderzeitraum: 26. Juli 2024 bis 30. September 2027
6. Wie viel Umsatz im textilen Einzelhandel in Deutschland bilden die
Mitglieder des Textildialogs in etwa ab?
Im Textildialog sind aktuell 87 Wirtschaftsakteure, davon 70 Unternehmen
vertreten. Daten zu Umsatz im Einzelhandel liegen nicht vor.
7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den restlichen
textilen Einzelhandel für den Textildialog zu gewinnen?
Die Transformation des Textilbündnisses war ein Schritt, um weiteren
Akteuren den Einstieg in das Netzwerk zu ermöglichen.
Im engen Schulterschluss mit dem staatlichen Nachhaltigkeits-Siegel Grüner
Knopf positionieren sich die beiden Instrumente aktiv auf fachlicher und
politischer Ebene in Deutschland, in Europa und im internationalen Kontext.
Darüber hinaus werden die Angebote des Sekretariats- bzw. der
Koordinierungsstelle stets auf aktuelle Bedarfe angepasst. Neben eigens organisierten
Veranstaltungen werden Themen und Angebote auch über virtuelle Formate
bespielt und über die sozialen Medien gestreut.
8. Welche Reichweite hat das Siegel „Grüner Knopf“ im deutschen und
europäischen Markt, und wie viele Textilien werden mit dem Grünen
Knopf direkt und indirekt verkauft (bitte im Vergleich zu Fair-Trade-
Textilien-Label und GOTS (Global Organic Textile Standard) auflisten)?
Aktuell hat das Textilsiegel Grüner Knopf rund 50 Lizenznehmer (Stand Juni
2026). Laut der Marktdurchdringungsumfrage, die die Geschäftsstelle Grüner
Knopf jährlich durchführt, wurden seit der Einführung des Grünen Knopfs im
Jahr 2019 insgesamt rund 500 Millionen Grüner-Knopf-Textilien verkauft
(Stand Juni 2026). Diese Zahl ist nicht vollständig, da sie auf einer freiwilligen
Abfrage unter den Grüner-Knopf-Lizenznehmern beruht und die Antwortraten
über die Abfragen hinweg variieren. Auch für die öffentliche und private
Beschaffung ist der Grüne Knopf ein relevanter Standard. Die Grüne Knopf
Produkte im Business to Business- Bereich (B2B) sind jedoch nicht immer zu
beziffern (z. B. Leihwäsche in Krankenhäusern und Hotels).
Über die Reichweite und direkt und indirekt verkauften Textilien von Fairtrade
Textilien Label und Global Organic Textile Standard (GOTS) liegen der
Bundesregierung keine Zahlen vor.
9. Wie hat sich der Marktanteil des Grünen Knopfs in Deutschland seit
Einführung entwickelt und wie hoch ist er aktuell?
Der Marktanteil des Grünen Knopf in Deutschland wird nicht berechnet. Dies
liegt an der fehlenden Möglichkeit, im Rahmen der
Marktdurchdringungsabfrage eine genaue Anzahl an verkauften Grüner-Knopf-Produkten zu bestimmen
(siehe Antwort zu Frage 8) und einem fehlenden Referenzwert für die
Gesamtmenge des Textilmarktes in Deutschland.
10. Welche Zielsetzungen über welchen Zeitraum hat der Grüne Knopf mit
Blick auf künftige Verkaufszahlen von Textilien und von Marktanteilen?
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die Anzahl Grüner-Knopf-
Lizenznehmer und damit Grüner-Knopf-Produkte sowie die Bekanntheit des
Siegels weiterhin zu steigern mit dem Ziel, Risiken für Mensch und Umwelt in
textilen Lieferketten zu senken.
11. Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der
Arbeits- und Lebensbedingungen der ArbeiterInnen in den Textilfabriken
verzahnt?
Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Koordinierungsstelle des DST ist eng vernetzt mit den einschlägigen
Vorhaben in Partnerländern und unterstützt die Zusammenführung von
Projektideen der DST-Teilnehmenden mit Aktivitäten in Partnerländern.
12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung beispielsweise zur
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen asiatischer
Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter vor, die direkt oder indirekt auf eine
Beteiligung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zurückzuführen
sind?
Ein zentrales Beispiel für die Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen asiatischer Textilarbeiterinnen und -arbeiter ist das vom BMZ finanzierte
Regionalvorhaben FABRIC (Promoting Sustainability in the Textile and
Garment Industry in Asia), welches bis Ende 2025 in Bangladesch, Kambodscha,
Myanmar, Pakistan, Vietnam und China umgesetzt wurde. Im Rahmen dieses
Vorhabens konnten wesentliche Verbesserungen der Arbeits- und
Lebensbedingungen erzielt werden, wie etwa durch den Aufbau von spezialisierten
Arbeiterinnen-Zentren in Kambodscha und Myanmar, die den Beschäftigten als
sichere Anlaufstellen dienen und fundierte Beratung sowie Schulungen zu
Arbeitsrechten bieten. Zudem wurden digitale Informationsangebote etabliert,
darunter die App „Our Rights“ in Kambodscha, die Arbeiterinnen und Arbeiter
direkt und niederschwellig über Arbeitsrechte sowie Maßnahmen zur
Arbeitssicherheit aufklärt. Durch solche direkten individuellen Unterstützungen wirkt
die deutsche Entwicklungszusammenarbeit über systemische Veränderungen
auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituationen asiatischer
Textilarbeiterinnen und -arbeiter hin.
Auf struktureller Ebene förderte die Bundesregierung die regionale Vernetzung
über das STAR-Netzwerk (Sustainable Textile of the Asian Region), welches
als erste asienweite Plattform von Produzentenverbänden agiert, sowie die
Umsetzung der Initiative für faire Einkaufspraktiken (Sustainable Terms of Trade
Initiative, STTI), die auf gerechtere Beschaffungsbedingungen hinwirkt. Diese
ineinandergreifenden Maßnahmen tragen maßgeblich dazu bei, dass
Textilarbeiterinnen und -arbeiter ihre Rechte besser kennen und eigenständig
einfordern können, während gleichzeitig der strategische Dialog zwischen
Produzenten, internationalen Marken und Regierungen nachhaltig gestärkt wird. Durch
das ebenfalls vom BMZ finanzierte Globalvorhaben Initiative für globale
Solidarität (IGS) wurden darüber hinaus Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter
in verschiedenen Ländern bei Tarifverhandlungen unterstützt – in Kambodscha
beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem länderübergreifenden Sozialdialog
„ACT-Initiative“.
13. Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der
ökologischen Bedingungen der Textilproduktion verzahnt?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
14. Welche Ergebnisse konnten im Bereich Verbesserung der ökologischen
Bedingungen der Textilproduktion insbesondere durch die Einführung
des Grünen Knopfs und das BNT durch die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden?
In den vergangenen elf Jahren hat das Textilbündnis dazu beigetragen,
umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Unternehmen zu verankern und konkrete
Verbesserungen in Produktionsländern anzustoßen. Es wurden zum Beispiel
Zulieferbetriebe bei der Verbesserung ihrer Umwelt- und Arbeitsstandards und
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern beim Umbau auf Biobaumwolle unterstützt.
Ferner wurden Zulieferbetriebe unterstützt, eigene Energiebilanzen zu erstellen
und Ziele zu definieren, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Der Grüne Knopf ist eine Zertifizierung für unternehmerische
Sorgfaltspflichten. Dieses Konzept sieht vor, dass Unternehmen sich risikobasiert den
Herausforderungen in ihren textilen Lieferketten widmen, um Abhilfe gegen
Missstände in der Lieferkette zu schaffen. In den ersten fünf Jahren des Grünen Knopfs
haben mehr als 100 Unternehmen aus Deutschland und Europa die Prüfung
durchlaufen. Die ergriffenen Maßnahmen unter dem Sorgfaltspflichtenansatz
variieren je nach Lizenznehmer. Verbesserungen der ökologischen
Bedingungen der Textilproduktion werden vom Grünen Knopf deswegen nicht
systematisch erfasst.
Über den sogenannten Meta-Siegelansatz wirkt der Grüne Knopf zudem über
das eigene Siegel hinaus. Im Meta-Siegelansatz hat der Grüne Knopf 20 Siegel
anerkannt, die die Glaubwürdigkeitskriterien der Bundesregierung erfüllen und
die geforderten Sozial- und Umweltanforderungen in der Lieferkette geprüft
haben – darunter Siegel von Fairtrade und GOTS. Auf dem Weg zur
Anerkennung haben die Siegel mit dem Grünen Knopf zusammengearbeitet, um ihre
Anforderungen in wichtigen Themenbereichen, auch in der Ökologie, zu
erhöhen. Dementsprechend gelten diese Kriterien nun für alle ihre zertifizierten
Betriebe in der Lieferkette und sind nachweisliche Verbesserungen im Bereich der
ökologischen Bedingungen.
15. Welche ökologischen Herausforderungen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung nach wie vor und sind im DST zu adressieren?
Der Textil- und Bekleidungssektor in den Produktionsländern des Globalen
Südens steht weiterhin vor gravierenden ökologischen Herausforderungen, die
unter anderem die Bereiche Ressourcenverbrauch, Chemikalienmanagement
und Klimaschutz betreffen. Hinzugekommen sind verstärkt globale
Herausforderungen durch das massive Aufkommen von Textilabfällen, die durch lineare
Geschäftsmodelle (insbesondere „Fast Fashion“ und „Ultra Fast Fashion”)
verschärft werden.
Ein zentrales Problem ist der extrem hohe Wasserverbrauch sowie die
Belastung von lokalen Ökosystemen durch unzureichend geklärte
Produktionsabwässer. Zu weiteren Umweltbelastungen kommt es zudem beim Rohstoffanbau,
beispielsweise durch den hohen Pestizideinsatz im konventionellen
Baumwollanbau und den Eintrag von Mikroplastik durch synthetische Fasern.
Im Bereich des Klimaschutzes verursachen die vorgelagerten Stufen der
Lieferkette erhebliche Treibhausgasemissionen, da die Energieversorgung in den
Fabriken vieler Partnerländer nach wie vor stark auf fossilen Energieträgern wie
Kohle oder Gas basiert.
16. Welche Rolle spielen künftig die ökologischen und sozialen
Bedingungen der Baumwollproduktion beim Textildialog DST und insbesondere
auch beim Grünen Knopf?
Auf Eigeninitiative können sich Teilnehmende im DST auch für die
Verbesserung ökologischer und sozialer Bedingungen der Baumwollproduktion
engagieren und gemeinsame Projekte initiieren, die vom Sekretariat des DST
unterstützt werden.
Die Bedingungen der Baumwollproduktion werden weiterhin im Rahmen des
Sorgfaltspflichtenansatzes des Grünen Knopf adressiert, indem Risiken für
tiefere Lieferkettenstufen bewertet und mitigiert werden.
17. Welche Bilanz des „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ zieht die
Bundesregierung, und welche Erkenntnisse liegen ihr über Verstöße ihrer
Mitglieder vor, in den Bereichen
a) Arbeitsrechtsverstöße und
b) Verstöße gegen Umweltrecht?
Im Bündnis für nachhaltige Textilien (BNT) haben Mitglieder für mehr
Transparenz in ihren Lieferketten gesorgt, indem sie ihre Lieferanten in einer
aggregierten Liste veröffentlichten. Diese Transparenz ermöglichte ein schnelles
Handeln im Falle von Verstößen gegen Arbeits- oder Umweltrecht in
Zulieferbetrieben. Sie ermöglichte auch das Angehen solcher Verstöße, beispielsweise
in der Bündnisinitiative, in der die Etablierung und Ausweitung eines
Beschwerdemechanismus für Beschäftigte im Fokus stand.
18. Welche Konsequenzen haben Verstöße für die Mitglieder?
Im BNT wurden Verstöße im Rahmen des Review-Prozesses thematisiert.
Die Teilnehmenden des DST verpflichten sich auf Basis einer
Grundsatzerklärung zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten. Mit der Teilnahme am Netzwerk
werden zum Zeitpunkt der Anbahnung von Umsetzungsinitiativen weitere
Anforderungen gestellt, die Auswirkungen auf die finanzielle Unterstützung
haben.
19. Welche Konsequenzen für die Ausgestaltung des DST hat die
Bundesregierung aus der in Frage 17 angesprochenen Bilanzierung gezogen?
Die Weiterentwicklung vom BNT zum DST spiegelt die Reifung des
Nachhaltigkeitsökosystems im Textilsektor wider. Während vor zehn Jahren viele
Funktionen in einer Initiative gebündelt werden mussten, existieren heute
spezialisierte Instrumente und regulatorische Anforderungen. Die Bundesregierung
setzt daher bewusst nicht das Ziel, bestehende Ansätze zu duplizieren, sondern
setzt auf Komplementarität und Synergien.
In dem flexibleren Format ist die Verbindlichkeit stärker über die Beteiligung
an konkreten Initiativen und Projekten organisiert. Wer ein Umsetzungsprojekt
initiiert oder daran teilnimmt, muss dies an ein identifiziertes Risiko in der
Lieferkette knüpfen und eigene Ressourcen einbringen. Für kofinanzierte Projekte
gelten zudem klare Anforderungen an Zielsetzung, Wirkung und Eigenbeiträge
der beteiligten Organisationen.
20. Inwieweit sieht die Bundesregierung Transparenz entlang der gesamten
Lieferkette im Textilsektor als gegeben an, und falls dies nicht der Fall
ist, wo gibt es aus ihrer Sicht noch Verbesserungsbedarf, und welche
Maßnahmen ergreift sie diesbezüglich?
Transparenz ist entlang der textilen Lieferkette zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch nicht durchgehend gegeben. Während in der Konfektionierung (der
finalen Textilherstellung) und im Handel bereits eine relativ hohe Transparenz
herrscht, besteht erheblicher Verbesserungsbedarf in den tieferen, vorgelagerten
Stufen der Wertschöpfungskette, also beim Spinnen, Weben, der
nasschemischen Veredelung sowie bei der Rohstoffgewinnung. Hier erschweren
komplexe Subunternehmerstrukturen und mangelnde digitale
Rückverfolgbarkeitssysteme die lückenlose Kontrolle von Umwelt- und Sozialstandards.
Um Transparenz entlang von Lieferketten zu verbessern, werden verschiedene
Maßnahmen ergriffen. Zum Beispiel werden Regierungen dabei unterstützt,
nationale Transparenz- und Rückverfolgbarkeitssysteme oder Strategien für
solche zu entwickeln.
Beim Grünen Knopf ist die Erwartung an die Unternehmen formuliert, dass sie
im Laufe der Zertifizierung die Beschaffungsländer inklusive der Regionen von
der Konfektionierung bis zur Rohstoffgewinnung offenlegen.
21. Welche Maßnahmen einer textilen Kreislaufwirtschaft fördert die
Bundesregierung durch die Entwicklungszusammenarbeit, und welche
Wirkungen der Maßnahmen konnten bisher erzielt werden?
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung
gezielte Maßnahmen zur Verankerung der textilen Kreislaufwirtschaft in
Partnerländern durch die technologische Optimierung von Recyclingprozessen, die
Steigerung der Ressourceneffizienz sowie die Verbesserung von Arbeits- und
Umweltstandards.
In Pakistan wurde beispielsweise in der Region Faisalabad ein Pilotprojekt zur
Förderung des nachhaltigen Faser-zu-Faser-Recyclings umgesetzt. Durch die
technologische Nachrüstung von Recyclingmaschinen konnte die Qualität der
Recyclingfasern signifikant verbessert werden. Gleichzeitig sank der
Energieverbrauch, während die Produktionskapazität der beteiligten Betriebe stieg.
Neben der Reduktion von Arbeitsunfällen und Brandrisiken durch optimierte
Zuführungsmechanismen und integrierte Metalldetektoren führte das Vorhaben
zu einer gesteigerten Marktnachfrage nach den modernisierten Maschinenteilen
sowie zu einem höheren Vertrauen der lokalen Industrie in die Nutzung von
Post-Consumer-Textilabfällen.
In Vietnam umfassen die Maßnahmen beispielsweise das Ecomapping von
postindustriellen Abfällen sowie die Verbesserung des betrieblichen
Abfallmanagements direkt bei den Produzenten. Darüber hinaus werden die
Arbeitsbedingungen und Umweltstandards bei lokalen Recyclern optimiert sowie
Pilotprojekte für fortschrittliche Recyclingverfahren durchgeführt, um die
Kreislauffähigkeit und die Einhaltung internationaler Lieferkettenstandards in der
vietnamesischen Textilindustrie strukturell zu stärken.
In Kambodscha wurde durch das BMZ mit einem Konsortium von
Modemarken ein Pilotprojekt zur Verbesserung des Abfallmanagement durchgeführt.
Dadurch wurden post-industrielle Abfälle für die lokale und internationale Textil-
Recyclingwirtschaft bereitgestellt. Diese Kooperation wird derzeit auf weitere
Modemarken und deren Fabriken ausgeweitet. Flankierend werden vor allem
die lokalen Akteure des Recycling-Sektors bezüglich Einhaltung von Arbeits-
und Umweltstandards beraten.
22. Plant die Bundesregierung, Fördermaßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit für eine textile Kreislaufwirtschaft auszuweiten?
a) Wenn ja, wo, und in welchem Rahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22, 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet.
Unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung beabsichtigt die
Bundesregierung, ihre Fördermaßnahmen im Bereich der textilen Kreislaufwirtschaft im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch zukünftig strategisch
auszuweiten, z. B. in Süd- und Südostasien.
23. Inwieweit drohen aus Sicht der Bundesregierung durch die
Abschwächung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten beim
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD),
beispielsweise durch das Wegfallen von Berichtspflichten, negative
Auswirkungen auf eine nachhaltige Textilproduktion und Arbeiterinnen und
Arbeiter sowie Produzentinnen und Produzenten im Globalen Süden?
Die Bundesregierung wird die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) 1:1,
wirksam und bürokratiearm in deutsches Recht umsetzen. Die Umsetzung wird
in einem Gesetz für internationale Unternehmensverantwortung erfolgen,
welches das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ersetzen wird.
Durch eine wirksame Ausgestaltung dieses neuen Gesetzes sowie der
Flankierung der gesetzlichen Maßnahmen durch die Neuauflage eines ambitionierten,
unternehmensfreundlich ausgestalteten Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und
Menschenrechte 2026 bis 2031 (NAP), trägt die Bundesregierung weiterhin
dazu bei, die Textilproduktion nachhaltiger zu gestalten und die Bedingungen
für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Produzentinnen und Produzenten im
Globalen Süden zu verbessern. Die Bundesregierung setzt zudem
Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und andere relevante Akteure in Deutschland
und Partnerländern um.
24. Gibt es Auswirkungen durch die geänderten Anforderungen zu
Sorgfaltspflichten im Rahmen der europäischen und deutschen
Lieferkettengesetzgebung auf die Vorgaben zu Sorgfaltspflichten beim Grünen Knopf,
und wenn ja, welche?
Der Grüne Knopf geht bereits heute zum Teil über die Anforderungen des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hinaus. Im Rahmen seiner
laufenden Weiterentwicklung soll der Grüne Knopf künftig an europäische
Regulierungen angepasst werden.
25. Mit welchen Beträgen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die
Implementierung und Verbreitung der Nachhaltigkeitssiegel „Cotton
Made in Africa“, „Fairtrade Cotton“ und den Global Organic Textile
Standard (GOTS) gefördert?
Das BMZ unterstützte im Rahmen des develoPPP-Programms von 2005 bis
2010 die Entwicklung und Pilotierung des Nachhaltigkeitsstandards Cotton
made in Africa (CmiA) mit 1.486.725,76 Euro. Das BMZ unterstützte ebenfalls
den Global Organic Textile Standard (GOTS) von 2017 bis 2019 mit
190.373,10 Euro und von 2021 bis 2024 mit 414.137,75 Euro.
26. Welche Rolle sollen diese Siegel in der künftigen Strategie des
Textildialogs DST und bei der laufenden Überarbeitung des Kriterienkatalogs des
Grünen Knopfs (3.0) spielen?
Die genannten Siegel können sich weiterhin als Teilnehmende des DST
engagieren, das Format als Netzwerk nutzen und ihre Expertise und ihr eigenes
Netzwerk in Produktionsländern in gemeinsamen Initiativen mit Unternehmen
einbringen.
Die Überarbeitung des Kriterienkatalogs des Grünen Knopf wurde kürzlich
öffentlich konsultiert, hierbei konnten sich auch Siegel beteiligen.
27. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in von
ihr geförderten Vorhaben im Baumwollbereich, in den Baumwolle
anbauenden Regionen und über das DST und den Grünen Knopf, um der
Umsetzung der auf der UN-Biodiversitätskonferenz beschlossen
Zielsetzung Reduktion des Einsatzes synthetischer Pflanzchemikalien bis 2030
um 50 Prozent nachzukommen?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
bei Vorhaben im Baumwollbereich insbesondere Ansätze des integrierten
Pflanzenschutzes, der ökologischen Baumwollproduktion, des verbesserten
Boden- und Wassermanagements sowie der Einhaltung relevanter
Nachhaltigkeitsstandards. Dazu gehören Trainings für Produzentinnen und Produzenten
zur sachgerechten Anwendung, Reduktion und Substitution chemisch-
synthetischer Pestizide, die Förderung alternativer Pflanzenschutzmethoden sowie die
Unterstützung von Biozertifizierungen.
DST und Grüner Knopf können diese Ziele mittelbar unterstützen, indem sie
Sorgfaltspflichten, Transparenz, Dialog und Nachfrage nach nachhaltigeren
Textilien stärken. Eine unmittelbare Steuerung landwirtschaftlicher
Anbaupraktiken im Baumwollsektor erfolgt jedoch primär über Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit, Standardsysteme, private Partnerschaften und agrarische
Beratungsansätze.
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Grünen Knopf wurde
vorgeschlagen, dass Thema Biodiversität aufzugreifen. Das Feedback wird derzeit
eingearbeitet.
28. Setzt sich die Bundesregierung in von ihr geförderten Vorhaben für eine
verstärkte Förderung von ökologischer Baumwollproduktion ein?
Ja.
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass eine Zu- oder
Abnahme der Baumwollproduktion entsprechend auch mit Zu- und
Abnahme der Nahrungsmittelproduktion in den Baumwollregionen
einhergeht, und welche Erkenntnisse zieht sie hieraus für die
Entwicklungszusammenarbeit?
Flächendeckende systematische Daten zur Kausalität zwischen Zu- oder
Abnahme der Baumwollproduktion und Zu- oder Abnahme der
Nahrungsmittelproduktion liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor.
Der Zusammenhang zwischen Baumwollproduktion und
Nahrungsmittelproduktion ist kontextspezifisch und nicht linear. Vorhaben der
Baumwollförderung sollten daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern neben
Baumwollerträgen auch Ernährungssicherung, Einkommensdiversifizierung,
Bodenfruchtbarkeit, Wasserverfügbarkeit und Klimaresilienz berücksichtigen.
30. Inwieweit spielen diese Faktoren der Zu- und Abnahme von Baumwoll-
und Nahrungsmittelproduktion in den Strategien der Bundesregierung
und mit Blick auf die Nachhaltigkeit der textilen Wertschöpfungskette
eine Rolle?
Die Bundesregierung berücksichtigt in der Entwicklungszusammenarbeit die
Wechselwirkungen zwischen Cash Crops, Ernährungssicherung, Einkommen
und Klimaresilienz. Im Baumwollbereich bedeutet dies, dass Maßnahmen nicht
allein auf Produktionssteigerung ausgerichtet sind, sondern auf nachhaltige
Anbausysteme, stabile Einkommen, Bodenfruchtbarkeit, Wassermanagement,
Diversifizierung und die Resilienz kleinbäuerlicher Haushalte.
Mit Blick auf die Nachhaltigkeit textiler Wertschöpfungsketten sind diese
Faktoren vor allem auf der Rohstoffebene relevant. Nachhaltige
Baumwollproduktion umfasst neben sozialen und menschenrechtlichen Aspekten auch
ökologische Fragen wie Pestizidrisiken, Wasserverbrauch, Bodengesundheit und
Biodiversität sowie ökonomische Fragen wie Einkommen, Marktanbindung und
Produktionskosten. Diese Aspekte werden in einschlägigen
Entwicklungszusammenarbeitsvorhaben und in Kooperationen mit Standardsystemen
adressiert.
31. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, über das DST
und den Grünen Knopf, um festgestellte Lücken bei existenzsichernden
Einkommen, sog. Living Income Gaps, bei Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern im Baumwollanbau schrittweise zu schließen?
Im DST können sich Teilnehmende bedarfsorientiert und risikobasiert
weiterhin für die Verbesserung der Einkommenssituation von Kleinbäuerinnen und
-bauern sowie der sozialen und ökologischen Bedingungen im Baumwollanbau
insgesamt engagieren und Unterstützung bei Umsetzungsinitiativen erhalten.
Im Rahmen des Grünen Knopfs müssen Unternehmen das Risiko, dass die
Löhne bzw. Einkommen nicht ausreichen, um die Grundbedürfnisse der
Arbeitnehmenden und ihrer Familien zu decken, in ihren Sorgfaltsprozessen
entsprechend berücksichtigen. Gleichzeitig sind sie aufgefordert, auf Ebene der
Konfektion eine Strategie zur Förderung von existenzsichernden Löhnen
aufzusetzen und über den Zeitraum der Zertifizierung Fortschritte mit mindestens einem
Produktionsbetrieb nachzuweisen.
Die Bundesregierung unterstützte 2024 die OECD bei der Entwicklung eines
Handbuchs für Unternehmen zur praktischen Umsetzung von Sorgfaltsplichten
zu existenzsichernden Einkommen und Löhnen in Agrar- und
Bekleidungslieferketten, dem „Handbook on due diligence for enabling living incomes and
living wages in agriculture, garment and footwear supply chains“.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die erfolgreiche
Entwicklung und Anwendung von Biopestiziden im Baumwollanbau, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich?
Aus von BMZ unterstützten Vorhaben liegen Hinweise vor, dass die
Herstellung und Anwendung biologischer Pflanzenschutzmittel und alternativer
Pflanzenschutzansätze im Baumwollanbau positive Wirkungen haben können. Dazu
zählen insbesondere geringere Gesundheitsrisiken für Produzentinnen und
Produzenten, geringere Ausgaben für chemisch-synthetische Pestizide und eine
Stärkung agrarökologischer Produktionssysteme. Die Wirkungen auf Erträge
und Einkommen hängen jedoch stark vom jeweiligen Standort, der Qualität der
Beratung, der Verfügbarkeit geeigneter biologischer Mittel, dem
Schädlingsdruck und den Marktbedingungen ab.
Systematische, über mehrere Standorte vergleichbare Auswertungen liegen
bisher nur begrenzt vor.
33. Was unternimmt die Bundesregierung, um Forschungsansätze zu
Biopestiziden, Pilotprojekte und Tests zu unterstützen, gegebenenfalls auch
durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie das develoPP-
Programm?
Das BMZ unterstützt Tests, Demonstrationsflächen und Beratungsansätze zur
Herstellung und Anwendung biologischer Pflanzenschutzmittel und integrierter
Pflanzenschutzmethoden im Baumwollanbau. Entsprechende Aktivitäten
bestehen beziehungsweise bestanden unter anderem in Benin, Kamerun und
Indien.
In Tadschikistan wurde die Einrichtung eines BioLab unterstützt, in dem
Nutzinsekten gezüchtet und Biopestizide hergestellt werden. Dieses Modell soll in
den kommenden Jahren in weiteren Regionen Tadschikistans repliziert werden.
Im laufenden, von EU und BMZ gemeinsam finanzierten Vorhaben „Green
Transition through the Cotton Value Chain in Tajikistan“ werden zudem
Innovationen für klimaresilientere und nachhaltigere Baumwollproduktion pilotiert.
Das develoPPP-Programm kann grundsätzlich genutzt werden, um gemeinsam
mit Unternehmen innovative Ansätze in nachhaltigen Lieferketten zu erproben,
sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und ein
entwicklungspolitischer Mehrwert gegeben ist.
34. Wie werden insgesamt die von der Bundesregierung geförderten
landwirtschaftlichen Maßnahmen und Programme in den Baumwolle
anbauenden Regionen mit den Aktivitäten des Textildialogs DST und des
Grünen Knopfs abgestimmt?
Landwirtschaftliche Maßnahmen in Baumwollanbauregionen werden vor allem
über Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, Globalvorhaben,
Kooperationen mit Standardsystemen, private Partnerschaften und nationale
Partnerstrukturen umgesetzt. Sie setzen auf Ebene der Produzentinnen und
Produzenten, Produzentenorganisationen, lokalen Beratungsstrukturen und
Wertschöpfungskettenakteure an.
Der DST ist demgegenüber eine Dialog- und Umsetzungsplattform für
nachhaltige textile Lieferketten. Er kann Erfahrungen aus der
Entwicklungszusammenarbeit, Bedarfe aus Produktionsländern und Perspektiven von Wirtschaft,
Zivilgesellschaft und Standardsystemen zusammenführen und gemeinsame
Initiativen anstoßen. Der Grüne Knopf setzt als staatliches Textilsiegel insbesondere
bei unternehmerischen Sorgfaltspflichten und nachhaltiger Textilproduktion an.
Die Abstimmung besteht daher nicht in einer direkten Steuerung
landwirtschaftlicher Baumwollprogramme durch DST oder Grünen Knopf, sondern in
der fachlichen Verzahnung von Rohstoffebene, Lieferkettenanforderungen,
Sorgfaltspflichten, Standards und Dialogprozessen.
35. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Wasserverbrauch bei der
Baumwollproduktion zu begrenzen und auch auf örtliche Begebenheiten
(beispielsweise zunehmende Trockenheit) Kriterien zu variieren?
In vielen vom BMZ unterstützten Baumwollregionen in Subsahara-Afrika und
Indien dominiert regenabhängiger Baumwollanbau. Dort stehen insbesondere
Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserspeicherfähigkeit der Böden, zur
Verringerung von Erosion und zur Stärkung der Klimaresilienz im Vordergrund.
Vorhaben unterstützen unter anderem Trainings zu nachhaltigen
Anbaupraktiken, Kompostierung, Pflanzenkohle, Mulchen, Baumpflanzungen und
angepasstem Bodenmanagement. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die
Auswirkungen von Trockenperioden auf Baumwoll- und
Nahrungsmittelproduktion zu verringern.
In bewässerten Baumwollsystemen liegt der Schwerpunkt stärker auf
effizienter Wassernutzung und Wasserressourcenmanagement. Vorhaben adressieren
die Pilotierung von Innovationen, darunter digitale Wassermess-
beziehungsweise Bewässerungssysteme, die auf Basis von Wetterdaten bedarfsgerechte
Bewässerungsmengen bestimmen können. Dadurch sollen Einsparpotenziale
beim Wasserverbrauch erschlossen werden.
36. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Zerstörung der
biologischen Vielfalt im Boden und die Bodendegradierung durch die
Baumwollproduktion zu begrenzen?
Ob die Baumwollproduktion die biologische Vielfalt im Boden zerstört, hängt
maßgeblich von Standort, Produktionsmaßnahmen und Managementpraktiken
ab. Die Bundesregierung adressiert entsprechende Risiken durch die Förderung
nachhaltiger und standortangepasster Anbaupraktiken.
Das BMZ fördert den breiten Einsatz bodenschonender Anbaupraktiken in der
Baumwollproduktion. Hierzu zählen der Ausbau und die Unterstützung
biozertifizierter Verfahren sowie die Förderung von Anbaumethoden nach den
Standards von Cotton made in Africa (CmiA) und der Better Cotton Initiative
(BCI), die gezielt auf den Erhalt und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit
ausgerichtet sind.
37. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Aktivitäten in den Baumwollanbauregionen auf dem afrikanischen
Kontinent mit Blick auf die ökologische und soziale Nachhaltigkeit mit
anderen europäischen Gebern, insbesondere mit der EU, mit der
französischen Entwicklungsagentur AfD (Agence Française de Développement)
und der niederländischen Initiative for Sustainable Trade (IDH), die den
Bettter Cotton Standard (BCI) unterstützt, der in Afrika zunehmend
Verbreitung findet, abzustimmen und zu harmonisieren?
Die Bundesregierung stimmt Aktivitäten im Bereich nachhaltiger
Baumwollproduktion im Rahmen bestehender Geberdialoge, Programmabstimmungen,
fachlicher Netzwerke und konkreter Kooperationsvorhaben ab. Im Mittelpunkt
stehen dabei die Vermeidung von Doppelstrukturen, die Nutzung
komplementärer Expertise und die Stärkung kohärenter Ansätze zu ökologischer und
sozialer Nachhaltigkeit.
Für den afrikanischen Baumwollsektor bestehen relevante Schnittstellen
insbesondere zu Standardsystemen, europäischen Initiativen und
entwicklungspolitischen Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten, Klimaresilienz,
Bodenmanagement und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
38. Wie häufig und mit welchen Instrumenten werden insbesondere
zivilgesellschaftliche und lokale Stakeholder aus der Produktion der Länder
künftig im Sounding Board des Textildialogs DST strukturiert
eingebunden (siehe www.textiledialogue.com/gremien/)?
Das Sounding Board des Textildialogs besteht aus insgesamt zehn
Vertreterinnen und Vertretern gemeinnütziger Organisationen sowie aus der
Privatwirtschaft. Dabei soll die Hälfte der Sitze an Organisationen aus
Produktionsländern vergeben werden. So wird sichergestellt, dass die Perspektiven von
zivilgesellschaftlichen und lokalen Stakeholdern kontinuierlich bei der Entwicklung
und Umsetzung der Initiativen einbezogen werden. Neben der fachlichen und
praxisnahen Beratung sieht die Rolle auch die Vermittlung von Kontakten und
Kooperationen zwischen Initiativen und Akteuren und Akteurinnen/
Organisationen aus Produktionsländern vor. Da das Sounding Board derzeit erst formiert
wird, ist seine Arbeitshäufigkeit noch nicht angesetzt und erprobt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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