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Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden (Antwort zu Drs. 21/6677)

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · 21/7306 · Antwort · Original ↗

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Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden (Antwort zu Drs. 21/6677) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7306 21. Wahlperiode 22.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth, Schahina Gambir, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6677 – Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung setzt sich für die Förderung einer nachhaltigen Textilproduktion ein, indem sie beispielsweise über die Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit Multi-Stakeholder-Ansätze und Multi-Stakeholder- Dialoge fördert, Siegel wie den Grünen Knopf eingeführt hat und zur Verbesserung einer nachhaltigen Produktion von Baumwolle in Ländern des Globalen Südens beiträgt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat sich unter Bundesministerin Reem Alabali- Radovan entschieden, das von Bundesminister Gerd Müller im Jahr 2014 ins Leben gerufene Bündnis für nachhaltige Textilien (BNT), das sog. Textilbündnis in einem geänderten Format unter der neuen Bezeichnung „Dialogue for Impact and sustainable Textiles“ (DST) (www.textiledialogue.com/) als sog. Textildialog weiterzuführen. Im Textildialog DST, einem sogenannten Multi-Stakeholder-Netzwerk, sollen weiterhin maßgebliche Akteure der textilen Wertschöpfungskette, künftig mit noch stärkerer internationaler Beteiligung, zusammengeführt werden, um Projekte und den Austausch über die Schaffung von mehr ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in der gesamten textilen Wertschöpfungskette auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig soll das DST enger mit dem Label „Grüner Knopf“ (https://gruener-knopf.de/), (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/gr uener-knopf-281244), einem staatlich überwachten Siegel für sozial und ökologisch nachhaltig produzierte Textilien, welches im Jahr 2019 vom BMZ eingeführt wurde, verzahnt werden. Diese Aktivitäten stehen für ein langjähriges Engagement des BMZ im Baumwollsektor und in der textilen Wertschöpfungskette, das mit der öffentlichen Stellungnahme von Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul auf der WTO (Welthandelsorganisation)-Konferenz 2003 in Cancún zur Unterstützung der Klage der afrikanischen kleinbäuerlichen Baumwollproduzenten gegen die US-Subventionen für ihre Baumwollgroßfarmer begonnen hatte. Fragen einer fairen und nachhaltigen Produktion sowie existenzsichernde Einkommen stehen im Fokus der textilen Wertschöpfungskette. Der konventionelle Baumwollanbau geht nach wie vor mit einer erheblichen Verwendung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 22. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. von gesundheitsschädlichen synthetischen Pflanzchemikalien einher. Die UN- Biodiversitätskonferenz hat beschlossen, den Einsatz dieser synthetischen Pflanzchemikalien bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Eine strategische Zielsetzung des BMZ ist es, zur Verminderung von Armut und zur Ernährungssicherung in ländlichen Gebieten Afrikas beizutragen. Baumwolle wird vorzugsweise in den ärmsten Regionen der afrikanischen Baumwollländer angebaut. Als „Anker-Frucht“ trägt sie erheblich zum Einkommen der kleinbäuerlichen Haushalte und damit zur Ernährungssicherung bei. Gleichzeitig wird Baumwolle in Subsahara Afrika in der Fruchtfolge mit Nahrungsmitteln angebaut. Eine Zunahme der Baumwollproduktion geht daher mit einer Zunahme der Nahrungsmittelproduktion in den entsprechenden Regionen einher: Dieser Zusammenhang gilt negativ auch umgekehrt. Daher stellt sich die Frage, inwieweit das BMZ diese Zusammenhänge im Blick hat. Neben der Forderung nach der Einführung von existenzsichernden Löhnen (Living Wages) für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Textilindustrie, die beim DST und im Grünen Knopf bereits Beachtung finden, steht auch das Thema eines existenzsichernden Einkommens (Living Incomes) für Baumwollbäuerinnen und Baumwollbauern auf der Tagesordnung. Studien z. B. aus Kamerun (https://saubere-kleidung.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-17_ FS_Baumwolle.pdf) belegen, dass da0 Prozentliche Einkommen der Baumwollbäuerinnen und Baumwollbauern im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent des erforderlichen existenzsichernden Einkommens beträgt. Die Fragestellenden begrüßen die grundsätzliche Fortführung des Engagements im Bereich einer nachhaltigen Textilproduktion, dabei stellen sich aber weitere Fragen nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Standards und des Nachhaltens von Verbesserungen in diesen Bereichen.  1. Welche Ziele sollen mit dem neu gegründeten Textildialog Dialogue for Impact and sustainable Textiles (DST) erreicht werden, und inwieweit lassen sich diese zumindest teilweise quantifizieren und auf einer Zeitachse präzisieren? Ziel des Textildialogs ist eine soziale, ökologische und ökonomisch nachhaltige Textil- und Bekleidungsindustrie weltweit. Der Textildialog als Multi- Stakeholder-Netzwerk schafft Raum für Austausch, Peer-Learning und Vernetzung und bringt nationale sowie internationale Akteure der textilen Lieferkette zusammen, um dieses Ziel zu verfolgen. Abhängig von dem Engagement der Teilnehmenden, die basierend auf eigenen Bedarfen und konkreten Herausforderungen Initiativen anstoßen können, gestalten sich auch die zu erreichende Ziele der einzelnen Projekte. Der Fokus soll vorranging auf Umsetzungsinitiativen in Partnerländern mit Wirkungen vor Ort liegen. Zusätzlich zielt das Format darauf ab, die Einbindung von Akteuren aus Produktionsländern sicherzustellen. Der Textildialog agiert dabei bedarfsorientiert und setzt auf Eigeninitiative der Teilnehmenden. Quantifizierbare Ziele werden im Rahmen der Umsetzungsprojekte definiert (siehe Antwort zu Frage 2).  2. Wie verbindlich sind die zu vereinbarenden Ziele des DST, und wie wird ihre Umsetzung überprüft? Die Teilnehmenden des DST bekennen sich im Rahmen einer „Erklärung zur Zusammenarbeit und zu Verantwortung und Sorgfaltspflichten“ zum gemeinsamen Ziel einer sozialen, ökologischen und ökonomisch nachhaltigen Textil- und Bekleidungsbranche. Sie erklären sich dazu bereit, auf Basis der eigenen Risikoanalysen unternehmerische Sorgfaltspflichten konsequent umzusetzen und gemeinsam weiterzuentwickeln und Ergebnisse und Fortschritte transparent zu machen. Für diese Umsetzungsprojekte ist es Voraussetzung, zu Beginn Ziele und Indikatoren messbar zu definieren und im Verlauf der Implementierung zu überprüfen. Es ist im DST wichtig, die Wirkung der Aktivitäten verbindlich zu gestalten, zu messen und auch transparent zu kommunizieren.  3. Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fließen zukünftig in den Bereich nachhaltige Textilien? Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.  4. Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des BMZ flossen in den Jahren 2018 bis 2026 in den Bereich nachhaltige Textilien (Bündnis für nachhaltige Textilien und Grüner Knopf)? Für die fachliche Steuerung und Umsetzung standen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Durchschnitt jährlich etwa vier Vollzeitäquivalente in den zuständigen Referaten zur Verfügung. Das Sekretariat des Bündnisses für nachhaltige Textilien und die Geschäftsstelle des Grünen Knopfs sind in den Jahren 2018 bis 2026 in verschiedene Projekte der Entwicklungszusammenarbeit eingebettet gewesen. Folgende Aufstellung entspricht den aufgewendeten Mitteln für das Bündnis für nachhaltige Textilien, den Grünen Knopf und weiteren Aufträge der Vorhaben in diesem Zeitraum. • Sektorvorhaben Nachhaltiger Textilkonsum: 17.631.545 Euro • Sektorvorhaben Nachhaltigkeit in Textil-Lieferketten: 9.880.033 Euro • Sektorvorhaben Förderung von Multi-Akteurs-Projekten für nachhaltige Textillieferketten: 4.592.505 Euro • Sektorvorhaben Soziale und ökologische Transformation von Textillieferketten: 32.018.455 Euro  5. Wie viele Haushaltsmittel des BMZ fließen in Projektmittel bei der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) für die Bereiche nachhaltige Textilien (bitte nach Projektnamen, Fördersumme und Zeitraum auflisten)? Es werden im Folgenden laufende Projekte gelistet, die hauptsächlich zum Textil- und Bekleidungssektor arbeiten. Projekte, bei denen größere Teilkomponenten im Textilbereich agieren, werden mit entsprechendem Hinweis gelistet. Sektorvorhaben: • SV Nachhaltige Lieferketten, GIZ – Fördersumme: 43.033.000 Euro, davon 10.100.000 Euro Drittmittel (nicht BMZ), Zeitraum: 20. April 2022 bis 31. Dezember 2029. Pakistan: • EU-BMZ Vorhaben „Better Governance and Business Environment“, Fördersumme: 26.750.000 Euro, davon 19.750.000 Euro Drittmittel (nicht BMZ), Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2030. Das Vorhaben umfasst auch Maßnahmen außerhalb des Textilbereichs. • Förderung der Frauenbeschäftigung, Fördersumme: 5.000.000 Euro, Zeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 • Kreislaufwirtschaft in der Textilindustrie, Fördersumme: 5.500.000 Euro, Zeitraum: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 Bangladesch: • „Auf dem Weg zu angemessenen Arbeitsbedingungen in Bangladesch“, Fördersumme: 8.278.986 Euro, Förderzeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026 • „Frauen durch berufliche Weiterbildung stärken“, Fördersumme: 8.000.000 Euro, Förderzeitraum: 1. April 2024 bis 31. März 2027 • „Praxisorientierte Berufsbildung für Industrie- und Umweltsicherheit fördern“, Fördersumme: 7.000.000 Euro, Förderzeitraum: 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2029 • „Kontrollmechanismen für faire Produktionen in der Textilindustrie fördern“, Fördersumme: 7.000.000 Euro, Förderzeitraum: 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2027 • „Nachhaltigkeit in der Textil- und Lederindustrie II“, Fördersumme: 7.500.000 Euro, Förderzeitraum: 1. Juli 2024 bis 29. Februar 2028 Kambodscha: • „Nachhaltige Textilwirtschaft Kambodscha II“, Fördersumme: 4.270.000 Euro, Förderzeitraum: 1. November 2024 bis 31. Oktober 2027 Äthiopien: • „Umwelt- und Sozialstandards in der Textil- und Bekleidungsindustrie III“, Fördersumme: 13.100.00 Euro, davon 6.600.000 Euro Drittmittelanteil (nicht BMZ), Förderzeitraum: 26. Juli 2024 bis 30. September 2027  6. Wie viel Umsatz im textilen Einzelhandel in Deutschland bilden die Mitglieder des Textildialogs in etwa ab? Im Textildialog sind aktuell 87 Wirtschaftsakteure, davon 70 Unternehmen vertreten. Daten zu Umsatz im Einzelhandel liegen nicht vor.  7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den restlichen textilen Einzelhandel für den Textildialog zu gewinnen? Die Transformation des Textilbündnisses war ein Schritt, um weiteren Akteuren den Einstieg in das Netzwerk zu ermöglichen. Im engen Schulterschluss mit dem staatlichen Nachhaltigkeits-Siegel Grüner Knopf positionieren sich die beiden Instrumente aktiv auf fachlicher und politischer Ebene in Deutschland, in Europa und im internationalen Kontext. Darüber hinaus werden die Angebote des Sekretariats- bzw. der Koordinierungsstelle stets auf aktuelle Bedarfe angepasst. Neben eigens organisierten Veranstaltungen werden Themen und Angebote auch über virtuelle Formate bespielt und über die sozialen Medien gestreut.  8. Welche Reichweite hat das Siegel „Grüner Knopf“ im deutschen und europäischen Markt, und wie viele Textilien werden mit dem Grünen Knopf direkt und indirekt verkauft (bitte im Vergleich zu Fair-Trade- Textilien-Label und GOTS (Global Organic Textile Standard) auflisten)? Aktuell hat das Textilsiegel Grüner Knopf rund 50 Lizenznehmer (Stand Juni 2026). Laut der Marktdurchdringungsumfrage, die die Geschäftsstelle Grüner Knopf jährlich durchführt, wurden seit der Einführung des Grünen Knopfs im Jahr 2019 insgesamt rund 500 Millionen Grüner-Knopf-Textilien verkauft (Stand Juni 2026). Diese Zahl ist nicht vollständig, da sie auf einer freiwilligen Abfrage unter den Grüner-Knopf-Lizenznehmern beruht und die Antwortraten über die Abfragen hinweg variieren. Auch für die öffentliche und private Beschaffung ist der Grüne Knopf ein relevanter Standard. Die Grüne Knopf Produkte im Business to Business- Bereich (B2B) sind jedoch nicht immer zu beziffern (z. B. Leihwäsche in Krankenhäusern und Hotels). Über die Reichweite und direkt und indirekt verkauften Textilien von Fairtrade Textilien Label und Global Organic Textile Standard (GOTS) liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.  9. Wie hat sich der Marktanteil des Grünen Knopfs in Deutschland seit Einführung entwickelt und wie hoch ist er aktuell? Der Marktanteil des Grünen Knopf in Deutschland wird nicht berechnet. Dies liegt an der fehlenden Möglichkeit, im Rahmen der Marktdurchdringungsabfrage eine genaue Anzahl an verkauften Grüner-Knopf-Produkten zu bestimmen (siehe Antwort zu Frage 8) und einem fehlenden Referenzwert für die Gesamtmenge des Textilmarktes in Deutschland. 10. Welche Zielsetzungen über welchen Zeitraum hat der Grüne Knopf mit Blick auf künftige Verkaufszahlen von Textilien und von Marktanteilen? Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die Anzahl Grüner-Knopf- Lizenznehmer und damit Grüner-Knopf-Produkte sowie die Bekanntheit des Siegels weiterhin zu steigern mit dem Ziel, Risiken für Mensch und Umwelt in textilen Lieferketten zu senken. 11. Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der ArbeiterInnen in den Textilfabriken verzahnt? Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Koordinierungsstelle des DST ist eng vernetzt mit den einschlägigen Vorhaben in Partnerländern und unterstützt die Zusammenführung von Projektideen der DST-Teilnehmenden mit Aktivitäten in Partnerländern. 12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung beispielsweise zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen asiatischer Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter vor, die direkt oder indirekt auf eine Beteiligung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zurückzuführen sind? Ein zentrales Beispiel für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen asiatischer Textilarbeiterinnen und -arbeiter ist das vom BMZ finanzierte Regionalvorhaben FABRIC (Promoting Sustainability in the Textile and Garment Industry in Asia), welches bis Ende 2025 in Bangladesch, Kambodscha, Myanmar, Pakistan, Vietnam und China umgesetzt wurde. Im Rahmen dieses Vorhabens konnten wesentliche Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen erzielt werden, wie etwa durch den Aufbau von spezialisierten Arbeiterinnen-Zentren in Kambodscha und Myanmar, die den Beschäftigten als sichere Anlaufstellen dienen und fundierte Beratung sowie Schulungen zu Arbeitsrechten bieten. Zudem wurden digitale Informationsangebote etabliert, darunter die App „Our Rights“ in Kambodscha, die Arbeiterinnen und Arbeiter direkt und niederschwellig über Arbeitsrechte sowie Maßnahmen zur Arbeitssicherheit aufklärt. Durch solche direkten individuellen Unterstützungen wirkt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit über systemische Veränderungen auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituationen asiatischer Textilarbeiterinnen und -arbeiter hin. Auf struktureller Ebene förderte die Bundesregierung die regionale Vernetzung über das STAR-Netzwerk (Sustainable Textile of the Asian Region), welches als erste asienweite Plattform von Produzentenverbänden agiert, sowie die Umsetzung der Initiative für faire Einkaufspraktiken (Sustainable Terms of Trade Initiative, STTI), die auf gerechtere Beschaffungsbedingungen hinwirkt. Diese ineinandergreifenden Maßnahmen tragen maßgeblich dazu bei, dass Textilarbeiterinnen und -arbeiter ihre Rechte besser kennen und eigenständig einfordern können, während gleichzeitig der strategische Dialog zwischen Produzenten, internationalen Marken und Regierungen nachhaltig gestärkt wird. Durch das ebenfalls vom BMZ finanzierte Globalvorhaben Initiative für globale Solidarität (IGS) wurden darüber hinaus Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in verschiedenen Ländern bei Tarifverhandlungen unterstützt – in Kambodscha beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem länderübergreifenden Sozialdialog „ACT-Initiative“. 13. Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der ökologischen Bedingungen der Textilproduktion verzahnt? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14. Welche Ergebnisse konnten im Bereich Verbesserung der ökologischen Bedingungen der Textilproduktion insbesondere durch die Einführung des Grünen Knopfs und das BNT durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden? In den vergangenen elf Jahren hat das Textilbündnis dazu beigetragen, umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Unternehmen zu verankern und konkrete Verbesserungen in Produktionsländern anzustoßen. Es wurden zum Beispiel Zulieferbetriebe bei der Verbesserung ihrer Umwelt- und Arbeitsstandards und Kleinbäuerinnen und Kleinbauern beim Umbau auf Biobaumwolle unterstützt. Ferner wurden Zulieferbetriebe unterstützt, eigene Energiebilanzen zu erstellen und Ziele zu definieren, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Grüne Knopf ist eine Zertifizierung für unternehmerische Sorgfaltspflichten. Dieses Konzept sieht vor, dass Unternehmen sich risikobasiert den Herausforderungen in ihren textilen Lieferketten widmen, um Abhilfe gegen Missstände in der Lieferkette zu schaffen. In den ersten fünf Jahren des Grünen Knopfs haben mehr als 100 Unternehmen aus Deutschland und Europa die Prüfung durchlaufen. Die ergriffenen Maßnahmen unter dem Sorgfaltspflichtenansatz variieren je nach Lizenznehmer. Verbesserungen der ökologischen Bedingungen der Textilproduktion werden vom Grünen Knopf deswegen nicht systematisch erfasst. Über den sogenannten Meta-Siegelansatz wirkt der Grüne Knopf zudem über das eigene Siegel hinaus. Im Meta-Siegelansatz hat der Grüne Knopf 20 Siegel anerkannt, die die Glaubwürdigkeitskriterien der Bundesregierung erfüllen und die geforderten Sozial- und Umweltanforderungen in der Lieferkette geprüft haben – darunter Siegel von Fairtrade und GOTS. Auf dem Weg zur Anerkennung haben die Siegel mit dem Grünen Knopf zusammengearbeitet, um ihre Anforderungen in wichtigen Themenbereichen, auch in der Ökologie, zu erhöhen. Dementsprechend gelten diese Kriterien nun für alle ihre zertifizierten Betriebe in der Lieferkette und sind nachweisliche Verbesserungen im Bereich der ökologischen Bedingungen. 15. Welche ökologischen Herausforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor und sind im DST zu adressieren? Der Textil- und Bekleidungssektor in den Produktionsländern des Globalen Südens steht weiterhin vor gravierenden ökologischen Herausforderungen, die unter anderem die Bereiche Ressourcenverbrauch, Chemikalienmanagement und Klimaschutz betreffen. Hinzugekommen sind verstärkt globale Herausforderungen durch das massive Aufkommen von Textilabfällen, die durch lineare Geschäftsmodelle (insbesondere „Fast Fashion“ und „Ultra Fast Fashion”) verschärft werden. Ein zentrales Problem ist der extrem hohe Wasserverbrauch sowie die Belastung von lokalen Ökosystemen durch unzureichend geklärte Produktionsabwässer. Zu weiteren Umweltbelastungen kommt es zudem beim Rohstoffanbau, beispielsweise durch den hohen Pestizideinsatz im konventionellen Baumwollanbau und den Eintrag von Mikroplastik durch synthetische Fasern. Im Bereich des Klimaschutzes verursachen die vorgelagerten Stufen der Lieferkette erhebliche Treibhausgasemissionen, da die Energieversorgung in den Fabriken vieler Partnerländer nach wie vor stark auf fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas basiert. 16. Welche Rolle spielen künftig die ökologischen und sozialen Bedingungen der Baumwollproduktion beim Textildialog DST und insbesondere auch beim Grünen Knopf? Auf Eigeninitiative können sich Teilnehmende im DST auch für die Verbesserung ökologischer und sozialer Bedingungen der Baumwollproduktion engagieren und gemeinsame Projekte initiieren, die vom Sekretariat des DST unterstützt werden. Die Bedingungen der Baumwollproduktion werden weiterhin im Rahmen des Sorgfaltspflichtenansatzes des Grünen Knopf adressiert, indem Risiken für tiefere Lieferkettenstufen bewertet und mitigiert werden. 17. Welche Bilanz des „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ zieht die Bundesregierung, und welche Erkenntnisse liegen ihr über Verstöße ihrer Mitglieder vor, in den Bereichen a) Arbeitsrechtsverstöße und b) Verstöße gegen Umweltrecht? Im Bündnis für nachhaltige Textilien (BNT) haben Mitglieder für mehr Transparenz in ihren Lieferketten gesorgt, indem sie ihre Lieferanten in einer aggregierten Liste veröffentlichten. Diese Transparenz ermöglichte ein schnelles Handeln im Falle von Verstößen gegen Arbeits- oder Umweltrecht in Zulieferbetrieben. Sie ermöglichte auch das Angehen solcher Verstöße, beispielsweise in der Bündnisinitiative, in der die Etablierung und Ausweitung eines Beschwerdemechanismus für Beschäftigte im Fokus stand. 18. Welche Konsequenzen haben Verstöße für die Mitglieder? Im BNT wurden Verstöße im Rahmen des Review-Prozesses thematisiert. Die Teilnehmenden des DST verpflichten sich auf Basis einer Grundsatzerklärung zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten. Mit der Teilnahme am Netzwerk werden zum Zeitpunkt der Anbahnung von Umsetzungsinitiativen weitere Anforderungen gestellt, die Auswirkungen auf die finanzielle Unterstützung haben. 19. Welche Konsequenzen für die Ausgestaltung des DST hat die Bundesregierung aus der in Frage 17 angesprochenen Bilanzierung gezogen? Die Weiterentwicklung vom BNT zum DST spiegelt die Reifung des Nachhaltigkeitsökosystems im Textilsektor wider. Während vor zehn Jahren viele Funktionen in einer Initiative gebündelt werden mussten, existieren heute spezialisierte Instrumente und regulatorische Anforderungen. Die Bundesregierung setzt daher bewusst nicht das Ziel, bestehende Ansätze zu duplizieren, sondern setzt auf Komplementarität und Synergien. In dem flexibleren Format ist die Verbindlichkeit stärker über die Beteiligung an konkreten Initiativen und Projekten organisiert. Wer ein Umsetzungsprojekt initiiert oder daran teilnimmt, muss dies an ein identifiziertes Risiko in der Lieferkette knüpfen und eigene Ressourcen einbringen. Für kofinanzierte Projekte gelten zudem klare Anforderungen an Zielsetzung, Wirkung und Eigenbeiträge der beteiligten Organisationen. 20. Inwieweit sieht die Bundesregierung Transparenz entlang der gesamten Lieferkette im Textilsektor als gegeben an, und falls dies nicht der Fall ist, wo gibt es aus ihrer Sicht noch Verbesserungsbedarf, und welche Maßnahmen ergreift sie diesbezüglich? Transparenz ist entlang der textilen Lieferkette zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht durchgehend gegeben. Während in der Konfektionierung (der finalen Textilherstellung) und im Handel bereits eine relativ hohe Transparenz herrscht, besteht erheblicher Verbesserungsbedarf in den tieferen, vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette, also beim Spinnen, Weben, der nasschemischen Veredelung sowie bei der Rohstoffgewinnung. Hier erschweren komplexe Subunternehmerstrukturen und mangelnde digitale Rückverfolgbarkeitssysteme die lückenlose Kontrolle von Umwelt- und Sozialstandards. Um Transparenz entlang von Lieferketten zu verbessern, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Zum Beispiel werden Regierungen dabei unterstützt, nationale Transparenz- und Rückverfolgbarkeitssysteme oder Strategien für solche zu entwickeln. Beim Grünen Knopf ist die Erwartung an die Unternehmen formuliert, dass sie im Laufe der Zertifizierung die Beschaffungsländer inklusive der Regionen von der Konfektionierung bis zur Rohstoffgewinnung offenlegen. 21. Welche Maßnahmen einer textilen Kreislaufwirtschaft fördert die Bundesregierung durch die Entwicklungszusammenarbeit, und welche Wirkungen der Maßnahmen konnten bisher erzielt werden? Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung gezielte Maßnahmen zur Verankerung der textilen Kreislaufwirtschaft in Partnerländern durch die technologische Optimierung von Recyclingprozessen, die Steigerung der Ressourceneffizienz sowie die Verbesserung von Arbeits- und Umweltstandards. In Pakistan wurde beispielsweise in der Region Faisalabad ein Pilotprojekt zur Förderung des nachhaltigen Faser-zu-Faser-Recyclings umgesetzt. Durch die technologische Nachrüstung von Recyclingmaschinen konnte die Qualität der Recyclingfasern signifikant verbessert werden. Gleichzeitig sank der Energieverbrauch, während die Produktionskapazität der beteiligten Betriebe stieg. Neben der Reduktion von Arbeitsunfällen und Brandrisiken durch optimierte Zuführungsmechanismen und integrierte Metalldetektoren führte das Vorhaben zu einer gesteigerten Marktnachfrage nach den modernisierten Maschinenteilen sowie zu einem höheren Vertrauen der lokalen Industrie in die Nutzung von Post-Consumer-Textilabfällen. In Vietnam umfassen die Maßnahmen beispielsweise das Ecomapping von postindustriellen Abfällen sowie die Verbesserung des betrieblichen Abfallmanagements direkt bei den Produzenten. Darüber hinaus werden die Arbeitsbedingungen und Umweltstandards bei lokalen Recyclern optimiert sowie Pilotprojekte für fortschrittliche Recyclingverfahren durchgeführt, um die Kreislauffähigkeit und die Einhaltung internationaler Lieferkettenstandards in der vietnamesischen Textilindustrie strukturell zu stärken. In Kambodscha wurde durch das BMZ mit einem Konsortium von Modemarken ein Pilotprojekt zur Verbesserung des Abfallmanagement durchgeführt. Dadurch wurden post-industrielle Abfälle für die lokale und internationale Textil- Recyclingwirtschaft bereitgestellt. Diese Kooperation wird derzeit auf weitere Modemarken und deren Fabriken ausgeweitet. Flankierend werden vor allem die lokalen Akteure des Recycling-Sektors bezüglich Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards beraten. 22. Plant die Bundesregierung, Fördermaßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit für eine textile Kreislaufwirtschaft auszuweiten? a) Wenn ja, wo, und in welchem Rahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 22, 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet. Unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Fördermaßnahmen im Bereich der textilen Kreislaufwirtschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch zukünftig strategisch auszuweiten, z. B. in Süd- und Südostasien. 23. Inwieweit drohen aus Sicht der Bundesregierung durch die Abschwächung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), beispielsweise durch das Wegfallen von Berichtspflichten, negative Auswirkungen auf eine nachhaltige Textilproduktion und Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Produzentinnen und Produzenten im Globalen Süden? Die Bundesregierung wird die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) 1:1, wirksam und bürokratiearm in deutsches Recht umsetzen. Die Umsetzung wird in einem Gesetz für internationale Unternehmensverantwortung erfolgen, welches das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ersetzen wird. Durch eine wirksame Ausgestaltung dieses neuen Gesetzes sowie der Flankierung der gesetzlichen Maßnahmen durch die Neuauflage eines ambitionierten, unternehmensfreundlich ausgestalteten Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2026 bis 2031 (NAP), trägt die Bundesregierung weiterhin dazu bei, die Textilproduktion nachhaltiger zu gestalten und die Bedingungen für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Produzentinnen und Produzenten im Globalen Süden zu verbessern. Die Bundesregierung setzt zudem Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und andere relevante Akteure in Deutschland und Partnerländern um. 24. Gibt es Auswirkungen durch die geänderten Anforderungen zu Sorgfaltspflichten im Rahmen der europäischen und deutschen Lieferkettengesetzgebung auf die Vorgaben zu Sorgfaltspflichten beim Grünen Knopf, und wenn ja, welche? Der Grüne Knopf geht bereits heute zum Teil über die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hinaus. Im Rahmen seiner laufenden Weiterentwicklung soll der Grüne Knopf künftig an europäische Regulierungen angepasst werden. 25. Mit welchen Beträgen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Implementierung und Verbreitung der Nachhaltigkeitssiegel „Cotton Made in Africa“, „Fairtrade Cotton“ und den Global Organic Textile Standard (GOTS) gefördert? Das BMZ unterstützte im Rahmen des develoPPP-Programms von 2005 bis 2010 die Entwicklung und Pilotierung des Nachhaltigkeitsstandards Cotton made in Africa (CmiA) mit 1.486.725,76 Euro. Das BMZ unterstützte ebenfalls den Global Organic Textile Standard (GOTS) von 2017 bis 2019 mit 190.373,10 Euro und von 2021 bis 2024 mit 414.137,75 Euro. 26. Welche Rolle sollen diese Siegel in der künftigen Strategie des Textildialogs DST und bei der laufenden Überarbeitung des Kriterienkatalogs des Grünen Knopfs (3.0) spielen? Die genannten Siegel können sich weiterhin als Teilnehmende des DST engagieren, das Format als Netzwerk nutzen und ihre Expertise und ihr eigenes Netzwerk in Produktionsländern in gemeinsamen Initiativen mit Unternehmen einbringen. Die Überarbeitung des Kriterienkatalogs des Grünen Knopf wurde kürzlich öffentlich konsultiert, hierbei konnten sich auch Siegel beteiligen. 27. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in von ihr geförderten Vorhaben im Baumwollbereich, in den Baumwolle anbauenden Regionen und über das DST und den Grünen Knopf, um der Umsetzung der auf der UN-Biodiversitätskonferenz beschlossen Zielsetzung Reduktion des Einsatzes synthetischer Pflanzchemikalien bis 2030 um 50 Prozent nachzukommen? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bei Vorhaben im Baumwollbereich insbesondere Ansätze des integrierten Pflanzenschutzes, der ökologischen Baumwollproduktion, des verbesserten Boden- und Wassermanagements sowie der Einhaltung relevanter Nachhaltigkeitsstandards. Dazu gehören Trainings für Produzentinnen und Produzenten zur sachgerechten Anwendung, Reduktion und Substitution chemisch- synthetischer Pestizide, die Förderung alternativer Pflanzenschutzmethoden sowie die Unterstützung von Biozertifizierungen. DST und Grüner Knopf können diese Ziele mittelbar unterstützen, indem sie Sorgfaltspflichten, Transparenz, Dialog und Nachfrage nach nachhaltigeren Textilien stärken. Eine unmittelbare Steuerung landwirtschaftlicher Anbaupraktiken im Baumwollsektor erfolgt jedoch primär über Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit, Standardsysteme, private Partnerschaften und agrarische Beratungsansätze. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Grünen Knopf wurde vorgeschlagen, dass Thema Biodiversität aufzugreifen. Das Feedback wird derzeit eingearbeitet. 28. Setzt sich die Bundesregierung in von ihr geförderten Vorhaben für eine verstärkte Förderung von ökologischer Baumwollproduktion ein? Ja. 29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass eine Zu- oder Abnahme der Baumwollproduktion entsprechend auch mit Zu- und Abnahme der Nahrungsmittelproduktion in den Baumwollregionen einhergeht, und welche Erkenntnisse zieht sie hieraus für die Entwicklungszusammenarbeit? Flächendeckende systematische Daten zur Kausalität zwischen Zu- oder Abnahme der Baumwollproduktion und Zu- oder Abnahme der Nahrungsmittelproduktion liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Der Zusammenhang zwischen Baumwollproduktion und Nahrungsmittelproduktion ist kontextspezifisch und nicht linear. Vorhaben der Baumwollförderung sollten daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern neben Baumwollerträgen auch Ernährungssicherung, Einkommensdiversifizierung, Bodenfruchtbarkeit, Wasserverfügbarkeit und Klimaresilienz berücksichtigen. 30. Inwieweit spielen diese Faktoren der Zu- und Abnahme von Baumwoll- und Nahrungsmittelproduktion in den Strategien der Bundesregierung und mit Blick auf die Nachhaltigkeit der textilen Wertschöpfungskette eine Rolle? Die Bundesregierung berücksichtigt in der Entwicklungszusammenarbeit die Wechselwirkungen zwischen Cash Crops, Ernährungssicherung, Einkommen und Klimaresilienz. Im Baumwollbereich bedeutet dies, dass Maßnahmen nicht allein auf Produktionssteigerung ausgerichtet sind, sondern auf nachhaltige Anbausysteme, stabile Einkommen, Bodenfruchtbarkeit, Wassermanagement, Diversifizierung und die Resilienz kleinbäuerlicher Haushalte. Mit Blick auf die Nachhaltigkeit textiler Wertschöpfungsketten sind diese Faktoren vor allem auf der Rohstoffebene relevant. Nachhaltige Baumwollproduktion umfasst neben sozialen und menschenrechtlichen Aspekten auch ökologische Fragen wie Pestizidrisiken, Wasserverbrauch, Bodengesundheit und Biodiversität sowie ökonomische Fragen wie Einkommen, Marktanbindung und Produktionskosten. Diese Aspekte werden in einschlägigen Entwicklungszusammenarbeitsvorhaben und in Kooperationen mit Standardsystemen adressiert. 31. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, über das DST und den Grünen Knopf, um festgestellte Lücken bei existenzsichernden Einkommen, sog. Living Income Gaps, bei Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Baumwollanbau schrittweise zu schließen? Im DST können sich Teilnehmende bedarfsorientiert und risikobasiert weiterhin für die Verbesserung der Einkommenssituation von Kleinbäuerinnen und -bauern sowie der sozialen und ökologischen Bedingungen im Baumwollanbau insgesamt engagieren und Unterstützung bei Umsetzungsinitiativen erhalten. Im Rahmen des Grünen Knopfs müssen Unternehmen das Risiko, dass die Löhne bzw. Einkommen nicht ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmenden und ihrer Familien zu decken, in ihren Sorgfaltsprozessen entsprechend berücksichtigen. Gleichzeitig sind sie aufgefordert, auf Ebene der Konfektion eine Strategie zur Förderung von existenzsichernden Löhnen aufzusetzen und über den Zeitraum der Zertifizierung Fortschritte mit mindestens einem Produktionsbetrieb nachzuweisen. Die Bundesregierung unterstützte 2024 die OECD bei der Entwicklung eines Handbuchs für Unternehmen zur praktischen Umsetzung von Sorgfaltsplichten zu existenzsichernden Einkommen und Löhnen in Agrar- und Bekleidungslieferketten, dem „Handbook on due diligence for enabling living incomes and living wages in agriculture, garment and footwear supply chains“. 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die erfolgreiche Entwicklung und Anwendung von Biopestiziden im Baumwollanbau, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich? Aus von BMZ unterstützten Vorhaben liegen Hinweise vor, dass die Herstellung und Anwendung biologischer Pflanzenschutzmittel und alternativer Pflanzenschutzansätze im Baumwollanbau positive Wirkungen haben können. Dazu zählen insbesondere geringere Gesundheitsrisiken für Produzentinnen und Produzenten, geringere Ausgaben für chemisch-synthetische Pestizide und eine Stärkung agrarökologischer Produktionssysteme. Die Wirkungen auf Erträge und Einkommen hängen jedoch stark vom jeweiligen Standort, der Qualität der Beratung, der Verfügbarkeit geeigneter biologischer Mittel, dem Schädlingsdruck und den Marktbedingungen ab. Systematische, über mehrere Standorte vergleichbare Auswertungen liegen bisher nur begrenzt vor. 33. Was unternimmt die Bundesregierung, um Forschungsansätze zu Biopestiziden, Pilotprojekte und Tests zu unterstützen, gegebenenfalls auch durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie das develoPP- Programm? Das BMZ unterstützt Tests, Demonstrationsflächen und Beratungsansätze zur Herstellung und Anwendung biologischer Pflanzenschutzmittel und integrierter Pflanzenschutzmethoden im Baumwollanbau. Entsprechende Aktivitäten bestehen beziehungsweise bestanden unter anderem in Benin, Kamerun und Indien. In Tadschikistan wurde die Einrichtung eines BioLab unterstützt, in dem Nutzinsekten gezüchtet und Biopestizide hergestellt werden. Dieses Modell soll in den kommenden Jahren in weiteren Regionen Tadschikistans repliziert werden. Im laufenden, von EU und BMZ gemeinsam finanzierten Vorhaben „Green Transition through the Cotton Value Chain in Tajikistan“ werden zudem Innovationen für klimaresilientere und nachhaltigere Baumwollproduktion pilotiert. Das develoPPP-Programm kann grundsätzlich genutzt werden, um gemeinsam mit Unternehmen innovative Ansätze in nachhaltigen Lieferketten zu erproben, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und ein entwicklungspolitischer Mehrwert gegeben ist. 34. Wie werden insgesamt die von der Bundesregierung geförderten landwirtschaftlichen Maßnahmen und Programme in den Baumwolle anbauenden Regionen mit den Aktivitäten des Textildialogs DST und des Grünen Knopfs abgestimmt? Landwirtschaftliche Maßnahmen in Baumwollanbauregionen werden vor allem über Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, Globalvorhaben, Kooperationen mit Standardsystemen, private Partnerschaften und nationale Partnerstrukturen umgesetzt. Sie setzen auf Ebene der Produzentinnen und Produzenten, Produzentenorganisationen, lokalen Beratungsstrukturen und Wertschöpfungskettenakteure an. Der DST ist demgegenüber eine Dialog- und Umsetzungsplattform für nachhaltige textile Lieferketten. Er kann Erfahrungen aus der Entwicklungszusammenarbeit, Bedarfe aus Produktionsländern und Perspektiven von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Standardsystemen zusammenführen und gemeinsame Initiativen anstoßen. Der Grüne Knopf setzt als staatliches Textilsiegel insbesondere bei unternehmerischen Sorgfaltspflichten und nachhaltiger Textilproduktion an. Die Abstimmung besteht daher nicht in einer direkten Steuerung landwirtschaftlicher Baumwollprogramme durch DST oder Grünen Knopf, sondern in der fachlichen Verzahnung von Rohstoffebene, Lieferkettenanforderungen, Sorgfaltspflichten, Standards und Dialogprozessen. 35. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Wasserverbrauch bei der Baumwollproduktion zu begrenzen und auch auf örtliche Begebenheiten (beispielsweise zunehmende Trockenheit) Kriterien zu variieren? In vielen vom BMZ unterstützten Baumwollregionen in Subsahara-Afrika und Indien dominiert regenabhängiger Baumwollanbau. Dort stehen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserspeicherfähigkeit der Böden, zur Verringerung von Erosion und zur Stärkung der Klimaresilienz im Vordergrund. Vorhaben unterstützen unter anderem Trainings zu nachhaltigen Anbaupraktiken, Kompostierung, Pflanzenkohle, Mulchen, Baumpflanzungen und angepasstem Bodenmanagement. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Auswirkungen von Trockenperioden auf Baumwoll- und Nahrungsmittelproduktion zu verringern. In bewässerten Baumwollsystemen liegt der Schwerpunkt stärker auf effizienter Wassernutzung und Wasserressourcenmanagement. Vorhaben adressieren die Pilotierung von Innovationen, darunter digitale Wassermess- beziehungsweise Bewässerungssysteme, die auf Basis von Wetterdaten bedarfsgerechte Bewässerungsmengen bestimmen können. Dadurch sollen Einsparpotenziale beim Wasserverbrauch erschlossen werden. 36. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Zerstörung der biologischen Vielfalt im Boden und die Bodendegradierung durch die Baumwollproduktion zu begrenzen? Ob die Baumwollproduktion die biologische Vielfalt im Boden zerstört, hängt maßgeblich von Standort, Produktionsmaßnahmen und Managementpraktiken ab. Die Bundesregierung adressiert entsprechende Risiken durch die Förderung nachhaltiger und standortangepasster Anbaupraktiken. Das BMZ fördert den breiten Einsatz bodenschonender Anbaupraktiken in der Baumwollproduktion. Hierzu zählen der Ausbau und die Unterstützung biozertifizierter Verfahren sowie die Förderung von Anbaumethoden nach den Standards von Cotton made in Africa (CmiA) und der Better Cotton Initiative (BCI), die gezielt auf den Erhalt und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit ausgerichtet sind. 37. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Aktivitäten in den Baumwollanbauregionen auf dem afrikanischen Kontinent mit Blick auf die ökologische und soziale Nachhaltigkeit mit anderen europäischen Gebern, insbesondere mit der EU, mit der französischen Entwicklungsagentur AfD (Agence Française de Développement) und der niederländischen Initiative for Sustainable Trade (IDH), die den Bettter Cotton Standard (BCI) unterstützt, der in Afrika zunehmend Verbreitung findet, abzustimmen und zu harmonisieren? Die Bundesregierung stimmt Aktivitäten im Bereich nachhaltiger Baumwollproduktion im Rahmen bestehender Geberdialoge, Programmabstimmungen, fachlicher Netzwerke und konkreter Kooperationsvorhaben ab. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vermeidung von Doppelstrukturen, die Nutzung komplementärer Expertise und die Stärkung kohärenter Ansätze zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit. Für den afrikanischen Baumwollsektor bestehen relevante Schnittstellen insbesondere zu Standardsystemen, europäischen Initiativen und entwicklungspolitischen Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten, Klimaresilienz, Bodenmanagement und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. 38. Wie häufig und mit welchen Instrumenten werden insbesondere zivilgesellschaftliche und lokale Stakeholder aus der Produktion der Länder künftig im Sounding Board des Textildialogs DST strukturiert eingebunden (siehe www.textiledialogue.com/gremien/)? Das Sounding Board des Textildialogs besteht aus insgesamt zehn Vertreterinnen und Vertretern gemeinnütziger Organisationen sowie aus der Privatwirtschaft. Dabei soll die Hälfte der Sitze an Organisationen aus Produktionsländern vergeben werden. So wird sichergestellt, dass die Perspektiven von zivilgesellschaftlichen und lokalen Stakeholdern kontinuierlich bei der Entwicklung und Umsetzung der Initiativen einbezogen werden. Neben der fachlichen und praxisnahen Beratung sieht die Rolle auch die Vermittlung von Kontakten und Kooperationen zwischen Initiativen und Akteuren und Akteurinnen/ Organisationen aus Produktionsländern vor. Da das Sounding Board derzeit erst formiert wird, ist seine Arbeitshäufigkeit noch nicht angesetzt und erprobt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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