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Frage von Ferat Koçak (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)

dip / rede 25.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Ferat Koçak (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513) Inwiefern hat die Bundesregierung bzw. ihre Vorgängerin den mit einer Mehrheit im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags beschlossenen Antrag auf Ausschussdrucksache 20(4)379 (vergleiche Bundestagsdrucksache 20/10093, Seite 9 f.) umgesetzt bzw. dies noch geplant (bitte gegebenenfalls genaue zeitliche Angaben hierzu machen), hinsichtlich der Vollzugspraxis bei Informationsdefiziten und der Vollzugsprobleme, die bei Staatenlosen/Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit zu Erschwernissen führen können, „zu sensibilisieren und hinsichtlich der Besonderheiten für Staatenlose in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen und dies im Kreis der Staatsangehörigkeitsreferentinnen und -referenten des Bundes und der Länder zu thematisieren“ (bitte ausführlich und mit Daten und gegebenenfalls Ergebnissen darstellen), und was wurde gegebenenfalls bereits unternommen oder ist noch geplant, um in der Einbürgerungsstatistik Einbürgerungen nach § 8 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gesondert ausweisen zu können (vergleiche ebenda, bitte ausführen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Bundesministerium des Innern hat in den neuen Anwendungshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG) in der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98) geänderten Fassung nach dem Stand vom 1. Mai 2025 (AH-StAG 2025) gesonderte Hinweise zur Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit von Staatenlosen gegeben (Nr. 10 Rdn. 12 AH-StAG, Nr. 8 Rdn. 44 AH-StAG). Zudem wurde ausdrücklich auf die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung von in Deutschland staatenlos geborenen Kindern nach Artikel 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit hingewiesen (Nr. 10 Rdn. 12 AH-StAG). Etwaig bestehende Vollzugsprobleme werden im Rahmen des regelmäßig mit den Ländern bestehenden Austauschs adressiert, unter anderem in der jährlich stattfindenden Besprechung der Staatsangehörigkeitsreferentinnen und -referenten des Bundes und der Länder (StARef). Im Rahmen der zuletzt durchgeführten StARef-Besprechung am 16. und 17. Oktober 2024 wurden vonseiten der Länder keine Probleme hinsichtlich der Vollzugspraxis bei Staatenlosen benannt. Einbürgerungen unter Inanspruchnahme der Härtefallregelung in § 8 Absatz 2 StAG werden in der Einbürgerungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2025 gesondert ausgewiesen. Die Daten zu den im Jahr 2025 erfolgten Einbürgerungen werden voraussichtlich im Mai 2026 zur Verfügung stehen.

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