Schriftliche Frage 24 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Inwiefern hat die aktuelle Bundesregierung bzw. ihre Vorgängerin den mit einer Mehrheit im Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlos…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 24 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Inwiefern hat die aktuelle Bundesregierung bzw. ihre Vorgängerin den mit einer Mehrheit im Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlos…
Frage 24 (Ferat Koçak, Die Linke):
Inwiefern hat die aktuelle Bundesregierung bzw. ihre Vorgängerin den mit einer Mehrheit im Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Antrag (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10093, S. 9) umgesetzt bzw. dies noch geplant (bitte gegebenenfalls genaue zeitliche Angaben hierzu machen), die Vorläufigen Anwendungshinweise und die nachfolgende Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend auszugestalten, dass bestimmte, dort genannte Fallgestaltungen beim Nachweis der Lebensunterhaltssicherung als Härtefälle im Sinne von § 8 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) berücksichtigt werden, um in diesen Fällen Ermessenseinbürgerungen nach § 8 StAG zu ermöglichen (bitte ausführen), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Darlegungen des Deutschen Anwaltvereins (vgl. dessen Stellungnahme vom Mai 2025 zum sechsten Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz, Nummer 15/2025, Seite 2 f.), wonach es Bundesländer wie Berlin und Baden-Württemberg gebe, die im Sinne der Entwürfe des Bundesministeriums des Innern zu vorläufigen Anwendungshinweisen und entsprechend des Willens des Gesetzgebers Benachteiligten eine Einbürgerung auch bei (ergänzendem) Sozialleistungsbezug im Ermessen ermöglichten, während dies in anderen Ländern wie Brandenburg kategorisch ausgeschlossen sei, mit der Begründung, dass die Anwendung von § 8 Absatz 2 StAG bei Anspruchseinbürgerungen mangels gesetzlicher Verweisung ausscheide (bitte ausführlich darlegen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juni 2025:
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat neue Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG) in der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98) geänderten Fassung nach dem Stand vom 1. Mai 2025 (AH- StAG 2025) erstellt. Sie treten an die Stelle der Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum StAG – VAH-StAG – nach dem Stand vom 1. Juni 2015 mit allen späteren Änderungen. In den AH-StAG 2025 sind die in dem vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Antrag (siehe Bundestagsdrucksache 20/10093, Seite 9) benannten Personengruppen als Härtefallkonstellationen im Sinne des § 8 Absatz 2 StAG berücksichtigt worden (vgl. Nummer 8 Rdn. 69 ff. AH-StAG 2025). Darüber hinaus berücksichtigen sie die seither eingetretenen Rechtsänderungen sowie die ergangene Rechtsprechung zum Staatsangehörigkeitsrecht und dienen der sachgerechten Anwendung des StAG. Die AH-StAG 2025 sind den für den Vollzug des StAG zuständigen Ländern am 28. Mai 2025 übersandt worden; sie werden zeitnah auf der Homepage des BMI veröffentlicht werden. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Länder sich an den Anwendungshinweisen des BMI orientieren.
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