Einbürgerung und ihre Folgen für Familiennachzug und Migration
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Einbürgerung und ihre Folgen für Familiennachzug und Migration
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3975
21. Wahlperiode 03.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi,
Thomas Fetsch, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bohnhof, Dr. Christoph Birghan,
Lukas Rehm, Manfred Schiller, Carina Schießl, Stefan Keuter, Thomas Ladzinski,
Achim Köhler, Reinhard Mixl, Otto Strauß, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd
Schattner, René Bochmann, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Christina Baum, Alexis L.
Giersch, Thomas Stephan, Marcus Bühl, Dr. Daniel Zerbin, Rocco Kever, Gerrit
Huy, Thomas Dietz, Thomas Korell, Mirco Hanker, Uwe Schulz, Edgar Naujok,
Kay-Uwe Ziegler, Dr. Malte Kaufmann, Volker Scheurell, Dr. Michael Blos, Udo
Theodor Hemmelgarn, Robin Jünger, Sven Wendorf, Jan Feser und der Fraktion
der AfD
Einbürgerung und ihre Folgen für Familiennachzug und Migration
Mit Wirkung zum 30. Oktober 2025 ist eine Änderung des deutschen
Staatsangehörigkeitsrechts (BGBl. 2025 I Nr. 256 vom 29. Oktober 2025) in Kraft
getreten, durch die der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit neu geregelt
und an bestimmte Integrationsanforderungen geknüpft wurde. Nach der
geltenden Rechtslage ist eine Einbürgerung regelmäßig frühestens nach fünf Jahren
rechtmäßigen Aufenthalts möglich. Die zuvor gesetzlich vorgesehene
Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach dreijähriger Aufenthaltsdauer (sog. Turbo-
Einbürgerung) besteht nicht mehr.
Unabhängig vom Zeitpunkt der Einbürgerung stellt der Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit jedoch keine bloße Formalie dar, sondern eine
statusrechtliche Zäsur mit weitreichenden und dauerhaften Rechtsfolgen. Mit der
Einbürgerung gehen insbesondere ein unbefristetes Aufenthaltsrecht sowie ein
rechtlich anders ausgestalteter Familiennachzug einher. Damit unterscheidet sich die
rechtliche Situation eingebürgerter Personen grundlegend von derjenigen von
Inhabern befristeter Aufenthaltstitel.
Der Familiennachzug ist weiterhin ein eigenständiger und quantitativ
bedeutsamer Migrationskanal. In der 21. Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag
wiederholt mit Fragen des Familiennachzugs befasst, unter anderem durch
Kleine Anfragen und die Antworten der Bundesregierung (vgl. beispielhaft
Bundestagsdrucksache 21/1242). Auch Einbürgerung und
Staatsangehörigkeitsrecht waren Gegenstand parlamentarischer Initiativen in der laufenden
Wahlperiode, insbesondere mit Blick auf Voraussetzungen, Verfahren und
Integrationskriterien (vgl. beispielhaft Bundestagsdrucksache 21/2497).
Auffällig ist nach Auffassung der Fragesteller jedoch, dass diese
parlamentarischen Befassungen bislang jeweils isoliert erfolgten. Der Zusammenhang
zwischen einer Einbürgerung nach geltender Rechtslage, den damit verbundenen
erweiterten Rechtspositionen, insbesondere im Bereich des Familiennachzugs,
und möglichen mittel- und langfristigen migrationsbedingten Auswirkungen
wurde bislang nicht systematisch dargestellt oder ausgewertet.
Auch unter der seit dem 30. Oktober 2025 geltenden Rechtslage stellt sich
daher den Fragestellern die Frage, welche empirischen Erkenntnisse,
Datengrundlagen oder Abschätzungen der Bundesregierung zu diesen Wechselwirkungen
vorliegen. Dies betrifft insbesondere mögliche Auswirkungen auf die weitere
Migration, auf kommunale Strukturen sowie auf langfristige demografische
Entwicklungen.
Ziel der vorliegenden Kleinen Anfrage ist es vor diesem Hintergrund, die der
Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse, Annahmen und Auswertungen zu
möglichen Wechselwirkungen zwischen früher Einbürgerung, Familiennachzug
und migrationsbedingten Langfristwirkungen transparent zu machen und
offenzulegen, ob und in welchem Umfang entsprechende Untersuchungen oder
Bewertungen vorgenommen wurden, ohne bereits bekannte statistische Anfragen
zu wiederholen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Erfasst die Bundesregierung in aggregierter statistischer Form, ob und in
welchem Umfang eingebürgerte Personen, die vor ihrer Einbürgerung
einen humanitären Aufenthaltstitel nach den §§ 22 bis 26 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) innehatten, nach dem Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit Familienangehörige nach Deutschland nachziehen lassen
(wenn ja, bitte die verfügbaren Angaben getrennt nach Kalenderjahren
darstellen, und wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt eine solche
aggregierte statistische Erfassung nicht)?
2. Liegen der Bundesregierung aggregierte Erkenntnisse darüber vor, in
welchem zeitlichen Abstand zwischen Einbürgerung und erstmaligem
Familiennachzug dieser Personengruppe regelmäßig Familiennachzüge
erfolgen (wenn ja, bitte die Erkenntnisse in Form von Zeiträumen oder
Spannbreiten darstellen, und wenn nein, aus welchen Gründen liegen hierzu
keine aggregierten Erkenntnisse vor)?
3. Hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der geltenden Neuregelung des
Staatsangehörigkeitsrechts am 30. Oktober 2025 untersucht oder
auswerten lassen, ob sich die Zahl der nach Einbürgerung erfolgenden
Familiennachzüge verändert hat (wenn ja, bitte die wesentlichen Ergebnisse
benennen, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine solche Auswertung
bislang nicht vorgenommen)?
4. Liegen der Bundesregierung eigene oder beauftragte Modellrechnungen,
Szenarien oder Abschätzungen vor, die die Auswirkungen
unterschiedlicher Einbürgerungszeitpunkte auf den Umfang des Familiennachzugs
untersuchen (wenn ja, bitte die grundlegenden Annahmen dieser Szenarien
benennen, und wenn nein, aus welchen Gründen wurden bislang keine
entsprechenden Abschätzungen vorgenommen)?
5. Nimmt die Bundesregierung in ihren migrations- oder
integrationsbezogenen Auswertungen eine Differenzierung nach dem Aufenthaltsstatus vor,
den Eingebürgerte vor dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
innehatten (wenn ja, bitte die verwendeten Kategorien benennen, und wenn
nein, aus welchen Gründen erfolgt eine solche Differenzierung nicht)?
6. Welche aggregierten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu
langfristigen demografischen Auswirkungen von Einbürgerungen
ehemaliger Schutzberechtigter vor, etwa hinsichtlich Altersstruktur oder
Haushaltsgrößen, und wenn keine solchen Erkenntnisse vorliegen, ist geplant,
entsprechende Untersuchungen durchzuführen oder in Auftrag zu geben?
7. Hat im Zusammenhang mit der geltenden Neuregelung des
Staatsangehörigkeitsrechts, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, eine formelle
ressortübergreifende Abstimmung zu möglichen mittel- und langfristigen
Folgewirkungen für die Länder und Kommunen stattgefunden, wenn ja,
welche Ressorts waren beteiligt, und wennnein, aus welchen Gründen
nicht?
8. Verfügt die Bundesregierung über aggregierte Erkenntnisse zu
zusätzlichen Belastungen für die Kommunen, die im Zusammenhang mit früher
Einbürgerung und anschließendem Familiennachzug stehen (wennja, bitte
Art und Umfang dieser Belastungen beschreiben, und wenn nein, warum
werden entsprechende Zusammenhänge nicht gesondert erfasst)?
9. Berücksichtigt die Bundesregierung bei migrationspolitischen
Entscheidungen, dass mit der Einbürgerung ein dauerhaftes Aufenthalts- und
Nachzugsrecht einhergeht, das sich rechtlich von Aufenthaltstiteln
unterscheidet, wenn ja, in welcher Form wird dieser Umstand in
Entscheidungsprozessen berücksichtigt, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien vor, die
untersuchen, ob die Möglichkeit einer Einbürgerung nach fünfjährigem
rechtmäßigen Aufenthalt Einfluss auf die Entscheidung von Familienangehörigen
im Ausland zur Migration nach Deutschland hat (wenn ja, bitte die
Erkenntnisse benennen, und wenn nein, sieht die Bundesregierung hierin
einen relevanten Untersuchungsgegenstand)?
11. Hat die Bundesregierung Vergleiche mit anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union vorgenommen, wie dort Einbürgerungsfristen und
familienbezogene Nachzugsrechte rechtlich ausgestaltet und statistisch
erfasst werden (wenn ja, bitte die wesentlichen Unterschiede benennen, und
wenn nein, aus welchen Gründen wurden keine solche Vergleiche
vorgenommen)?
12. Geht die Bundesregierung unter der seit dem 30. Oktober 2025 geltenden
Rechtslage davon aus, dass eine Einbürgerung nach fünfjährigem
rechtmäßigen Aufenthalt integrationsfördernd wirkt, wenn ja, auf welche
empirischen Annahmen, Studien oder sonstigen Erkenntnisse stützt sie diese
Einschätzung ggf., berücksichtigen diese auch mögliche
migrationsdynamische Effekte, insbesondere durch Familiennachzug, und wenn sie nicht
davon ausgeht, dass eine Einbürgerung nach fünfjährigem rechtmäßigen
Aufenthalt integrationsfördernd wirkt, welche integrationspolitischen
Annahmen legt die Bundesregierung der Anwendung des geltenden
Staatsangehörigkeitsrechts zugrunde?
13. Sieht die Bundesregierung konkrete Daten- oder Forschungslücken im
Bereich der Wechselwirkungen zwischen früher Einbürgerung,
Familiennachzug und langfristiger Bevölkerungsentwicklung, und wenn ja, welche
Lücken bestehen aus Sicht der Bundesregierung?
14. Plant die Bundesregierung, künftig Berichte oder statistische
Auswertungen vorzulegen, die frühe Einbürgerung, Familiennachzug und
migrationsbedingte Langfristwirkungen gemeinsam betrachten, und wenn nein,
aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
15. Plant die Bundesregierung, künftig aggregierte statistische Auswertungen
vorzulegen, die den Umfang der Neubildung zusätzlicher Haushalte im
Zusammenhang mit Einbürgerungen erfassen, insbesondere im Hinblick
auf mögliche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, wenn ja, in welcher
Form und auf welcher Datengrundlage sollen solche Auswertungen
erfolgen, und wenn nein, aus welchen Gründen wird auf entsprechende
statistische Auswertungen verzichtet?
Berlin, den 21. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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