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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)

dip / rede 25.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513) Bis wann laufen die Verträge mit dem Dienstleister der Bundesregierung zur Unterbringung und medizinischen Versorgung sowie Organisation der Ausreise im Rahmen der unterstützten Ausreise aus Afghanistan, und gibt es schon konkrete Pläne für die weitere Versorgung der derzeit noch wartenden knapp 2 500 Personen mit gültiger Aufnahmezusage nach Auslaufen dieser Verträge, falls eine Ausreise nach Deutschland bis dahin nicht erfolgt ist (bitte möglichst konkret ausführen; bitte zumindest auf die Zeit nach September 2025 Bezug nehmen, da das Fortlaufen des Programms bis dahin durch die vorherige Bundesregierung geplant war; www.rescue.org/de/artikel/bundesaufnahmeprogramm-afghanistan)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan liegen derzeit Auftragserteilungen für den Dienstleister, hinsichtlich der Unterbringung, medizinischen Versorgung sowie der Organisation der Ausreise, bis zum 30. September 2025 vor. Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich erfolgt, prüft die Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens hinsichtlich der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan. Davon wird auch abhängig sein, wie künftig mit der Unterstützung von Personen im Ausreiseverfahren in Pakistan umgegangen wird.

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