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Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)

dip / rede 25.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513) Hat die Bundesregierung konkrete Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass der Anteil der nicht durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) statistisch erfassten politisch motivierten Straftaten in allen Phänomenbereichen möglichst gering ist, und, wenn ja, welche Schritte waren das, und unterscheiden sich die Maßnahmen nach Phänomenbereichen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Ausweislich der Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind alle politisch motivierten Straftaten meldepflichtig und werden durch die zuständigen Landeskriminalämter (LKÄ) zeitnahe an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Die Erfassung von politisch motivierten Straftaten ist bundesweit gemäß den gültigen Unterlagen für den KPMD-PMK geregelt. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zu wählen. Die nähere Ausgestaltung landesspezifischer Regelungen obliegt den Ländern.

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