Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden
Teil von Protokoll der 10. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 10a und 10b: Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden.
Text
Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dobrindt, keine vier Wochen im Amt und schon der erste Gerichtsbeschluss, der Ihre Politik für rechtswidrig erklärt! Das muss man erst mal schaffen.
An Tag eins Ihrer Regierung haben Sie eine Weisung erlassen, dass nun auch Schutzsuchende an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden, ohne dass ihr Asylgesuch geprüft wird. Sie haben die Bevölkerung mit Ihrer erfundenen Notlage, die bis heute von Ihnen nicht belegt worden ist, angelogen.
Herr Dobrindt, allen war klar: Das ist rechtswidrig. Wenn das hier ein Wettbewerb wäre, wer am schnellsten europäisches Recht bricht, dann, Herr Dobrindt, wären Sie ganz vorne mit dabei.
Wenn Sie ein Minister mit Format wären, hätten Sie sich nach diesem Beschluss entschuldigt. Sie hätten die Weisung zurückgenommen und Konsequenzen gezogen. Das hätten wir am Montag von Ihnen erwartet, und das erwarten wir auch heute noch von Ihnen, Herr Dobrindt.
Stattdessen erklären Sie, das sei nur ein Einzelfall. Verzeihen Sie, aber das ist Quatsch. Sie wollen die Öffentlichkeit hier ganz klar an der Nase herumführen. Formell ging es zwar um drei einzelne Personen; aber der Fall wurde wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung der gesamten Kammer übertragen. Drei Richter/-innen haben entschieden, fast 30 Seiten juristischer Begründung – und fast ausschließlich zur Rechtslage.
Herr Throm, wenn Sie den Beschluss nicht gelesen haben,
dann helfe ich Ihnen gerne weiter. Auf Seite 9 steht: § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz kommt als Rechtsgrundlage nicht in Betracht.
Das, was Sie immer herangezogen haben! Auf Seite 8 steht: Zurückweisungen verstoßen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht. – Auf Seite 16 steht:
„Es fehlt bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Sinne des Art. 72 AEUV […].“
Und Seite 7 lässt sich so zusammenfassen: Deutschland muss ein Dublin-Verfahren durchführen.
Was heißt das? Dass Ihre Politik eine ganz schöne Klatsche vom Gericht bekommen hat.
Entweder kennen Sie das Gesetz nicht, Herr Dobrindt, oder es ist Ihnen egal.
Und beides disqualifiziert Sie für dieses Amt.
Was wir hier erleben, ist doch kein Versehen. Es ist ein exekutiver Ungehorsam von oben, bei dem die Regierung Urteile ignoriert, EU-Recht beugt, Grundrechte aushöhlt und sich so über den Rechtsstaat stellt. Das ist gefährlich, und das ist der Anfang vom Ende einer liberalen Demokratie. Das kennen wir bereits von Viktor Orbán aus Ungarn.
Herr Throm, ich finde es sehr bemerkenswert, dass Sie sich hier vorne hinstellen – hören Sie mir ruhig zu, Herr Throm, ich habe ein gutes Argument für Sie; Herr Throm kann nicht zuhören –
und sagen, weil Bulgarien so wenige Menschen aufnehme und viele zurückweise, könne Deutschland das auch machen. Das heißt, Ihre Argumentation ist: Wenn ein anderes EU-Land Recht bricht, dann kann Deutschland das auch.
Das zeigt doch, dass Sie sich vom Rechtsstaat und vom europäischen Gedanken längst verabschiedet haben, und das halte ich für einen riesigen Skandal.
Und wofür das alles? 141 Zurückweisungen, wofür Sie Tausende Beamte an der Grenze zum Rechtsbruch gezwungen haben.
Relationen
- part_of → Protokoll der 10. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden
- part_of_vorgang → Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden
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