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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)

dip / rede 04.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298) Wie oft wurden im Jahr 2024 Weiterbewilligungsanträge auf Bürgergeld entsprechend dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, bei denen die vergangenen Erstanträge bewilligt wurden und bei denen sich an den dafür relevanten Eckdaten (Wohnort, Beschäftigungs- und Familienstand etc.) nichts geändert hatte, vom zuständigen Jobcenter nicht fristgerecht bewilligt, sodass die Personen einen oder mehrere Monate ohne Grundsicherung auskommen mussten, und in wie vielen Fällen lag dies an ineffizienten Abläufen, bürokratischen Versäumnissen und/oder Personalmangel bei den Jobcentern begründet? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden keine statistischen Daten zu Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in den Jobcentern erhoben. Bürgergeld soll grundsätzlich monatlich im Voraus erbracht werden (§ 42 Absatz 1 SGB II). Eine in diesem Sinn fristgerechte Bewilligung durch das zuständige Jobcenter hängt daher davon ab, dass der entsprechende vollständige Antrag dem Jobcenter rechtzeitig vorliegt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Leistungsberechtigten sechs Wochen vor Auslaufen eines Bewilligungszeitraumes schriftlich auf das Erfordernis der weiteren Beantragung von Leistungen unter Beifügung der erforderlichen Formulare hingewiesen werden. Auch die digitale Beantragung der Weiterbewilligung ist möglich. Eine Lücke in der Leistungsgewährung kann demnach insbesondere auftreten, wenn Weiterbewilligungsanträge von Leistungsberechtigten nicht rechtzeitig oder unvollständig beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden, Leistungsberechtigte nicht oder verzögert bei der Aufklärung unklarer Anspruchsvoraussetzungen mitwirken oder die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt; in diesem Fall ist aber häufig eine vorläufige Bewilligung möglich. Den Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft ist es in der Regel möglich, die Leistungen fristgerecht zu bewilligen. Daten zu den Gründen verspäteter Bewilligungen im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben.

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