Frage von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Verlängerung der Ausnahmen bei der Umsetzung der Basel-III/-IV-Regelungen für das Handelsbuch ein (bitte begründen; vergleiche www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/eu-verschiebt-erneut-handelsbuch-regeln-von-basel-iii), insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bundesbankvorstand Michael Theurer aus Gründen der Finanzstabilität erst kürzlich eine zügige und vollumfängliche Umsetzung befürwortet hat (Theurer sprach sich für eine vollumfängliche Umsetzung des Bankenpakets durch die Europäische Union aus. „Von der vollständigen Umsetzung wollen und werden wir nicht abweichen – denn es handelt sich um einen umsichtig austarierten Kompromiss“, vergleiche www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/bundesbank-lotet-entschlackung-von-regulierung-aus), und strebt sie im Ministerrat an, dass dieser Einwände dagegen erhebt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Die Kommission hat den Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zur Verschiebung der Anwendung der Regelungen für das Handelsbuch (englisch: Fundamental Review of the Trading Book, FRTB) noch nicht vorgelegt. Die Bundesregierung wird ihre Position festlegen, sobald der Vorschlag einschließlich Begründung vorliegt.
Im Jahr 2024 wurde die Anwendung der Regelungen bereits einmal ohne Einwand vonseiten des Europäischen Parlaments oder des Rates durch einen delegierten Rechtsakt um ein Jahr auf den 1. Januar 2026 verschoben. Dies diente dazu, negative Auswirkungen unterschiedlicher Regulierung auf die Wettbewerbsbedingungen der EU-Banken im Verhältnis zu ihren Wettbewerbern insbesondere aus den USA und Großbritannien und eine mögliche Verdrängung aus für Europa relevanten Marktsegmenten zu vermeiden. Dies geschah, nachdem die USA und Großbritannien die Implementierung der ausstehenden Basel-III-Standards bis auf Weiteres verschoben hatten. Aus Sicht von Kommission, Europäischem Parlament und Rat überwog dieses Risiko die möglichen Nachteile einer nicht umgehenden Einführung der Handelsbuchregelungen in Europa.
Auch die EZB hält es für wichtig, in der Anwendung der international vereinbarten Standards gleiche Wettbewerbsbedingungen („level playing field“) zu gewährleisten.
Die Bundesregierung teilt das Ziel gleicher und fairer Wettbewerbsbedingungen für europäische Institute und wird dieses auch bei Prüfung und Bewertung des von der Kommission angekündigten delegierten Rechtsaktes berücksichtigen.
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