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Privates und öffentliches Kapital für ein handlungsfähiges Europa (Antwort zu Drs. 21/6085)

dip / drucksache 04.06.2026 · WP 21 · 21/6310 · Antwort · Original ↗

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Privates und öffentliches Kapital für ein handlungsfähiges Europa (Antwort zu Drs. 21/6085) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6310 21. Wahlperiode 04.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Chantal Kopf, Ayse Asar, Julian Joswig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6085 – Privates und öffentliches Kapital für ein handlungsfähiges Europa V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union steht vor erheblichen Investitionsbedarfen in den Bereichen Sicherheit, Dekarbonisierung, technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit. Vor dem Hintergrund veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen, wachsender geoökonomischer Konkurrenz sowie zunehmender sicherheitspolitischer Herausforderungen gewinnt die Mobilisierung von öffentlichem und privatem Kapital zunehmend an Bedeutung. Im Zentrum der aktuellen europäischen Debatte stehen dabei insbesondere die Vertiefung der Kapitalmarkt- und Bankenunion (Spar- und Investitionsunion), die Nutzung gemeinsamer europäischer Finanzierungsinstrumente wie Eurobonds sowie die Ausgestaltung der Eigenmittel des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union (MFR). Die Kapitalmarktunion gilt als zentraler Baustein zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen und zur Stärkung privater Investitionen. Integrierte Kapitalmärkte ermöglichen eine effizientere Allokation von Ressourcen, verbinden Ersparnisse mit Investitionsmöglichkeiten und erleichtern Unternehmen den Zugang zu vielfältigen Finanzierungsquellen, um ausreichend Risikokapital für entscheidende Skalierungsschritte zu erhalten. Zugleich sind tiefere Kapitalmärkte entscheidend, um die erheblichen Investitionen für die grüne und digitale Transformation sowie für die Veränderungen in den Bevölkerungsstrukturen zu finanzieren und durch eine bessere Risikostreuung die wirtschaftliche Konvergenz in der Europäischen Union zu fördern (www.ecb.euro pa.eu/press/economic-bulletin/articles/2026/html/ecb.ebart202508_01~2e71d5 2829.en.html). Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Fragmentierungen innerhalb der europäischen Finanzmärkte, die eine effiziente Kapitalallokation erschweren. Auch der Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit (Draghi-Report) weist auf eine erhebliche Investitionslücke hin und betont die Notwendigkeit einer stärkeren Integration der Kapitalmärkte sowie zusätzlicher Finanzierungsinstrumente, um diese zu schließen (https://commis sion.europa.eu/document/download/97e481fd-2dc3-412d-be4c-f152a823296 1_en?filename=The%20future%20of%20European%20competitiveness%20_ %20A%20competitiveness%20strategy%20for%20Europe.pdf). Parallel dazu gewinnen gemeinsame europäische Finanzierungsinstrumente zunehmend an politischer Bedeutung. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Frankreich, Spanien und Belgien, setzen sich verstärkt für die Einführung gemeinsamer europäischer Anleihen („Eurobonds“) ein. Auch innerhalb der Europäischen Zentralbank (EZB) werden entsprechende Vorschläge diskutiert: In einem Bericht an die Staats- und Regierungschefs hebt die EZB die Notwendigkeit hervor, ein europäisches „Safe Asset“ zu schaffen (www.handelsbl att.com/finanzen/geldpolitik/vertrauliche-checkliste-ezb-fordert-euro-bonds-u nd-vorsorgedepot-fuer-alle/100199457.html). Auch der Präsident der Deutschen Bundesbank, Joachim Nagel, argumentiert inzwischen für eine klar definierte und kontrollierte Aufnahme von Eurobonds. Die weiterhin ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber gemeinsamen europäischen Finanzierungsinstrumenten erscheint nach Ansicht der Fragestellenden widersprüchlich und ideologisch motiviert. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland seine eigenen fiskalischen Spielräume durch das kreditfinanzierte Sondervermögen von bis zu 500 Mrd. Euro und durch die Bereichsausnahme von der nationalen Schuldenbremse für Sicherheit und Verteidigung erheblich ausgeweitet hat. Während auf nationaler Ebene außergewöhnliche finanzpolitische Instrumente zur Bewältigung sicherheits- und wirtschaftspolitischer Herausforderungen eingesetzt werden, lehnt die Bundesregierung vergleichbare Ansätze auf europäischer Ebene kategorisch ab. Gemeinsame europäische Anleihen könnten dazu beitragen, Investitionslasten sowie das „Burden Sharing“ in der Sicherheitspolitik fair auf alle Mitgliedstaaten zu verteilen und insbesondere im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein stärkeres gemeinschaftliches Vorgehen zu ermöglichen (https://perma.cc/UJ2L-ZFRS). Eine unzureichende europäische Koordinierung und Finanzierung birgt die Gefahr, notwendige Investitionen zu verzögern und die strategische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union insgesamt zu schwächen. Ein nationales Denken Deutschlands in der Rüstungsfinanzierung kostet wertvolles Vertrauen. Mit Blick auf den nächsten MFR besteht zudem die Notwendigkeit, die finanziellen Prioritäten an die gestiegenen Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, wirtschaftliche Souveränität und Transformation anzupassen. Der Vorschlag der Kommission für den anstehenden MFR sieht einen deutlichen Anstieg im Bereich Sicherheit und Verteidigung vor. Im vergangenen MFR wurden Mittel für sicherheits- und verteidigungspolitische Vorhaben im Verlauf der Verhandlungen teilweise deutlich reduziert (https://securityconference.org/ en/publications/analyses/dont-dodge-dilemmas-german-leadership-in-europea n-defense/#fn-content-50). Im Hinblick darauf, dass ein signifikanter Anteil des MFR-Budgets für Rückzahlungen von NextGenerationEU (NGEU) verwendet wird, fällt auch der Anstieg des Gesamtvolumens des MFR gering aus. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage erscheint es jedoch erforderlich, europäische Sicherheit stärker als gemeinschaftliche Aufgabe zu begreifen und entsprechende Investitionen als öffentliche europäische Güter, etwa gemeinsame Beschaffungsprojekte, angemessen zu berücksichtigen.  1. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Kapitalmarktunion bzw. Spar- und Investitionsunion für einen vertieften Binnenmarkt mit mehr Wettbewerbsfähigkeit? Die Vertiefung der europäischen Spar- und Investitionsunion hat hohe Priorität für die Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekennt sich zum Ziel, die Kapitalmarktunion bzw. die Spar- und Investitionsunion zu vertiefen (Zeilen 1592 f., 4335 f.). Es geht darum, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU zu sichern. Angesichts der veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen besteht Handlungsdruck.  2. Mit welchen konkreten Punkten bringt sich die Bundesregierung in die laufenden Verhandlungen um den Vorschlag der Kommission für die Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion ein, welche Vorschläge der Kommission befürwortet sie, welche lehnt sie ab? Auf die Initiative von Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil und dessen französischen Amtskollegen Roland Lescure haben die Finanzminister der sechs größten Volkswirtschaften in der EU (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen und Spanien, die sogenannten E6) Vorschläge erarbeitet, um mehr Tempo zu machen bei der Spar- und Investitionsunion. Die Vorschläge wurden am 11. März 2026 in einem gemeinsamen Schreiben an die Europäische Kommission, den Präsidenten der Eurogruppe und die zypriotische Ratspräsidentschaft übersandt. Wichtig ist, sich schnell in Europa auf weitere Fortschritte zu verständigen, besonders in folgenden Bereichen: (1) Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kapitalmarkts erhöhen (2) Finanzierungsbedingungen für Unternehmen, insbesondere Start-ups und Scale-ups, verbessern (3) Bürokratieabbau und Vereinfachung der Regulierung im Finanzmarktbereich vorantreiben (4) Eine breitere Beteiligung von Privatanlegerinnen und -anlegern an den Kapitalmärkten fördern (5) Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors erhöhen Die E6-Finanzminister setzen sich insbesondere für zügige Verhandlungen des Vorschlags der Europäischen Kommission für ein Marktintegrations- und Aufsichtspaket (Market Integration and Supervision Package, MISP) ein. Am 28. Mai 2026 haben sich die E6-Finanzminister auf ein gemeinsames Positionspapier zu MISP verständigt. Zudem ist es Ziel der Bundesregierung, institutionelles Kapital stärker für produktive Investitionen und Wachstum zu mobilisieren.  3. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. März 2026 zur Schaffung einer echten Spar- und Investitionsunion umzusetzen, insbesondere die Forderung, die Verhandlungen über die Gesetzgebungsvorschläge zu Verbriefungen, Zusatzrenten und zum Paket zur Marktintegration und Aufsicht bis Ende 2026 abzuschließen sowie die Verhandlungen zum digitalen Euro zum Abschluss zu bringen? Gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen und Spanien setzt sich der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil für schnelle Fortschritte bei der Spar- und Investitionsunion ein. Dazu gehört insbesondere ein Abschluss der Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament zum Verbriefungsdossier bis Herbst 2026 sowie eine angestrebte Allgemeine Ausrichtung bei den Paketen zur Stärkung der Zusatzrenten, zur Marktintegration und Aufsicht bis Sommer 2026. Bei den genannten Dossiers, ebenso wie bei den Verhandlungen zum digitalen Euro, bringt sich die Bundesregierung konstruktiv und engagiert in die Beratungen auf der Europäischen Ebene ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  4. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Europäischen Zentralbank, eine EU-weite Verpflichtung zur Einrichtung eines Spar- und Anlagedepots mit Schwerpunkt auf Altersvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen? Bei der Empfehlung der EU-Kommission vom 30. September 2025 zur „Verbesserung der Verfügbarkeit von Spar- und Anlagekonten mit vereinfachter und vorteilhafter steuerlicher Behandlung“ handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen, weil die EU nur sehr beschränkte Zuständigkeiten im Bereich der Steuerpolitik hat. Bereits jetzt weist das reguläre Wertpapierdepot in Deutschland viele Merkmale von Spar- und Anlagenkonten (sog. Savings and Investment Accounts, SIA) auf. Es bietet Privatanlegern breite Anlagemöglichkeiten und dank eines intensiven Anbieterwettbewerbs zumeist auch niedrige Kosten. Zugleich ist die steuerliche Behandlung im Vergleich zu anderen Einkunftsarten aufgrund der einheitlichen Abgeltungssteuer vorteilhaft, sowohl hinsichtlich des Steuersatzes von 25 Prozent, als auch, weil durch den Abzug an der Quelle Steuerklärungspflichten entfallen. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob weitere Konsequenzen aus der Empfehlung gezogen werden sollen.  5. Welche kurzfristig umsetzbaren Anpassungen im nationalen Recht hält die Bundesregierung für erforderlich, um den Aufbau der Kapitalmarktunion aktiv zu unterstützen, und welche entsprechenden Gesetzesinitiativen plant sie bis wann? Die Bundesregierung hat mit dem Standortfördergesetz, das am 9. Februar 2026 verkündet wurde, bereits nationale Schritte zur Verbesserung des Zugangs zur Kapitalmarktfinanzierung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eingeleitet, unter anderem eine unternehmensfreundliche Umsetzung des EU-Listing Acts sowie verbesserte Möglichkeiten für Fonds, in Infrastruktur, erneuerbare Energien und Wagniskapital zu investieren. Zudem wird unnötige Bürokratie im Finanzmarktbereich abgebaut. Mit der Frühstartrente erhalten Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren künftig monatlich 10 Euro Förderung zur Kapitalanlage auf einem privaten Altersvorsorgedepot. Damit sollen sie stärker mit den Chancen des Kapitalmarkts vertraut gemacht werden und ein Startkapital für die private Altersvorsorge erhalten. Der Gesetzentwurf wird aktuell erstellt. Es ist beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Auszahlung der Frühstartrentenförderung ab dem Jahr 2027 rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen kann.  6. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Verfügbarkeit von großvolumigem Wachstumskapital für Scale-ups in der Europäischen Union im internationalen Vergleich (insbesondere zu den USA), und welche dieser Defizite führt sie auf eine unzureichende Integration der europäischen Kapitalmärkte zurück? Der deutsche Venture Capital Markt entwickelt sich seit über 15 Jahren gut und die Kapitalverfügbarkeit erhöht sich seither im Trend kontinuierlich. Gleichwohl ist zu beobachten, dass, je größer die Finanzierungsrunden werden, desto größer der Anteil der ausländischen Investoren wird. Finanzierungsrunden ab 50 Mio. Euro können der deutsche und europäische Markt ganz überwiegend nicht alleine stemmen (siehe z. B. KfW Research Papier Nr. 506, 7. Juli 2025). Die Ursachen der europäischen Wachstumskapitallücke haben jüngst der ehemalige Bundesminister der Finanzen Dr. Jörg Kukies und der ehemalige Gouverneur der Banque de France Christian Noyer im gemeinsamen Auftrag des Bundesministers der Finanzen und des französischen Finanz- und Wirtschaftsministers untersucht und im Januar 2026 dazu einen Bericht vorgelegt. In dem durch den Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil initiierten E6-Prozess setzt sich die Bundesregierung zusammen mit Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen und Spanien dafür ein, die in dem Bericht von Dr. Jörg Kukies und Christian Noyer identifizierten Hürden zeitnah anzugehen. Dies umfasst etwa die Fragmentierung in den Rechtssystemen durch die Unterstützung des Vorschlags der Europäischen Kommission für ein 28. Regime im Gesellschaftsrecht oder die bislang unzureichende Mobilisierung privaten Kapitals durch Maßnahmen wie z. B. die Verbesserung von Rahmenbedingungen für den erstmaligen Börsengang eines Unternehmens (IPO).  7. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Deutschland als starken und integrierten Finanzierungsstandort innerhalb einer vertieften Kapitalmarktunion zu positionieren, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung von Börsengängen, Wagniskapital und institutionellen Investitionen? Mit der Start-up- und Scale-up-Strategie, die sich aktuell noch in der Ressortabstimmung befindet, wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen, um Start-ups und Scale-ups den Zugang zu Finanzierungswegen zu sichern. Mit gezielten Vorhaben sollen private Investitionen mobilisiert, institutionelles Wagniskapital für den deutschen Markt bereitgestellt und die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Exits nachhaltig gestärkt werden. Ziel ist es, den Zugang zu Kapital entlang der Wachstumsphasen zu stärken und die Grundlage für mehr erfolgreiche Start-ups und insbesondere auch Scale-ups aus Deutschland zu schaffen. Die Bundesregierung will im Rahmen der WIN-Initiative (Initiative „Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland“) mit der KfW und verschiedenen großen Kapitalsammelstellen sowie Verbänden die steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in Deutschland weiter verbessern, sodass junge, innovative Unternehmen leichter an privates Kapital kommen. Im Rahmen der WIN-Initiative haben die Teilnehmenden im Jahr 2024 zugesagt, im Zusammenspiel mit der Politik die Start-up-Landschaft in Deutschland und Europa durch zehn Maßnahmen strukturell zu stärken. Sechs dieser Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem regulatorische Maßnahmen im Steuer- und Finanzmarktaufsichtsrecht, die im Standortfördergesetz umgesetzt sind. Zwei befinden sich planmäßig in der Umsetzung, zwei weitere in der Prüfung. Im Rahmen der WIN-Initiative wurden zudem finanzielle Commitments in Höhe von 12 Mrd. Euro vereinbart, die bis 2030 schrittweise in den deutschen Venture-Capital-Markt fließen sollen. Bis zum Ende des Jahres 2025 wurden davon bereits 2,64 Mrd. Euro im Markt investiert. Im Koalitionsvertrag haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien auf das Ziel verständigt, dass sich die Investitionen von Investoren bei der WIN-Initiative auf über 25 Mrd. Euro mehr als verdoppeln sollen. Eine der drei Säulen des Deutschlandfonds zielt auf die Stärkung des Venture Capital-Marktes in Deutschland ab. Mithilfe des Deutschlandfonds soll zusätzliches privates Kapital für Start-ups und Scale-ups mobilisiert werden. Diese sind dank ihrer Innovationskraft wesentliche Treiber zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Auch über die Finanzierung von Start-ups und Scale-ups hinaus wurde mit dem Deutschlandfonds ein Rahmen geschaffen, der private Investitionen in Deutschland befördert. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.  8. Mit welcher Argumentation befürwortet die Bundesregierung auf nationaler Ebene eine Schuldenaufnahme für Verteidigung und Infrastruktur, lehnt sie aber auf EU-Ebene ab, obwohl die Investitionsbedarfe auch in anderen Mitgliedstaaten erheblich sind und entsprechende Investitionen dem Binnenmarkt insgesamt zugutekämen, selbst wenn sie nach den Kriterien ausgestaltet würden, die das Bundesverfassungsgericht für das Corona-Wiederaufbauprogramm NGEU aufgestellt hat? Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Kommission für einen modernisierten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union sowie die europäische Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft priorisiert. Für die Finanzierung bedarf es jedoch keiner schuldenfinanzierten Instrumente der EU – die EU-Haushaltsmittel müssen nur konsequent entsprechend dieser Prioritäten eingesetzt werden. Neben Investitionen ist auch essentiell, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern. Aus diesem Grund müssen zugleich die Reformen in Richtung Vertiefung des Binnenmarktes und Abbau von Bürokratie weiter vorangetrieben werden. Die Bundesregierung lehnt neue schuldenfinanzierte Instrumente auf EU-Ebene aus politischen, ökonomischen und rechtlichen Gründen ab. Die EU-Verträge ermächtigen die EU nicht, zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung Schulden am Kapitalmarkt aufzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat an der Vereinbarkeit des Aufbauinstruments „NextGenerationEU“ (NGEU) mit der Kompetenzordnung der EU Zweifel erkennen lassen, aber jedenfalls einen offensichtlichen und damit verfassungswidrigen Kompetenzverstoß u. a. wegen der historischen Ausnahmesituation der COVID-19-Krise verneint. Ökonomisch könnten neue schuldenfinanzierte Instrumente auf EU-Ebene die wirtschafts- und haushalts-politische Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten schwächen.  9. Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, um anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Möglichkeiten zu eröffnen, kurzfristig ihre Investitionen in Verteidigung deutlich zu erhöhen, und inwieweit bewertet sie solche Investitionen auch als Beitrag zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung unterstützt die europäischen Ansätze zur Nutzung der Flexibilitäten im Rahmen der Nationalen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts und zur Bereitstellung von Darlehen für militärische Beschaffungen im Rahmen von SAFE („Security Action for Europe“) als zielgerichtete und zeitlich begrenzte Maßnahmen, um den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Möglichkeiten zu eröffnen, kurzfristig ihre Investitionen in Verteidigung deutlich zu erhöhen. Der Europäische Rat hat im März 2025 die Stärkung der europäischen Verteidigung beschlossen. Mit dem „ReArm Europe/Readiness 2030"-Plan verfolgt die Kommission das Ziel, über verschiedene Maßnahmen mehr als 800 Mrd. Euro an Verteidigungsausgaben in der gesamten EU freizusetzen. Die Frühjahrsprognose 2026 der Kommission schätzt auf Basis der COFOG-Klassifikation einen Anstieg der Verteidigungsausgaben in der EU von 1,6 Prozent des BIP im Jahr 2025 auf 2,0 Prozent des BIP im Jahr 2027. Darauf aufbauend stehen den Mitgliedstaaten zwei wesentliche Instrumente zur Verfügung, um kurzfristig erhöhte Verteidigungsinvestitionen zu finanzieren. Zum einen sieht der durch die Verordnung EU 2024/1263 reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt die Möglichkeit vor, für einzelne Mitgliedstaaten die Nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben gemäß Artikel 26 Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zu aktivieren. Sie wird auf Antrag des Mitgliedstaats und auf Empfehlung der Kommission vom Rat gestattet. Bei Aktivierung ermöglicht sie für die Jahre 2025 bis 2028 Spielräume für eine Steigerung der Verteidigungsausgaben um bis zu 1,5 Prozent des BIP (im Vergleich zum Niveau von 2021). Bisher haben 17 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) die Klausel aktiviert. Zum anderen steht mit SAFE ein Instrument bereit, das Mitgliedstaaten Zugang zu zinsgünstigen EU-Darlehen von bis zu 150 Mrd. Euro für zusätzliche Verteidigungsinvestitionen eröffnet. Bislang haben 19 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) Investitionspläne zur Nutzung von SAFE eingereicht. Die Erhöhung der Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten stärkt den europäischen Beitrag in der NATO, welche die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit garantiert, und dient damit unmittelbar dem Sicherheitsinteresse Deutschlands. Die Bundesregierung bewertet die Lastenübernahme innerhalb der Allianzen ausdrücklich als Beitrag zur eigenen Sicherheit. 10. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Ansatz, die Entwicklung von Zukunftstechnologien im Verteidigungsbereich durch zweckgebundene Eurobonds zu finanzieren, um insbesondere bei sogenannten „strategic enablers“ schneller europäische Unabhängigkeit zu erreichen? Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen. 11. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für die Entwicklung eines liquiden europäischen Marktes für sichere europäische Vermögenswerte („safe assets“) durch die Einführung gemeinsamer europäischer Anleihen? Nach Aussage zahlreicher Investoren gibt es keinen Mangel an „safe assets“ im Euroraum. Mit den Bundeswertpapieren gibt es eine weltweit anerkannte, hochliquide Benchmark für den europäischen Markt. Investoren schätzen zudem das Angebot an nationalen Anleihen mit verschiedenen Bonitäten im Investmentgrade, welches der Euro-Anleihemarkt bietet. Um die erforderliche Liquidität in einem solchen Markt für europäische Vermögenswerte zu erreichen, müsste auch die Anzahl umlaufender EU-Anleihen um ein Vielfaches vergrößert werden. Bezieht man die sonstigen Rahmenbedingungen in der EU mit ein, d. h. den derzeitigen Integrationsstand der EU mit dem weiter bei den Mitgliedstaaten liegenden Steuermonopol, die verschiedenen Bonitäten der Mitgliedstaaten und die komplexen Haftungsstrukturen, ist es äußerst fraglich, ob EU- Anleihen von Investoren als vergleichbar sicher angesehen würden wie die Anleihen der EU-Mitgliedstaaten mit Top-Bonität. Weil zudem die Mitgliedstaaten letztlich für die EU-Schulden aufkommen müssten, könnten nicht zuletzt die Ratings der Mitgliedstaaten wegen der steigenden Eventualverbindlichkeiten herabgestuft werden, was potenziell die Kosten für die nationalen Schulden erhöhen könnten. 12. Welche Position vertritt die Bundesregierung dazu, die Refinanzierungskapazität der Europäischen Investitionsbank gezielt zu nutzen, um einen liquiden Markt für europäische Sicherheitsanleihen zu schaffen? Die Kernaufgabe der Europäischen Investitionsbank (EIB) ist die Finanzierung von Projekten im Interesse der Mitgliedstaaten. Sie gewährt den Projektträgern Darlehen und Bürgschaften und kann sich hierfür am Kapitalmarkt refinanzieren. Die EIB hat ihr Engagement im Bereich Sicherheit und Verteidigung in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut, ohne diese Aktivitäten durch spezifische Sicherheitsanleihen zu refinanzieren. Vielmehr sind die Hauptfaktoren ihrer Refinanzierungsstrategie die Liquidität, Transparenz und Diversifizierung der Refinanzierungsquellen (www.eib.org/de/investor-relations/products/ index, aufgerufen am 21. Mai 2026). 13. Welche Erfahrungen aus den Investitionsstrategien und Förderinstrumenten der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Bereich Clean Tech und Scale-up-Finanzierung sollten aus Sicht der Bundesregierung in den weiteren Aufbau der europäischen Spar- und Investitionsunion einfließen? Die EIB finanziert als Bank der EU-Mitgliedstaaten gemäß ihrer Strategie unterschiedliche Sektoren und Unternehmensprofile und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des europäischen Kapitalmarktes. Mit dem TechEU Programm werden Unternehmen Finanzinstrumente entlang des gesamten Innovationszyklus angeboten. Hierdurch werden auch Wachstumsunternehmen, zum Beispiel im Bereich Cleantech, gefördert. Mit der European Tech Champions Initiative (ETCI) hat der EIF, Teil der EIB- Gruppe, sehr gute Erfahrungen im Bereich Finanzierung von Tech Scale-ups gesammelt. Einer der Gründe, warum in Europa eine Wachstumsfinanzierungslücke besteht, liegt in der vergleichsweisen geringen Anzahl von sogenannten Mega-Fonds im Venture Capital Segment. Genau hier setzte die European Tech Champions Initiative an, die bis April 2026 in 15 Mega-Fonds investieren und damit die Anzahl der Mega-Fonds in Europa im Bereich Wachstumsfinanzierung fast verdoppeln konnte. Die Zwischenevaluation der Initiative (abrufbar unter www.eif.org/files/publications/eif-evaluation-etci-1-0-report.pdf) bestätigt, dass ETCI erfolgreich dazu beiträgt, den Aufbau von Mega-Fonds zu katalysieren und privates Kapital zu mobilisieren. Basierend auf dieser Erfahrung haben der französische und deutsche Finanzminister im Januar 2026 als Teil der deutsch-französischen Roadmap für die Finanzierung von Scale-ups beschlossen, die Fortführung der erfolgreichen European Tech Champions Initiative (ETCI 2.0) als einen Eckpfeiler der europäischen Finanzierungsarchitektur für Scale-ups auch durch signifikante Beiträge zu unterstützen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung das Signal von europäischer Uneinigkeit, das durch den politischen Streit über die Einführung von Eurobonds entsteht, insbesondere das Misstrauen unserer Partner gegenüber nationalen Alleingängen Deutschlands in der Rüstungsfinanzierung? Die Bundesregierung unterstützt die Intensivierung der europäischen Verteidigungskooperation und betont die Wichtigkeit gemeinsamer Projekte und Initiativen. Kooperation bei militärischer Fähigkeitsentwicklung und gemeinsamer Beschaffung ist für alle Beteiligten kostengünstiger. Sie trägt zudem unmittelbar zur Interoperabilität der Streitkräfte und damit zur gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit bei. Allerdings müssen solche Vorhaben nicht über EU- Schulden finanziert werden. Dies kommuniziert die Bundesregierung stets auch sehr klar und transparent. 15. Hat sich die Position der Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission zu neuen Eigenmitteln der Europäischen Union seit August 2025, wonach sie den Vorschlag konstruktiv prüfen will, weiterentwickelt, welche der vorgeschlagenen neuen Eigenmittel lehnt sie mit welcher Begründung ab, und welche nicht? Die Bundesregierung prüft weiter konstruktiv die von der Kommission vorgelegten Vorschläge zur Einführung neuer Eigenmittel. Die von der Kommission vorgeschlagene direkte EU-Besteuerung von Unternehmen lehnt die Bundesregierung allerdings ab. Sie würde die Steuerlast der Unternehmen noch einmal erhöhen und dem Ziel widersprechen, die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 16. Welche neuen Eigenmittel schlägt die Bundesregierung stattdessen selbst vor, damit, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gefordert, die Rückzahlung der Schulden des Corona-Wiederaufbaufonds nicht zu Kürzungen des kommenden EU-Haushalts und seiner Programme führt? Das Recht zum Vorschlag von EU-Legislativakten liegt allein bei der Kommission. Die Bundesregierung prüft die Vorschläge der Kommission für neue Eigenmittel konstruktiv, auch damit die Rückzahlung des Corona- Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“ (NGEU) nicht zu Lasten des regulären EU- Haushalts und seiner Programme erfolgt. Bedingung dafür ist allerdings, dass neue Eigenmittel auf zusätzlichen, d. h. in den Haushalten der Mitgliedstaaten noch nicht verplanten Mitteln beruhen und dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand angemessen bleibt. 17. Welche Fortschritte in Bezug auf neue Eigenmittel hat die Bundesregierung im Rahmen der deutsch-französischen Vereinbarung „Ein deutschfranzösischer Neustart für Europa“ gemacht (www.elysee.fr/de/emmanue l-macron/2025/05/07/ein-deutsch-franzosischer-neustart-fur-europa)? Deutschland und Frankreich arbeiten im Kontext der Verhandlungen zum kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen eng, vertrauensvoll und strategisch orientiert zusammen. Auch in Bezug auf die Einführung neuer Eigenmittel steht man auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem Austausch und wird dies weiter fortsetzen. 18. Befürwortet die Bundesregierung die neuen Vorschläge des Europäischen Parlaments für neue EU-Eigenmittel (Digitalkonzernsteuer, Abgaben auf Kryptowährungen und Glücksspiel; www.europarl.europa.eu/n ews/de/press-room/20260423IPR41835/parlament-verabschiedet-seine-p osition-zum-eu-haushalt-2028-2034), wenn nein, warum nicht, und welche neuen Eigenmittel favorisiert die Bundesregierung stattdessen? Die Bundesregierung hat die Ideen des Europäischen Parlamentes für alternative, neue Eigenmittel zur Kenntnis genommen. Auf Basis einer Bewertung dieser Ideen durch die Kommission wird sich die Bundesregierung damit vertieft auseinandersetzen und sich dazu positionieren. 19. Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA, das die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle für unzulässig erklärt hat, größere Handlungsspielräume für eigene europäische Maßnahmen wie die Einführung einer Digitalsteuer? Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zu einer gerechten Besteuerung von Unternehmen in einer sich immer stärker digitalisierenden Wirtschaft und unterstützt aktiv die Bemühungen, die Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft auf internationaler Ebene gemeinsam zu lösen. 20. Unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen der zypriotischen Ratspräsidentschaft, noch vor der Sommerpause die Eigenmittelvorschläge bereits in die Verhandlungsbox mindestens mit Zahlenkorridoren einzufügen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der zypriotischen Regierung, noch im ersten Halbjahr 2026 eine Verhandlungsbox mit Zahlen vorzulegen, wobei wir Zahlen insbesondere für den Ausgaben-Teil der Verhandlungsbox erwarten. 21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neu eingeführte Eigenmittel zusätzlich sein müssen und nicht dazu führen dürfen, dass die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im Gegenzug reduziert werden, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist offen, die Vorschläge der Kommission zur Einführung neuer Eigenmittel konstruktiv zu diskutieren. Es ist wichtig, dass neue Eigenmittel die Mitgliedstaaten tatsächlich von ihren Beitragszahlungen entlasten. Das bedeutet, dass eine einfache Umverteilung von Mitteln vom Haushalt der Mitgliedstaaten in den EU-Haushalt kein sinnvoller Ansatz ist, insbesondere wenn sich dadurch gleichzeitig der Verwaltungsaufwand erhöht. Nach Einschätzung der Bundesregierung führt nur ein kleiner Teil der Eigenmittel- Vorschläge zu tatsächlich zusätzlichen Mitteln. Die Eigenmittel-Vorschlägen rechtfertigen daher bei weitem nicht den von der Kommission vorgeschlagenen Aufwuchs beim MFR-Volumen. 22. Sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch darin, einerseits auf schnelle Verhandlungen zu pochen, andererseits aber nicht auf andere Mitgliedstaaten zugehen zu wollen, für die Verhandlungen über konkrete Zahlen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite entscheidend für die inhaltliche Einigung in den neuen MFR-Rubriken sind, und wenn nein, warum nicht? Wie erwähnt plant die zypriotische Ratspräsidentschaft, in den kommenden Wochen eine mit Zahlen versehene Verhandlungsbox vorzulegen. Auf dieser Basis wird voraussichtlich ab Juli 2026 zunächst die irische Ratspräsidentschaft, später ER-Präsident Costa die MFR-Verhandlungen fortführen. Die Bundesregierung wird sich auf dieser Grundlage intensiv einbringen, um möglichst noch bis Ende 2026 zu einer Einigung im Europäischen Rat zu gelangen und ein verspätetes Anlaufen der Programme zu verhindern. Wie in allen früheren MFR-Verhandlungen dürfte ein gemeinsames Verständnis der Mitgliedstaaten zur Mittelausstattung des MFR erst ganz am Ende dieses Prozesses angestrebt und erreicht werden. Die Bundesregierung sieht in ihrem Vorgehen daher keinen Widerspruch. 23. Für den Fall, dass es keine Einigung auf neue Eigenmittel gibt, gleichzeitig aber die Schulden aus NGEU beglichen werden müssen, wie soll verhindert werden, dass der MFR auch bei der Annahme horizontaler Kürzungen über alle Rubriken hinweg nicht so weit schrumpft, dass die Modernisierung für mehr Wettbewerbsfähigkeit am Ende unglaubwürdig wird und ausbleibt? Aus Sicht der Bundesregierung kann auch dann, wenn das MFR-Volumen gemessen an der Wirtschaftskraft konstant bleibt, keine neuen Eigenmittel eingeführt werden und die NGEU-Rückzahlung wie vorgeschlagen ab 2028 beginnt, ein EU-Haushalt gestaltet werden, der einen deutlichen Fokus auf die prioritären Bereiche Wettbewerbsfähigkeit sowie Sicherheit und Verteidigung aufweist. Die Bundesregierung setzt sich aus diesem Grund weiter für eine horizontale Kürzung des zu hohen von der Kommission vorgeschlagenen MFR- Volumens ein. 24. Ist die Bundesregierung bereit, auf nationale Rabatte zu verzichten, um eine Einigung zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht, bzw. unter welchen Voraussetzungen wäre ein Verzicht denkbar? Die Beitragslasten zwischen den Mitgliedstaaten müssen fair verteilt werden, auch mit Blick auf die zwischen den Mitgliedstaaten stark divergierende Höhe der Rückflüsse aus dem MFR. Die Beibehaltung der deutschen Beitragskorrektur („Rabatt“) ist daher für die Bundesregierung unabdingbarer Teil einer Einigung für einen zukünftigen EU-Haushalt. 25. In welchen eng definierten Bereichen kann sich die Bundesregierung kreditfinanzierte europäische Instrumente vorstellen, wenn sie das im Vorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehene Krisenreaktionsinstrument aufgrund seiner Pauschalität ablehnt? Die Bundesregierung lehnt die beiden von der Kommission vorgeschlagenen schulden-finanzierten Instrumente (den sog. Krisenreaktionsmechanismus und das „Catalyst Europe“-Instrument im Rahmen der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne) in aller Deutlichkeit ab. In gewissem Umfang vorstellbar bleibt aus Sicht der Bundesregierung eine Fortführung der schon bislang existenten, jeweils durch EU-Anleihen finanzierten Makrofinanzhilfen (MFHs), welche nach Vorschlag der Kommission in Rubrik 3 „Global Europe“ gebündelt werden sollen. Hierbei ist jedoch notwendig, dass diese als reguläres Instrument auf die Östliche Partnerschaft und die Südliche Nachbarschaft beschränkt und angemessen abgesichert sind, um die Risiken für den EU- Haushalt gering zu halten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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