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Frage von Dr. Michael Kaufmann (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)

dip / rede 04.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Michael Kaufmann (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich unter den aus Gaza evakuierten und nach Deutschland eingeflogenen Palästinensern keine Gefährder oder radikalisierten potenziellen Gewalttäter befinden (www.focus.de/politik/ausland/geheimaktion-in-gaza-auswaertiges-amt-will-palaestinenser-evakuieren_15ea3d8e-ada6-4127-9dc9-366186db0e73.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Durch die Bundesregierung wurden Personen bei der Ausreise aus Gaza auf der Grundlage der §§ 5 und 6 Konsulargesetz als Hilfeleistung in Katastrophenfällen/Notlagen unterstützt. Hierbei handelt es sich um deutsche Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Kernfamilienangehörigen palästinensischer Volkszugehörigkeit. Selbstverständlich hat auch bei diesen Maßnahmen Sicherheit oberste Priorität. Daher wurden im Rahmen der Ausreise die Sicherheitsbehörden entsprechend eng eingebunden, um die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. So besteht beispielsweise für die drittstaatsangehörigen Kernfamilienangehörigen (das heißt, Eltern und minderjährige ledige Kinder) Visumpflicht. Das bedeutet, dass sämtliche aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllt sein müssen. Dabei erfolgen regulär Sicherheitsabfragen nach § 73 Aufenthaltsgesetz bei den Sicherheitsbehörden (namentlich Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zollkriminalamt).

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