Schriftliche Frage 26 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 die Zahl der Personen aus Gaza mit einer Zulassung oder einem Stip…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 26 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 die Zahl der Personen aus Gaza mit einer Zulassung oder einem Stip…
Frage 26 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 die Zahl der Personen aus Gaza mit einer Zulassung oder einem Stipendium einer deutschen Hochschule nach den Verfahrensständen „Beantragung eines Visums zu Studienzwecken“, „Visumerteilung“ und „Einreise nach Deutschland“ dar, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für diese Personen auf eine persönliche Vorsprache in Kairo zu verzichten bzw. die persönliche Vorsprache und die Erfassung biometrischer Daten nach der Ausreise in einem Drittstaat, etwa in Jordanien, nachzuholen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. September 2026:
Die statistische Erfassung beschränkt sich auf Visabearbeitungszahlen. Dort können Zahlen zu Visaanträgen von Personen aus den palästinensischen Gebieten gefiltert werden, nicht jedoch nach aus Gaza stammenden Personen. Terminbegehren ohne Antrag werden nicht statistisch erfasst. Die Unterstützung der Ausreise aus Gaza durch die Bundesregierung erfolgt nach Maßgabe des Konsulargesetzes für deutsche Staatsangehörige und ihre mitreisenden engen Familienangehörigen. An den tatsächlichen Möglichkeiten zur Ausreise aus Gaza hat sich, trotz des bestehenden Waffenstillstands, nichts geändert. Sämtliche Grenzübergänge aus Gaza nach Israel sowie nach Ägypten sind gegenwärtig für den regulären Personenverkehr geschlossen. Die teilweise Wiedereröffnung des Grenzüberganges Rafah beschränkt sich bis auf Weiteres auf ausgewählte, medizinisch dringend notwendige Ausreisen. Die Zuständigkeit für die Visumbearbeitung von Antragstellerinnen und Antragstellern aus Gaza liegt derzeit bei der Deutschen Botschaft Kairo. Sofern es künftig zu einer allgemeinen Grenzöffnung auch für den regulären Personenverkehr kommt, kann ein Visum dort beantragt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 18. August 2025 (OVG 3 S 47/25) festgestellt, dass auch bei vorübergehender Unmöglichkeit der persönlichen Vorsprache – wie im Fall von Personen, die sich derzeit in Gaza aufhalten – zur Überprüfung der Identität des Antragstellenden und zur Prüfung von Sicherheitsbedenken eine Vorsprache vor einer Visumerteilung erforderlich ist. Eine alternative Erfassung biometrischer Daten nach Ausreise aus Gaza in einem Drittstaat im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.
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