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Initiative deutscher Kommunen zur humanitären Evakuierung und medizinischer Behandlung von Kindern aus Gaza und Israel in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2989)

dip / drucksache 15.12.2025 · WP 21 · 21/3276 · Antwort · Original ↗

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Initiative deutscher Kommunen zur humanitären Evakuierung und medizinischer Behandlung von Kindern aus Gaza und Israel in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2989) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3276 21. Wahlperiode 15.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Swantje Henrike Michaelsen, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2989 – Initiative deutscher Kommunen zur humanitären Evakuierung und medizinischen Behandlung von Kindern aus Gaza und Israel in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang August 2025 haben sich mehrere deutsche Kommunen, darunter Hannover, Düsseldorf, Leipzig, Kiel und Bonn, für die Aufnahme schwerverletzter oder erkrankter Kinder aus Gaza und Israel zur medizinischen Behandlung in Deutschland ausgesprochen und erklärt, sie verfügen über leistungsfähige Versorgungsstrukturen für professionelle Hilfe in Kliniken und seien für die Aufnahme der Kinder vorbereitet (www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Land eshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Bund-soll- Aufnahme-von-Kindern-aus-Gaza-erm%C3 ProzentB6glichen). Die Bundesregierung lehnte diese Aufnahmebitte mit Verweis auf unklare Sicherheitslagen vor Ort, auf administrative Hürden, sicherheitsrechtliche Bedenken gegenüber mitreisenden Familienangehörigen und die Priorisierung von Hilfe vor Ort ab. Während die Bundesregierung die Situation im Gazastreifen als „sehr unübersichtlich und nicht berechenbar“ charakterisiert, sei es „weiterhin vorteilhafter, Behandlungen von Verletzten und Schwererkrankten vor Ort zu unterstützen.“ (Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern Bernd Krösser, 17. Oktober 2025, www.zeit.de/news/2025-1 0/30/hilfe-fuer-gaza-kinder-spd-fordert-signal-wegners). Gleichzeitig berichten die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und UN- Organisationen (UN = United Nations) von über 15 600 Patientinnen und Patienten in Gaza, die dringend Evakuierungen benötigen, weil sie angesichts des im Krieg massiv angegriffenen und dadurch kollabierten Gesundheitssystems vor Ort nicht ausreichend versorgt werden können. Mehr als 1 700 Gesundheitskräfte wurden in Gaza getötet. Zwischen Juli 2024 und August 2025 starben mindestens 740 Patientinnen und Patienten, darunter 137 Kinder, während sie auf ihre medizinische Evakuierung warteten (www.aerzte-ohne-grenzen.de/pr esse/gaza-deutschland-muss-evakuierungen-ermoeglichen). Andere EU-Staaten wie Italien oder Spanien ermöglichen daher bereits Evakuierungen von schwerkranken Menschen. Und es war während der letzten Legislatur auch möglich, zwei Kinder aus dem Gazastreifen nach Deutschland zu bringen und dort zu behandeln (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kinder-gazastreifen-medizin-versorgung-deutschland-evakuierun/komplettan sicht). Deutschland hatte im Rahmen des sogenannten Kleeblattverfahrens außerdem erfolgreich ukrainische Patientinnen und Patienten aufgenommen (928 Evakuierte bis 2023, Bundestagsdrucksache 20/9536). Vor diesem Hintergrund fragen die Fragestellerinnen und Fragesteller nach den konkreten Entscheidungsgründen der Bundesregierung, deren Einschätzung der medizinischen Lage in Gaza sowie den Unterschieden zu früheren Hilfemaßnahmen, wie z. B. in der Ukraine.  1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Behandlungsmöglichkeiten für Kinder in Gazas Krankenhäusern vor, z. B. zu Intensivkapazitäten, Verfügbarkeit von Medikamenten, Fachpersonal (bitte nach Quellen [WHO, UNRWA (Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten), eigenen Erhebungen] aufschlüsseln)? Die Bundesregierung steht projektbezogen mit relevanten Umsetzungspartnern wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den medizinischen Bedarfen im engen Austausch. Darüber hinaus erfolgt keine systematische Erfassung der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten in Gaza.  2. Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedingungen, wie von der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 17. Oktober 2025 an die Kommunen erklärt, für die Behandlungen von Verletzten und Schwererkrankten vor Ort im Gazastreifen verbessert?  3. Haben sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, auch die (intensiv) medizinischen Behandlungsmöglichkeiten von Kindern im Gazastreifen verbessert? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Gemäß Angaben des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) hat sich die Basisgesundheitsversorgung seit Beginn des Waffenstillstands verbessert, die Anzahl der medizinischen Anlaufstellen ist von 197 im Oktober 2025 auf 234 im November 2025 gestiegen.  4. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die ungehinderte Einfuhr für den Wiederaufbau der Gesundheitsinfrastruktur in Gaza, insbesondere von Zement, medizinischer Ausrüstung, Verbrauchsmaterialien, Inkubatoren für Frühgeborene und Impfstoffe, sicherzustellen, und wenn ja, welche? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen. Die Bundesregierung befindet sich im steten Kontakt mit der israelischen Regierung und mit der zivilmilitärischen Koordinierungsstruktur (CMCC), um die Umsetzung des 20-Punkte-Plans voranzutreiben.  5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret, um das Leid von erkrankten Kindern in Gaza und Israel zu lindern? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen. Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe in den palästinensischen Gebieten; diese beläuft sich auf insgesamt 374 Mio. Euro seit dem 7. Oktober 2023, über 90 Prozent davon ging an die Bevölkerung im Gazastreifen – darunter auch Kinder. Diese Mittel werden unter anderem den Organisationen der Vereinigten Nationen wie der WHO aber auch Nichtregierungsorganisationen (NRO) und dem Deutschen Roten Kreuz für medizinische Grundversorgung bereitgestellt. Die Bundesregierung finanziert darüber hinaus die Ausstattung und den Betrieb von Feldhospitälern, medizinischen Evakuierungen und Notfallversorgung innerhalb Gazas sowie Lieferungen medizinischer Hilfsgüter. Für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung palästinensischer Geflüchteter in Ägypten hat die Bundesregierung medizinische Ausstattung und Verbrauchsmaterial im Wert von 3 Mio. Euro geliefert. Ferner wurde UNICEF mit 5 Mio. Euro bei einem Projekt für v. a. psychosoziale Unterstützung für aus Gaza evakuierte Kinder unterstützt. Die deutsche Botschaft in Kairo unterstützt zudem die NRO „Kinder Relief“ mit 120 000 Euro zur medizinischen Versorgung verletzter und kranker Kinder aus Gaza in Ägypten.  6. Wie viele Kinder in Gaza und Israel konnten durch deutsche finanzielle bzw. logistische Hilfemaßnahmen seit 2025 konkret behandelt werden (bitte nach Altersgruppen und Krankheitsbildern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur genauen Anzahl der medizinischen Behandlungen, die durch deutsche humanitäre Hilfe, bzw. internationale Katastrophenhilfe in Gaza durchgeführt werden konnten, vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  7. Warum wird das Kleeblattverfahren im Falle der palästinensischen Gebiete, spezifisch im Falle des Gazastreifens, nicht praktiziert, und zwar trotz erfolgreicher Anwendung im Falle der Ukraine und vergleichbarer humanitärer Dringlichkeit? Der Kleeblattmechanismus als innerdeutsches Verfahren hat formale Einsetzungsbeschlüsse, die derzeit ausschließlich auf die Evakuierung von Patienten aus der Ukraine ausgerichtet sind. Für die Ausweitung dieses Kleeblattverfahrens auf die Evakuierung von Kindern aus Gaza gibt es kein Mandat.  8. Welche Expertinnen und Experten (beispielsweise UN, Hilfsorganisationen, medizinische Fachgesellschaften, Regierungsangaben) wurden in die Bewertung der Machbarkeit der Evakuierung von verletzten und erkrankten Kindern aus Gaza einbezogen (bitte sowohl Quantität als auch Qualität der Datenlage, auf die die Bundesregierung ihre Entscheidungen stützt, angeben)? Die Koordinierung der medizinischen Evakuierungen aus Gaza erfolgt durch die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (DG ECHO) über das EU- Katastrophenschutzverfahren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  9. Hat sich die Bundesregierung mit EU-Staaten (z. B. Italien, Spanien, Schweiz) abgestimmt, die bereits Evakuierungen durchführen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Gründe führen zu einer unterschiedlichen Einschätzung über die Möglichkeit der humanitären Evakuierungen von Kindern? c) Wie viele Evakuierungen schwerkranker Kinder aus Gaza sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 nach Italien, Spanien und in die Schweiz erfolgt? Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung unterscheiden sich die Evakuierungsverfahren anderer EU-Mitgliedstaaten und im EU-Katastrophenschutzverfahren assoziierter Staaten grundlegend voneinander. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der Evakuierungen schwerkranker Kinder für das Jahr 2025 in die genannten Staaten vor. 10. Welche Sicherheitsbedenken im Visumsverfahren (insbesondere bei Begleitpersonen) stehen einer Aufnahme aus Gaza entgegen, und wie lösen nach Kenntnis der Bundesregierung andere europäische Länder dies? Bei Einreisen von Drittstaatsangehörigen aus Gaza bestünde grundsätzlich Visumpflicht. Das bedeutet, dass sämtliche aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet im Einzelfall erfüllt sein müssten. Hierbei würden nach § 73 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes regulär Sicherheitsabfragen bei den Sicherheitsbehörden erfolgen. Die Frage, welche Sicherheitsbedenken im Einzelfall konkret bestehen könnten, kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Aufgrund der besonderen Situation in Gaza wären sorgfältige Prüfmaßnahmen durchzuführen, insbesondere um mögliche Bezüge zu einer terroristischen Vereinigung wie der HAMAS auszuschließen. Zum Vorgehen anderer europäischer Staaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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