Initiative deutscher Kommunen zur humanitären Evakuierung und medizinischer Behandlung von Kindern aus Gaza und Israel in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2989)
Text
Initiative deutscher Kommunen zur humanitären Evakuierung und medizinischer Behandlung von Kindern aus Gaza und Israel in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2989)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3276
21. Wahlperiode 15.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Swantje
Henrike Michaelsen, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2989 –
Initiative deutscher Kommunen zur humanitären Evakuierung und medizinischen
Behandlung von Kindern aus Gaza und Israel in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang August 2025 haben sich mehrere deutsche Kommunen, darunter
Hannover, Düsseldorf, Leipzig, Kiel und Bonn, für die Aufnahme schwerverletzter
oder erkrankter Kinder aus Gaza und Israel zur medizinischen Behandlung in
Deutschland ausgesprochen und erklärt, sie verfügen über leistungsfähige
Versorgungsstrukturen für professionelle Hilfe in Kliniken und seien für die
Aufnahme der Kinder vorbereitet (www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Land
eshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Bund-soll-
Aufnahme-von-Kindern-aus-Gaza-erm%C3 ProzentB6glichen).
Die Bundesregierung lehnte diese Aufnahmebitte mit Verweis auf unklare
Sicherheitslagen vor Ort, auf administrative Hürden, sicherheitsrechtliche
Bedenken gegenüber mitreisenden Familienangehörigen und die Priorisierung
von Hilfe vor Ort ab. Während die Bundesregierung die Situation im
Gazastreifen als „sehr unübersichtlich und nicht berechenbar“ charakterisiert, sei es
„weiterhin vorteilhafter, Behandlungen von Verletzten und Schwererkrankten
vor Ort zu unterstützen.“ (Schreiben des Staatssekretärs im
Bundesministerium des Innern Bernd Krösser, 17. Oktober 2025, www.zeit.de/news/2025-1
0/30/hilfe-fuer-gaza-kinder-spd-fordert-signal-wegners).
Gleichzeitig berichten die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und UN-
Organisationen (UN = United Nations) von über 15 600 Patientinnen und Patienten
in Gaza, die dringend Evakuierungen benötigen, weil sie angesichts des im
Krieg massiv angegriffenen und dadurch kollabierten Gesundheitssystems vor
Ort nicht ausreichend versorgt werden können. Mehr als 1 700
Gesundheitskräfte wurden in Gaza getötet. Zwischen Juli 2024 und August 2025 starben
mindestens 740 Patientinnen und Patienten, darunter 137 Kinder, während sie
auf ihre medizinische Evakuierung warteten (www.aerzte-ohne-grenzen.de/pr
esse/gaza-deutschland-muss-evakuierungen-ermoeglichen).
Andere EU-Staaten wie Italien oder Spanien ermöglichen daher bereits
Evakuierungen von schwerkranken Menschen. Und es war während der letzten
Legislatur auch möglich, zwei Kinder aus dem Gazastreifen nach Deutschland
zu bringen und dort zu behandeln (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 12. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kinder-gazastreifen-medizin-versorgung-deutschland-evakuierun/komplettan
sicht). Deutschland hatte im Rahmen des sogenannten Kleeblattverfahrens
außerdem erfolgreich ukrainische Patientinnen und Patienten aufgenommen
(928 Evakuierte bis 2023, Bundestagsdrucksache 20/9536).
Vor diesem Hintergrund fragen die Fragestellerinnen und Fragesteller nach
den konkreten Entscheidungsgründen der Bundesregierung, deren
Einschätzung der medizinischen Lage in Gaza sowie den Unterschieden zu früheren
Hilfemaßnahmen, wie z. B. in der Ukraine.
1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Behandlungsmöglichkeiten für Kinder in Gazas Krankenhäusern vor, z. B.
zu Intensivkapazitäten, Verfügbarkeit von Medikamenten, Fachpersonal
(bitte nach Quellen [WHO, UNRWA (Hilfswerk der Vereinten Nationen
für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten), eigenen Erhebungen]
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung steht projektbezogen mit relevanten Umsetzungspartnern
wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den medizinischen Bedarfen
im engen Austausch. Darüber hinaus erfolgt keine systematische Erfassung der
medizinischen Behandlungsmöglichkeiten in Gaza.
2. Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bedingungen, wie von der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 17. Oktober
2025 an die Kommunen erklärt, für die Behandlungen von Verletzten
und Schwererkrankten vor Ort im Gazastreifen verbessert?
3. Haben sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, auch die (intensiv)
medizinischen Behandlungsmöglichkeiten von Kindern im Gazastreifen
verbessert?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß Angaben des United Nations Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs (OCHA) hat sich die Basisgesundheitsversorgung seit Beginn des
Waffenstillstands verbessert, die Anzahl der medizinischen Anlaufstellen ist
von 197 im Oktober 2025 auf 234 im November 2025 gestiegen.
4. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die ungehinderte Einfuhr
für den Wiederaufbau der Gesundheitsinfrastruktur in Gaza,
insbesondere von Zement, medizinischer Ausrüstung, Verbrauchsmaterialien,
Inkubatoren für Frühgeborene und Impfstoffe, sicherzustellen, und wenn ja,
welche?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird
verwiesen. Die Bundesregierung befindet sich im steten Kontakt mit der israelischen
Regierung und mit der zivilmilitärischen Koordinierungsstruktur (CMCC), um
die Umsetzung des 20-Punkte-Plans voranzutreiben.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret, um das Leid
von erkrankten Kindern in Gaza und Israel zu lindern?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird
verwiesen. Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe in den palästinensischen
Gebieten; diese beläuft sich auf insgesamt 374 Mio. Euro seit dem 7. Oktober
2023, über 90 Prozent davon ging an die Bevölkerung im Gazastreifen –
darunter auch Kinder. Diese Mittel werden unter anderem den Organisationen der
Vereinigten Nationen wie der WHO aber auch Nichtregierungsorganisationen
(NRO) und dem Deutschen Roten Kreuz für medizinische Grundversorgung
bereitgestellt.
Die Bundesregierung finanziert darüber hinaus die Ausstattung und den Betrieb
von Feldhospitälern, medizinischen Evakuierungen und Notfallversorgung
innerhalb Gazas sowie Lieferungen medizinischer Hilfsgüter.
Für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung palästinensischer
Geflüchteter in Ägypten hat die Bundesregierung medizinische Ausstattung und
Verbrauchsmaterial im Wert von 3 Mio. Euro geliefert. Ferner wurde UNICEF mit
5 Mio. Euro bei einem Projekt für v. a. psychosoziale Unterstützung für aus
Gaza evakuierte Kinder unterstützt. Die deutsche Botschaft in Kairo unterstützt
zudem die NRO „Kinder Relief“ mit 120 000 Euro zur medizinischen
Versorgung verletzter und kranker Kinder aus Gaza in Ägypten.
6. Wie viele Kinder in Gaza und Israel konnten durch deutsche finanzielle
bzw. logistische Hilfemaßnahmen seit 2025 konkret behandelt werden
(bitte nach Altersgruppen und Krankheitsbildern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur genauen Anzahl der
medizinischen Behandlungen, die durch deutsche humanitäre Hilfe, bzw.
internationale Katastrophenhilfe in Gaza durchgeführt werden konnten, vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Warum wird das Kleeblattverfahren im Falle der palästinensischen
Gebiete, spezifisch im Falle des Gazastreifens, nicht praktiziert, und zwar
trotz erfolgreicher Anwendung im Falle der Ukraine und vergleichbarer
humanitärer Dringlichkeit?
Der Kleeblattmechanismus als innerdeutsches Verfahren hat formale
Einsetzungsbeschlüsse, die derzeit ausschließlich auf die Evakuierung von Patienten
aus der Ukraine ausgerichtet sind. Für die Ausweitung dieses
Kleeblattverfahrens auf die Evakuierung von Kindern aus Gaza gibt es kein Mandat.
8. Welche Expertinnen und Experten (beispielsweise UN,
Hilfsorganisationen, medizinische Fachgesellschaften, Regierungsangaben) wurden in
die Bewertung der Machbarkeit der Evakuierung von verletzten und
erkrankten Kindern aus Gaza einbezogen (bitte sowohl Quantität als auch
Qualität der Datenlage, auf die die Bundesregierung ihre Entscheidungen
stützt, angeben)?
Die Koordinierung der medizinischen Evakuierungen aus Gaza erfolgt durch
die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe
der Europäischen Kommission (DG ECHO) über das EU-
Katastrophenschutzverfahren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Hat sich die Bundesregierung mit EU-Staaten (z. B. Italien, Spanien,
Schweiz) abgestimmt, die bereits Evakuierungen durchführen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Gründe führen zu einer unterschiedlichen
Einschätzung über die Möglichkeit der humanitären Evakuierungen von
Kindern?
c) Wie viele Evakuierungen schwerkranker Kinder aus Gaza sind nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 nach Italien, Spanien
und in die Schweiz erfolgt?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterscheiden sich die
Evakuierungsverfahren anderer EU-Mitgliedstaaten und im EU-Katastrophenschutzverfahren
assoziierter Staaten grundlegend voneinander.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der
Evakuierungen schwerkranker Kinder für das Jahr 2025 in die genannten Staaten vor.
10. Welche Sicherheitsbedenken im Visumsverfahren (insbesondere bei
Begleitpersonen) stehen einer Aufnahme aus Gaza entgegen, und wie lösen
nach Kenntnis der Bundesregierung andere europäische Länder dies?
Bei Einreisen von Drittstaatsangehörigen aus Gaza bestünde grundsätzlich
Visumpflicht. Das bedeutet, dass sämtliche aufenthaltsrechtlichen
Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet im Einzelfall erfüllt
sein müssten. Hierbei würden nach § 73 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
regulär Sicherheitsabfragen bei den Sicherheitsbehörden erfolgen. Die Frage,
welche Sicherheitsbedenken im Einzelfall konkret bestehen könnten, kann
daher nicht pauschal beantwortet werden. Aufgrund der besonderen Situation in
Gaza wären sorgfältige Prüfmaßnahmen durchzuführen, insbesondere um
mögliche Bezüge zu einer terroristischen Vereinigung wie der HAMAS
auszuschließen. Zum Vorgehen anderer europäischer Staaten liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Initiative deutscher Kommunen zur humanitären Evakuierung und medizinischer Behandlung von Kindern aus Gaza und Israel in Deutschland (Antwort)