Rede von Daniela Ludwig (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Daniela Ludwig (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern) – Fragestunde
Herr Präsident, vielen herzlichen Dank. – Herr Kollege, zu Ihrer Frage: Wer in berechtigter Weise Zugang zu einer Verschlusssache erlangt, ist gemäß § 4 Absatz 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wird bekannt oder besteht der Verdacht, dass diese Vorschrift oder andere Geheimschutzvorschriften verletzt wurden, stellen die Geheimschutzbeauftragten der betroffenen Behörden gemäß § 64 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung des Bundes den Sachverhalt fest und treffen danach erforderliche Maßnahmen.