Schutzmaßnahmen zur Abschirmung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Antwort zu Drs. 21/5046)
Text
Schutzmaßnahmen zur Abschirmung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Antwort zu Drs. 21/5046)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5315
21. Wahlperiode 09.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5046 –
Schutzmaßnahmen zur Abschirmung des Digitalfunks der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(Digitalfunk BOS) stellt eine zentrale Kommunikationsinfrastruktur für
einsatzkritische Lagen dar. Als bundesweit einheitliches, hochverfügbares
Funknetz für Sprach- und Kurzdatenkommunikation ist er für den Schutz von Leib,
Leben und öffentlichen Gütern in Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz von erheblicher Bedeutung (www.bdbos.bund.de/DE/Aufgab
en/DigitalfunkBOS/DigitalfunkBOSimUeberblick/digitalfunkbosimueberblic
k_node.html?). Aus dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für
den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
ergibt sich, dass die Bundesanstalt den Digitalfunk BOS aufzubauen, zu
betreiben und weiterzuentwickeln hat (www.gesetze-im-internet.de/bdbosg/BDBOS
G.pdf?).
Die Diskussion um „Abschirmung“ des Digitalfunks BOS betrifft dabei nicht
einen singulären Aspekt, sondern einen Maßnahmenverbund aus IT-
Sicherheitsarchitektur, Betriebsorganisation, Lieferketten- und
Beschaffungssteuerung, Zertifizierung sowie Resilienz- und Krisenmanagement. Hierzu gehören
unter anderem kryptografische Verfahren (einschließlich Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung), die Absicherung von Übergängen in andere Netze, die Härtung
zentraler Komponenten, die Detektion und Abwehr von Cyberangriffen, der
Schutz vor Sabotage und die Störung sowie Begrenzung von Abhängigkeiten
von Dritten. In behördlichen Betriebsvorgaben der Länder wird etwa
ausdrücklich auf die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Digitalfunk
BOS hingewiesen und zugleich beschrieben, dass bestimmte
Kommunikationsdienste nicht durchgängig Ende-zu-Ende verschlüsselt sind (https://bks-por
tal.rlp.de/system/files/organisationen/1842-autorisierte-stelle-digitalfunk-bos/
dokumente/betriebshandbuch_digitalfunkbos_rp_0.pdf?, Kapitel 5.2.4).
Solche technischen Randbedingungen sind in den Augen der Fragesteller für die
Frage relevant, wie die Bundesregierung die Sicherheitsziele Vertraulichkeit,
Integrität und Verfügbarkeit über das Gesamtsystem hinweg praktisch
sicherstellt.
Die Notwendigkeit nachvollziehbarer und überprüfbarer Schutzmaßnahmen
wird zudem durch externe Befunde unterstrichen. So hat der Bundesrech-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. April 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nungshof im Kontext der Objektfunkversorgung im Digitalfunk BOS die
bundesrechtliche Aufgabenstellung der Bundesanstalt nach dem Gesetz über die
Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG) herausgestellt und Prüfmaßstäbe
an die Wirtschaftlichkeit, Steuerung und Umsetzung formuliert (www.bundesr
echnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2020/objektfunkversorg
ung-im-digitalfunk-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 5). Daneben
berichten Fachmedien über neu diskutierte Schwachstellen und
Forschungsbefunde zur TETRA-Verschlüsselung (TETRA = Terrestrial Trunked Radio), die
unabhängig von einer abschließenden sicherheitstechnischen Bewertung im
Einzelfall die Bedeutung transparenter Härtungs-, Audit- und
Migrationsstrategien für sicherheitskritische Funknetze verdeutlichen (www.heise.de/news/D
igitaler-Behoerdenfunk-Neue-Schwachstellen-bei-Tetra-Verschluesselung-ver
sagt-10515157.html?).
1. Welche konkreten Zuständigkeiten nimmt das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung im Rahmen der „Steuerung der
Cybersicherheit des Bundes“ in Bezug auf den Digitalfunk der Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wahr?
Der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 regelt die
Geschäftsbereiche der Ressorts. Im Organisationserlass wurden im Rahmen der
„Steuerung der Cybersicherheit des Bundes“ keine Zuständigkeiten in Bezug
auf den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
übertragen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) hat daher keine Zuständigkeit in diesem Themengebiet übernommen.
2. Welche Aufgaben nimmt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung über das Referat „Netze“ sowie über das Referat
„Sicherheit und Resilienz digitaler Infrastrukturen“ im Hinblick auf
Vorgaben, Standards oder Koordinierung zur Absicherung des Digitalfunks
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wahr (bitte
jeweils einzeln benennen)?
Das BMDS hat kein Referat mit der Bezeichnung „Netze“. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass damit das Referat DS I 5
„Kommunikationsinfrastruktur öffentlicher Stellen“ des BMDS gemeint ist. Gemäß
Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 sind die Aufgaben Netze des Bundes
(NdB) und Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung (IVÖV) an das
BMDS übergegangen. Die Zuständigkeiten für den Digitalfunk sind hingegen
vollumfänglich im Bundesministerium des Innern verblieben. Insofern hat das
Referat „Kommunikationsinfrastruktur öffentlicher Stellen“ des BMDS keine
Aufgaben im Bereich „Vorgaben, Standards oder Koordinierung zur
Absicherung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben.
Die Aufgaben des Referats „Sicherheit und Resilienz öffentlicher
Telekommunikationsnetze“ ergeben sich aus dem 10. Teil des
Telekommunikationsgesetzes. Entsprechend gehört der Digitalfunk BOS nicht zum Aufgabenbereich des
vorgenannten Referats.
3. Welche bundeseinheitlichen Sicherheitsanforderungen,
Sicherheitsleitlinien oder Mindeststandards gelten nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell für den Betrieb des Digitalfunks der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben?
Für den Betrieb des Digitalfunks BOS gelten: das Gesetz über das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der
Informationstechnik von Einrichtungen (BSIG) für besonders wichtige
Einrichtungen, die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) i. V. m. dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für lebenswichtige Einrichtungen, der
Umsetzungsplan Bund (UP Bund), die Mindeststandards des BSI sowie der IT-
Grundschutz-Standard des BSI.
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023
ergriffen, um die Wirksamkeit der kryptografischen Absicherung im
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu
überprüfen oder fortzuentwickeln (bitte nach Maßnahmen und
ausführender Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BDBOS) nimmt regelmäßig an den relevanten Gremien
der internationalen Standardisierung teil. Gemeinsam mit dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft die BDBOS die
kryptographische Absicherung regelmäßig und entwickelt diese fort.
5. Welche regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen (z. B. Audits,
Penetrationstests, Red-Team-Übungen, Krisenübungen) werden nach Kenntnis
der Bundesregierung für zentrale Komponenten und Betriebsprozesse
des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben durchgeführt (bitte nach Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Die BDBOS führt regelmäßig Audits und Informationssicherheitsrevisionen
(IS-Revisionen) zur Erreichung der Sicherheitsziele und Strategien gemäß der
„Richtlinie zur Lenkung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen“ der
BDBOS sowie der Richtlinie „Audits und Revisionen in der BDBOS“ zur
Erfüllung der Anforderungen der ISO/IEC Norm 27001 ISMS sowie die
Umsetzung des darauf aufsetzenden BSI IT-Grundschutz (hier BSI-Standard 200-1
„ISMS“) durch. Sie führt zudem im Bereich Notfallmanagement regelmäßig
Revisionen der Notfalldokumente durch. Weiterhin finden regelmäßig mit
Bund und Ländern Übungen in diesem Bereich statt, insbesondere jährliche
Alarmierungsübungen. Diese werden durch regelmäßige Schulungen sowie die
strukturierte Nachbereitung von tatsächlich eingetretenen Ereignissen ergänzt.
6. Welche Rolle hat das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik bei der Zertifizierung, Anerkennung oder Kontrolle von
sicherheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(bittedie Rechtsgrundlagen und konkreten Verfahren aufschlüsseln)?
Der UP Bund ist die zentrale Leitlinie zur Gewährleistung der
Informationssicherheit in der deutschen Bundesverwaltung. Er verpflichtet Bundesbehörden,
ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach BSI-Standards zu
etablieren und verbindliche Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Das BSI hat
hierbei die zentrale Verantwortung entsprechende Vorgaben und Richtlinien zur
Verfügung zu stellen.
Das BSI zertifiziert informationstechnische Systeme, Komponenten, Produkte,
Schutzprofile, Personen sowie IT-Sicherheitsdienstleister nach § 52 des BSI-
Gesetzes und der Verordnung EU 2019/881 sowie der hiernach erlassenen
Umsetzungsrechtsakte. Listen der erteilten Zertifikate sind auf den Webseiten des
BSI abrufbar.
Eine Liste der für den Geltungsbereich „BOS Digitalfunk“ zertifizierten IT-
Sicherheitsdienstleister ist hier abrufbar:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-un
d-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Listen/IT-Sicherheitsdienstlei
ster-im-Digitalfunk-BOS/it-sicherheitsdienstleister-im-digitalfunk-bos_nod
e.html.
Bezüglich des Betriebs des BOS-Digitalfunknetzes wurde ein Zertifikat
ISO27001 auf Basis von IT-Grundschutz erteilt:
www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_GS_ISO27001/Abgeschlossen/BSI-I
GZ-0743-2025.html.
Der TETRA-Standard, auf dem der Digitalfunk BOS aufsetzt, verfügt lediglich
über eine Verschlüsselung der Luftschnittstelle. Auf Grundlage des damaligen
BSI-Gesetzes hat das BSI für den Digitalfunk BOS seit dem Jahr 2000 eine
zusätzliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) entwickeln lassen. Diese
sichert die Vertraulichkeit und die Integrität der Kommunikation lückenlos
zwischen den Kommunikationspartnern ab. Seitdem pflegt und betreibt das BSI die
E2EE. Zusätzlich betreibt das BSI gemäß§ 3 Absatz (1) Satz 2 Nummer 12
BSIG die Root-CA und ein Trustcenter zur Bereitstellung der erforderlichen
Zertifikate. Die für die Verschlüsselung verwendeten Chipkarten sind gemäß§ 3
Absatz (1) Satz 2 Nummer 8 BSIG nach Common Criteria zertifiziert
7. Welche zertifizierten oder anerkannten IT-Sicherheitsdienstleister werden
nach Kenntnis der Bundesregierung in Verfahren zur
sicherheitstechnischen Prüfung von Endgeräten oder Komponenten für den Digitalfunk
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben eingebunden?
Die BDBOS befindet sich bei der sicherheitstechnischen Prüfung in enger
Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem BSI.
8. Welche Anforderungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Hersteller, Lieferketten und Wartungsdienstleister sicherheitskritischer
Komponenten im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben?
Es gelten die einschlägigen Richtlinien des BSI IT-Grundschutzes.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023
ggf. ergriffen, um Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern oder
proprietären Sicherheitsmechanismen im Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu reduzieren (bitte Maßnahmen und
Stand der Umsetzung angeben)?
Beim bestehenden TETRA-Digitalfunk wurde auf ein proprietäres System
gesetzt. Für den künftigen Digitalfunk der nächsten Generation wird auf Produkte
gesetzt werden, die auf offenen Standards der ETSI und 3GPP basieren, um die
Abhängigkeit von einem bestimmten Hersteller oder proprietären Produkten zu
vermeiden.
10. Welche Vorhaben, Programme oder Projekte unterstützt oder koordiniert
die Bundesregierung ggf. zur technologischen Weiterentwicklung des
Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in
Richtung breitbandiger und bzw. oder einsatzkritischer?
Die mit Bund und Ländern abgestimmte Breitbandstrategie sieht einen
stufenweisen Aufbau des Digitalfunks der nächsten Generation vor. Die BDBOS hat
dafür das Programm Breitband eingerichtet.
11. Welche Sicherheitsanforderungen stellt die Bundesregierung bei
Modernisierungsvorhaben (z. B. Einbindung von LTE- bzw. 5G-fähigen
Diensten) an die Trennung, Übergänge oder Kopplung des Digitalfunks
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu anderen
Netzen (bitte technische und organisatorische Maßnahmen benennen)?
Der Digitalfunk der nächsten Generation (DFnG) stützt sich künftig auf
LTE/5G-Mobilfunk, wobei hier ein eigenbeherrschtes Kernnetz das Ziel ist.
Hier werden neben den bisher geltenden hohen Sicherheitsanforderungen,
speziell auch den BSI-Standards, auch die Vorgaben für kritische Komponenten
nach § 165 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes Berücksichtigung
finden. Speziell ein 5G-Mobilfunksystem beinhaltet starke
Sicherheitsmechanismen, welche auch die Kopplung von Netzen betreffen. Darüber hinaus ist
weiterhin der Einsatz eines Security Information and Eventmanagement (SIEM)
vorgesehen, welches das Netz kontinuierlich überwacht und Bedrohungen
identifiziert. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Sprach- und
Datenkommunikation wird dann integraler Bestandteil der 3GPP Mission Critical (MC)-
Funktionen sein, welche auf dem LTE/5G-Mobilfunksystem aufsetzen und speziell
für Nutzer mit sehr hohen Sicherheitsanforderungen spezifiziert wurden.
12. Welche Vorkehrungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Detektion, Meldung und Behandlung sicherheitsrelevanter Vorfälle im
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(bitte Meldewege, Zuständigkeiten, Eskalationsstufen und
Berichtspflichten angeben)?
Die BDBOS betreibt im Digitalfunk BOS ein Security Operations Center
(SOC), welches sicherheitsrelevante Ereignisse auf technischer Ebene im
Digitalfunk überwacht.
Weiterhin hat die BDBOS eine mit Bund und Ländern gemeinsam abgestimmte
Richtlinie zum Melden und Behandeln von Sicherheitsvorfällen. In dieser
Richtlinie sind folgende fragegegenständliche Regelungen getroffen:
Zuständigkeiten bei Sicherheitsvorfällen: Im Prozess zur Behandlung von
Sicherheitsvorfällen im Digitalfunk sind mehrere Akteure involviert. Für die
handelnden Akteure ist festgelegt, welche Aufgaben und Kompetenzen diese haben
und auf welche Art sie verpflichtet bzw. benachrichtigt werden. Dabei wird
nach den Ebenen der Nutzer, der Fachverantwortlichen, des Service Desks,
der/des Informationssicherheitsbeauftragte/-n, der/des Verantwortlichen für den
Digitalfunk sowie dem Sicherheitsvorfall-Team unterschieden.
Festlegung von Meldewegen für Sicherheitsvorfälle: Sicherheitsvorfälle
werden nach den jeweils intern gültigen Prozessvorgaben bearbeitet und bewertet.
In jedem Fall wird durch Meldende als auch durch Adressierte der Meldung die
potentielle Betroffenheit weiterer Beteiligter am Digitalfunk BOS außerhalb
der eigenen Zuständigkeit geprüft. Der Austausch von Informationen zu
Sicherheitsvorfällen zwischen Bund, Ländern und BDBOS findet primär über die
eingerichteten Zuständigen statt.
Eskalationsstrategie für Sicherheitsvorfälle: Damit Sicherheitsvorfälle ohne
Zeitverlust von den Verantwortlichen bearbeitet werden können, sind im
Vorfeld Eskalationsstrategien und Ansprechpartner bzw. Wege definiert. Eine Liste
mit den Erreichbarkeiten ist bei den „Service Desks“ hinterlegt.
Berichtspflichten: Bis zur Beendigung des Sachverhalts und der eingeleiteten
Maßnahmen erfolgt in regelmäßigen, geeigneten Abständen eine
Aktualisierung der Lage. Meldungen zu Sicherheitsvorfällen werden bei der BDBOS
gemeinsam mit den betroffenen Institutionen bearbeitet und ausgewertet. Die
hieraus entstehenden Arbeitsergebnisse werden bei Bedarf mit allen am
Digitalfunk Beteiligten nachbereitet. Die Ergebnisse der Nachbereitung und
Schlussfolgerungen werden den zuständigen Instanzen zur Verfügung gestellt
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den Ursachen,
Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen bei bundesweiten oder
großflächigen Störungen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben seit dem 1. Januar 2023 vor (bitte nach
Ereignisdatum und Hauptursache aufschlüsseln)?
Ein Beauskunften der hier infragestehenden Informationen kann aufgrund
entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nur eingestuft
erfolgen. Durch eine offene Auskunft darüber, welche Ursachen eine bundesweite
oder großflächige Störung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben zugrunde liegen und welche Auswirkungen konkret
entstanden sind, wären Rückschlüsse auf die konkreten technischen
Schutzmechanismen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben und etwaige, sehr spezifische Schwachstellen möglich. Durch eine
offene Auskunft über den aktuellen Wissensstand könnten Extremisten oder
staatliche Akteure Angriffsstrategien entwickeln und dadurch die
Funktionsfähigkeit des Digitalfunks und damit die Aufgabenerfüllung der Behörden mit
Sicherheitsaufgaben gefährden oder letztere sogar unmöglich machen. Dies
würde einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Eine offene Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich und wird
gesondert als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* übersendet.
14. Welche Abstimmungen führt die Bundesregierung mit den Ländern zur
Sicherstellung einer einheitlichen Sicherheitsarchitektur und Resilienz
im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben durch, und welche Ergebnisse dieser Abstimmungen liegen nach
Kenntnis der Bundesregierung vor (bitte Gremien, Termine und
Beschlüsse bzw. Arbeitsergebnisse benennen)?
Auf Grundlage von § 5 BDBOS-G wurde bei der BDBOS ein Verwaltungsrat
gegründet, in dem der Bund und jedes Bundesland über einen Sitz verfügt. Im
Verwaltungsrat der BDBOS beraten der Bund und die Länder laufend über alle
relevanten Belange für den Digitalfunk der BOS einschließlich
Resilienzmaßnahmen und Fragen der Sicherung der Kommunikation.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Schutzmaßnahmen zur Abschirmung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Antwort)