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Frage von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)

dip / rede 25.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187) Welche Personen aus welchen Institutionen wurden zu dem Treffen am 26. Februar 2026 ins Bundeskanzleramt zu den Themen Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe eingeladen (bitte auflisten), und – falls keine Personen von Verbänden für Menschen mit Behinderung eingeladen wurden – wie rechtfertigt die Bundesregierung dies mit Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach bei Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, diese über die sie vertretenden Organisationen schon bei der Ausarbeitung von politischen Konzepten aktiv einzubeziehen sind? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister: Bei der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 4. Dezember 2025 bestand Einvernehmen, im Zusammenhang mit der Frage um die Veranlassungskonnexität zunächst verstärkt die Ausgabenbelastung der Länder und Kommunen durch die Gesetzgebung des Bundes zu adressieren. Hierzu wird die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen in einen Austausch zum „(e)ffizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ treten. Die Auftaktsitzung wird am 26. Februar 2026 stattfinden. Neben den betroffenen Bundesressorts wurden Vertreterinnen und Vertreter der Länder und Kommunen sowie der Koalitionsfraktionen eingeladen. Etwaige Entscheidungsprozesse und Beteiligungsmöglichkeiten, die im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren bestehen, werden durch den geplanten Austausch nicht vorweggenommen oder ersetzt.

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