Schriftliche Frage 9 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung für Anbieter von Bildungsleistungen, die durch die Umsatzsteuerbefreiung nach…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 9 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung für Anbieter von Bildungsleistungen, die durch die Umsatzsteuerbefreiung nach…
Frage 9 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwiefern plant die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung für Anbieter von Bildungsleistungen, die durch die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes keine Vorsteuer abziehen können und dadurch potenziell finanzielle Nachteile haben, und wie könnte eine konkrete und langfristige Regelung aussehen, die mit europäischem Recht vereinbar wäre?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2026:
Die Bundesregierung plant derzeit keine gesetzliche Anpassung des § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Die Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie (MwStSystRL) sieht für die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe i und j MwStSystRL worauf § 4 Nummer 21 UStG beruht, nicht die Möglichkeit vor, dass die Mitgliedstaaten dem Unternehmer das Recht einräumen, sich für eine Besteuerung seiner Umsätze zu entscheiden.
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