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Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung (Antwort zu Drs. 21/837)

dip / drucksache 04.08.2025 · WP 21 · 21/1126 · Antwort · Original ↗

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Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung (Antwort zu Drs. 21/837) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1126 21. Wahlperiode 04.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Silvia Rietenberg, Lamya Kaddor, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/837 – Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels und eines zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass jährlich mindestens 400 000 zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland benötigt werden, um die Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen und den Wohlstand sowie die Funktionsfähigkeit der Sozialsysteme zu sichern (vgl. Demografische Entwicklung lässt das Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen, S. 2, doku.iab.de/kurzber/2021/kb 2021-25.pdf). Die Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) i. V. m. § 19c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)), ermöglicht seit 2016 Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen erleichterten Zugang zu regulärer Beschäftigung – unabhängig von formalen Qualifikationen auf Grundlage eines konkreten Arbeitsangebots (vgl. www.arbeitsagentur.de/unternehm en/fachkraefte-ausland/westbalkanregelung). Die Regelung wurde eingeführt, um einerseits die Zahl der Asylanträge aus den genannten Staaten zu senken und andererseits dem Arbeitskräftebedarf der deutschen Wirtschaft flexibel zu begegnen (vgl. Evaluierung der Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien, S. 20, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pub likationen/Forschungsberichte/fb544-evaluierung-der-westbalkanregelung.pdf ?__blob=publicationFile&v=1#page=19). Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/6500) wurde die Regelung und das Kontingent auf 50 000 Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln pro Kalenderjahr verdoppelt (§ 26 Absatz 2 BeschV). Die Fragesteller bewerten die Westbalkanregelung als Erfolg: Von Januar 2016 bis Juni 2019 wurden im Rahmen der Westbalkanregelung rund 205 000 Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erteilt. Da ein Teil der Westbalkanstaaten kurz vor Einführung der Westbalkanregelung als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft wurden und sich die Bedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern zeitgleich verändert haben, muss dies allerdings nicht bedeuten, dass der Rückgang der Asylerstanträge allein oder im Wesentlichen durch die Einführung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der Westbalkanregelung bedingt ist (vgl. Evaluierung der Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien, S. 20, www.ssoar.info/sso ar/bitstream/handle/document/68998/ssoar-2020-brucker_et_al-Evaluie-rung_ der_Westbalkanregelung_Registerdatenanalyse_und.pdf?sequence=1&isAllo wed=y&lnkname=ssoar-2020-brucker_et_al-Evaluierung_der_Westbalkanreg elung_Registerdatena; IAB-Kurzbericht 16/2020, S. 1 f., doku.iab.de/kurzber/ 2020/kb1620.pdf). Für Branchen mit akutem Arbeitskräftemangel kann die Regelung eine große Hilfestellung sein, beispielsweise für das Baugewerbe oder die Tourismusbranche. Allein im Gastgewerbe fehlen etwa 65 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie (vgl. www.tagesschau.de/wi rtschaft/arbeitsmarkt/gastgewerbe-hotels-gaststaetten-mitarbeitermangel-10 0.html). Dass die Westbalkanregelung gerade in diesen Bereichen einen wichtigen Beitrag leistet, zeigt sich daran, dass rund 13 Prozent der über diese Regelung nach Deutschland gekommenen Beschäftigten im Gastgewerbe tätig sind, insbesondere in Hotels und der Gastronomie (IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)-Kurzbericht, S. 4, iab.de/presseinfo/westbalkanr egelung-mehr-als-die-haelfte-arbeitet-als-fachkraft/). Die Integration der Beschäftigten aus dem Westbalkan gelingt nachweislich gut: Die Beschäftigungsquote von Zugewanderten aus dem Westbalkan lag im Dezember 2024 bei 58,8 Prozent und übertrifft damit das Niveau anderer ausländischer Gruppen (vgl. IW-Kurzbericht 2025, S. 2, www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/ Studien/Kurzberichte/PDF/2025/IW-Kurzbericht_2025-Zuwanderung-Westba lkan.pdf). Vor dem Hintergrund des fortwährenden und sich immer weiter intensivierenderen Arbeitskräftemangels und des Erfolgs der Westbalkanregelung stellt sich die Frage, warum die Koalition aus CDU, CSU und SPD in der 21. Legislaturperiode plant, das Kontingent der Regelung auf 25 000 Personen pro Jahr zu halbieren.  1. a) Aus welchen Gründen möchte die Bundesregierung das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000 Menschen pro Jahr halbieren? b) Ab wann soll das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000 Menschen pro Jahr halbiert werden? c) Wie sieht der konkrete Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aus? Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Das jährliche Kontingent der Westbalkanregelung betrug bis Ende Mai 2024 25 000. Auf dieses Niveau soll es laut Koalitionsvertrag wieder zurückgeführt werden. Für die erforderlichen Rechtsänderungen gibt es noch keine konkrete Zeitplanung.  2. Wie viele Anträge auf Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach der Westbalkanregelung wurden in den Jahren 2016 bis 2024 gestellt, wie viele davon wurden genehmigt, abgelehnt und zurückgezogen (bitte jeweils nach Jahr und nach Herkunftsstaat und Gründen aufschlüsseln)? Die Antwort kann der als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage 1* im Anhang entnommen werden. Zur Begründung der Übermittlung einzelner statistischer Angaben als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Visaerteilungen im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/9236 verwiesen. Die Bundesregierung hält an der dortigen Einschätzung fest. * Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Die nicht eingestuften Gesamtzahlen für die Visabeantragung im Rahmen der Westbalkanregelung nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) werden nachfolgend aufgeführt. Kalenderjahr Westbalkan erteilt abgelehnt* zurückgezogen* bearbeitet* 2016 Gesamt 18 752 2017 Gesamt 25 341 2018 Gesamt 21 076 7 879 157 29 112 2019 Gesamt 27 263 8 618 67 35 948 2020 Gesamt 5 188 2 721 35 7 944 2021 Gesamt 10 389 2 908 168 13 465 2022 Gesamt 26 659 5 540 38 32 237 2023 Gesamt 25 736 4 395 67 30 198 2024 Gesamt 28 634 4 568 118 33 320 * Daten werden erst seit 2018 erfasst. Die Gründe für eine Erteilung oder Ablehnung werden statistisch nicht erfasst.  3. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags von Antragsstellung bis Antragsgenehmigung bis hin zur Visavergabe pro Auslandsvertretung (bitte für die Jahre 2016 bis 2024 einzeln angeben und nach Herkunftsstaat aufschlüsseln)? Bearbeitungszeiten hängen von den lokalen Umständen, der Mitwirkung der Antragstellerinnen und Antragsteller und dem Sachverhalt des Einzelfalls ab. Anträge können erst abschließend bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, gegebenenfalls eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen erfolgt ist und die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgt sind. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten hätten daher wenig Aussagekraft und werden deshalb nicht erfasst. Soweit sich die Frage auf Terminwartezeiten für die Visumantragstellung bezieht, konnten diese durch die Umstellung des Verfahrens auf Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf wenige Tage reduziert werden.  4. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Bearbeitungsdauer von Visaanträgen und der Anzahl zurückgezogener Anträge, und wenn ja, wie bewertet sie diesen Zusammenhang? Einen Zusammenhang im Sinne der Fragestellung sieht die Bundesregierung nicht. Die Zahlen zurückgezogener Anträge sind bezogen auf die Gesamtzahl bearbeiteter Anträge sehr gering. Zudem erfolgt keine Erfassung der Gründe für zurückgezogene Anträge.  5. Auf welche Branchen verteilen sich die über die Westbalkanregelung eingewanderten Beschäftigten (bitte pro Branche die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2016 bis 2024 angeben)? Daten zu den Wirtschaftszweigen, in denen Beschäftigte mit einem Aufenthaltstitel nach der Westbalkanregelung (§ 19c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG i. V. m. § 26 Absatz 2 BeschV) tätig sind, liegen erst seit Mitte des Jahres 2020 vor. Darüber hinaus können Beschäftigte, die über die Westbalkanregelung eingereist sind, mittlerweile eine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) erhalten haben. Sie können auch in einen anderen Erwerbstitel gewechselt sein, z. B. für Fachkräfte (§§ 18a, 18b AufenthG). Darüber hinaus ist zu beachten, dass für rund ein Fünftel der Beschäftigten keine Informationen zum Aufenthaltstitel vorliegen, u. a. wegen visumsfreier Einreise. In der Tabelle 1 in der Anlage 2* im Anhang wird die Zahl der Angehörigen der Westbalkanstaaten nach Wirtschaftszweigen ausgewiesen, die jeweils zum Stichtag 31. Dezember beschäftigt waren und einen Aufenthaltstitel nach der Westbalkanregelung hatten.  6. Welche Arbeitsverträge haben die Beschäftigten nach der Westbalkanregelung in den Jahren 2016 bis 2024 abgeschlossen (bitte nach Saisonarbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag bis 12 Monate, befristeter Arbeitsvertrag bis 24 Monate, befristeter Vertrag über 24 Monate, unbefristeter Arbeitsvertrag und bitte für die einzelnen Branchen aufschlüsseln)?  7. a) Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor Ablauf beendet und wurden arbeitslos, ohne eine Nachfolgebeschäftigung anzunehmen (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)? b) Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beantragt, und wie viele Anträge wurden genehmigt (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)? c) Wie viele Beschäftigte wurden seit 2016 von ihren Arbeitgebern vor Ablauf des Arbeitsvertrages gekündigt (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?  8. Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor Ablauf beendet, um den Arbeitsplatz zu wechseln (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)? Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.  9. Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte pro Jahr angeben)? Statistische Daten zum ersten Teil der Frage liegen nicht vor. Angaben zu erteilten Verlängerungen einer Aufenthaltserlaubnis nach der Westbalkanregelung können rückwirkend aus den Daten des Ausländerzentralregisters erst seit dem Jahr 2020 statistisch ermittelt werden. Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand: Juli 2025). Jahr Anzahl Titelverlängerungen nach der Westbalkanregelung 2020 1 063 2021 4 326 2022 9 533 2023 19 274 2024 34 208 2025 13 492 Gesamt 81 896 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 10. a) Wie ist das Alter der in der Gesundheits- und Pflegebranche sowie in der Bau- und Tourismusbranche Beschäftigten (im Zeitraum von 2016 bis 2024; bitte nach Herkunftsregion, nach Alterskohorten und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele der Beschäftigten (2016 bis 2024) sind männlich, weiblich oder divers (bitte nach Jahr und Herkunftsregion differenzieren)? c) Über welche beruflichen Qualifikationen verfügen die Beschäftigten (unterteilt nach Schulabschluss, Berufsabschluss, Hochschulabschluss, Promotion)? Die Fragen 10a bis 10c werden gemeinsam beantwortet. Auswertungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt nach einzelnen Wirtschaftszweigen sowie nach Merkmalen können der Publikation „Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen“ der Statistik der BA entnommen werden (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuch e_Formular.html?nn=1523064&topic_f=beschaeftigung-sozbe-wz-heft). 11. Wie viele Verdachtsfälle von Scheinbeschäftigung wurden seit 2016 registriert, und wie viele führten zu Rückführungen oder Strafverfolgung (bitte aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)? Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig, die ihre Prüfungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durchführt. Gegenstand der Prüfungen ist u. a., ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen. Statistische Angaben zu Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltstiteln der von Prüfungen betroffenen Personen sind zur Erfüllung des gesetzlichen Prüfauftrages der FKS nicht erforderlich. Sie werden daher nicht erhoben und liegen der Bundesregierung nicht vor. Ausländer- und aufenthaltsrechtliche Strafverfolgung und Rückführung liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der FKS. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der vereinfachten Arbeitskräftezuwanderung aus den sechs Balkanstaaten gemäß der Westbalkanregelung angesichts des massiven Arbeitskräftemangels in Deutschland? Der einfache Arbeitsmarktzugang für Angehörige der sechs Westbalkanstaaten hat sich als Baustein der Arbeitskräftezuwanderung etabliert und bewährt. Allerdings ist anzuerkennen, dass die Ressourcen an Arbeitskräften aus den Staaten des Westbalkans begrenzt sind. Daher hat die Bundesregierung mit der Berufserfahrenenregelung (§ 6 BeschV) und der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung (§ 15d BeschV) ähnlich einfache Arbeitsmarktzugänge geschaffen, die allen Staatsangehörigen zur Verfügung stehen. 13. Wie möchte die Bundesregierung den hohen Arbeitskräftebedarf, insbesondere im Baugewerbe und in der Tourismus- und Pflegebranche, in denen Betriebe vor allem auf Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten angewiesen sind, sicherstellen (bitte erläutern)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Für die Beschäftigung von Pflegehilfskräften wurde zudem § 22a BeschV geschaffen. Darüber hinaus begegnet die Bundesregierung aktuellen und künftigen Fachkräfteengpässen am Arbeitsmarkt mit der Fachkräftestrategie der Bundesregierung, darunter als eines von fünf Handlungsfeldern die Erwerbsmigration. Die weiteren vier Handlungsfelder adressieren 1) eine zeitgemäße Ausbildung, 2) die gezielte Weiterbildung, 3) Arbeitspotenziale wirksamer zu nutzen und die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen sowie 4) die Arbeitsqualität und -kultur zu verbessern. In der Fachkräftestrategie der Bundesregierung stehen diese Handlungsfelder gleichrangig nebeneinander, da alle Register zur Fachkräftesicherung gezogen werden müssen. Die Bundesregierung wird diese Fachkräftestrategie in der laufenden Legislaturperiode mit den Ländern weiterentwickeln. 14. Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit 2016 eine Beschäftigung in der Tourismusbranche inklusive Hotellerie und Gastronomie aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitskräfte entsprechend der Westbalkanregelung und bitte pro Jahr angeben)? Die Informationen können der Tabelle 2 in der Anlage 2* im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 15. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Tourismusbranche, insbesondere Hotellerie und Gastronomie, falls das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000 Personen pro Jahr reduziert wird? Die aktuelle Engpassanalyse der BA für 2024 weist einerseits Engpässe bei Berufen im Gastronomieservice und bei Köchinnen und Köchen aus. Jedoch wird der weit überwiegende Teil der Beschäftigten als Helferin bzw. Helfer beschäftigt, die in der Engpassanalyse nicht betrachtet werden. Bei den erteilten Zustimmungen nach der Westbalkanregelung liegt das Gastgewerbe an zweiter Stelle. Andererseits hat sich aktuell die Arbeitsmarktlage gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, und zwar auch in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen: In der aktuellen Arbeitslosenstatistik (Stand: Juni 2025) sind rund 98 000 Arbeitslose in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen gemeldet, davon rund 75 000 als Helferinnen und Helfer (Vorjahr 93 000, davon 71 000 Helferinnen und Helfer), denen 17 020 gemeldete Stellen (davon 10 288 Helferinnen und Helfer) gegenüber stehen (Vorjahr 22 313, davon 13 211 Helferinnen und Helfer). Ob und wie sich eine Kontingentreduzierung bei der Westbalkanregelung auf die Tourismusbranche auswirkt, kann vor diesem Hintergrund zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anwerbung und nachhaltige Integration von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten im deutschen Tourismussektor weiter zu fördern? Die Bundesregierung plant keine speziellen Maßnahmen zur Anwerbung und Integration von Angehörigen der Westbalkanstaaten. 17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Attraktivität des deutschen Tourismussektors für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zu steigern, und wie sollen bürokratische Hürden im Visumverfahren für Saison- und Dauerbeschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie abgebaut werden? Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen, die die Attraktivität des deutschen Tourismussektors für Beschäftigte speziell aus dem Westbalkan steigern, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 16. Insbesondere im Bereich nationaler Visa arbeitet die Bundesregierung konsequent weiter an der Modernisierung und Erhöhung der Leistungsstärke des Visumverfahrens, was eine schnellere und zahlenmäßig höhere Visumbearbeitung ermöglichen wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Visaerteilungen im Jahr 2024“ auf Bundestagsdrucksache 21/415 verwiesen. Die Bundesregierung hält an der dortigen Einschätzung fest. 18. Auf welche Berufszweige in der Tourismusbranche verteilen sich Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen sind, seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)? Die Informationen können der Tabelle 2 in der Anlage 2* im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 19. Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit 2016 eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitskräfte entsprechend der Westbalkanregelung angeben)? Die Informationen können der Tabelle 3 in der Anlage 2* im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Gesundheits- und Pflegebranche in Deutschland? Um auch langfristig die Versorgungssicherheit und eine gute, professionelle Pflege gewährleisten zu können, hat die Bundesregierung zunächst den Fokus auf Maßnahmen gelegt, die die Attraktivität der Pflegeberufe steigern, wie z. B. die bessere Bezahlung, die Erweiterung von Kompetenzen, die Schaffung neuer Karrierewege und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen (u. a. durch eine verbesserte Personalausstattung). Gleichzeitig sind aber auch Fachkräfte aus dem Ausland notwendig, um die bestehenden Bedarfe decken zu können. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Der Anteil der beschäftigten Pflegekräfte mit einer nicht-deutschen Staatsangehörigkeit ist laut Statistik der BA im Zeitverlauf deutlich gestiegen und so geht der überwiegende Anteil des Beschäftigungsanstiegs in den vergangenen zehn Jahren auf sie zurück. Seit dem Jahr 2022 wird das Beschäftigungswachstum in der Pflege ausschließlich von Ausländerinnen und Ausländern getragen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege aus den Westbalkanstaaten hat sich seit dem Jahr 2015 auf 51 000 (Stand: Mai 2025) beinahe verfünffacht. Fachkräfte aus dem Ausland leisten in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Darüber hinaus begegnet die Bundesregierung aktuellen und künftigen Fachkräfteengpässen am Arbeitsmarkt mit der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (siehe die Antwort zu Frage 13). 21. Auf welche Berufszweige in der Baubranche verteilen sich Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen sind, seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)? Die Informationen können der Tabelle 4 in der Anlage 2* im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Bautätigkeit in Deutschland, insbesondere im Wohnungsbau und Infrastrukturbereich (bitte erläutern)? Der Anteil von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem Ausland im deutschen Baugewerbe lag im Jahr 2024 bei 22,5 Prozent. Die Westbalkanregelung ist für das Baugewerbe als Instrument zur Fachkräftegewinnung bedeutsam und wird von den Verbänden der Bauwirtschaft befürwortet. Im Jahr 2023 lag die Zahl der nach der Westbalkanregelung erstmals erteilten Aufenthaltstitel mit 16 800 allerdings deutlich unter dem Kontingent von 25 000. Dies gilt auch für das erste Halbjahr 2024 mit 5 860 Ersterteilungen. Darüber hinaus begegnet die Bundesregierung aktuellen und künftigen Fachkräfteengpässen am Arbeitsmarkt mit der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (siehe die Antwort zu Frage 13). 23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen möglichen Engpass an ungelernten oder angelernten Arbeitskräften im Baugewerbe zu kompensieren, falls das Westbalkankontingent wieder halbiert wird? Auf die Antworten zu den Fragen 12, 13 und 22 wird verwiesen. Des Weiteren unterstützt die BA entsprechend dem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang macht die BA Arbeitsuchende im Rahmen ihres Beratungs- und Vermittlungsauftrags insbesondere auch auf Branchen mit Arbeitskräftebedarf und die damit verbundenen Beschäftigungschancen aufmerksam. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Die Bundesregierung setzt ihre mit dem Job-Turbo begonnenen Anstrengungen fort, das Erwerbspotenzial von Geflüchteten durch die Unterstützung einer schnellen und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration zu mobilisieren. 24. Welche wirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung für die Bauwirtschaft, sollte das Kontingent reduziert werden – insbesondere im Hinblick auf Zeit- und Kostensteigerungen bei Bauprojekten? Die wirtschaftlichen Folgen einer Reduzierung des Kontingents der Westbalkanregelung, insbesondere im Hinblick auf Zeit- und Kostensteigerungen bei Bauprojekten, sind ex ante nicht quantifizierbar. 25. Wieso schafft die Bundesregierung legale Zugangswege nach Deutschland ab oder begrenzt diese, wenn sie doch eigentlich in erster Linie die sogenannte illegale Migration begrenzen wollte (vgl. S. 92 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD)? Im Bereich der Einwanderung zu Zwecken der Ausbildung, des Studiums und der Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich keine „Abschaffung“ oder „Begrenzung“ von Zugangswegen geplant. Zur Begrenzung durch eine Reduzierung des Kontingents der Westbalkanregelung wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 12 verwiesen. 26. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss des von ihr eingeschlagenen Kurses in der Migrationspolitik auf die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland? Die Bundesregierung bewertet den Einfluss des von ihr eingeschlagenen konsequenteren Kurses in der Migrationspolitik positiv. Die Zurückdrängung der irregulären Migration ist ein erklärtes Ziel, das in keiner Weise in Widerspruch dazu steht, dass Deutschland weiterhin ein einwanderungsfreundliches und für die Einwanderung insbesondere von qualifizierten Arbeitskräften attraktives Land bleibt. Hierbei bleibt es eine wichtige Aufgabe aller an der gewünschten und für die Erhaltung unseres Wohlstands notwendigen Einwanderung in Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit Beteiligten, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Deutschland ein attraktives Einwanderungsziel für Fachkräfte und solche, die es werden wollen, ist. Dazu gehört weiter eine Anerkennungs- und Willkommenskultur, welche die Integration ermöglicht und eine spätere Abwanderung vermeiden hilft. 31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024 31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Insgesamt 22.791 36.681 50.439 59.295 61.171 100 100 100 100 100 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 146 206 232 229 238 0,6 0,6 0,5 0,4 0,4 B Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 28 43 48 56 55 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 C Verarbeitendes Gewerbe 1.717 3.084 4.463 5.399 5.639 7,5 8,4 8,8 9,1 9,2 D Energieversorgung 10 20 20 41 45 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1 E WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm. 147 241 280 349 405 0,6 0,7 0,6 0,6 0,7 F Baugewerbe 9.144 14.744 20.033 22.450 22.195 40,1 40,2 39,7 37,9 36,3 G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 1.104 1.946 2.639 3.225 3.638 4,8 5,3 5,2 5,4 5,9 H Verkehr und Lagerei 2.335 3.729 4.974 6.251 7.249 10,2 10,2 9,9 10,5 11,9 I Gastgewerbe 3.248 4.396 6.694 8.699 9.061 14,3 12,0 13,3 14,7 14,8 J Information und Kommunikation 73 145 207 290 281 0,3 0,4 0,4 0,5 0,5 K Finanz- u. Versicherungs-DL 48 75 41 49 43 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 L Grundstücks- und Wohnungswesen 92 159 197 250 281 0,4 0,4 0,4 0,4 0,5 M Freiberufl., wissensch. u. techn. DL 261 412 629 737 770 1,1 1,1 1,2 1,2 1,3 N Sonstige wirtschaftliche DL 2.206 3.802 5.602 6.601 6.863 9,7 10,4 11,1 11,1 11,2 O Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers. 20 36 62 80 101 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 P Erziehung und Unterricht 44 77 102 93 93 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Q Gesundheits- und Sozialwesen 1.869 3.094 3.562 3.697 3.364 8,2 8,4 7,1 6,2 5,5 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 52 79 112 129 131 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 S Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 215 346 490 621 670 0,9 0,9 1,0 1,0 1,1 T Private Haushalte 27 42 48 46 41 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 U Exterritoriale Organisat. u. Körpersch. - - * * 4 - - * * 0,0 Keine Angabe 5 5 * * 4 0,0 0,0 * * 0,0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Wirtschaftszweige (WZ 2008) Beschäftigte (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus ausschließlich geringfügig Beschäftigte) Anteile an Insgesamt Zeile 13 Anlage 2 Tabelle 1 zu der Frage 5: Beschäftigte aus dem Westbalkan mit Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV Deutschland (Arbeitsort, Gebietsstand Juli 2025) Zeitreihe, Datenstand: Juli 2025 Westbalkan berücksichtigt Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo und Serbien Westbalkan berücksichtigt Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo und Serbien 31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024 1 2 3 4 5 Insgesamt 22.791 36.681 50.439 59.295 61.171 I Gastgewerbe 3.248 4.396 6.694 8.699 9.061 Anteil 14,3% 12,0% 13,3% 14,7% 14,8% darunter Top 10 am Stichtag 31. Dezember 2024 633 Gastronomie 1.441 1.910 3.066 4.080 4.101 293 Speisenzubereitung 1.432 1.999 2.946 3.786 4.037 632 Hotellerie 105 161 239 302 302 541 Reinigung 58 79 100 113 135 292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung 117 70 78 83 76 341 Gebäudetechnik 15 36 43 45 59 521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr 7 11 22 41 57 273 Technische Produktionsplanung,-steuerung 4 11 16 41 55 621 Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 17 28 34 41 51 623 Verkauf von Lebensmitteln 18 33 44 44 41 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berufsgruppen nach der KldB 2010 Tabelle 2 zu den Fragen 14 und 18: Beschäftigte aus dem Westbalkan im Wirtschaftszweig "I Gastgewerbe" (WZ 2008) mit Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV nach der ausgeübten Tätigkeit (Klassifikation der Berufe KldB 2010) Deutschland (Arbeitsort, Gebietsstand Juli 2025) Zeitreihe, Datenstand: Juli 2025 Beschäftigte (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus ausschließlich geringfügig Beschäftigte) Westbalkan berücksichtigt Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo und Serbien 31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024 31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Insgesamt 22.791 36.681 50.439 59.295 61.171 100 100 100 100 100 S22 Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe 1.827 3.063 3.582 3.621 3.241 8,0 8,4 7,1 6,1 5,3 Pflegeberufe 1) 1.609 2.663 3.008 2.966 2.610 7,1 7,3 6,0 5,0 4,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Ausgeübte nach der KldB 2010 Beschäftigte (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus ausschließlich geringfügig Beschäftigte) Anteile an Insgesamt Zeile 13 Tabelle 3 zu der Frage 19: Beschäftigte aus dem Westbalkan mit Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV nach ausgewählten ausgeübten Tätigkeiten (Klassifikation der Berufe KldB 2010) Deutschland (Arbeitsort, Gebietsstand Juli 2025) Zeitreihe, Datenstand: Juli 2025 1) Das Aggregat “Pflegeberufe“ umfasst die Systematikpositionen 8130 Gesundheits-, Krankenpflege (o.S.), 8131 Fachkrankenpflege, 8132 Fachkinderkrankenpflege, 8138 Gesundheits-, Krankenpflege (ssT), 8139 Aufsicht, Führung – Pflege, Rettungsdienst, 821 Altenpflege (einschließlich Führung) der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010). Westbalkan berücksichtigt Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo und Serbien 31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024 1 2 3 4 5 Insgesamt 9.144 14.744 20.033 22.450 22.195 darunter Top 10 am Stichtag 31. Dezember 2024 321 Hochbau 4.454 6.951 8.978 9.145 8.549 333 Aus-,Trockenbau.Iso.Zimmer.Glas.Roll.bau 1.049 1.734 2.556 3.150 3.163 322 Tiefbau 495 869 1.504 2.184 2.523 332 Maler.,Stuckat.,Bauwerksabd,Bautenschutz 741 1.252 1.694 1.800 1.766 262 Energietechnik 517 792 973 1.185 1.115 331 Bodenverlegung 448 764 1.067 1.105 1.060 263 Elektrotechnik 216 386 560 731 766 342 Klempnerei,Sanitär,Heizung,Klimatechnik 268 440 599 686 690 251 Maschinenbau- und Betriebstechnik 310 481 624 683 662 525 Bau- und Transportgeräteführung 83 179 262 299 301 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 4 zu der Frage 21: Beschäftigte aus dem Westbalkan im Wirtschaftszweig "F Baugewerbe" (WZ 2008) mit Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV nach der ausgeübten Tätigkeit (Klassifikation der Berufe KldB 2010) Deutschland (Arbeitsort, Gebietsstand Juli 2025) Zeitreihe, Datenstand: Juli 2025 Berufsgruppen nach der KldB 2010 Beschäftigte (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus ausschließlich geringfügig Beschäftigte) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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