Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung (Antwort zu Drs. 21/837)
Text
Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung (Antwort zu Drs. 21/837)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1126
21. Wahlperiode 04.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Silvia Rietenberg,
Lamya Kaddor, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/837 –
Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels und eines
zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen.
Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass jährlich mindestens 400 000
zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland benötigt werden, um die Lücken
auf dem Arbeitsmarkt zu schließen und den Wohlstand sowie die
Funktionsfähigkeit der Sozialsysteme zu sichern (vgl. Demografische Entwicklung lässt
das Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen, S. 2, doku.iab.de/kurzber/2021/kb
2021-25.pdf).
Die Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung
(BeschV) i. V. m. § 19c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)), ermöglicht seit
2016 Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen erleichterten Zugang zu
regulärer Beschäftigung – unabhängig von formalen Qualifikationen auf
Grundlage eines konkreten Arbeitsangebots (vgl. www.arbeitsagentur.de/unternehm
en/fachkraefte-ausland/westbalkanregelung). Die Regelung wurde eingeführt,
um einerseits die Zahl der Asylanträge aus den genannten Staaten zu senken
und andererseits dem Arbeitskräftebedarf der deutschen Wirtschaft flexibel zu
begegnen (vgl. Evaluierung der Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse
und Betriebsfallstudien, S. 20, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pub
likationen/Forschungsberichte/fb544-evaluierung-der-westbalkanregelung.pdf
?__blob=publicationFile&v=1#page=19). Mit der Weiterentwicklung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/6500) wurde die
Regelung und das Kontingent auf 50 000 Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln
pro Kalenderjahr verdoppelt (§ 26 Absatz 2 BeschV).
Die Fragesteller bewerten die Westbalkanregelung als Erfolg: Von Januar
2016 bis Juni 2019 wurden im Rahmen der Westbalkanregelung rund 205 000
Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erteilt. Da
ein Teil der Westbalkanstaaten kurz vor Einführung der Westbalkanregelung
als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft wurden und sich die Bedingungen für
Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern
zeitgleich verändert haben, muss dies allerdings nicht bedeuten, dass der
Rückgang der Asylerstanträge allein oder im Wesentlichen durch die Einführung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 1. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Westbalkanregelung bedingt ist (vgl. Evaluierung der
Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien, S. 20, www.ssoar.info/sso
ar/bitstream/handle/document/68998/ssoar-2020-brucker_et_al-Evaluie-rung_
der_Westbalkanregelung_Registerdatenanalyse_und.pdf?sequence=1&isAllo
wed=y&lnkname=ssoar-2020-brucker_et_al-Evaluierung_der_Westbalkanreg
elung_Registerdatena; IAB-Kurzbericht 16/2020, S. 1 f., doku.iab.de/kurzber/
2020/kb1620.pdf). Für Branchen mit akutem Arbeitskräftemangel kann die
Regelung eine große Hilfestellung sein, beispielsweise für das Baugewerbe
oder die Tourismusbranche. Allein im Gastgewerbe fehlen etwa 65 000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie (vgl. www.tagesschau.de/wi
rtschaft/arbeitsmarkt/gastgewerbe-hotels-gaststaetten-mitarbeitermangel-10
0.html). Dass die Westbalkanregelung gerade in diesen Bereichen einen
wichtigen Beitrag leistet, zeigt sich daran, dass rund 13 Prozent der über diese
Regelung nach Deutschland gekommenen Beschäftigten im Gastgewerbe tätig
sind, insbesondere in Hotels und der Gastronomie (IAB (Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)-Kurzbericht, S. 4, iab.de/presseinfo/westbalkanr
egelung-mehr-als-die-haelfte-arbeitet-als-fachkraft/). Die Integration der
Beschäftigten aus dem Westbalkan gelingt nachweislich gut: Die
Beschäftigungsquote von Zugewanderten aus dem Westbalkan lag im Dezember 2024
bei 58,8 Prozent und übertrifft damit das Niveau anderer ausländischer
Gruppen (vgl. IW-Kurzbericht 2025, S. 2, www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/
Studien/Kurzberichte/PDF/2025/IW-Kurzbericht_2025-Zuwanderung-Westba
lkan.pdf).
Vor dem Hintergrund des fortwährenden und sich immer weiter
intensivierenderen Arbeitskräftemangels und des Erfolgs der Westbalkanregelung stellt
sich die Frage, warum die Koalition aus CDU, CSU und SPD in der 21.
Legislaturperiode plant, das Kontingent der Regelung auf 25 000 Personen pro Jahr
zu halbieren.
1. a) Aus welchen Gründen möchte die Bundesregierung das Kontingent
der Westbalkanregelung auf 25 000 Menschen pro Jahr halbieren?
b) Ab wann soll das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000
Menschen pro Jahr halbiert werden?
c) Wie sieht der konkrete Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aus?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Das jährliche Kontingent der Westbalkanregelung betrug bis Ende Mai 2024
25 000. Auf dieses Niveau soll es laut Koalitionsvertrag wieder zurückgeführt
werden. Für die erforderlichen Rechtsänderungen gibt es noch keine konkrete
Zeitplanung.
2. Wie viele Anträge auf Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach der
Westbalkanregelung wurden in den Jahren 2016 bis 2024 gestellt, wie
viele davon wurden genehmigt, abgelehnt und zurückgezogen (bitte
jeweils nach Jahr und nach Herkunftsstaat und Gründen aufschlüsseln)?
Die Antwort kann der als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Anlage 1* im Anhang entnommen werden. Zur Begründung der Übermittlung
einzelner statistischer Angaben als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Visaerteilungen im Jahr 2022 und im ersten
Halbjahr 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/9236 verwiesen. Die
Bundesregierung hält an der dortigen Einschätzung fest.
* Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Die nicht eingestuften Gesamtzahlen für die Visabeantragung im Rahmen der
Westbalkanregelung nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung
(BeschV) werden nachfolgend aufgeführt.
Kalenderjahr Westbalkan erteilt abgelehnt* zurückgezogen* bearbeitet*
2016 Gesamt 18 752
2017 Gesamt 25 341
2018 Gesamt 21 076 7 879 157 29 112
2019 Gesamt 27 263 8 618 67 35 948
2020 Gesamt 5 188 2 721 35 7 944
2021 Gesamt 10 389 2 908 168 13 465
2022 Gesamt 26 659 5 540 38 32 237
2023 Gesamt 25 736 4 395 67 30 198
2024 Gesamt 28 634 4 568 118 33 320
* Daten werden erst seit 2018 erfasst.
Die Gründe für eine Erteilung oder Ablehnung werden statistisch nicht erfasst.
3. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags
von Antragsstellung bis Antragsgenehmigung bis hin zur Visavergabe
pro Auslandsvertretung (bitte für die Jahre 2016 bis 2024 einzeln
angeben und nach Herkunftsstaat aufschlüsseln)?
Bearbeitungszeiten hängen von den lokalen Umständen, der Mitwirkung der
Antragstellerinnen und Antragsteller und dem Sachverhalt des Einzelfalls ab.
Anträge können erst abschließend bearbeitet werden, wenn die
Antragsunterlagen vollständig vorliegen, gegebenenfalls eine weitergehende Überprüfung der
Unterlagen erfolgt ist und die Rückmeldungen zu den erforderlichen
Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgt sind. Durchschnittliche
Bearbeitungszeiten hätten daher wenig Aussagekraft und werden deshalb nicht erfasst.
Soweit sich die Frage auf Terminwartezeiten für die Visumantragstellung bezieht,
konnten diese durch die Umstellung des Verfahrens auf Vorabzustimmung der
Bundesagentur für Arbeit (BA) auf wenige Tage reduziert werden.
4. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
Bearbeitungsdauer von Visaanträgen und der Anzahl zurückgezogener Anträge,
und wenn ja, wie bewertet sie diesen Zusammenhang?
Einen Zusammenhang im Sinne der Fragestellung sieht die Bundesregierung
nicht. Die Zahlen zurückgezogener Anträge sind bezogen auf die Gesamtzahl
bearbeiteter Anträge sehr gering. Zudem erfolgt keine Erfassung der Gründe
für zurückgezogene Anträge.
5. Auf welche Branchen verteilen sich die über die Westbalkanregelung
eingewanderten Beschäftigten (bitte pro Branche die absoluten und
relativen Zahlen für die Jahre 2016 bis 2024 angeben)?
Daten zu den Wirtschaftszweigen, in denen Beschäftigte mit einem
Aufenthaltstitel nach der Westbalkanregelung (§ 19c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
– AufenthG i. V. m. § 26 Absatz 2 BeschV) tätig sind, liegen erst seit Mitte des
Jahres 2020 vor. Darüber hinaus können Beschäftigte, die über die
Westbalkanregelung eingereist sind, mittlerweile eine Niederlassungserlaubnis (§ 9
AufenthG) erhalten haben. Sie können auch in einen anderen Erwerbstitel
gewechselt sein, z. B. für Fachkräfte (§§ 18a, 18b AufenthG). Darüber hinaus ist
zu beachten, dass für rund ein Fünftel der Beschäftigten keine Informationen
zum Aufenthaltstitel vorliegen, u. a. wegen visumsfreier Einreise. In der
Tabelle 1 in der Anlage 2* im Anhang wird die Zahl der Angehörigen der
Westbalkanstaaten nach Wirtschaftszweigen ausgewiesen, die jeweils zum Stichtag
31. Dezember beschäftigt waren und einen Aufenthaltstitel nach der
Westbalkanregelung hatten.
6. Welche Arbeitsverträge haben die Beschäftigten nach der
Westbalkanregelung in den Jahren 2016 bis 2024 abgeschlossen (bitte nach
Saisonarbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag bis 12 Monate, befristeter
Arbeitsvertrag bis 24 Monate, befristeter Vertrag über 24 Monate, unbefristeter
Arbeitsvertrag und bitte für die einzelnen Branchen aufschlüsseln)?
7. a) Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor
Ablauf beendet und wurden arbeitslos, ohne eine
Nachfolgebeschäftigung anzunehmen (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln
angeben)?
b) Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 Sozialleistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Arbeitslosengeld I nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beantragt, und wie viele
Anträge wurden genehmigt (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln
angeben)?
c) Wie viele Beschäftigte wurden seit 2016 von ihren Arbeitgebern vor
Ablauf des Arbeitsvertrages gekündigt (bitte pro Jahr und für jede
Branche einzeln angeben)?
8. Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor Ablauf
beendet, um den Arbeitsplatz zu wechseln (bitte pro Jahr und für jede
Branche einzeln angeben)?
Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
9. Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 einen Antrag auf Verlängerung
des Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt
(bitte pro Jahr angeben)?
Statistische Daten zum ersten Teil der Frage liegen nicht vor. Angaben zu
erteilten Verlängerungen einer Aufenthaltserlaubnis nach der Westbalkanregelung
können rückwirkend aus den Daten des Ausländerzentralregisters erst seit dem
Jahr 2020 statistisch ermittelt werden. Die Angaben können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden (Stand: Juli 2025).
Jahr Anzahl Titelverlängerungen nach der Westbalkanregelung
2020 1 063
2021 4 326
2022 9 533
2023 19 274
2024 34 208
2025 13 492
Gesamt 81 896
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. a) Wie ist das Alter der in der Gesundheits- und Pflegebranche sowie in
der Bau- und Tourismusbranche Beschäftigten (im Zeitraum von
2016 bis 2024; bitte nach Herkunftsregion, nach Alterskohorten und
Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele der Beschäftigten (2016 bis 2024) sind männlich, weiblich
oder divers (bitte nach Jahr und Herkunftsregion differenzieren)?
c) Über welche beruflichen Qualifikationen verfügen die Beschäftigten
(unterteilt nach Schulabschluss, Berufsabschluss,
Hochschulabschluss, Promotion)?
Die Fragen 10a bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Auswertungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt nach
einzelnen Wirtschaftszweigen sowie nach Merkmalen können der Publikation
„Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen“ der Statistik der BA entnommen
werden (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuch
e_Formular.html?nn=1523064&topic_f=beschaeftigung-sozbe-wz-heft).
11. Wie viele Verdachtsfälle von Scheinbeschäftigung wurden seit 2016
registriert, und wie viele führten zu Rückführungen oder Strafverfolgung
(bitte aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)?
Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist in
Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig, die
ihre Prüfungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG) durchführt. Gegenstand der Prüfungen ist u. a., ob
Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen.
Statistische Angaben zu Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltstiteln der von
Prüfungen betroffenen Personen sind zur Erfüllung des gesetzlichen
Prüfauftrages der FKS nicht erforderlich. Sie werden daher nicht erhoben und liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Ausländer- und aufenthaltsrechtliche Strafverfolgung und Rückführung liegen
nicht im Zuständigkeitsbereich der FKS.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der vereinfachten
Arbeitskräftezuwanderung aus den sechs Balkanstaaten gemäß der
Westbalkanregelung angesichts des massiven Arbeitskräftemangels in
Deutschland?
Der einfache Arbeitsmarktzugang für Angehörige der sechs Westbalkanstaaten
hat sich als Baustein der Arbeitskräftezuwanderung etabliert und bewährt.
Allerdings ist anzuerkennen, dass die Ressourcen an Arbeitskräften aus den
Staaten des Westbalkans begrenzt sind. Daher hat die Bundesregierung mit der
Berufserfahrenenregelung (§ 6 BeschV) und der kurzzeitigen kontingentierten
Beschäftigung (§ 15d BeschV) ähnlich einfache Arbeitsmarktzugänge
geschaffen, die allen Staatsangehörigen zur Verfügung stehen.
13. Wie möchte die Bundesregierung den hohen Arbeitskräftebedarf,
insbesondere im Baugewerbe und in der Tourismus- und Pflegebranche, in
denen Betriebe vor allem auf Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten
angewiesen sind, sicherstellen (bitte erläutern)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Für die Beschäftigung von
Pflegehilfskräften wurde zudem § 22a BeschV geschaffen. Darüber hinaus
begegnet die Bundesregierung aktuellen und künftigen Fachkräfteengpässen am
Arbeitsmarkt mit der Fachkräftestrategie der Bundesregierung, darunter als
eines von fünf Handlungsfeldern die Erwerbsmigration. Die weiteren vier
Handlungsfelder adressieren 1) eine zeitgemäße Ausbildung, 2) die gezielte
Weiterbildung, 3) Arbeitspotenziale wirksamer zu nutzen und die
Erwerbsbeteiligung zu erhöhen sowie 4) die Arbeitsqualität und -kultur zu verbessern. In
der Fachkräftestrategie der Bundesregierung stehen diese Handlungsfelder
gleichrangig nebeneinander, da alle Register zur Fachkräftesicherung gezogen
werden müssen. Die Bundesregierung wird diese Fachkräftestrategie in der
laufenden Legislaturperiode mit den Ländern weiterentwickeln.
14. Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit
2016 eine Beschäftigung in der Tourismusbranche inklusive Hotellerie
und Gastronomie aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der
Arbeitskräfte entsprechend der Westbalkanregelung und bitte pro Jahr
angeben)?
Die Informationen können der Tabelle 2 in der Anlage 2* im Anhang
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
15. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
Tourismusbranche, insbesondere Hotellerie und Gastronomie, falls das Kontingent
der Westbalkanregelung auf 25 000 Personen pro Jahr reduziert wird?
Die aktuelle Engpassanalyse der BA für 2024 weist einerseits Engpässe bei
Berufen im Gastronomieservice und bei Köchinnen und Köchen aus. Jedoch wird
der weit überwiegende Teil der Beschäftigten als Helferin bzw. Helfer
beschäftigt, die in der Engpassanalyse nicht betrachtet werden. Bei den erteilten
Zustimmungen nach der Westbalkanregelung liegt das Gastgewerbe an zweiter
Stelle.
Andererseits hat sich aktuell die Arbeitsmarktlage gegenüber dem Vorjahr
verschlechtert, und zwar auch in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen:
In der aktuellen Arbeitslosenstatistik (Stand: Juni 2025) sind rund 98 000
Arbeitslose in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen gemeldet, davon rund
75 000 als Helferinnen und Helfer (Vorjahr 93 000, davon 71 000 Helferinnen
und Helfer), denen 17 020 gemeldete Stellen (davon 10 288 Helferinnen und
Helfer) gegenüber stehen (Vorjahr 22 313, davon 13 211 Helferinnen und
Helfer).
Ob und wie sich eine Kontingentreduzierung bei der Westbalkanregelung auf
die Tourismusbranche auswirkt, kann vor diesem Hintergrund zum jetzigen
Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anwerbung und
nachhaltige Integration von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten im
deutschen Tourismussektor weiter zu fördern?
Die Bundesregierung plant keine speziellen Maßnahmen zur Anwerbung und
Integration von Angehörigen der Westbalkanstaaten.
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Attraktivität des
deutschen Tourismussektors für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten
zu steigern, und wie sollen bürokratische Hürden im Visumverfahren für
Saison- und Dauerbeschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie
abgebaut werden?
Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen, die die Attraktivität des
deutschen Tourismussektors für Beschäftigte speziell aus dem Westbalkan steigern,
siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 16.
Insbesondere im Bereich nationaler Visa arbeitet die Bundesregierung
konsequent weiter an der Modernisierung und Erhöhung der Leistungsstärke des
Visumverfahrens, was eine schnellere und zahlenmäßig höhere Visumbearbeitung
ermöglichen wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Visaerteilungen im Jahr 2024“ auf
Bundestagsdrucksache 21/415 verwiesen. Die Bundesregierung hält an der
dortigen Einschätzung fest.
18. Auf welche Berufszweige in der Tourismusbranche verteilen sich
Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland
gekommen sind, seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte
pro Jahr angeben)?
Die Informationen können der Tabelle 2 in der Anlage 2* im Anhang
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
19. Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit
2016 eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen
aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitskräfte entsprechend der
Westbalkanregelung angeben)?
Die Informationen können der Tabelle 3 in der Anlage 2* im Anhang
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den
Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Gesundheits- und
Pflegebranche in Deutschland?
Um auch langfristig die Versorgungssicherheit und eine gute, professionelle
Pflege gewährleisten zu können, hat die Bundesregierung zunächst den Fokus
auf Maßnahmen gelegt, die die Attraktivität der Pflegeberufe steigern, wie z. B.
die bessere Bezahlung, die Erweiterung von Kompetenzen, die Schaffung neuer
Karrierewege und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen (u. a. durch eine
verbesserte Personalausstattung). Gleichzeitig sind aber auch Fachkräfte aus
dem Ausland notwendig, um die bestehenden Bedarfe decken zu können.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Der Anteil der beschäftigten Pflegekräfte mit einer nicht-deutschen
Staatsangehörigkeit ist laut Statistik der BA im Zeitverlauf deutlich gestiegen und so geht
der überwiegende Anteil des Beschäftigungsanstiegs in den vergangenen zehn
Jahren auf sie zurück. Seit dem Jahr 2022 wird das Beschäftigungswachstum in
der Pflege ausschließlich von Ausländerinnen und Ausländern getragen.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege aus den
Westbalkanstaaten hat sich seit dem Jahr 2015 auf 51 000 (Stand: Mai 2025)
beinahe verfünffacht. Fachkräfte aus dem Ausland leisten in vielen
Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege einen wichtigen Beitrag zur
Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Darüber hinaus begegnet die Bundesregierung aktuellen und künftigen
Fachkräfteengpässen am Arbeitsmarkt mit der Fachkräftestrategie der
Bundesregierung (siehe die Antwort zu Frage 13).
21. Auf welche Berufszweige in der Baubranche verteilen sich
Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen
sind, seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte pro
Jahr angeben)?
Die Informationen können der Tabelle 4 in der Anlage 2* im Anhang
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den
Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Bautätigkeit in
Deutschland, insbesondere im Wohnungsbau und Infrastrukturbereich
(bitte erläutern)?
Der Anteil von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem Ausland im
deutschen Baugewerbe lag im Jahr 2024 bei 22,5 Prozent. Die
Westbalkanregelung ist für das Baugewerbe als Instrument zur Fachkräftegewinnung
bedeutsam und wird von den Verbänden der Bauwirtschaft befürwortet.
Im Jahr 2023 lag die Zahl der nach der Westbalkanregelung erstmals erteilten
Aufenthaltstitel mit 16 800 allerdings deutlich unter dem Kontingent von
25 000. Dies gilt auch für das erste Halbjahr 2024 mit 5 860 Ersterteilungen.
Darüber hinaus begegnet die Bundesregierung aktuellen und künftigen
Fachkräfteengpässen am Arbeitsmarkt mit der Fachkräftestrategie der
Bundesregierung (siehe die Antwort zu Frage 13).
23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen möglichen
Engpass an ungelernten oder angelernten Arbeitskräften im Baugewerbe
zu kompensieren, falls das Westbalkankontingent wieder halbiert wird?
Auf die Antworten zu den Fragen 12, 13 und 22 wird verwiesen.
Des Weiteren unterstützt die BA entsprechend dem arbeitsmarktpolitischen
Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang macht die BA Arbeitsuchende im
Rahmen ihres Beratungs- und Vermittlungsauftrags insbesondere auch auf
Branchen mit Arbeitskräftebedarf und die damit verbundenen
Beschäftigungschancen aufmerksam.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Bundesregierung setzt ihre mit dem Job-Turbo begonnenen Anstrengungen
fort, das Erwerbspotenzial von Geflüchteten durch die Unterstützung einer
schnellen und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration zu mobilisieren.
24. Welche wirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung für die
Bauwirtschaft, sollte das Kontingent reduziert werden – insbesondere im
Hinblick auf Zeit- und Kostensteigerungen bei Bauprojekten?
Die wirtschaftlichen Folgen einer Reduzierung des Kontingents der
Westbalkanregelung, insbesondere im Hinblick auf Zeit- und Kostensteigerungen bei
Bauprojekten, sind ex ante nicht quantifizierbar.
25. Wieso schafft die Bundesregierung legale Zugangswege nach
Deutschland ab oder begrenzt diese, wenn sie doch eigentlich in erster Linie die
sogenannte illegale Migration begrenzen wollte (vgl. S. 92 des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD)?
Im Bereich der Einwanderung zu Zwecken der Ausbildung, des Studiums und
der Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich keine „Abschaffung“ oder „Begrenzung“
von Zugangswegen geplant. Zur Begrenzung durch eine Reduzierung des
Kontingents der Westbalkanregelung wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 12
verwiesen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss des von ihr
eingeschlagenen Kurses in der Migrationspolitik auf die Attraktivität des deutschen
Arbeitsmarktes für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland?
Die Bundesregierung bewertet den Einfluss des von ihr eingeschlagenen
konsequenteren Kurses in der Migrationspolitik positiv. Die Zurückdrängung der
irregulären Migration ist ein erklärtes Ziel, das in keiner Weise in Widerspruch
dazu steht, dass Deutschland weiterhin ein einwanderungsfreundliches und für
die Einwanderung insbesondere von qualifizierten Arbeitskräften attraktives
Land bleibt. Hierbei bleibt es eine wichtige Aufgabe aller an der gewünschten
und für die Erhaltung unseres Wohlstands notwendigen Einwanderung in
Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit Beteiligten, die Rahmenbedingungen so
zu gestalten, dass Deutschland ein attraktives Einwanderungsziel für Fachkräfte
und solche, die es werden wollen, ist. Dazu gehört weiter eine Anerkennungs-
und Willkommenskultur, welche die Integration ermöglicht und eine spätere
Abwanderung vermeiden hilft.
31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024 31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Insgesamt 22.791 36.681 50.439 59.295 61.171 100 100 100 100 100
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 146 206 232 229 238 0,6 0,6 0,5 0,4 0,4
B Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 28 43 48 56 55 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
C Verarbeitendes Gewerbe 1.717 3.084 4.463 5.399 5.639 7,5 8,4 8,8 9,1 9,2
D Energieversorgung 10 20 20 41 45 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1
E WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm. 147 241 280 349 405 0,6 0,7 0,6 0,6 0,7
F Baugewerbe 9.144 14.744 20.033 22.450 22.195 40,1 40,2 39,7 37,9 36,3
G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 1.104 1.946 2.639 3.225 3.638 4,8 5,3 5,2 5,4 5,9
H Verkehr und Lagerei 2.335 3.729 4.974 6.251 7.249 10,2 10,2 9,9 10,5 11,9
I Gastgewerbe 3.248 4.396 6.694 8.699 9.061 14,3 12,0 13,3 14,7 14,8
J Information und Kommunikation 73 145 207 290 281 0,3 0,4 0,4 0,5 0,5
K Finanz- u. Versicherungs-DL 48 75 41 49 43 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1
L Grundstücks- und Wohnungswesen 92 159 197 250 281 0,4 0,4 0,4 0,4 0,5
M Freiberufl., wissensch. u. techn. DL 261 412 629 737 770 1,1 1,1 1,2 1,2 1,3
N Sonstige wirtschaftliche DL 2.206 3.802 5.602 6.601 6.863 9,7 10,4 11,1 11,1 11,2
O Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers. 20 36 62 80 101 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2
P Erziehung und Unterricht 44 77 102 93 93 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
Q Gesundheits- und Sozialwesen 1.869 3.094 3.562 3.697 3.364 8,2 8,4 7,1 6,2 5,5
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 52 79 112 129 131 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
S Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 215 346 490 621 670 0,9 0,9 1,0 1,0 1,1
T Private Haushalte 27 42 48 46 41 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
U Exterritoriale Organisat. u. Körpersch. - - * * 4 - - * * 0,0
Keine Angabe 5 5 * * 4 0,0 0,0 * * 0,0
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Wirtschaftszweige (WZ 2008)
Beschäftigte
(Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus ausschließlich geringfügig
Beschäftigte)
Anteile an Insgesamt Zeile 13
Anlage 2
Tabelle 1 zu der Frage 5: Beschäftigte aus dem Westbalkan mit Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV
Deutschland (Arbeitsort, Gebietsstand Juli 2025)
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2025
Westbalkan berücksichtigt Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo und Serbien
Westbalkan berücksichtigt Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo und Serbien
31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024
1 2 3 4 5
Insgesamt 22.791 36.681 50.439 59.295 61.171
I Gastgewerbe 3.248 4.396 6.694 8.699 9.061
Anteil 14,3% 12,0% 13,3% 14,7% 14,8%
darunter Top 10 am Stichtag 31. Dezember 2024
633 Gastronomie 1.441 1.910 3.066 4.080 4.101
293 Speisenzubereitung 1.432 1.999 2.946 3.786 4.037
632 Hotellerie 105 161 239 302 302
541 Reinigung 58 79 100 113 135
292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung 117 70 78 83 76
341 Gebäudetechnik 15 36 43 45 59
521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr 7 11 22 41 57
273 Technische Produktionsplanung,-steuerung 4 11 16 41 55
621 Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 17 28 34 41 51
623 Verkauf von Lebensmitteln 18 33 44 44 41
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Berufsgruppen nach der KldB 2010
Tabelle 2 zu den Fragen 14 und 18: Beschäftigte aus dem Westbalkan im Wirtschaftszweig "I Gastgewerbe" (WZ 2008) mit
Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV nach der ausgeübten Tätigkeit (Klassifikation
der Berufe KldB 2010)
Deutschland (Arbeitsort, Gebietsstand Juli 2025)
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2025
Beschäftigte
(Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus ausschließlich geringfügig Beschäftigte)
Westbalkan berücksichtigt Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo und Serbien
31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024 31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Insgesamt 22.791 36.681 50.439 59.295 61.171 100 100 100 100 100
S22 Medizinische u. nicht-medizinische
Gesundheitsberufe 1.827 3.063 3.582 3.621 3.241 8,0 8,4 7,1 6,1 5,3
Pflegeberufe 1)
1.609 2.663 3.008 2.966 2.610 7,1 7,3 6,0 5,0 4,3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Ausgeübte nach der KldB 2010
Beschäftigte
(Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus ausschließlich geringfügig
Beschäftigte)
Anteile an Insgesamt Zeile 13
Tabelle 3 zu der Frage 19: Beschäftigte aus dem Westbalkan mit Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV nach ausgewählten
ausgeübten Tätigkeiten (Klassifikation der Berufe KldB 2010)
Deutschland (Arbeitsort, Gebietsstand Juli 2025)
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2025
1)
Das Aggregat “Pflegeberufe“ umfasst die Systematikpositionen 8130 Gesundheits-, Krankenpflege (o.S.), 8131 Fachkrankenpflege, 8132 Fachkinderkrankenpflege, 8138 Gesundheits-, Krankenpflege (ssT), 8139 Aufsicht, Führung – Pflege, Rettungsdienst, 821
Altenpflege (einschließlich Führung) der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010).
Westbalkan berücksichtigt Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo und Serbien
31. Dez 2020 31. Dez 2021 31. Dez 2022 31. Dez 2023 31. Dez 2024
1 2 3 4 5
Insgesamt 9.144 14.744 20.033 22.450 22.195
darunter Top 10 am Stichtag 31. Dezember 2024
321 Hochbau 4.454 6.951 8.978 9.145 8.549
333 Aus-,Trockenbau.Iso.Zimmer.Glas.Roll.bau 1.049 1.734 2.556 3.150 3.163
322 Tiefbau 495 869 1.504 2.184 2.523
332 Maler.,Stuckat.,Bauwerksabd,Bautenschutz 741 1.252 1.694 1.800 1.766
262 Energietechnik 517 792 973 1.185 1.115
331 Bodenverlegung 448 764 1.067 1.105 1.060
263 Elektrotechnik 216 386 560 731 766
342 Klempnerei,Sanitär,Heizung,Klimatechnik 268 440 599 686 690
251 Maschinenbau- und Betriebstechnik 310 481 624 683 662
525 Bau- und Transportgeräteführung 83 179 262 299 301
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 4 zu der Frage 21: Beschäftigte aus dem Westbalkan im Wirtschaftszweig "F Baugewerbe" (WZ 2008) mit
Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV nach der ausgeübten Tätigkeit (Klassifikation
der Berufe KldB 2010)
Deutschland (Arbeitsort, Gebietsstand Juli 2025)
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2025
Berufsgruppen nach der KldB 2010
Beschäftigte
(Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus ausschließlich geringfügig Beschäftigte)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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- part_of_vorgang → Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung (Antwort)