Schriftliche Frage 61 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, auch für Sanierungen im Gebäudebestand die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN4108-2 im…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 61 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, auch für Sanierungen im Gebäudebestand die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN4108-2 im…
Frage 61 (Hanna Steinmüller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch für Sanierungen im Gebäudebestand die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN4108-2 im Gebäudemodernisierungsgesetz zu verankern, und soll die Förderung für baulichen Hitzeschutz im Wohnungsbestand noch in dieser Wahlperiode ausgeweitet werden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. August 2026:
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau von Außenbauteilen zu ändern. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind bereits heute Maßnahmen zum baulichen Hitzeschutz förderfähig, beispielsweise der sommerliche Wärmeschutz mit Sonnenschutzvorrichtungen oder Dämmmaßnahmen. Zudem wird in Nichtwohngebäuden auch die Kältetechnik zur Raumkühlung gefördert.
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