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Schriftliche Frage 67 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum wird nun durch die Bundesregierung eine Erweiterung des Anspruchs aus § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches um Hitzeschutzmaßnahmen gepr…

dip / schriftliche_frage 04.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 67 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum wird nun durch die Bundesregierung eine Erweiterung des Anspruchs aus § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches um Hitzeschutzmaßnahmen gepr… Frage 67 (Hanna Steinmüller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum wird nun durch die Bundesregierung eine Erweiterung des Anspruchs aus § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches um Hitzeschutzmaßnahmen geprüft (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/7523), nachdem die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zuvor in der Regierungsbefragung vom 8. Juli 2026 auf meine Frage nach einer derartigen Änderung des Mietrechts zugunsten selbstständiger Kühlungsmaßnahmen von Mieterinnen und Mietern erklärte, eine solche Regelung sei nicht in der Planung (Plenarprotokoll 21/88, S. 10762), und erwägt die Bundesregierung darüber hinaus Pflichten der Vermieterseite zum Hitzeschutz in Mietwohnungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 1. September 2026: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob regulatorischer Anpassungsbedarf bestellt. Wie es Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bereits in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 angesprochen hat, stehen auch Fragen des Hitzeschutzes für Mieterinnen und Mieter zur Diskussion. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit einer Erweiterung des Anspruchs aus § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches um Hitzeschutzmaßnahmen. Nach Abschluss dieser fachlichen Prüfung wird die etwaige Ausgestaltung zunächst regierungsintern beraten werden.

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