Aktueller Stand der Drohnenabwehr in Deutschland im Geschäftsbereich der Bundesregierung
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Aktueller Stand der Drohnenabwehr in Deutschland im Geschäftsbereich der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7905
21. Wahlperiode 08.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Krampe, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke
Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Aktueller Stand der Drohnenabwehr in Deutschland im Geschäftsbereich der
Bundesregierung
Seit einem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle wird wieder verstärkt über die
Detektion und Abwehr von Drohnen debattiert. Am 4. August 2026 war auf
dem Flughafengelände in der unmittelbaren Nähe zu Frachtmaschinen eines
ukrainischen Lufttransportunternehmens, das auch militärische Güter in die
Ukraine transportiert, eine Drohne gefunden worden. An der Drohne war ein
Sprengsatz befestigt, der wohl wegen eines technischen Defekts nicht
explodiert war. Außerdem kollidierte mutmaßlich eine Drohne mit einem
Frachtflugzeug in der Luft, ohne dabei größeren Schaden anzurichten (tagesschau.de vom
5. August 2026, „Behörden sprechen von ‚sehr ernstem Sicherheitsvorfall‘“).
Der Rechercheverbund von WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichtet
außerdem, es seien noch Hinweise auf eine dritte Drohne gefunden worden (ta-
gesschau.de vom 25. August 2026, „Ermittler finden weitere Drohne und
Sprengstoff“). Der Generalbundesanwalt hat in dem Fall die Ermittlungen
wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und
gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr übernommen. Aufgrund des verwendeten
Sprengstoffs und der Professionalität des Vorgehens gehen die
Sicherheitsbehörden von einem staatlichen Akteur hinter dem Anschlag aus.
Das Problem der Spionage und Sabotage wird in der Bundesrepublik
Deutschland nach einer Reihe von Drohnensichtungen in den vergangenen Jahren
diskutiert. Politisch wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, zu denen im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern der Aufbau eines
„Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums“ (GDAZ) von Bund und Ländern am 17.
Dezember 2025 gehört. Das GDAZ ist räumlich bei der Direktion 11 der
Bundespolizei in Berlin angesiedelt, unter deren Dach die Spezialkräfte der
Bundespolizei zusammengefasst sind. Dazu gehört auch eine eigene
Drohnenabwehreinheit mit 150 Kräften, die bislang an vier Standorten in Deutschland
angesiedelt sind. Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, kündigte nach
dem Vorfall in Leipzig an, diese Einheit auf 300 Kräfte anwachsen zu lassen
und auf acht Standorte zu verteilen (dpa vom 10. August 2026,
Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei wird deutlich größer). Die Einheit solle KI-
gestützte Störsysteme und automatische Abfangdrohnen einsetzen.
Ein Vorfall mit einer Drohne in der Nacht zum 11. August 2026 zeigte, dass
hier offenbar noch Verbesserungsbedarf besteht. Der NDR berichtet mit
Verweis auf einen Bericht des „Spiegel“, es sei der Bundespolizei nicht gelungen,
die Drohne aufzuspüren, auch die Deutsche Flugsicherung habe sie nicht
geortet. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens kritisierte laut dem
Bericht, dass für den Flughafen Hannover keine eigene Drohnenabwehr der
Bundespolizei vorgesehen sei, in Norddeutschland sei das lediglich für den
Flughafen Hamburg der Fall. (ndr.de vom 12. August 2026). In einer
Stellungnahme des Zentralverbands der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) wurde
betont, auch Seehäfen seien zunehmend im Fokus hybrider Bedrohungen. Sie
würden zwar selbst mithilfe entsprechender Sensorik Drohnen frühzeitig
erkennen, seien aber nicht befugt, sie selbst abzuwehren. Neben den
unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern ist damit noch ein weiteres
strukturelles Problem benannt: Seit den umfassenden Privatisierungen öffentlicher
Infrastruktur in den Bereichen Transport, Logistik, Energie, Wasser usw. in den
90er-Jahren werden kritische Infrastrukturen in Deutschland von privaten
Unternehmen betrieben, die zwar zum Schutz und zur Aufrechterhaltung dieser
Infrastrukturen verpflichtet, aber in den Grenzen des staatlichen
Gewaltmonopols bei konkreten Gefahren selbst nur eingeschränkt handlungsfähig sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Dienstposten existieren derzeit bei der Bundespolizei, die mit
der Aufgabe der Drohnendetektion und Drohnenabwehr befasst sind, und
a) wie ist der derzeitige Stand bei der Besetzung der Dienstposten
(Sollbzw. Ist-Stand, Personal im Zulauf, etc.),
b) auf welche Organisationseinheiten sind diese Dienstposten verteilt,
c) wie sind diese Kräfte und insbesondere die Angehörigen der
Drohnenabwehreinheit der Bundespolizeidirektion 11 räumlich disloziert
(Standorte mit Soll- bzw. Ist-Besetzung)?
2. Welche Behörden und Stellen sind derzeit in das Gemeinsame
Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) eingebunden, und wie viele Vertreter welcher
Behörden sind dauerhaft dorthin abgestellt?
Ist für alle diese Behörden eine 24/7-Erreichbarkeit im GDAZ bzw.
Teilnahme an dessen Sitzungen gesichert?
3. Über welche Struktur und Ablauforganisation verfügt das GDAZ?
4. Auf welchem Wege fließen nachrichtendienstliche Erkenntnisse in die
Erstellung des Lagebildes oder ad hoc in die Arbeit des GDAZ ein?
5. Wie genau sind die Tätigkeit des GDAZ und des Gemeinsamen Zentrums
zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ-Hybrid) voneinander
abgegrenzt?
6. Über welche mobilen und fest installierten Systeme verfügen die
Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundeswehr zur Detektion und
zur Abwehr von Drohnen (bitte mit Produkt und Hersteller nennen)?
7. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Beschaffung von Technik
und Geräten im Bereich der Drohnendetektion und Drohnenabwehr zu
beschleunigen?
8. Welche Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf der Bundesregierung
für 2027 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern für die
Beschaffung von Drohnen bzw. Drohnenabwehrtechnik und für
Forschung und Entwicklung im Bereich Drohnen und Drohnenabwehr
vorgesehen?
9. Welche Forschungsprojekte zur Detektion und Abwehr von Drohnen
führen welche Bundesministerien derzeit durch bzw. finanzieren diese, und
wer ist jeweils Auftragnehmer bzw. Projektpartner?
10. Wie viele Sichtungen von Drohnen sind der Bundesregierung in der Nähe
(40 km Umkreis) von deutschen Flughäfen seit 2019 bekannt geworden
(bitte nach Jahren auflisten)?
11. An welchen Flughäfen betreibt die Bundespolizei derzeit ein stationäres
System zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr?
12. In wie vielen Fällen ist es seit Inbetriebnahme der stationären
Einrichtungen zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr gelungen,
a) Drohnen über Flughäfen zu detektieren, die nicht durch die Systeme
der Deutschen Flugsicherung erkannt wurden,
b) den Überflug von Drohnen an oder über Flughäfen zu stören, zu
verhindern oder zu beenden, und in wie vielen dieser Fälle konnte die
Drohnen keinem Besitzer zugeordnet werden?
13. An welchen Flughäfen sollen stationäre Systeme zur Drohnendetektion
und Drohnenabwehr zukünftig durch die Bundespolizei betrieben werden?
14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den vom ZDS und anderen Verbänden von Betreibern kritischer
Infrastruktur erhobenen Forderungen, die Betreiber kritischer Infrastrukturen
selbst zu Abwehrmaßnahmen gegen Drohnen zu ermächtigen, und wie
könnte dies umgesetzt werden?
15. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Hinweis des ZDS, auf detektierte Drohnen nur die Behörden
hinweisen, aber nicht selbst aktiv eingreifen zu können?
16. Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Vorhaben, eine eigenständige
gesetzliche Regulierung des Sicherheitsgewerbes voranzutreiben, und ist
in diesem Rahmen daran gedacht, dem Sicherheitsgewerbe entsprechende
Tätigkeiten in der Drohnenabwehr zu erlauben oder an anderer Stelle
entsprechende Beleihungsmöglichkeiten zu schaffen?
17. An welchen europäischen und internationalen Foren, Arbeitsgruppen,
Vernetzungen zum Thema Drohnen beteiligen sich Bundespolizei,
Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit, und was ist Ziel
der jeweiligen Formate?
18. Hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
ihres „Aktionsplans zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit“
(KOM(2026)81 final) begonnen, eine zivil-militärische
Bestandsaufnahme der industriellen Kapazitäten zur Drohnenentwicklung und
Aktionsplans zur Drohnen und Drohnenabwehrsicherheit Drohnenproduktion
vorzunehmen, und was sind bislang die deutschen Beiträge zu dieser
Bestandsaufnahme?
19. Existiert in der Bundesrepublik Deutschland ein Test- und
Kompetenzzentrum für Drohnen, das zugleich zum Netzwerk der von der EU-
Kommission im Drohnen-Aktionsplan angestrebten multinationalen Test-
und Kompetenzzentren für Drohnen hinzugefügt werden könnte, strebt die
Bundesregierung an, ein solches Zentrum zum Test von Drohnen unter
Realbedingungen einzurichten?
20. Welche Nachbesserungsbedarfe sieht die Bundesregierung gegebenenfalls
bei Registrierungs- und Identifizierungsanforderungen für Drohnen und
den Drohnenbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland, und welche
Regulierungsmöglichkeiten bestehen hierfür auf nationaler und EU-Ebene?
21. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur von der Kommission
(KOM(2026)81 final, S. 13) angestrebten Förderung von Dual-Use-
Technologien in der Drohnensensorik, und welche Konsequenzen hat die
gezielte Förderung von Dual-Use-Technologien für den Export der
entsprechenden Produkte in Staaten außerhalb der EU bzw. NATO?
22. Wie steht die Bundesregierung zur von der EU-Kommission
(KOM(2026)81 final, S. 13) angestrebten Nutzung von
5G‑Telekommunikationsnetzen zur Erkennung von Drohnen, und wie
schätzt die Bundesregierung dadurch entstehende Risiken für die
5G‑Telekommunikationsnetze ein?
23. Wird sich die Bundesregierung grundsätzlich an einer gemeinsamen
Beschaffung im Bereich Drohnenabwehr in der EU beteiligen, und wann ja,
gibt es hierfür Vorüberlegungen für Bedingungen, die für eine Beteiligung
an einer solchen freiwilligen gemeinsamen Beschaffung gestellt werden,
und welche sind dies?
Berlin, den 1. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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