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Schriftliche Frage 35 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Visumverfahren nach §§ 18b und 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurde eine Entscheidung des Bundesamts für Auswärtige An…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 35 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Visumverfahren nach §§ 18b und 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurde eine Entscheidung des Bundesamts für Auswärtige An… Frage 35 (Dr. Anja Reinalter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Visumverfahren nach §§ 18b und 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurde eine Entscheidung des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) maßgeblich auf eine Nichtbewertbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gestützt (z. B. wegen Fristablaufs ohne Zeugnisbewertung oder aufgrund der Schließung des Verfahrens), und welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass ZAB-Verfahren im Visumkontext innerhalb der in § 20a AufenthG und den einschlägigen Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Fristen abgeschlossen werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. August 2026: Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der Ablehnungsgrund wird bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Visums nach §§ 18b und 20a des Aufenthaltsgesetzes statistisch nicht erfasst. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist eine Einrichtung der Bundesländer und liegt in der Verantwortung der Kultusministerkonferenz (KMK). Im Übrigen sieht § 20a des Aufenthaltsgesetzes keinerlei Fristenregelung vor.

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