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Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgenommen, n…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgenommen, n… Frage 11 (Clara Bünger, Die Linke): Wie viele Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgenommen, nachdem im jeweiligen Verfahren eine gerichtliche Entscheidung, welche die Bundesregierung zur Erteilung der Visa verpflichtete, ergangen war (bitte nach Monaten differenzieren und auch die Gesamtzahl der betroffenen Personen nennen), und trifft es zu, dass Mitarbeitende des BAMF sich aufgrund dieses Vorgehens an das Justiziariat gewandt haben (vgl. www.sueddeutsc he.de/politik/afghanistan-deutschland-aufnahmepr ogramme-fluechtlinge-pakistan-ortskraefte-bunde sregierung-li.3316486?reduced=true), und wenn ja, was war das Ergebnis dieses Prozesses (bitte möglichst detailliert erläutern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Oktober 2025: Die Prüfung eines Widerrufs oder der Rücknahme einer Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erfolgt unabhängig von laufenden Eil- oder Klageverfahren auf Visumserteilung. In den bisher erfolgten Aufhebungen von Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan lagen die die Aufhebung tragenden Gründe stets bereits vor der Einleitung eines Eil- bzw. Klageverfahrens auf Visumserteilung vor. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen im Übrigen nicht vor. Hinsichtlich der Aufhebung einer Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan werden die Umstände des konkreten Einzelfalles von der Bundesregierung in jedem Verfahrensstadium umfassend geprüft und daraus resultierende Handlungsoptionen sorgfältig abgewogen. Hierzu erfolgt anlassbezogen der Austausch zwischen den betroffenen Fachreferaten innerhalb einer Behörde. Das Ergebnis dieser Prüfung bildet die Grundlage für die Entscheidung der Behörde im konkreten Einzelfall.

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