Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende (Antwort zu Drs. 21/1025)
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Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende (Antwort zu Drs. 21/1025)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1914
21. Wahlperiode 30.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayşe Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1025 –
Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale
Studierende und Forschende
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut aktuellen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft werden im
Jahr 2028 bundesweit 768 000 Fachkräfte fehlen (www.iwkoeln.de/presse/pre
ssemitteilungen/alexander-burstedde-jurek-tiedemann-2028-fehlen-768000-fa
chkraefte.html). Angesichts dieser Entwicklung spielen internationale
Studierende, Promovierende und Forschende eine zentrale Rolle als Zielgruppen für
eine nachhaltige Zuwanderung. Die Einführung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2023 brachte wichtige Fortschritte: Gut qualifizierte
Fachkräfte und ausländische Akademikerinnen und Akademiker profitieren
nun von erhöhter Flexibilität bei Visa- und Einwanderungsverfahren, unter
anderem durch die Erweiterung der Blauen Karte EU, die Einführung der
Chancenkarte zur Arbeitssuche in Deutschland und die
Anerkennungspartnerschaften. Die Zahl ausländischer Fachkräfte, Studierender und Auszubildender ist
allein im ersten Jahr um 10 Prozent gestiegen. Besonders deutlich ist der
Anstieg der Visazahlen von Menschen, die in Deutschland studieren oder eine
Ausbildung machen wollen: um über 20 Prozent bei Studierenden aus
Drittstaaten, um zwei Drittel bei Auszubildenden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/
pressemitteilungen/DE/2024/11/fachkraefteeinwanderung.html). Der
Visaaktionsplan des Auswärtigen Amts hat zudem die Prozesse der Visavergabe
deutlich verbessert. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gilt es gerade
vor den weltweit zunehmenden Einschränkungen der Freiheit von Forschung
und Lehre, diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen. Denn es bestehen weiterhin
strukturelle Hürden, die die Mobilität von Studierenden, Forschenden und
Fachkräften begrenzen. So behindern unnötige Wartezeiten, komplexe
Zuständigkeitsfragen und komplizierte Anerkennungsverfahren internationale
Kooperationen und Einreisen. Ein weiteres strukturelles Problem betrifft die
Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Studienleistungen zum
Zweck der Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums in Deutschland. Mit
Einführung des Portals „anabin“ (Anerkennung und Bewertung ausländischer
Bildungsnachweise) wurde zwar der Anerkennungsprozess von
Hochschulzeugnissen deutlich vereinfacht und digitalisiert. Das „Handelsblatt“ berichtet
jedoch, dass Unternehmen vermehrt trotz positiven anabin-Bescheids eine
Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) anfordern (www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/migration-dies
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
e-huerden-fuer-internationale-fachkraefte-muessen-wir-abbauen/10014182
4.html). Strukturelle Probleme bestehen zudem an den Hochschulen selbst,
hier fehlt es an standardisierten, digitalisierten und zentralisierten Verfahren,
z. B. einer zentralen Anlaufstelle für die Anrechnung dieser ausländischen
Studienleistungen. Die Strategie der Wissenschaftsministerinnen und
Wissenschaftsminister von Bund und Ländern (2024 bis 2034) zur
Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland benennt zahlreiche Zielsetzungen zur
Verbesserung dieser Rahmenbedingungen. Die Regierungskoalition von CDU,
CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die
Visavergabe für Fachkräfte aus der Wissenschaft und Studierende weiter zu
vereinfachen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es unabdingbar und
angesichts der Fortschritte der vergangenen Legislaturperiode besteht eine
sehr gute Grundlage, die Verbesserung der Anerkennungs- und Visaverfahren
unmittelbar fortzuführen. So kann Deutschland im internationalen Wettbewerb
um Talente wettbewerbsfähig bleiben, und der Wissenschafts- und
Innovationsstandort wird nachhaltig gestärkt.
1. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der erteilten und
abgelehnten Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland
in einzelnen Ländern und insgesamt entwickelt (bitte als Liste nach
Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und
Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw.
Forschungszwecken aufschlüsseln)?
Die Zahlen erteilter und abgelehnter Visa im Sinne der Fragestellung können
der „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage* zu Frage 1
entnommen werden. Zur Begründung der Einstufung wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9236 verwiesen.
2. Wie lang war die durchschnittliche Wartezeit in den vergangenen fünf
Jahren für einen Termin zur Beantragung eines Visums zu Studien- oder
Forschungsaufenthalt in Deutschland an deutschen Auslandsvertretungen
(bitte als Liste nach Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen
Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu
Studien- bzw. Forschungszwecken aufschlüsseln)?
Wartezeiten auf einen Termin zur Visumbeantragung sind immer abhängig von
der aktuellen Nachfrage und den gerade zur Verfügung stehenden
Bearbeitungskapazitäten an der jeweiligen Visastelle. Eine vergleichende Berechnung
durchschnittlicher Wartezeiten über verschiedene Jahre und einzelne
Antragstellergruppen an allen deutschen Auslandsvertretungen erfolgt daher nicht.
3. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den
vergangenen fünf Jahren dieser Visumsanträge (bitte als Liste nach Jahren,
Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und
Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken
aufschlüsseln)?
Durchschnittliche Bearbeitungszeiten für einen Visumantrag werden statistisch
nicht erfasst, da die Bearbeitungszeit im Einzelfall wesentlich von externen,
einzelfallabhängig stark variierenden Faktoren wie z. B. Vollständigkeit der
antragsbegründenden Unterlagen, Urkundenprüfungen und Bearbeitungszeiten
bei Innenbehörden abhängt.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des weltweiten
Rollouts der digitalen Antragsstellung seit dem 1. Januar 2025 (www.aus
waertiges-amt.de/de/newsroom/2692150-2692150) auf
Bearbeitungszeiten, Terminwartezeiten und Visazahlen insgesamt?
Die Bundesregierung bewertet die Digitalisierung des nationalen
Visumverfahrens durch das Auswärtige Amt (AA) als sehr positiv, wobei zu beachten ist,
dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine belastbare Detailbetrachtung
möglich ist. Diese positive Bewertung zeigt sich in ersten konkreten Zahlen.
Zum Zeitpunkt der Beantwortung wurden bereits über 63 000 Visumanträge
online bearbeitet. Die Orientierungsinstrumente im Auslandsportal und die
unterstützende Navigation machen die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen für
Antragstellende nachvollziehbarer und erweisen sich als wirksam. Die
Notwendigkeit von Nachforderungen von Antragsunterlagen bei Onlineanträgen ist
substantiell rückläufig. Ebenfalls zeigt sich, dass die digitale Antragstellung die
Ressourceneffizienz deutlich verbessert. So sind die Wartelisteneinträge an
einigen Standorten um 20 bis 30 Prozent zurückgegangen. Die Online-
Vorprüfung erlaubt eine deutliche Verkürzung von Terminen. Während ein einfacher
Termin zur Antragsannahme zuvor mindestens 20 Minuten dauerte, ist es nun
möglich, Anträge in weniger als zehn Minuten anzunehmen. Schließlich
werden durch die digitale Übertragung der Visumunterlagen an die
Ausländerbehörden Postlaufzeiten von vier bis sechs Wochen eingespart. Einen mittelbaren
Effekt melden die Visastellen außerdem hinsichtlich der Bearbeitung. Die
vorstrukturierten und dank Onlineverfahren vollständigen Anträge ohne
Nachforderungsaufwand können in der Praxis leichter und damit schneller bearbeitet
werden.
5. Welche messbaren Verbesserungen brachte die am 1. Juni 2024 in Kraft
tretende Anpassung des § 31 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), mit
der insbesondere für Studierende das Visumverfahren deutlich
entbürokratisiert und entschleunigt werden sollte?
Die bis zum 1. Juni 2024 regelmäßig erforderliche Beteiligung der
Ausländerbehörden in Visumverfahren von Studierenden wurde durch die Verordnung zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die parallel mit dem Gesetz
zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0) verabschiedet
wurde, abgeschafft, wodurch das Verfahren deutlich beschleunigt worden ist. In
den wenigen Fällen, in denen eine Beteiligung weiterhin vorgesehen ist, wurde
die vormals über dreiwöchige Beteiligungsfrist auf 10 Tage verkürzt.
6. Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen, um
die Bearbeitungszeiten bei Visastellen und Ausländerbehörden zu
verkürzen und Kapazitäten auszubauen, sollen einzelne Maßnahmen noch in
diesem Jahr umgesetzt werden, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung misst der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland hohe
Priorität bei, einschließlich der Gewinnung zukünftiger Fachkräfte – talentierter
junger Studierender und Auszubildender.
Das AA arbeitet weiterhin intensiv daran, das Visumverfahren moderner,
effizienter und leistungsstärker zu gestalten. Schlüsselelemente dafür bleiben eine
weitere Flexibilisierung des Personaleinsatzes, die weitere Digitalisierung des
Visumverfahrens sowie die Zentralisierung der Antragsbearbeitung für
Erwerbstätigkeit und Bildung im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
(BfAA). Die Kapazitäten im BfAA werden kontinuierlich ausgebaut, um die
Bearbeitungskapazitäten der Visastellen insgesamt zu erhöhen.
Zudem hat das AA in einigen Ländern (derzeit Indien, China und Vietnam) in
Zusammenarbeit mit dem DAAD sogenannte Akademische Prüfstellen (APS)
geschaffen, um bereits im Vorfeld der Visumantragstellung die
Voraussetzungen für die Zulassung an einer deutschen Hochschule zu prüfen.
7. Inwiefern sieht die Bundesregierung strukturellen Verbesserungsbedarf
bei der Organisation internationaler Aufenthaltsverfahren für Forschende
und Studierende?
Entsprechend dem Koalitionsvertrag soll die Visavergabe für Fachkräfte aus
der Wissenschaft und Studierende vereinfacht werden. Es gilt, bürokratische
Hürden durch eine konsequente Fortführung der bereits begonnenen
Digitalisierung der Prozesse zu beseitigen. Diesbezüglich wird auf die Antworten zu
den Fragen 4 und 6 verwiesen. Darüber hinaus wird die im Koalitionsvertrag
genannte Work-and-Stay-Agentur einen wichtigen Beitrag leisten. Deren
Ausgestaltung und Aufgaben befinden sich innerhalb der Bundesregierung noch in
der Abstimmung.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Visaverfahren auf
internationale Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen und
Forschungseinrichtungen?
Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung von Visaverfahren für die
Durchführung internationaler Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen und
Forschungseinrichtungen an. Mit Blick auf die Bemühungen der Bundesregierung,
Visaverfahren weiterhin zu modernisieren, zu beschleunigen und
leistungsstärker zu gestalten und dadurch die Visa-Vergaben für Forschende zu
vereinfachen, wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 6 und 7 verwiesen.
9. Sind in weiteren Ländern weitere Akademische Prüfstellen (APS) des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) geplant, und
wenn ja, in welchen?
Zur möglichen Einrichtung weiterer Akademischer Prüfstellen stimmt sich das
AA eng mit dem DAAD ab.
10. Wie ist der Umsetzungsstand der Empfehlungen zur „Beschleunigung
und Vereinheitlichung der Verfahren für die Anerkennung von
Hochschulabschlüssen und Studienleistungen aus dem Ausland zum Zweck
der Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums“, die die
Kultusministerkonferenz (KMK) und das damalige Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) in ihrer gemeinsamen Strategie
„Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland“ aussprechen?
Die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen und
Studienleistungen zum Zwecke der Aufnahme und Weiterführung eines Studiums fällt in
die Zuständigkeit der Länder und der Hochschulen. Die Bundesregierung
unterstützt die Verbesserung der Verfahrenspraxis u. a. mit folgenden Maßnahmen:
• Das durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) finanzierte und durch die Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) durchgeführte Projekt MODUS (Mobilität und Durchlässigkeit
stärken: Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen) widmete sich von
2020 bis 2025 der Verbesserung der Anerkennungs- und Anrechnungspraxis
an Hochschulen. Erarbeitet wurde u. a. ein Praxishandbuch mit
Umsetzungsempfehlungen zu gemeinsamen, qualitätsgesicherten Standards und
verstärkter Nutzung digitaler Prozesse und Infrastrukturen für bessere und
einfachere Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren.
• Seit September 2025 finanziert das BMFTR die Studie
„Umsetzungsmöglichkeiten digitaler Studienvorbereitung und Zugangsprüfungen im Rahmen
des alternativen Hochschulzugangs für internationale Studierende“ des
DAAD. Im Rahmen der Campus-Initiative Internationale Fachkräfte des
DAAD fördert das BMFTR zudem eine weitere, in der Planung befindliche
Studie zum reformierten Hochschulzugang.
11. Sollen die individuellen Zeugnisbewertungen von
Hochschulabschlüssen, die derzeit durch die ZAB durchgeführt werden, in Zukunft von der
geplanten „Work-and-stay-Agentur“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, S. 14) übernommen werden?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1312
wird verwiesen.
12. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
wurden 2024 in anabin gestellt, und wie viele davon wurden positiv
beschieden?
13. Wie häufig wurde seit 2024 trotz positiver Bewertung in anabin eine
individuelle Zeugnisbewertung durch die ZAB eingefordert?
15. Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer hatten individuelle
Zeugnisbewertungen durch die ZAB im Jahr 2024 und der ersten Hälfte des
Jahres 2025?
Die Fragen 12, 13 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist eine Abteilung
des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung verfügt über keine
Informationen, die über den öffentlich abrufbaren Bericht zur Entwicklung der ZAB
2023/2024 (www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswese
n/ueber-die-zab.html) hinausgehen.
14. Wie erklärt sich für die Bundesregierung die Uneinheitlichkeit bei
Unternehmen in der Nutzung von anabin, von welcher das „Handelsblatt“
berichtet, und welche Maßnahmen sind zur Vereinheitlichung vorgesehen?
Die Anabin-Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Abschlüsse
bzw. Hochschulen werden erst aufgenommen, wenn eine Zeugnisbewertung auf
entsprechenden Antrag geprüft und ausgestellt worden ist. Anabin-Einträge
bilden daher keine allgemeinen Aussagen über Abschlüsse oder
Bildungseinrichtungen ab, sondern spiegeln bisherige Prüfungen und Bewertungen der
Einzelfälle wider („Fallsammlung“).
Abschlüsse, die in der Anabin-Datenbank zu keinem eindeutigen Ergebnis
führen, bedürfen daher grundsätzlich der individuellen Zeugnisüberprüfung.
16. Erfasst die Bundesregierung die Zahl der Fälle, in denen Studien- oder
Forschungsaufenthalte in Deutschland aufgrund fehlender oder
verspäteter Visa nicht angetreten werden konnten (wenn ja, bitte Anzahl dieser
Fälle sowie jeweils die Herkunftsstaaten bzw. zuständigen
Auslandsvertretungen sowie angestrebten Studienorte bzw. Hochschulen im Zeitraum
der letzten fünf Jahre angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
17. In welchen Herkunftsländern wirbt die Bundesregierung gezielt für den
Wissenschaftsstandort Deutschland und mit welchen Formaten?
Mit ihrer Initiative „Research in Germany“ wirbt die Bundesregierung weltweit
für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland. Den Schwerpunkt
bilden Soziale Medien und Online-Formate, die punktuell durch Vor-Ort-
Veranstaltungen ergänzt werden. Mit der Förderung des German Academic
International Network (GAIN) wirbt die Bundesregierung um deutsche
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Nordamerika forschen. Mit einem
vielfältigen Programm wird im Rahmen von GAIN insbesondere die
Zielgruppe der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Nordamerika bei
der Kontaktpflege zu deutschen Wissenschaftseinrichtungen unterstützt. Damit
soll die Rückkehr an den Forschungsstandort Deutschland erleichtert werden.
18. Welche Beratungsangebote stehen potenziellen internationalen
Studierenden und Forschenden bei Visa-, Anerkennungs- und
Verwaltungsverfahren und zur Vorbereitung auf ihren Aufenthalt in Deutschland zur
Verfügung?
Die Bundesregierung stellt mit der Webseite www.make-it-in-germany.com
eine zentrale Informationsplattform in Fragen zu Visa-, Anerkennungs- und
Verwaltungsverfahren sowie zur Vorbereitung eines Aufenthalts in Deutschland
bereit. Anfragen können auch an die vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit betriebene Hotline
„Leben und Arbeiten in Deutschland“ gerichtet werden.
Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei Studierenden und
Forschenden wird durch die Anabin-Datenbank der ZAB unterstützt.
Daneben existieren spezialisierte Stellen mit gezielten Beratungsangeboten.
EURAXESS Deutschland informiert internationale Forschende zu Visa- und
Arbeitserlaubnisverfahren, Fragen der Sozialversicherung und optionalen
Versicherungen sowie zu Fragen des alltäglichen Lebens wie Kinderbetreuung und
Schulwesen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert
über Studienmöglichkeiten, Stipendien sowie Einschreibungsvoraussetzungen.
Das Goethe-Institut stellt auf seiner Webseite „Mein Weg nach Deutschland“
umfangreiche Informationen zu zahlreichen Themenfeldern in mehr als
zwanzig Sprachen zur Verfügung. Erste Anlaufstellen im Ausland sind die
Außenstellen des DAAD, des Goethe-Instituts sowie die Wissenschafts- und
Kulturreferate der deutschen Auslandsvertretungen. Ergänzend informieren die
Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen – wo nötig oder sinnvoll – über
landes- oder regionalspezifische Besonderheiten im Visumverfahren für
Studierende und Forschende.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, dass gemäß den §§ 2 und
16b AufenthG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Aufenthaltsgesetz (AufenthG-VwV) ein Sperrkonto inklusive
Vermögensnachweise in Höhe eines jährlichen BAföG-Höchstsatzes (aktuell über
11 000 Euro) nachgewiesen werden muss, um in Deutschland überhaupt
ein Visum nach § 16b AufenthG zu bekommen?
Für die Lebensunterhaltssicherung von Studierenden sieht das geltende Recht
vor, dass entsprechende Mindestbeträge festgelegt und bekanntgegeben werden
(§ 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG). Die Einführung einer entsprechenden
Regelung erfolgte u. a. in Umsetzung der Richtlinie 2004/114/EG des Rates vom
13. Dezember 2004 durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und
asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (EUAufhAsylRUG) vom
19. August 2007. Die Richtlinie sah die verbindliche Festlegung und
Bekanntgabe eines Mindestbetrages vor, der regelmäßig als ausreichend für die
Sicherung des Lebensunterhalts gilt.
Die Errichtung eines Sperrkontos hat den Vorteil, dass den Studierenden
monatlich die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Alternativ kommen
auch andere Möglichkeiten des Nachweises infrage, wie etwa ein Stipendium
aus öffentlichen Mitteln.
20. Sieht die Bundesregierung die Praxis in anderen EU-Staaten wie
Frankreich, Schweden oder Portugal, die deutlich geringere
Vermögensnachweise zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des
Studiums erfordern und beispielsweise keine Sperrkontopflicht haben, als
Vorbild für Deutschland, sind derartige Regelungen geplant, und wenn ja,
wann, und wenn nein, warum nicht, und steht die Bundesregierung zu
diesen Regelungen mit den genannten Staaten, Hochschulen oder
sonstigen Akteuren im Austausch?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf im Sinne der
Fragestellung. Eine „Sperrkontopflicht“ besteht nicht, da auch andere Nachweise zur
Lebensunterhaltssicherung infrage kommen. Die Lebensunterhaltssicherung an
sich ist eine grundlegende Erteilungsvoraussetzung, die vermeiden soll, dass
der öffentlichen Hand infolge des Zuzugs drittstaatsangehöriger Ausländer
Belastungen entstehen. Die Entwicklung aufenthaltsrechtlicher Regelungen in
anderen EU-Staaten verfolgt die Bundesregierung mit Interesse, verweist aber
zugleich darauf, dass hierbei nicht einzelne Regelungen isoliert betrachtet werden
dürfen, sondern stets die gesamte Verfasstheit der aufenthaltsrechtlichen
Regelungen in den jeweiligen Staaten in den Blick zu nehmen sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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