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Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende (Antwort zu Drs. 21/1025)

dip / drucksache 30.09.2025 · WP 21 · 21/1914 · Antwort · Original ↗

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Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende (Antwort zu Drs. 21/1025) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1914 21. Wahlperiode 30.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayşe Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1025 – Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut aktuellen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft werden im Jahr 2028 bundesweit 768 000 Fachkräfte fehlen (www.iwkoeln.de/presse/pre ssemitteilungen/alexander-burstedde-jurek-tiedemann-2028-fehlen-768000-fa chkraefte.html). Angesichts dieser Entwicklung spielen internationale Studierende, Promovierende und Forschende eine zentrale Rolle als Zielgruppen für eine nachhaltige Zuwanderung. Die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2023 brachte wichtige Fortschritte: Gut qualifizierte Fachkräfte und ausländische Akademikerinnen und Akademiker profitieren nun von erhöhter Flexibilität bei Visa- und Einwanderungsverfahren, unter anderem durch die Erweiterung der Blauen Karte EU, die Einführung der Chancenkarte zur Arbeitssuche in Deutschland und die Anerkennungspartnerschaften. Die Zahl ausländischer Fachkräfte, Studierender und Auszubildender ist allein im ersten Jahr um 10 Prozent gestiegen. Besonders deutlich ist der Anstieg der Visazahlen von Menschen, die in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen wollen: um über 20 Prozent bei Studierenden aus Drittstaaten, um zwei Drittel bei Auszubildenden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ pressemitteilungen/DE/2024/11/fachkraefteeinwanderung.html). Der Visaaktionsplan des Auswärtigen Amts hat zudem die Prozesse der Visavergabe deutlich verbessert. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gilt es gerade vor den weltweit zunehmenden Einschränkungen der Freiheit von Forschung und Lehre, diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen. Denn es bestehen weiterhin strukturelle Hürden, die die Mobilität von Studierenden, Forschenden und Fachkräften begrenzen. So behindern unnötige Wartezeiten, komplexe Zuständigkeitsfragen und komplizierte Anerkennungsverfahren internationale Kooperationen und Einreisen. Ein weiteres strukturelles Problem betrifft die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Studienleistungen zum Zweck der Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums in Deutschland. Mit Einführung des Portals „anabin“ (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) wurde zwar der Anerkennungsprozess von Hochschulzeugnissen deutlich vereinfacht und digitalisiert. Das „Handelsblatt“ berichtet jedoch, dass Unternehmen vermehrt trotz positiven anabin-Bescheids eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anfordern (www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/migration-dies Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. e-huerden-fuer-internationale-fachkraefte-muessen-wir-abbauen/10014182 4.html). Strukturelle Probleme bestehen zudem an den Hochschulen selbst, hier fehlt es an standardisierten, digitalisierten und zentralisierten Verfahren, z. B. einer zentralen Anlaufstelle für die Anrechnung dieser ausländischen Studienleistungen. Die Strategie der Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern (2024 bis 2034) zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland benennt zahlreiche Zielsetzungen zur Verbesserung dieser Rahmenbedingungen. Die Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Visavergabe für Fachkräfte aus der Wissenschaft und Studierende weiter zu vereinfachen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es unabdingbar und angesichts der Fortschritte der vergangenen Legislaturperiode besteht eine sehr gute Grundlage, die Verbesserung der Anerkennungs- und Visaverfahren unmittelbar fortzuführen. So kann Deutschland im internationalen Wettbewerb um Talente wettbewerbsfähig bleiben, und der Wissenschafts- und Innovationsstandort wird nachhaltig gestärkt.  1. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der erteilten und abgelehnten Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland in einzelnen Ländern und insgesamt entwickelt (bitte als Liste nach Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken aufschlüsseln)? Die Zahlen erteilter und abgelehnter Visa im Sinne der Fragestellung können der „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage* zu Frage 1 entnommen werden. Zur Begründung der Einstufung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9236 verwiesen.  2. Wie lang war die durchschnittliche Wartezeit in den vergangenen fünf Jahren für einen Termin zur Beantragung eines Visums zu Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland an deutschen Auslandsvertretungen (bitte als Liste nach Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken aufschlüsseln)? Wartezeiten auf einen Termin zur Visumbeantragung sind immer abhängig von der aktuellen Nachfrage und den gerade zur Verfügung stehenden Bearbeitungskapazitäten an der jeweiligen Visastelle. Eine vergleichende Berechnung durchschnittlicher Wartezeiten über verschiedene Jahre und einzelne Antragstellergruppen an allen deutschen Auslandsvertretungen erfolgt daher nicht.  3. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den vergangenen fünf Jahren dieser Visumsanträge (bitte als Liste nach Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken aufschlüsseln)? Durchschnittliche Bearbeitungszeiten für einen Visumantrag werden statistisch nicht erfasst, da die Bearbeitungszeit im Einzelfall wesentlich von externen, einzelfallabhängig stark variierenden Faktoren wie z. B. Vollständigkeit der antragsbegründenden Unterlagen, Urkundenprüfungen und Bearbeitungszeiten bei Innenbehörden abhängt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des weltweiten Rollouts der digitalen Antragsstellung seit dem 1. Januar 2025 (www.aus waertiges-amt.de/de/newsroom/2692150-2692150) auf Bearbeitungszeiten, Terminwartezeiten und Visazahlen insgesamt? Die Bundesregierung bewertet die Digitalisierung des nationalen Visumverfahrens durch das Auswärtige Amt (AA) als sehr positiv, wobei zu beachten ist, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine belastbare Detailbetrachtung möglich ist. Diese positive Bewertung zeigt sich in ersten konkreten Zahlen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung wurden bereits über 63 000 Visumanträge online bearbeitet. Die Orientierungsinstrumente im Auslandsportal und die unterstützende Navigation machen die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen für Antragstellende nachvollziehbarer und erweisen sich als wirksam. Die Notwendigkeit von Nachforderungen von Antragsunterlagen bei Onlineanträgen ist substantiell rückläufig. Ebenfalls zeigt sich, dass die digitale Antragstellung die Ressourceneffizienz deutlich verbessert. So sind die Wartelisteneinträge an einigen Standorten um 20 bis 30 Prozent zurückgegangen. Die Online- Vorprüfung erlaubt eine deutliche Verkürzung von Terminen. Während ein einfacher Termin zur Antragsannahme zuvor mindestens 20 Minuten dauerte, ist es nun möglich, Anträge in weniger als zehn Minuten anzunehmen. Schließlich werden durch die digitale Übertragung der Visumunterlagen an die Ausländerbehörden Postlaufzeiten von vier bis sechs Wochen eingespart. Einen mittelbaren Effekt melden die Visastellen außerdem hinsichtlich der Bearbeitung. Die vorstrukturierten und dank Onlineverfahren vollständigen Anträge ohne Nachforderungsaufwand können in der Praxis leichter und damit schneller bearbeitet werden.  5. Welche messbaren Verbesserungen brachte die am 1. Juni 2024 in Kraft tretende Anpassung des § 31 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), mit der insbesondere für Studierende das Visumverfahren deutlich entbürokratisiert und entschleunigt werden sollte? Die bis zum 1. Juni 2024 regelmäßig erforderliche Beteiligung der Ausländerbehörden in Visumverfahren von Studierenden wurde durch die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die parallel mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0) verabschiedet wurde, abgeschafft, wodurch das Verfahren deutlich beschleunigt worden ist. In den wenigen Fällen, in denen eine Beteiligung weiterhin vorgesehen ist, wurde die vormals über dreiwöchige Beteiligungsfrist auf 10 Tage verkürzt.  6. Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen, um die Bearbeitungszeiten bei Visastellen und Ausländerbehörden zu verkürzen und Kapazitäten auszubauen, sollen einzelne Maßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung misst der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland hohe Priorität bei, einschließlich der Gewinnung zukünftiger Fachkräfte – talentierter junger Studierender und Auszubildender. Das AA arbeitet weiterhin intensiv daran, das Visumverfahren moderner, effizienter und leistungsstärker zu gestalten. Schlüsselelemente dafür bleiben eine weitere Flexibilisierung des Personaleinsatzes, die weitere Digitalisierung des Visumverfahrens sowie die Zentralisierung der Antragsbearbeitung für Erwerbstätigkeit und Bildung im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Die Kapazitäten im BfAA werden kontinuierlich ausgebaut, um die Bearbeitungskapazitäten der Visastellen insgesamt zu erhöhen. Zudem hat das AA in einigen Ländern (derzeit Indien, China und Vietnam) in Zusammenarbeit mit dem DAAD sogenannte Akademische Prüfstellen (APS) geschaffen, um bereits im Vorfeld der Visumantragstellung die Voraussetzungen für die Zulassung an einer deutschen Hochschule zu prüfen.  7. Inwiefern sieht die Bundesregierung strukturellen Verbesserungsbedarf bei der Organisation internationaler Aufenthaltsverfahren für Forschende und Studierende? Entsprechend dem Koalitionsvertrag soll die Visavergabe für Fachkräfte aus der Wissenschaft und Studierende vereinfacht werden. Es gilt, bürokratische Hürden durch eine konsequente Fortführung der bereits begonnenen Digitalisierung der Prozesse zu beseitigen. Diesbezüglich wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 verwiesen. Darüber hinaus wird die im Koalitionsvertrag genannte Work-and-Stay-Agentur einen wichtigen Beitrag leisten. Deren Ausgestaltung und Aufgaben befinden sich innerhalb der Bundesregierung noch in der Abstimmung.  8. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Visaverfahren auf internationale Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen? Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung von Visaverfahren für die Durchführung internationaler Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen an. Mit Blick auf die Bemühungen der Bundesregierung, Visaverfahren weiterhin zu modernisieren, zu beschleunigen und leistungsstärker zu gestalten und dadurch die Visa-Vergaben für Forschende zu vereinfachen, wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 6 und 7 verwiesen.  9. Sind in weiteren Ländern weitere Akademische Prüfstellen (APS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) geplant, und wenn ja, in welchen? Zur möglichen Einrichtung weiterer Akademischer Prüfstellen stimmt sich das AA eng mit dem DAAD ab. 10. Wie ist der Umsetzungsstand der Empfehlungen zur „Beschleunigung und Vereinheitlichung der Verfahren für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Studienleistungen aus dem Ausland zum Zweck der Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums“, die die Kultusministerkonferenz (KMK) und das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in ihrer gemeinsamen Strategie „Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland“ aussprechen? Die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen und Studienleistungen zum Zwecke der Aufnahme und Weiterführung eines Studiums fällt in die Zuständigkeit der Länder und der Hochschulen. Die Bundesregierung unterstützt die Verbesserung der Verfahrenspraxis u. a. mit folgenden Maßnahmen: • Das durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanzierte und durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) durchgeführte Projekt MODUS (Mobilität und Durchlässigkeit stärken: Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen) widmete sich von 2020 bis 2025 der Verbesserung der Anerkennungs- und Anrechnungspraxis an Hochschulen. Erarbeitet wurde u. a. ein Praxishandbuch mit Umsetzungsempfehlungen zu gemeinsamen, qualitätsgesicherten Standards und verstärkter Nutzung digitaler Prozesse und Infrastrukturen für bessere und einfachere Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren. • Seit September 2025 finanziert das BMFTR die Studie „Umsetzungsmöglichkeiten digitaler Studienvorbereitung und Zugangsprüfungen im Rahmen des alternativen Hochschulzugangs für internationale Studierende“ des DAAD. Im Rahmen der Campus-Initiative Internationale Fachkräfte des DAAD fördert das BMFTR zudem eine weitere, in der Planung befindliche Studie zum reformierten Hochschulzugang. 11. Sollen die individuellen Zeugnisbewertungen von Hochschulabschlüssen, die derzeit durch die ZAB durchgeführt werden, in Zukunft von der geplanten „Work-and-stay-Agentur“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 14) übernommen werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1312 wird verwiesen. 12. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse wurden 2024 in anabin gestellt, und wie viele davon wurden positiv beschieden? 13. Wie häufig wurde seit 2024 trotz positiver Bewertung in anabin eine individuelle Zeugnisbewertung durch die ZAB eingefordert? 15. Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer hatten individuelle Zeugnisbewertungen durch die ZAB im Jahr 2024 und der ersten Hälfte des Jahres 2025? Die Fragen 12, 13 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist eine Abteilung des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, die über den öffentlich abrufbaren Bericht zur Entwicklung der ZAB 2023/2024 (www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswese n/ueber-die-zab.html) hinausgehen. 14. Wie erklärt sich für die Bundesregierung die Uneinheitlichkeit bei Unternehmen in der Nutzung von anabin, von welcher das „Handelsblatt“ berichtet, und welche Maßnahmen sind zur Vereinheitlichung vorgesehen? Die Anabin-Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Abschlüsse bzw. Hochschulen werden erst aufgenommen, wenn eine Zeugnisbewertung auf entsprechenden Antrag geprüft und ausgestellt worden ist. Anabin-Einträge bilden daher keine allgemeinen Aussagen über Abschlüsse oder Bildungseinrichtungen ab, sondern spiegeln bisherige Prüfungen und Bewertungen der Einzelfälle wider („Fallsammlung“). Abschlüsse, die in der Anabin-Datenbank zu keinem eindeutigen Ergebnis führen, bedürfen daher grundsätzlich der individuellen Zeugnisüberprüfung. 16. Erfasst die Bundesregierung die Zahl der Fälle, in denen Studien- oder Forschungsaufenthalte in Deutschland aufgrund fehlender oder verspäteter Visa nicht angetreten werden konnten (wenn ja, bitte Anzahl dieser Fälle sowie jeweils die Herkunftsstaaten bzw. zuständigen Auslandsvertretungen sowie angestrebten Studienorte bzw. Hochschulen im Zeitraum der letzten fünf Jahre angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 17. In welchen Herkunftsländern wirbt die Bundesregierung gezielt für den Wissenschaftsstandort Deutschland und mit welchen Formaten? Mit ihrer Initiative „Research in Germany“ wirbt die Bundesregierung weltweit für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland. Den Schwerpunkt bilden Soziale Medien und Online-Formate, die punktuell durch Vor-Ort- Veranstaltungen ergänzt werden. Mit der Förderung des German Academic International Network (GAIN) wirbt die Bundesregierung um deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Nordamerika forschen. Mit einem vielfältigen Programm wird im Rahmen von GAIN insbesondere die Zielgruppe der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Nordamerika bei der Kontaktpflege zu deutschen Wissenschaftseinrichtungen unterstützt. Damit soll die Rückkehr an den Forschungsstandort Deutschland erleichtert werden. 18. Welche Beratungsangebote stehen potenziellen internationalen Studierenden und Forschenden bei Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren und zur Vorbereitung auf ihren Aufenthalt in Deutschland zur Verfügung? Die Bundesregierung stellt mit der Webseite www.make-it-in-germany.com eine zentrale Informationsplattform in Fragen zu Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren sowie zur Vorbereitung eines Aufenthalts in Deutschland bereit. Anfragen können auch an die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit betriebene Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ gerichtet werden. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei Studierenden und Forschenden wird durch die Anabin-Datenbank der ZAB unterstützt. Daneben existieren spezialisierte Stellen mit gezielten Beratungsangeboten. EURAXESS Deutschland informiert internationale Forschende zu Visa- und Arbeitserlaubnisverfahren, Fragen der Sozialversicherung und optionalen Versicherungen sowie zu Fragen des alltäglichen Lebens wie Kinderbetreuung und Schulwesen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert über Studienmöglichkeiten, Stipendien sowie Einschreibungsvoraussetzungen. Das Goethe-Institut stellt auf seiner Webseite „Mein Weg nach Deutschland“ umfangreiche Informationen zu zahlreichen Themenfeldern in mehr als zwanzig Sprachen zur Verfügung. Erste Anlaufstellen im Ausland sind die Außenstellen des DAAD, des Goethe-Instituts sowie die Wissenschafts- und Kulturreferate der deutschen Auslandsvertretungen. Ergänzend informieren die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen – wo nötig oder sinnvoll – über landes- oder regionalspezifische Besonderheiten im Visumverfahren für Studierende und Forschende. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, dass gemäß den §§ 2 und 16b AufenthG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG-VwV) ein Sperrkonto inklusive Vermögensnachweise in Höhe eines jährlichen BAföG-Höchstsatzes (aktuell über 11 000 Euro) nachgewiesen werden muss, um in Deutschland überhaupt ein Visum nach § 16b AufenthG zu bekommen? Für die Lebensunterhaltssicherung von Studierenden sieht das geltende Recht vor, dass entsprechende Mindestbeträge festgelegt und bekanntgegeben werden (§ 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG). Die Einführung einer entsprechenden Regelung erfolgte u. a. in Umsetzung der Richtlinie 2004/114/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (EUAufhAsylRUG) vom 19. August 2007. Die Richtlinie sah die verbindliche Festlegung und Bekanntgabe eines Mindestbetrages vor, der regelmäßig als ausreichend für die Sicherung des Lebensunterhalts gilt. Die Errichtung eines Sperrkontos hat den Vorteil, dass den Studierenden monatlich die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Alternativ kommen auch andere Möglichkeiten des Nachweises infrage, wie etwa ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln. 20. Sieht die Bundesregierung die Praxis in anderen EU-Staaten wie Frankreich, Schweden oder Portugal, die deutlich geringere Vermögensnachweise zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums erfordern und beispielsweise keine Sperrkontopflicht haben, als Vorbild für Deutschland, sind derartige Regelungen geplant, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht, und steht die Bundesregierung zu diesen Regelungen mit den genannten Staaten, Hochschulen oder sonstigen Akteuren im Austausch? Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf im Sinne der Fragestellung. Eine „Sperrkontopflicht“ besteht nicht, da auch andere Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung infrage kommen. Die Lebensunterhaltssicherung an sich ist eine grundlegende Erteilungsvoraussetzung, die vermeiden soll, dass der öffentlichen Hand infolge des Zuzugs drittstaatsangehöriger Ausländer Belastungen entstehen. Die Entwicklung aufenthaltsrechtlicher Regelungen in anderen EU-Staaten verfolgt die Bundesregierung mit Interesse, verweist aber zugleich darauf, dass hierbei nicht einzelne Regelungen isoliert betrachtet werden dürfen, sondern stets die gesamte Verfasstheit der aufenthaltsrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Staaten in den Blick zu nehmen sind. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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